Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Allgemeine Verfahrensfragen

Rz. 571 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 201 FamFG. Die in den einzelnen Ziffern aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeiten stellen eine Rangfolge dar, die bei der Prüfung der Zuständigkeit zu beachten ist. Gem. Nummer 1 ist während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht zuständig, bei dem die Ehesache in 1. Instanz anhängig ist oder war. Rz. 572 Ist eine E...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Ermittlung des Zugewinns

Rz. 416 Der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird ermittelt, indem für jeden Ehegatten einzeln ermittelt wird, wie hoch der Wert seines Vermögens bei Beginn der Zugewinngemeinschaft (also in der Regel bei Eheschließung) war (sog. Anfangsvermögen). Sodann wird für jeden Ehegatten einzeln ermittelt, wie hoch der Wert seines Vermögens bei Beendigung der Zugewinngemeinsc...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht

Rz. 483 Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht Muster 22.25: Antrag auf Scheidung nach türkischem Recht An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Muster: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Rz. 340 Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitungmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Der Scheidungsverbund

Rz. 327 Das FamFG hält an dem Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen fest. Dieser Verbund dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und wirkt übereilten Scheidungsentschlüssen entgegen. Die vorgenommenen Modifikationen gegenüber dem alten Recht betreffen im Wesentlichen die Frage, in welchen Fällen Kindschaftssachen in den Verbund einbezogen werden sowi...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Allgemeines

Rz. 405 Haben die Eheleute keine anders lautende ehevertragliche Vereinbarung[249] geschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft,[250] § 1363 Abs. 1 BGB. Dies bedeutet (im Gegenteil zur Gütergemeinschaft), dass die Ehepartner von Gesetzes wegen kein gemeinschaftliches Vermögen haben, § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB [251] und jeder Ehegatte sein Vermögen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / bb) Einstweilige Anordnung zur Geltendmachung des Verfahrenskostenvorschussanspruchs im isolierten Trennungsunterhaltsverfahren

Rz. 128 Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Streitverfahrens zu tragen, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht (§ 1361a Abs. 4 BGB).[101] Diese Prozesskostenvorschusspflicht gilt auch bei getrennt lebenden Eheleuten und auch für Verfahren, welche gegen den zur Finanzierung Verpflichteten...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / A. Einleitung

Rz. 209 Die anwaltliche Vertretung eines Mandanten in seinem Scheidungsverfahren bedeutet für den Anwalt in der Mehrzahl der Fälle, dass er mit unterschiedlichen Angelegenheiten, die beispielsweise den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, etc. betreffen, beauftragt wird. Es empfiehlt...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendige n (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbeha...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres oder ohne Trennung

Rz. 256 Gem. § 1565 Abs. 2 BGB kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Rz. 257 An die Feststellung der unzumutbaren Härte sind strenge Anforderungen zu stellen. Das Gesetz mutet den Ehegatten, die n...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Der Bedarf des Unterhaltsgläubigers

Rz. 386 Der nacheheliche Bedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und umfasst gem. § 1578 Abs. 2 BGB Folgendes: Rz. 387 Grundsätzlich bedarf jeder Ehegatte der Hälfte dessen, was während de...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Schutz vor Vermögensmanipulationen

Rz. 470 Für die Berechnung des Zugewinns kam es nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wurde daher bislang durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung. In der Zwischenzeit bestand die Gef...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, diese ist insbesondere in eigenen Rechten von der Wertfestsetzung betroffen, vgl. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG. Auch steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht die Ausschlussfrist der §§ 59 Abs. 1. S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG (sechs Monate nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung) entgegen. Ferner ist auch der Schwellenwert des...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / bb) Die Zeugnisverweigerungsrechte

Rz. 286 Dem Zeugen können dann Zeugnisverweigerungsrechte nach den §§ 383 ff. ZPO zur Seite stehen, die ihn berechtigen, die Aussage zu verweigern. Rz. 287 In Betracht kommen zunächst die persönlichen Zeugnisverweigerungsrechte nach § 383 ZPO. Danach ist zur Verweigerung des Zeugnisses der Verlobte einer Partei und der – auch getrenntlebende oder geschiedene – Ehegatte oder L...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 21.11. 2018 – XII ZB 303/18 Bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten ist die höchstens erreichbare Zeitdauer i.S.v. § 40 Abs. 2 VersAusglG die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode, die in dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt läuft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 18.9.1991 – XII ZB 41/89, FamRZ 1992,...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / a) Die Ersatzzustellung an einen Empfänger

Rz. 133 Wenn der eigentliche Adressat[92] eines Schriftstücks im vorbeschriebenen Sinn in seiner Wohnung, in seinem Geschäftsraum und – über die alte Regelung in den §§ 181, 183, 184 ZPO a.F. hinausgehend – in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der er wohnt, nicht angetroffen wird, kann wie folgt zugestellt werden: Rz. 134 Zunächst kann die Ersatzzustellung an einen in der Wo...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 5. Zeugen des Gegners ausschalten

Rz. 81 Schon bei der Frage, wer im Wege der Klage in Anspruch genommen werden soll, ist die Beweissituation zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt bei der Überlegung, ob und gegen wen Widerklage erhoben werden könnte. Rz. 82 Ist eine Person als Beklagter Prozesspartei, so kann er nicht zugleich Zeuge sein. Er kann allein als Partei nach §§ 447, 448 ZPO vernommen werden. § 447 e...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Der Ausschluss des Richters kraft Gesetzes

Rz. 543 § 41 ZPO regelt, in welchen Fällen der Richter kraft Gesetzes von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen ist. Danach ist der Richter von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes, § 1602 BGB

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 6. Die Auflösung des Scheidungsverbundes

Rz. 333 In § 140 FamFG sind die bislang an verschiedenen Stellen geregelten wesentlichen Möglichkeiten der Abtrennung einer Folgesache zusammengefasst und weitgehend einheitlich ausgestaltet. Rz. 334 Abs. 1 entspricht dem bisherigen § 623 Abs. 1 S. 2 ZPO. Das Gericht ist zur Abtrennung verpflichtet, wenn in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehega...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 620 Gem. § 203 Abs. 3 FamFG soll der Antrag in Ehewohnungssachen die Angabe enthalten, ob Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Ziel dieser Regelung ist, dem Gericht frühzeitig die sachgerechte Beteiligung des Jugendamtes zu ermöglichen. Rz. 621 § 205 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht in Wohnungszuweisungssachen das Jugendamt anhören soll, wenn Kinder im Haushalt ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2019 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Die materiell-rechtlichen Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 243 Gem. § 1564 BGB kann die Ehe durch Beschluss des Gerichts auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Voraussetzungen sind in § 1565 Abs. 1 BGB normiert: Danach kann die Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehega...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Einleitung

Rz. 618 Die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Nutzung ist für die Trennungszeit in § 1361b BGB geregelt, für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung in § 1568a BGB. Rz. 619 Der Begriff der Ehewohnung ist nach allgemeiner Meinung weit auszulegen und erfasst alle Räume, die die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür na...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / Leitsatz

Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes für eine Scheidungssache sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten dergestalt zu berücksichtigen, dass bezogenes Kindergeld außer Betracht bleibt, je unterhaltsberechtigtem Kind ein Pauschalabzug von 300,00 EUR vom Monatsnettoeinkommen der Ehegatten vorzunehmen ist und den Ehegatten ein Vermögensfreibetrag von 2 x 2...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 6. Prozessstandschaft als taktisches Element für die Beweisführung

Rz. 86 Der Mandant kann seinen Anspruch auch von einem Dritten in gewillkürter Prozessstandschaft führen lassen, wenn er die Voraussetzungen der Prozessstandschaft begründen oder jedenfalls gestalten kann. Rz. 87 Voraussetzung der gewillkürten Prozessstandschaft ist, dassmehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / IV. Antrag auf Abgabe einer gemeinsamen Erklärung i.S.d § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB

Verlangt ein Ehegatte vom anderen, dass dieser an der Abgabe einer gemeinsamen Erklärung i.S.d. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB gegenüber dem Vermieter mitwirkt, handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache, sondern um Familienstreitsache. Der Verfahrenswert eines solchen Verfahrens richtet sich nach § 42 Abs. 1 FamFG und orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Ehewohnung

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.11.2018 – 8 UF 35/18 1. Der Nutzungsvergütungsanspruch während der Trennungszeit aus § 1361b Abs. 2 BGB geht in seinem Regelungsbereich der Regelung des § 745 Abs. 2 BGB als lex specialis vor (Anschluss an BGH, Beschl. v. 22.2.2017 – XII ZB 137/16). 2. Ein deutliches Zahlungsverlangen ist für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsvergütung...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 7. Die richtige aktive Prozesspartei bestimmen

Rz. 94 Der anspruchsberechtigte Mandant kann seine Beweislage auch dadurch verbessern, dass er den Anspruch an einen Dritten abtritt und nunmehr dieser den Anspruch im Wege der Klage geltend macht, während der Mandant als Zeuge benannt werden kann. Diese Verbesserung der Beweissituation ist in der Rechtsprechung anerkannt.[47] Die Gefahr liegt darin, dass der Dritte tatsächl...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / cc) Versorgungsausgleich

Rz. 414 Anwartschaften oder Aussichten, über die ein Versorgungsausgleich[256] stattfindet, sind von der Durchführung des Zugewinnausgleichs ausgenommen. Rz. 415 Bei der privaten Altersvorsorge ist zu unterscheiden:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 360 Der Ehepartner nimmt ab dem Monat, welcher der Zustellung des Scheidungsantrags vorangeht, nicht mehr an dem Aufbau der Altersvorsorge teil, denn im Versorgungsausgleich werden nur die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften berücksichtigt. Deshalb hat der getrennt lebende Ehegatte gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags einen ...mehr

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AGS 01/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 42 Abs. 1, 3 FamGKG. Richtig ist, dass sich der Wert für einen auskunftsfordernden Beteiligten nach einem Bruchteil des erwarteten Leistungsanspruchs bestimmt (vgl. nur Zöller/Feskorn, ZPO [32. Aufl., 2018], Anh. FamFG Stichwort "Auskunft (§ 1379 BGB)". Insoweit hat die Antragsgegnerin u.a. darauf verwiesen, der Antr...mehr