Rz. 73
Anhand des Erbstatuts i.S.d. EGBGB wurden alle erbrechtlichen Fragen beurteilt. Vom Erbstatut umfasst sind demnach:
▪ | der Eintritt und Zeitpunkt des Erbfalls |
▪ | die Berufung und der Kreis der gesetzlichen Erben verbunden mit der jeweiligen Erbquote sowie |
▪ | das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten.[143] |
Ferner umfasst das Erbstatut:
▪ | die Erbfähigkeit als solche[144] |
▪ | die Erbunwürdigkeit[145] |
▪ | die dingliche Wirkung des Erbfalls[146] |
▪ | den Erwerb der Erbschaft |
▪ | die Zulässigkeit eines Erbschaftskaufs[147] |
▪ | das Pflichtteilsrecht[148] sowie |
▪ | die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.[149] |
Des Weiteren umfasst das Erbstatut:
▪ | die Testamentsvollstreckung[150] |
▪ | die Testamentsauslegung[151] |
▪ | die Erbauseinandersetzung[152] |
▪ | die Möglichkeit der Umdeutung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen[153] – sowie darüber hinaus die Zulässigkeit der Errichtung einer bestimmten Art von letztwilligen Verfügungen, insbesondere die des gemeinschaftlichen Testaments sowie des Erbvertrags.[154] |
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