Dr. Birgit Wilhelm-Lenz, Jochem Schausten
Rz. 434
Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen:
Rz. 435
(1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes
Schritt 1: Aktivvermögen
▪ |
Bankvermögen (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten) |
▪ |
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen) |
▪ |
Immobilien (Grundstücke, Eigentumswohnungen) |
▪ |
Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen |
▪ |
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen, Puppensammlungen, Waffensammlungen) |
▪ |
Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, HiFi-Geräte) |
▪ |
Forderungen (Steuererstattungsansprüche, Forderungen gegen den anderen Ehegatten) |
▪ |
Schenkungen an den anderen Ehegatten (§ 1380 Abs. 2 BGB) |
Rz. 436
Schritt 2: Passivvermögen
▪ |
Bankschulden |
▪ |
Darlehnsverbindlichkeiten |
▪ |
Sonstige Schulden (Steuerschulden) |
Rz. 437
Schritt 3: Saldierung: Aktivvermögen ./. Passivvermögen
Rz. 438
Schritt 4: Hinzurechnungen nach § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beendigung des Güterstandes vorgenommen worden sind:
▪ |
Unentgeltliche Zuwendungen, die nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen |
▪ |
Vermögensverschwendungen |
▪ |
Handlungen, die in der Absicht, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, vorgenommen werden |
Rz. 439
Schritt 5: Indexierung des Netto-Anfangsvermögens (Aktivvermögen ./. Passivvermögen) = Bereinigtes Anfangsvermögen
Rz. 440
Schritt 6: Addition: Ergebnis aus Schritt 3 + Ergebnis Schritt 5 = Endvermögen
Rz. 441
(2) Ermittlung des Anfangsvermögens des Ehemannes
Schritt 1: Aktivvermögen
▪ |
Bankvermögen (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten) |
▪ |
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen) |
▪ |
Immobilien (Grundstücke, Eigentumswohnungen) |
▪ |
Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen |
▪ |
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen, Puppensammlungen, Waffensammlungen) |
▪ |
Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, HiFi Geräte) |
▪ |
Forderungen (z.B. Steuererstattungsanprüche) |
Rz. 442
Schritt 2: Passivvermögen
▪ |
Bankschulden |
▪ |
Darlehnsverbindlichkeiten |
▪ |
Sonstige Schulden (Steuerschulden) |
Rz. 443
Schritt 3: Saldierung: Aktivvermögen ./. Passivvermögen
Rz. 444
Hinweis
Das Anfangsvermögen (Akivvermögen ./. Passivvermögen) kann negativ sein, da Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus zu berücksichtigten sind, § 1375 Abs. 1 S. 2 BGB.
Rz. 445
Schritt 4: Indexierung des Netto-Anfangsvermögens (Aktivvermögen ./. Passivvermögen) = Bereinigtes Anfangsvermögen
Rz. 446
Schritt 5: Vermögenszuwendungen während der Ehe
Durch Schenkung, Erbschaft, vorweggenommene Erbfolge, Ausstattung, sofern sie nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen sind (§ 1374 Abs. 2 BGB)
Rz. 447
Aktivvermögen (zu ermitteln wie bei Rdn 435) – Passivvermögen (zu ermitteln wie bei Rdn 436)
Schritt 6: Indexierung (zu ermitteln wie beiRdn 445 f.)
Rz. 448
Schritt 7: Addition = Ergebnis aus Schritt 4 + Ergebnis aus Schritt 6 = Anfangsvermögen
Rz. 449
(3) Ermittlung des Zugewinns des Ehemannes
Endvermögen des Ehemannes ./. (indexiertes) Anfangsvermögen des Ehemannes ./. (indexierte) Zuwendungen nach § 1374 Abs. 2 BGB = Zugewinn des Ehemannes
Rz. 450
(4) Ermittlung des Endvermögens der Ehefrau
Schritt 1: Aktivvermögen
▪ |
Bankvermögen (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten) |
▪ |
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen) |
▪ |
Immobilien (Grundstücke, Eigentumswohnungen) |
▪ |
Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen |
▪ |
Sammlungen (Kunstsammlungen, Münzsammlungen, Puppensammlungen, Waffensammlungen) |
▪ |
Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, HiFi-Geräte) |
▪ |
Forderungen (Steuererstattungsanprüche, Forderungen gegen den anderen Ehegatten) |
▪ |
Schenkungen an den anderen Ehegatten (§ 1380 Abs. 2 BGB) |
Rz. 451
Schritt 2: Passivvermögen
▪ |
Bankschulden |
▪ |
Darlehnsverbindlichkeiten |
▪ |
Sonstige Schulden (Steuerschulden) |
Rz. 452
Schritt 3: Saldierung: Aktivvermögen ./. Passivermögen
Rz. 453
Schritt 4: Hinzurechnungen nach § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beendigung des Güterstandes vorgenommen worden sind:
▪ |
unentgeltliche Zuwendungen, die nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen, |
▪ |
Vermögensverschwendungen, |
▪ |
Handlungen, die in der Absicht, den anderen Ehegatten zu benachteiligen, vorgenommen werden. |
Schritt 5: Indexierung des Netto-Anfangvermögens (Aktivvermögen ./. Passivvermögen) = Bereinigtes Anfangsvermögen
Rz. 454
Schritt 6: Addition = Ergebnis aus Schritt 3 + Ergebnis Schritt 5 = Endvermögen
Rz. 455
(5) Ermittlung des Anfangsvermögens der Ehefrau
Schritt 1: Aktivvermögen
▪ |
Bankvermögen (z.B. Sparkonten, Girokonten, Festgeldkonten) |
▪ |
Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anlagen, Scheck- und Wechselforderungen) |
▪ |
Immobilien (Grundstücke, Eigentumswoh... |