Rz. 48
Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:
▪ | Personalien und Staatsangehörigkeit des Erblassers | ||||
▪ | Zeitpunkt des Todes des Erblassers | ||||
▪ | letzter gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers | ||||
▪ | Verhältnis zum Erblasser, auf dem das Erbrecht des Erben beruht:[45]
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▪ | ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde, bspw. vorverstorbene Erben, Ausschlagung (§§ 1944 ff. BGB), Erbunwürdigkeit (§§ 2339 ff. BGB) und Erbverzicht (§§ 2346 ff. BGB)[47] | ||||
▪ | ob und welche Verfügung von Todes wegen des Erblassers vorhanden ist | ||||
▪ | ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist | ||||
▪ | Annahme der Erbschaft durch den Erben | ||||
▪ | Größe des Erbteils. |
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