Rn. 5

Stand: EL 137 – ET: 08/2019

Durch das JStG 1996, BStBl I 1995, 1250, wurde in § 26 Abs 1 S 1 EStG "iSd § 1 Abs 1 oder 2 oder des § 1a" eingefügt, wodurch die Ehegatten-Veranlagungswahlrechte der §§ 2626c EStG unter bestimmten Voraussetzungen Angehörigen von EU- oder EWR-Staaten eröffnet wurden, ausführlich dazu s Rn 18, 37.

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