Rz. 605
Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten (auch ehebedingte oder ehebezogene Zuwendungen genannt) behandelt der BGH im Zusammenhang mit § 2287 BGB wie Schenkungen, soweit sie objektiv unentgeltlich sind; davon sei im Regelfall auszugehen.[658]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen