Rz. 19

Dieser Gesichtspunkt kommt in der Rechtsprechung selten vor. Gemeint ist, dass sich eine große Bedeutung streitwerterhöhend, eine geringe Bedeutung streitwertmindernd auswirken kann. Als Beispiel wird die besonders lange Ehedauer genannt, welche die Bedeutung des Scheidungsprozesses für die Parteien und damit den Gegenstandswert erhöhen soll; genannt wird auch die Position des einen oder anderen Ehegatten im öffentlichen Leben.[27] Wenn Kinder von der Scheidung betroffen sind, erhöht das die Bedeutung der Sache, wirkt sich aber auf den Streitwert im Allgemeinen nur aus als Argument gegen den Abzug des Kinderfreibetrages (weniger Leistungskraft, aber höhere Bedeutung).

[27] Schneider/Herget/Thiel, Rn 7236 ff.

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