Rn. 31

Stand: EL 137 – ET: 08/2019

Wird durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft zwischen den Ehegatten eine Mitunternehmerschaft begründet, so ist die Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens nach Maßgabe des § 24 UmwStG durchzuführen. Die möglichen steuerlichen Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft hat Thoma, DStR 1980, 279 anhand von Bsp erläutert.

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