Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Gestaltung von Eheverträgen

Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolgen in vertraglichen Vereinbaru...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.1 Mindest-MdE

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die rentenberechtigende MdE über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus wenigstens 30 % betragen muss, während nach § 56 Abs. 1 Satz 1 bereits eine MdE von 20 % rentenberechtigend ist. Diese Regelung betrifft, wie bereits oben dargestellt, allein die landwirtschaftlichen Unternehmer sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspa...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Auskunft über das Anfangsvermögen

Rz. 272 Der auf Auskunft in Anspruch genommene Ehegatte hat alle Aktiva und Passiva seines ursprünglichen Anfangsvermögens so, wie sie am maßgeblichen Anfangsstichtag, welcher der Beginn der Zugewinngemeinschaft und somit in der Regel der Tag der Eheschließung ist, vorhanden waren, in einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung im Sinne des § 260 Abs. 1 BGB aufzufü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Auskunft über das Endvermögen

Rz. 273 Im Übrigen muss jeder Ehegatte gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB Auskunft über sein Endvermögen geben, soweit sein Bestand am Ende der Ehe für die Berechnung des Zugewinns wesentlich wird. Voraussetzung ist das Betreiben des Scheidungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gericht.[208] Rz. 274 Es besteht die Pflicht, übe...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung

Rz. 275 Zum Zeitpunkt der Trennung besteht ebenfalls ein Auskunftsanspruch über das Vermögen. Diesen nicht geltend zu machen bedeutet Haftungsgefahr. Rz. 276 Voraussetzung für den Anspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB ist das Getrenntleben der Ehegatten, vgl. hierzu auch § 1567 BGB. Es ist, um dem Anspruch zu genügen, ein Bestandsverzeichnis über alle real zum Trennungszeitpunkt vo...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Vertragsgestaltung

Rz. 871 Was die Vertragsgestaltung angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese gut zu beherrschen und im Einklang mit dem Gesetz zu verwirklichen. Der Rechtsanwalt hat den Vertrag für seinen Mandanten so zu gestalten, dass er dessen Interessen vollumfänglich umsetzt. Dabei muss er zwingenden Normen Beachtung schenken und dispositive Normen einer...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 2.2 Anrechnung der Abfindung bei Wiederaufleben der Rente

Rz. 8 Hat die Witwe oder der Witwer wieder geheiratet, in dessen Folge die Rente weggefallen ist, lebt die Rente nach Auflösung oder Nichtigerklärung dieser Ehe auf Antrag wieder auf (vgl. Komm. zu § 65 Abs. 5). Ist die Ehe vor Ablauf von 24 Kalendermonaten nach der Wiederheirat aufgelöst oder für nichtig erklärt worden, ist die Abfindung auf die Rente anzurechnen, nicht abe...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Wartezeit vor Beginn des Anspruchs auf Rente und zur Höhe der rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die von § 56 Abs. 1 abweichen. Die abweichenden Regelungen gelten ausschließlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und b , also für Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens und ihre im Unte...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.3 Wartezeit

Rz. 6 Abs. 2 wandelt die Regelung in § 72 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 ab für den Personenkreis nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (landwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner). Die mitarbeitenden Familienangehörigen sind hier nicht einbezogen. Nach der ersten Alternative wird eine Wartezeit von 26 Wochen nach dem in § 46 Abs. 1 genannten ...mehr

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Abfindung der Rente an Witwe/r und Lebenspartner bei einer erneuten Ehe oder Lebenspartnerschaft. Der Anspruch besteht aber nur bei erstmaliger Wiederheirat. Abs. 1 und 2 finden in der gesetzlichen Rentenversicherung ihr Entsprechen in § 107 SGB VI. Wird die Ehe, auf deren Grundlage die Abfindung gewährt wurde, aufgelöst oder für nichtig erklä...mehr

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Spendenabzug für Geldschenkung an Ehegatten mit Spendenauflage bei Zusammenveranlagung

Leitsatz 1. Der Begriff der "Spende" erfordert ein freiwilliges Handeln des Steuerpflichtigen. Hierfür genügt es grundsätzlich, wenn die Zuwendung aufgrund einer freiwillig eingegangenen rechtlichen Verpflichtung geleistet wird. Diese Voraussetzung ist noch erfüllt, wenn ein Steuerpflichtiger in einem mit seinem Ehegatten geschlossenen Schenkungsvertrag die Auflage übernimmt...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Ehegatten als Streitgenossen

Rz. 42 Entgegen der früheren Rechtslage,[60] die davon ausging, dass das sogenannte Familieneinkommen, d.h. das Einkommen beider Ehegatten, maßgeblich sei, ist seit der Novellierung der Regelung des § 115 ZPO zum 1.1.1995 nunmehr das Einkommen des bedürftigen Ehegatten maßgeblich. Eine Addition beider Einkünfte findet somit nicht statt.[61] In diesem Zusammenhang spielt alle...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Nutzung während der Trennungszeit

Rz. 625 Gem. § 1361b BGB kann jeder Ehegatte die teilweise oder vollständige Zuweisung der Ehewohnung an sich verlangen. Ein solcher Antrag setzt nicht voraus, dass die Ehegatten bereits getrennt voneinander leben; er ist bereits zulässig, wenn ein Ehegatte beabsichtigt, sich von dem anderen zu trennen. Rz. 626 Voraussetzung für die Zuweisung der Ehewohnung ist die Vermeidung...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 960 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes betr...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Rz. 147 Unterhaltszahlungen,[112] die an den dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten[113] gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag in Höhe von 13.805 EUR pro Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beim Finanzamt beantragt (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).[114] Dies ist jedoch nicht im Jahr der Trennu...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XI. Muster: Leistungsantrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbundverfahren

Rz. 488 In diesem Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG. Rz. 489 Muster 22.30: Leistungsantrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbundverfahren Muster 22.30: Leistungsantrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbundverfahren An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbund [314] In Sachen der ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 4. Regelung bzgl. der Ehewohnung für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung

Rz. 633 Die Neufassung des § 1568a BGB macht deutlich, dass das Gericht bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse anhand von Anspruchsgrundlagen entscheidet. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen den Grundsätzen, die sich bei der Anwendung des § 2 HausratsVO herausgebildet haben. Rz. 634 Die Anknüpfung u.a. an die Lebensverhältnisse stellt sicher, dass bei der gerichtliche...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Einleitung

Rz. 584 In der Trennungszeit werden gem. § 1361a Abs. 2 BGB Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt. Für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung kann gem. § 1568b Abs. 1 BGB jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überläs...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Wahl der Veranlagungsart nach § 26 Abs. 1 EStG

Rz. 133 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können dann, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer wählen.[103] Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte beider Parteien addiert werden und die Eheleute so behandelt werden, als seien sie ein Steuerpflichtiger. Die Anwendung des Splittingtarifs führt regelmä...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Scheidung nach einjähriger Trennung

Rz. 249 Gem. § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Rz. 250 Zu unterscheiden sind folgende Fallgestaltungen: Zum einen die Fälle, in denen beide Ehegatten einen eigenen Scheidungsantrag stellen oder...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Folgen der Einreichung des Scheidungsantrags

Rz. 211 Mit der Einreichung und anschließenden Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags werden für verschiedene Ansprüche wichtige Stichtage gesetzt, die daraus resultierenden Auswirkungen sind vorab mit dem Mandanten zu klären: Rz. 212mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Vorläufige Nutzungsregelungen während der Trennungszeit

Rz. 601 Nach der Trennung der Ehegatten gibt § 1361a Abs. 1 BGB dem Alleineigentümer eines Haushaltsgegenstandes einen Herausgabeanspruch. Benötigt der andere Ehegatte allerdings diesen Gegenstand zur Führung seines Haushalts und entspricht die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit, muss er diesen Haushaltsgegenstandes dem anderen Ehegatten überlassen. In ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Die formellen Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 222 Die Regelungen zu den Verfahren in Ehesachen finden sich in den §§ 121–150 FamFG. Diese Ehesachen unterliegen im Wesentlichen nicht den Vorschriften des allgemeinen Teils des FamFG, sondern gem. § 113 Abs. 1 FamFG den Regelungen der ZPO. Die Vorschriften in den §§ 121 ff. FamFG gehen den Regelungen der ZPO allerdings vor. Zu den Ehesachen gehören die Verfahren auf Sc...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / bb) Endvermögen

Rz. 425 Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört hat, § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB. Dabei sind Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen, § 1375 Abs. 1 S. 2 BGB.[266] Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, so ist der maßgebliche Zeitpunkt zur Ermittlung des Endvermög...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Wie und wann soll der Ausgleich geltend gemacht werden?

Rz. 473 Bei der Überlegung, wie und wann der Zugewinnausgleichsanspruch eingeklagt wird, ist Folgendes zu bedenken:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Endgültige Regelung für die Zeit nach Scheidung der Ehe

Rz. 611 Der neu gefasste § 1568b BGB übernimmt im Wesentlichen die Regelung von § 8 HausratsVO. Soweit sich gegenüber dem bisherigen Recht keine Veränderungen ergeben, kann also auf die bisher dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Rz. 612 Nach der bis zum 31.8.2009 gültigen Hausratsverordnung konnte der Richter notwendige Haushaltsgegenstände, die im Alleineig...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 592 Der Antrag in Hausratssachen soll gem. § 203 Abs. 2 FamFG die Angabe der Gegenstände enthalten, deren Zuteilung begehrt wird. Dabei ist im Hinblick auf die Vollstreckbarkeit der Entscheidung eine möglichst konkrete Beschreibung der begehrten Gegenstände erforderlich. Rz. 593 Hinweis Im Hinblick auf die Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Haushaltssachen empfiehlt ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / e) Die Berechnung des Ehegattenunterhalts

Rz. 38 Grundsätzlich hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des ersten Trennungsjahres Anspruch darauf, dass die ehelichen Lebensverhältnisse beibehalten werden (Halbteilungsgrundsatz). Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Ehegattenunterhalts. Die Wahl der richtigen Berechnungsmethode hängt davon ab, wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren. Rz....mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Ehesachen mit Auslandsbezug

Rz. 263 In Ehesachen richtet sich die internationale Zuständigkeit in der Vielzahl der Fälle nach der für alle Verfahren, die ab dem 1.3.2005 eingeleitet wurden, gültigen Verordnung (EG) 2201/2003 vom 27.11.2003 (EuEheVO oder Brüssel IIa-VO), vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. a der EuEheVO Diese ist zu beachten, wenn auch nur einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 7. Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 347 Neben dem Familienverfahrensrecht hat der Gesetzgeber zum 1.9.2009 auch das Recht des Versorgungsausgleichs vollständig neu geregelt. Die bisher im BGB, dem VAHRG und dem VAÜG aufgeteilten Regelungen wurden in dem neu geschaffenen Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gebündelt. Das neue Recht ist in allen Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgl...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Aufklärung des Mandanten über die rechtlichen Folgen der Trennung

Rz. 2 Meistens zieht (zumindest) eine der Parteien dann einen Anwalt zu Hilfe, wenn die Trennung der Eheleute beschlossen worden ist. Rz. 3 Die Trennung hat folgende rechtliche Konsequenzen, auf die der beauftragte Anwalt seinen Mandanten hinweisen sollte:mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Anfangsvermögen

Rz. 417 Gem. § 1374 Abs. 1 BGB ist Anfangsvermögen das Vermögen, welches einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen kann (rechtlich gesehen) auch negativ sein, denn Verbindlichkeiten werden über die Höhe des Vermögens hinaus abgezogen (§ 1974 Abs. 3 BGB). Eine Mithaftung des anderen Ehegatten an den im Anfangsv...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / dd) Checkliste zur Ermittlung des Zugewinns

Rz. 434 Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen: Rz. 435 (1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes Schritt 1: Aktivvermögenmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 4. Rückschaffung eigenmächtig entfernter Haushaltsgegenstände

Rz. 605 Entfernt ein Ehegatte während der Trennungszeit ohne Einwilligung des anderen Ehegatten eigenmächtig Haushaltsgegenstände, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie dagegen vorgegangen werden kann. Rz. 606 In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob der andere Ehegatte eine Rückführung der entzogenen Haushaltsgegenstände gem. § 861 BGB verlangen kann...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 5 Klageerhebung / a) Gesetzliche Prozessstandschaft

Rz. 88 Bei der gesetzlichen Prozessstandschaft erfolgt die Geltendmachung fremder Rechte im eigenen Namen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung. Rz. 89 Fälle der gesetzlichen Prozessstandschaft sind:mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (3) Versorgungsausgleichssachen

Rz. 301 Die internationale Zuständigkeit für die Durchführung des Versorgungsausgleichs ergibt sich in den Fällen, in denen der Versorgungsausgleich im Verbund mit der Ehesache geführt wird, aus der Verbundzuständigkeit gem. § 98 Abs. 2 FamFG. Rz. 302 Wird das Versorgungsausgleichsverfahren als isoliertes Verfahren geführt, ergibt sich die internationale Zuständigkeit der deu...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Getrenntleben

Rz. 244 Voraussetzung für die Ehescheidung ist immer, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht, sie also i.S.d. Gesetzes getrennt leben. Gem. § 1567 Abs. 1 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häu...mehr