Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familien-Personengesellschaft

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (Bitz). Ist wegen Unangemessenheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschaftsverhältnisse

a) Familien-Personengesellschaft Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die in s Rn 6–8 aufgestellten allg Grundsätze gelten auch für Gesellschaftsverhältnisse zwischen Ehegatten. Wird ihnen nicht genügt, so kann sich daraus ergeben, dass das Gesellschaftsverhältnis im Ganzen, dem Grunde nach, unberücksichtigt bleiben muss. Zu den Folgen der Nichtanerkennung s § 15 Rn 22 u 108a (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 52 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 2 S 1 EStG wurde durch das 2. FamFördG v 16.08.2001, BGBl I 2001 2074 neu gefasst. Bei den Änderungen in Abs 2 S 1 handelt es sich um bloße redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des Wegfalls hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs 1 Nr 8 EStG und der wieder eingeführten Kinderbetreuungskosten in § 33c EStG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Wahlmöglichkeit zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung besteht nur, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erweiterung auf EU-/EWR-Staatsbürger

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch das JStG 1996, BStBl I 1995, 1250, wurde in § 26 Abs 1 S 1 EStG "iSd § 1 Abs 1 oder 2 oder des § 1a" eingefügt, wodurch die Ehegatten-Veranlagungswahlrechte der §§ 26–26c EStG unter bestimmten Voraussetzungen Angehörigen von EU- oder EWR-Staaten eröffnet wurden, ausführlich dazu s Rn 18, 37.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Luf Betrieb

Rn. 25 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei luf Betrieben folgt die Mitunternehmerschaft regelmäßig daraus, dass zum Gesamtgut gehörendes Grundvermögen als betriebsnotwendiges Kapital durch Fruchtziehung genutzt wird, s Rn 13 und die dort angeführte Rspr. Für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Ehegatten bleibt steuerlich kein Raum, gezahlter Arbeitslohn ist Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorzeitige Veranlagung

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine vorzeitige Veranlagung ist dann möglich, wenn die StPfl vor Ablauf des KJ endet, glA Seeger in Schmidt, § 25 EStG Rz 15, 38. Aufl. Eine Einschränkung gilt aber für den Fall, dass eine Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) vorzunehmen ist und die unbeschränkte StPfl des anderen Ehegatten bis zum Ende des VZ besteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tarifliche ESt

Rn. 91 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Im Rahmen des § 26a EStG ist stets der Grundtarif nach § 32a Abs 1 EStG anzuwenden. Die Anwendung des Splittingverfahrens nach § 32a Abs 6 EStG kann ein verwitweter StPfl, der in dem auf das Todesjahr seines Ehegatten folgenden Kj wieder geheiratet hat, ebenso wenig durch Wahl der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranlagungsarten bis zum VZ 2012

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Ehegattenveranlagung gelten unter Einschluss der tariflichen Vorschriften einschließlich bis zum VZ 2012 folgende Veranlagungs- und Tarifvarianten: Einzelveranlagung mit Grundtarif (§§ 25 Abs 1, 32a Abs 1 EStG); Einzelveranlagung mit Verwitweten Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 1 EStG); Einzelveranlagung Sonder-Splitting (§ 32a Abs 6 Nr 2 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Parteispenden

Rn. 93 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ab VZ 1984 ermäßigt sich die tarifliche ESt nach § 34g EStG um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen, höchstens um jeweils 825 EUR. Bei der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) steht die Tarifermäßigung nur dem Ehegatten zu, der die Ausgaben dieser A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Vorschriften über die Errungenschaftsgemeinschaft (§§ 1520–1548 BGB), die durch das Gleichberechtigungsgesetz (BGBl I 1957, 609) aufgehoben worden sind, gelten für Ehegatten fort, die am 01.07.1958 im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft lebten. Die einkommensteuerlichen Auswirkungen dieses Güterstandes sind im Wesentlichen die gle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Begründung u Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Wird durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft zwischen den Ehegatten eine Mitunternehmerschaft begründet, so ist die Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens nach Maßgabe des § 24 UmwStG durchzuführen. Die möglichen steuerlichen Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft hat Thoma, DStR 1980, 279 anhand von Bsp erläutert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rn. 34 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist in §§ 179–183 AO geregelt. Nach dieser Vorschrift haben eine Erklärung zur gesonderten Feststellung einkommensteuerlich relevanter Sachverhalte abzugeben: bei gemeinschaftlicher Einkünfteerzielung durch mehrere Personen iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO jeder Feststellun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.2 Nutzungsrechte an im Eigentum oder Miteigentum anderer Personen (insbesondere naher Angehöriger) stehenden Wirtschaftsgütern

Rz. 191 Über die Figur der Nutzungsrechte löst die Rspr. auch das Problem der Nutzung eines Wirtschaftsguts, das im Eigentum oder Miteigentum einer anderen Person als dem Stpfl. steht, aber von diesem für betriebliche oder berufliche Zwecke des Stpfl. genutzt wird. Es handelt sich regelmäßig um Fallgestaltungen zwischen nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten). Ebenfalls a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.2 Miteigentum und Gesamthandseigentum

Rz. 251 Miteigentum nach Bruchteilen besteht, wenn mehrere prozentual (ideell) an einem Wirtschaftsgut beteiligt sind (im Gegensatz zum Teileigentum, wo jeder an einem physisch trennbaren Teil des Gegenstands berechtigt ist). Miteigentum wird, bezogen auf den Anteil des Einzelnen, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich als Eigentum behandelt. Der jeweilige Stpfl. hat seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.6 Notwendiges Betriebsvermögen bei Miteigentum

Rz. 65 Ein Wirtschaftsgut kann nur dann notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn es dem Steuerpflichtigen gehört. Miteigentum des Stpfl. genügt nicht, um das ganze Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen zu machen, auch dann nicht, wenn der andere Miteigentümer der Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger ist und das ganze Wirtschaftsgut für den Betrieb genutzt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 35 EUR pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Geld- oder Sachzuwendungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.2 Entnahmefähigkeit

Rz. 309 § 4 Abs. 1 EStG zählt als Entnahmen Wirtschaftsgüter (aufgeführt als Beispiele Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse), Nutzungen und Leistungen auf und umreißt damit den Umfang der Entnahmefähigkeit. Entnahmefähig sind daher nicht nur (materielle oder immaterielle) Wirtschaftsgüter, sondern auch Nutzungen und Leistungen. Rz. 310 Für die Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.3 Unübliche, unzweckmäßige, unangemessene, erfolglose und schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 580 Betrieblich veranlasst können auch Aufwendungen sein, die nicht üblich oder nicht zweckmäßig sind. Das Steuerrecht befindet nicht darüber, welche Aufwendungen für den Betrieb erforderlich sind; der Unternehmer entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen, ob und welche Betriebsausgaben er tätigen will.[1] Der Begriff der Betriebsausgaben setzt auch nicht voraus, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.3 Betriebliche (berufliche) Veranlassung

Rz. 781 Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind begrifflich nur dann Betriebsausgaben (Werbungskosten), wenn sie ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind.[1] Eine Abziehbarkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt daher nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Raum so gut wie ausschließlich für betriebliche Zwecke genu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Verteilungs-Wahlrecht

Rz. 35 Seit Vz 2013 sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nach § 26a Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich, d. h., wenn keine übereinstimmende hälftige Aufteilung nach § 26a Abs. 2 S. 2 EStG beantragt wird, dem Ehegatten zuzurechnen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Wirtschaftlich getragen hat ein Ehegatte d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Verlustabzug (§ 10d EStG)

Rz. 43 § 26a Abs. 1 EStG bezieht sich nicht nur auf die individuelle Zurechnung der Einkünfte, sondern bringt allgemein den in § 1 EStG niedergelegten Grundsatz der Individualbesteuerung zum Ausdruck. Es ist deshalb folgerichtig, wenn grds. nur derjenige Ehegatte die Berücksichtigung eines Verlusts im Weg des Verlustausgleichs (§ 2 Abs. 3 EStG) oder des Verlustabzugs (§ 10d ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26a Einzelveranlagung von Ehegatten

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Folge der Splittingentscheidung[1] durch das StÄndG 1957 v. 26.7.1957.[2] eingeführt. Bis zum StRefG 1990 v. 25.7.1988[3] wurden nicht nur außergewöhnliche Belastungen, sondern auch Sonderausgaben bei der getrennten Veranlagung bei den Ehegatten als Veranlagungsgemeinschaft je zur Hälfte abgezogen, wenn sie nicht gemeinsam ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Besteuerungsverfahren

Rz. 46 Beantragt auch nur einer der Ehegatten die die Einzelveranlagung, sind beide Ehegatten einzeln zu veranlagen, sofern die Ausübung des Wahlrechts nicht rechtsmissbräuchlich ist (§ 26 EStG Rz. 71ff.). Seit Vz 2013 gilt, dass die Wahl durch Angabe in der Steuererklärung getroffen wird und nach Unanfechtbarkeit nur noch geändert werden kann, wenn die besonderen weiteren V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.1 Bedeutung des Abs. 3

Rz. 42 § 26a Abs. 3 EStG enthält ergänzend zu § 51 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Ermächtigung, diejenigen Fälle des § 10d EStG (Verlustabzug) näher zu regeln, in denen bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen und die Eheleute von der Einzelveranlagung nach § 26a EStG zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG oder umgekehrt wechseln. Der Verordnungsgeber hat von die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Dem Grundsatz der Individualbesteuerung (Rz. 1) würde es entsprechen, bei der Einzelveranlagung auch bei den persönlichen Abzügen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) wie bei unverheirateten Personen ausschließlich darauf abzustellen, wer die jeweiligen Ausgaben geleistet hat. Auf eine solche Regelung wurde zunächst wegen möglicher praktischer Schwierigkeite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.3 Außergewöhnliche Belastungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 30 Ab Vz 2013 werden die Aufwendungen demjenigen Ehegatten zugerechnet, der sie wirtschaftlich getragen hat. Nur auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen (§ 26a Abs. 2 S. 2 EStG). Diese Regelung entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung und hat nur klarstellende Bedeutung. Sie gilt nicht für die Pausch- und Freibeträge d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Steuerermäßigung nach § 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2 S. 1 )

Rz. 41 Ab Vz 2013 wird die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nach § 26a Abs. 2 S. 1 EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat (Rz. 35). Auf (übereinstimmenden) Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. Ehegatten können die Höchstbeträge nach § 35a Abs. 1 und 3 EStG nur einmal ausschöpfen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.5 Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Rz. 37 Ab Vz 2013 gilt aufgrund der Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] folgendes.[2] Für die Anrechnung von außergewöhnlichen Belastungen gilt die allgemeine Regelung in § 26a Abs. 2 S. 1 EStG. (wirtschaftliche Zuordnung mit Halbteilungsoption). Nach § 26a Abs. 2 S. 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.2 Sonderausgaben (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Ab Vz 2012 richtet sich der Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.[1] Damit entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Rz. 26 Ab dem Vz 2013 werden die Sonderausgaben dem Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Auf übereinstimmenden Antrag bleibt der Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 6 Unbeschränkt stpfl. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe von 2 Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.[1] Seit Inkrafttreten des Eheöffnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Folge der Splittingentscheidung[1] durch das StÄndG 1957 v. 26.7.1957.[2] eingeführt. Bis zum StRefG 1990 v. 25.7.1988[3] wurden nicht nur außergewöhnliche Belastungen, sondern auch Sonderausgaben bei der getrennten Veranlagung bei den Ehegatten als Veranlagungsgemeinschaft je zur Hälfte abgezogen, wenn sie nicht gemeinsam eine andere als die h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5 Berücksichtigung von Aufwendungen (Abs. 2)

5.1 Allgemeines Rz. 21 Dem Grundsatz der Individualbesteuerung (Rz. 1) würde es entsprechen, bei der Einzelveranlagung auch bei den persönlichen Abzügen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) wie bei unverheirateten Personen ausschließlich darauf abzustellen, wer die jeweiligen Ausgaben geleistet hat. Auf eine solche Regelung wurde zunächst wegen möglicher praktischer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6 Verlustabzug beim Wechsel der Veranlagungsart (Abs. 3)

6.1 Bedeutung des Abs. 3 Rz. 42 § 26a Abs. 3 EStG enthält ergänzend zu § 51 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Ermächtigung, diejenigen Fälle des § 10d EStG (Verlustabzug) näher zu regeln, in denen bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen und die Eheleute von der Einzelveranlagung nach § 26a EStG zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG oder umgekehrt wechseln. Der Vero...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3 Individuelle Zurechnung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 § 26a Abs. 1 S. 1 EStG bringt zum Ausdruck, dass auch bei der Einzelveranlagung der Grundsatz der Individualbesteuerung gilt.[1] Die Vorschrift ist wenig glücklich gefasst. Zum einen drückt sie etwas Selbstverständliches aus, nämlich den Grundsatz der persönlichen Einkünftezurechnung nach § 2 Abs. 1 EStG. ESt-Subjekt ist nach § 1 EStG die natürliche Person. Daran änder...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / b) Entscheidung des OLG München vom 6.12.2018 und 7.4.2011

In einem aktuellen Beschluss vom 6.12.2018[12] hat das OLG München dennoch den Antrag auf Einziehung eines Alleinerbscheins durch einen Abkömmling nicht als "Pflichtteilsverlangen" mit der Folge der Enterbung des Abkömmlings für den zweiten Erbfall angesehen. Zuvor war es in seiner Entscheidung vom 7.4.2011[13] davon ausgegangen, dass das Fordern des gesetzlichen Erbteils ei...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Aus den Gründen

Die gegen den Feststellungsbeschluss (§ 352 e Abs. 2 FamFG) statthaften (§ 58 FamFG) und auch sonst zulässigen Beschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Nachlassgericht die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins in der zuletzt beantragten Form für festgestellt erachtet. Aufgrund des auf 1.7.2012 datierten Testaments ist die Beteiligte zu 3) Erb...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 6

Auf einen Blick Die Aufnahme einer Pflichtteilsklausel in eine ehegemeinschaftliche letztwillige Verfügung entspricht mittlerweile dem Standardrepertoire eines rechtlichen Beraters bei deren Erstellung. Nicht bedacht wird hierbei oftmals, dass der illoyale Abkömmling den Willen seiner Eltern nicht nur durch die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auf Ableben des erstver...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / a) Allgemeines

Schwieriger wird es mit der Auslegung, wenn der Berechtigte nicht ausdrücklich einen Pflichtteilsanspruch verlangt oder geltend macht, aber bspw. die Erbenposition des überlebenden Ehepartners angreift. Dies kann in der Form geschehen, dass er die Verfügungen für den ersten Erbfall anficht, eine Formungültigkeit des Testaments oder gar die Testierunfähigkeit des Erblassers b...mehr

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zfs 08/2019, Verneinte Ersa... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Schadensersatzanspruch i.H.v. 2.240 EUR aus § 823 Abs. 1 BGB wegen unfallbedingter Einschränkungen bei der Haushaltsführung für ihre Mutter. Hierfür fehlt es an einer Anspruchsgrundlage." [5] 1.1. Gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens ist § 843 Abs. 1 BGB. Danach ist dem Verletzten Schadense...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren um den Nachlass nach dem am ... 2016 verstorbenen Erblasser. Sie sind Angehörige des Erblassers, bzw. seiner am ... 2015 vorverstorbenen Ehefrau ... ..., geb. .... Abkömmlinge gibt es nicht. Mit notariellem (Ehe- und) Erbvertrag (Bl. 21 dA) vom 15.11.1967 setzten der Erblasser und seine Ehefrau einander zu Alleinerben ein. Anso...mehr