Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 250 Grundsätzlich ist es dem Erblasser nicht möglich, seine pflichtteilsberechtigten Verwandten zu übergehen. Der Schutz des Pflichtteilsrechts steht den nächsten Angehörigen jedoch nicht uneingeschränkt zu. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 differenziert das BGB nicht mehr zwischen der Pflichtteilsentziehung zu Laste...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 9 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Dies kann bei einem Berliner Testament zu dessen ganzer Unwirksamkeit führen, weil dort grundsätzlich sowohl die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung als auch diese zu der Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich ist, vgl. § 2270 Abs. 1 BGB und die Vermutungen in § ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Rücktrittsrecht des Erblassers

Rz. 567 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen aus Kostenersparnisgründen (keine Erbscheine erforderlich; keine gerichtliche Hinterlegung) statt eines gemeinschaf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Wie wird ausgeglichen?

Rz. 393 Grundlage zur Durchführung der Ausgleichung ist § 2055 BGB. 1. Schritt: Die Erbteile der an der Ausgleichung nicht teilnehmenden Erben, insbesondere der Erbteil des überlebenden Ehegatten, werden berechnet und vorweg abgezogen. Der Rest verbleibt für die Abkömmlinge. 2. Schritt: Dem so ermittelten Nachlass werden sämtliche Ausgleichungspositionen zugerechnet. Dies ergi...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Die Selbstanfechtung durch den gebundenen Erblasser

Rz. 7 Der Selbstanfechtung testamentarisch bindend gewordener Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. Das Gesetz hat für die Anfechtung bindend gewordener wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament keine besonderen Vorschriften vorgesehen. Deshalb finden die Vorschriften des Erbvertragsrechts über die Rechtsfol...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 247 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteilsbetrage...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 8. Umfang und Spezifizierung des Erbstatuts bis zum 17.8.15

Rz. 73 Anhand des Erbstatuts i.S.d. EGBGB wurden alle erbrechtlichen Fragen beurteilt. Vom Erbstatut umfasst sind demnach: Ferner umfasst das Erbstatut:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Gesetzeslage

Rz. 578 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe [588] erlassen. Neben diesen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gibt es auch in den neuen Bundesländern ein bes...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 7. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 262 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.5.1.2 Erster gemeinsamer Aufenthalt

Nicht erforderlich ist, dass die Ehegatten bereits im Zeitpunkt der Eheschließung ihren Aufenthalt in ein und demselben Staat haben.[1] Erwägungsgrund 49 S. 2 spricht davon, dass der erste gewöhnliche Aufenthalt kurz nach der Eheschließung begründet wird. Für die Bestimmung des Güterrechtsstatuts wirkt die Begründung des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes zurück auf die E...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / Literaturtipps

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter "nichtehelichem Lebenspartner" wird hier der/die Partner/in verstanden, mit dem/der keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Letztere sind gem. § 10 LPartG Ehegatten gleichgestellt.[1] Ein gesetzliches Erbrecht bzgl. Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht nach deutschen Recht nicht. Eine analoge Anwendung des Ehegattenerbrechts ge...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.7 Subsidiäre Zuständigkeit, Art. 10 EuGüVO/EuPartVO

Unter zwei kumulativen Voraussetzungen[1] gewährt Art. 10 EuGüVO bzw. Art.10 EuPartVO eine subsidiäre Zuständigkeit, die einen Rückgriff auf nationale Zuständigkeitsregelungen ausschließt.[2] Zunächst darf kein Gericht eines Mitgliedsstaats nach den Art. 4, 5, 6, 7 oder 8 EuGüVO/EuPartVO zuständig sein oder alle Gerichte haben sich nach Art. 9 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 739 Die selbstständige Erbenhaftung[823] begründet eine Pflicht der Rechtsnachfolger des Sozialhilfeempfängers. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, die das Dreifache des Grundbetrages gemäß § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen, zu ersetzen (§ 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Hierbei handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die auch...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Definition der Vaterschaft

Rz. 11 Das Gesetz stellt auf den familienrechtlichen Vaterbegriff ab, andere, insbesondere soziale Vaterschaftsbegriffe sind erbrechtlich unerheblich. Bislang beschränkt sich die abstammungsrechtliche Vaterschaft auf einen Vater.[11] Vater eines Kindes ist der Mann, der entwedermehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / V. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 83 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwen...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VIII. Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten

Rz. 107 Im Rahmen einer objektiven Klagehäufung kann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO den Auskunfts- und ggf. auch Wertermittlungsanspruch (nach § 2287 BGB i.V.m. § 242 BGB), hierzu vgl. Rdn 105, und den Herausgabeanspruch (nach §§ 2287, 812 ff. BGB) geltend machen. Rz. 108 Formulierungsbeispiel: Klage des Vertragserben gegen Beschenkte...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Benachteiligung des Vertrags- bzw. Schlusserben

Rz. 47 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der Vertragserbe bspw. bei lebzeitigen Zuwendungen an den Ehegatten benachteiligt ist, da der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB auf dasjenige beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils (ggf. auch der Zugewinnausgleichsforderung) übrig bleibt.[66]...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 374 Nach Art. 67 Abs. 1 EuErbVO stellt das Nachlassgericht das Zeugnis aus, wenn nach der jeweilig anzuwendenden Rechtsordnung der zu bescheinigende Sachverhalt feststeht und die Verfahrensvorschriften der Art. 62 ff. EuErbVO eingehalten sind (Antrag, Zuständigkeit und Verfahren). Der umfassende Verweis auf die jeweilige Rechtsordnung bedeutet, dass nicht nur die von der...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 20 Für die Berechnung des Pflichtteils ist neben der Feststellung der Quote der Bestand des Nachlasses festzulegen. Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), wenn ein Be...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / II. Bestattungsverfügung

Rz. 88 Eine Bestattungsverfügung ist eine nicht formbedürftige Erklärung des Erblassers, in der er seine Anordnungen und Wünsche für die Bestattung und möglicherweise auch die Grabpflege festhält. Trotz Formfreiheit ist aus Dokumentations- und Beweiszwecken die Schriftform sinnvoll. Sie kann auch in einer Vorsorgevollmacht oder in einem Vertrag mit einem Bestatter enthalten ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 60 Der Erblasser muss das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen missbraucht haben, um den Vertragserben zu beeinträchtigen. Die Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, wird am lebzeitigen Eigeninteresse gemessen. Ausschlaggebend ist, welche Gründe den Erblasser bewogen haben, wobei eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Vertragserben einerseits...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / ee) Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 327 Umstritten ist die Frage, inwieweit das gemeinschaftliche Testament nach deutschem Recht entweder Art. 24 oder Art. 25 EuErbVO unterfällt.[251] Richtigerweise ist im Hinblick auf wechselbezügliche Verfügungen auf Art. 25 EuErbVO abzustellen. Bei nicht wechselbezüglichen Verfügungen ist dagegen Art. 24 EuErbVO einschlägig.[252] Rz. 328 Allein der Begriff des gemeinschaf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / i) Das Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 231 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rechte des Nießbrauchers

Rz. 160 Der Nießbraucher hat das Recht, sämtliche Nutzungen aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen. Er ist zum Besitz der Sache berechtigt, § 1063 Abs. 1 BGB. Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer dieser Sachen, § 1067 BGB ("uneigentlicher Nießbrauch"). Rz. 161 Das Verfügungsrecht über den belasteten Gegenstand steht dem Ni...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / D. Sittenwidrigkeit

Rz. 4 Hat der Anwalt die Aufgabe, die Frage des Erbrechts des nichtehelichen Partners zu prüfen, so ist auch eine etwaige Sittenwidrigkeit zu prüfen, wenn der Erblasser verheiratet ist und/oder eheliche leibliche Kinder hat. Im gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und der gemeinschaftlichen Kinder sieht die Rechtsprechung eine grundlegende rechtliche und sittliche Wertung. Rz...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Stand und Entwicklung des Nichtehelichenerbrechts in den alten Bundesländern

Rz. 1 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und den väterlichen Verwandten sowie des nichtehelichen Vaters und der väterlichen Ve...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Begriff der Beeinträchtigung

Rz. 517 Die vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrages wirken also dann bindend, wenn sie durch eine andere Verfügung von Todes wegen beeinträchtigt werden. Entscheidend für das Vorliegen einer Beeinträchtigung ist nach herrschender Ansicht nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern derjenige des Erbfalls. Nur dann, wenn der Bedachte auch wirklich Erbe geworden is...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 522 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. Diese Sonderre...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 3. Formen des Nießbrauchs

Rz. 71 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Beim Nießbrauch an einem Vermögen bspw. am Nachlass (§ 1085 BGB) muss das Nießbrauchsrecht durch Einzelakte an den einzelnen Vermögensgegenständ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 10. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 90 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau (…) an. In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Alleinerbin des Herrn (…), geboren am (…) in (…)...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Aufhebung von Vermächtnissen, Auflagen und Rechtswahl durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB

Rz. 531 Die Zustimmung des vertraglich eingesetzten Erben zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit nicht wieder zurück.[576] Anderes gilt bei notarieller Beurkundung einer Aufhebung des Erbvertrags, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB [577] oder für Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament, § 2291 BGB (siehe oben Rdn 527 ff.). In der Praxis...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 552 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden, § 2282 Abs. 1 BGB; für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 2282 Abs. 2 BGB. Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2282 Abs. 3 BGB, und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber erklärt wer...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 30 Bei der Vorlage von Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (siehe dazu Rdn 17 ff.). Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anste...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Der Herausgabeanspruch des Vertrags-(Schluss)erben

Rz. 622 Die Voraussetzungen des § 2287 BGB sind das Vorliegen einer objektiven Beeinträchtigung des Vertrags- oder Schlusserben sowie einer Beeinträchtigungsabsicht (subjektiver Tatbestand). § 2287 BGB findet Anwendung auf Schenkungen, gemischte Schenkungen und Auflagenschenkungen und wohl auch auf ehebezogene Zuwendungen.[678] Bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 45 Stirbt ein Beauftragter, insbesondere ein Bevollmächtigter, geht die gegenüber dem Auftraggeber bestehende Pflicht zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben des Beauftragten über.[51] Auch die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers (§ 2027 BGB) geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[52] Rz. 46 Vorher ist...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / II. Verfügungen des Vorerben

Rz. 119 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben über Grundstücke sind im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam, § 2113 Abs. 2 BGB. Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings gem. § 2112 BGB wirksam. Eine teilentgeltliche oder unentgeltliche Verfügung eines Vorerben über ein Grundstück ist demnach nur dann endgültig wirksam, wenn der Nacherbe und etwaige Ersatznache...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / IV. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 44 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich. Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstands erworben, so war d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Grundsatz

Rz. 349 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[377] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 508 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses und einer Auflage sowie die Wahl des anzuwendenden Erbrechts.[544] Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter. Der Grund für die Einengung ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Das große und das kleine Antragsrecht

Rz. 280 Sind mehrere Grundstücksgemeinschaften "ineinander verschachtelt", so kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung einer der mehreren Gemeinschaften betrieben werden, mit dem "großen Antrag" die Aufhebung aller Gemeinschaften an dem Grundstück. Beispiel Im Grundbuch waren die Eheleute F und M je hälftig als Eigentümer eines Gebäudegrundstücks eingetragen. M ist gestorb...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / II. Nichtehelichenerbrecht in den neuen Bundesländern

Rz. 5 Nach § 396 ZGB-DDR hatten in den neuen Bundesländern die nichtehelichen Kinder ohne zeitliche Begrenzung volles Erb- und Pflichtteilsrecht am nichtehelichen Vater und dessen Verwandten.[4] Voraussetzung für einen Pflichtteilsanspruch war jedoch gem. § 396 Abs. 1 Nr. 2 ZGB, dass das Kind im Zeitpunkt des Todes des Erblassers auch tatsächlich einen Unterhaltsanspruch geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr