Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Maßnahmen gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 205 Bei der Auswahl der zur Gefahrenabwendung notwendigen Maßnahmen hat sich das Familiengericht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren, also daran, welche Maßnahmen im Einzelfall zum legitimen Zweck der Abwendung der Gefährdung geeignet, erforderlich und zuletzt auch noch zumutbar sind. Dabei beinhaltet die Erforderlichkeit das Gebot, aus den zur Erreichung...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Beschwerdeberechtigung

Rz. 19 § 59 FamFG knüpft bei der Frage der Beschwerdeberechtigung inhaltlich an § 20 Abs. 1 FGG an. Nach altem wie neuem Recht steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht durch die gerichtliche Maßnahme beeinträchtigt ist.[50] Allein daraus, dass ein Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat, folgt noch kein subjektives Recht, aus dem sich eine Be...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Bindungen des Kindes an seine Eltern und Geschwister

Rz. 301 Den Bindungen des Kindes, insbesondere an seine Eltern, kann bei der Sorgerechtsentscheidung ausschlaggebende Bedeutung zukommen,[1131] insbesondere wenn zu einem Elternteil, der das Kind bereits längere Zeit in Obhut hatte, eine stärkere emotionale Bindung entstanden ist,[1132] während der andere Elternteil aus Gründen, die eigenverantwortlich sind, in die bisherige...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Erforderlichkeit von Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 157 Ob eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts dem Grunde nach in Betracht kommt, orientiert sich am Kindeswohl (§ 1697a BGB).[591] Es müssen belastbare Gründe vorliegen, die befürchten lassen, dass sich das Kind ohne Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts ungünstig entwickeln wird.[592] Hierunter erfasst werden können etwa gravierende seelische...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine Neuordnung der Rechtsmittel entschieden.[1] Rechtsmittel gegen Endentscheidungen – seien es Hauptsacheentscheidungen oder einstweilige Anordnungen (siehe dazu § 7 Rdn 43 ff.) – ist nunmehr allein die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG. Wurde das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet, richtet es...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / d) § 18 VersAusglG

Rz. 176 § 18 VersAusglG geht in allen seinen Varianten (siehe dazu Rdn 45 ff.) der Anwendung des § 27 VersAusglG vor.[101] Greift er ein, findet ein Ausgleich der betroffenen Anrechte grds. nicht statt. Will das FamG gleichwohl ausgleichen, liegt das an den besonderen Umständen des Falles. Bei dieser Prüfung wurden auch Faktoren eingestellt, die sonst in die Entscheidung nac...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der einstweiligen Anordnung wurde durch das FamFG grundlegend verändert. Die ausdrücklich in § 49 FamFG geregelte einstweilige Anordnung ersetzt sowohl die zuvor im FGG nicht existente und lediglich auf Richterrecht beruhende vorläufige Anordnung [1] als auch die bis zum 31.8.2009 in den §§ 620 ff., 621g ZPO geregelte einstweilige Anordnung. Rz. 2 Der Eilrechts...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / I. Zweck des Abänderungsverfahrens

Rz. 16 § 1696 Abs. 1 BGB will die Anpassung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung an zwischenzeitlich eingetretene oder bekannt gewordene Änderungen ermöglichen, wenn diese aus Kindeswohlgründen erforderlich ist.[57] Daher genügt für eine Abänderung keinesfalls die bloße Berufung darauf, dass die Ausgangsentscheidung falsch gewesen sei.[58] Indem der Gesetzgeber für die Ab...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / G. Verfahrensfragen

Rz. 155 Auch wenn der Versorgungsausgleich komplett ausgeschlossen ist, gehört die Versorgungsausgleichssache dennoch zum Zwangsverbund (§ 137 Abs. 2 FamFG); denn auch in diesem Fall muss der Richter über den Versorgungsausschluss entscheiden – wenn auch nur in dem Sinne, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet (vgl. § 224 Abs. 3 FamFG). Rz. 156 Die Vereinbarungen zum...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / V. Inhalt der elterlichen Sorge

Rz. 26 Aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG folgt die allumfassende Elternverantwortlichkeit für die Entwicklung des Kindes. Aufgabe der Eltern ist es, das Kind zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gesellschaft zu befähigen[75] (siehe auch §§ 1626 Abs. 2, 1627 BGB, § 1 SGB VIII). Der staatlichen Gemeinschaft obliegt es aufgrund ihres aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG folgenden Wächteram...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Übernachtungen

Rz. 75 Im Streitfall hat das Gericht auch die Übernachtungen zu regeln,[281] da die Eltern gerade in vermeintlich kleinen Streitpunkten einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung haben. Die Übernachtungen eines Kindes beim nicht betreuenden Elternteil haben bei der Erhaltung und Verbesserung der kindlichen Beziehung zu diesem Elternteil erhebliche Bedeutung.[282] Hinsichtl...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (2) Bedeutung in der Kindeswohlprüfung

Rz. 264 Bei der Prüfung dieses Kriteriums ist nicht nur auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Betreuungssituation abzustellen, auch wenn den in der Vergangenheit durch einen Elternteil wahrgenommenen größeren Erziehungsanteilen erhebliche Bedeutung zukommt,[997] die sich im Falle bisher einvernehmlicher Rollenverteilung verstärkt.[998] Die Anwendung des Kontinuit...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 3. Sonderproblem: Abänderungsmaßstab des Beschwerdegerichts bei vollzogenen erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungen

Rz. 53 Nicht wenige Obergerichte gehen – in Anlehnung an entsprechend vom BVerfG formulierte Maßstäbe – in Fällen vollzogener erstinstanzlicher einstweiliger Anordnungen[129] über das Aufenthaltsbestimmungsrecht davon aus, dass die Abwägung, ob eine Abänderung der einstweiligen Anordnung noch vor der Hauptsacheentscheidung angezeigt sei, nicht an einer Sanktion des Fehlverha...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Die Umgangsbestimmung gemäß § 1632 Abs. 2 BGB

Rz. 16 In Erfüllung ihres Erziehungsauftrages haben die Sorgeberechtigten das Recht und die Pflicht zur Bestimmung des Umgangs des Kindes (§ 1632 Abs. 2 BGB). Die Befugnis zur Umgangsbestimmung ist unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern können also insbesondere auch bestimmen, mit wem das Kind zu Hause oder in einer von ihm besuchten Schule oder sonstigen Ein...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 6. Modalitäten des Abholens/Zurückbringens

Rz. 90 Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs, vor allem Fragen zum Holen und Bringen des Kindes, ist wesentlicher Teil des Regelungsbedarfs.[335] Ist der Umgang indessen nach Art, Ort und Zeit ­hinreichend konkretisiert worden, so ist es nicht erforderlich, dass der Umgangstitel detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, insbesondere zum Bereithalt...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Übertragung von Entscheidungsbefugnissen durch das Familiengericht

Rz. 116 Nach § 1628 BGB kann einem Elternteil zu einer einzelnen Angelegenheit das Alleinvertretungsrecht übertragen werden. Voraussetzung ist neben dem diesbezüglichen Antrag eines Elternteils, dass zwischen den Eltern über eine einzelne Angelegenheit kein Einvernehmen erreicht werden kann und es sich hierbei um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind hand...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Kein Antragserfordernis

Rz. 215 Für die Einleitung eines Umgangsrechtsverfahrens bedarf es nach dem klaren Wortlaut von § 1684 Abs. 3, 4 BGB keines Antrags, sodass das Familiengericht von Amts wegen sowohl ein Hauptsache- als auch ein EA-Verfahren einleiten kann,[814] wenngleich dies praktisch eher selten vorkommen mag. Dies gilt nicht nur für das Umgangsrecht nach § 1684 Abs. 1 BGB, sondern auch f...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 1. Verfahrenswert

Rz. 43 Werden die Kindschaftssachen betreffend die elterliche Sorge – darunter fallen freilich auch Verfahren nach § 1628 BGB [142] –, das Umgangsrecht, das Auskunftsrecht[143] oder die Kindesherausgabe nicht im Verbund, sondern isoliert betrieben, so richtet sich der Verfahrenswert nach § 45 FamGKG.[144] Danach ist für jeden dieser drei Verfahrensgegenstände von einem Verfah...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Enge Bezugspersonen

Rz. 121 § 1685 Abs. 2 BGB räumt engen Bezugspersonen, die für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben, so dass daraus eine sozial-familiäre Beziehung entstanden ist,[448] ein Umgangsrecht ein, wenn dies dem Kindeswohl dient (zur Dienlichkeit siehe Rdn 120). Rz. 122 Ausschlaggebend ist, ob die Person für das Kind in der Vergangenheit eine enge Bezugsperso...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / D. Aufgaben des Verfahrensbeistandes im Verfahren

Rz. 30 Der Verfahrensbeistand[75] wird durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, § 158 Abs. 3 S. 2 FamFG. Die Beteiligtenstellung besteht automatisch auch im Rechtsmittelzug fort (siehe auch Rdn 39).[76] In § 158 Abs. 4 FamFG werden erstmals die Aufgaben des Verfahrensbeistandes näher präzisiert. Es obliegt ihm danach,mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB)

Rz. 33 Im Idealzustand können die Eltern die regelmäßig im Zusammenhang mit der Trennung eintretenden Belastungen für eine gesunde Entwicklung des Kindes mildern. Sie sind verpflichtet, das Kind nicht mit ihren Konflikten zu belasten,[96] also gehalten, eine den Kindesinteressen ­entsprechende Lösung für dessen weitere Entwicklung zu finden. Hierzu gehört, dass sie alles unt...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Einsatzmöglichkeiten

Rz. 186 Grundsätzlich ist der nicht betreuende Elternteil berechtigt, den Umgang mit dem Kind ohne Anwesenheit eines Dritten auszuüben.[716] Die Anwesenheit einer dritten Person bedarf daher einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung. Ein begleiteter Umgang kommt daher in folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 4. Feier- und Festtage

Rz. 84 Durch den Umgang an Feier- und Festtagen soll dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind ermöglicht werden, diese – auch für Zusammentreffen mit weiteren Familienmitgliedern – wichtigen Tage, die sich aus dem normalen Jahresablauf hervorheben, gemeinsam zu verbringen. Erfasst werden hiervon vor allem die hohen christlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachte...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Entführungsgefahr/Entführung

Rz. 164 Droht nachweisbar eine Entführung, so kann das Umgangsrecht ausgeschlossen werden,[615] insbesondere wenn bereits eine Entführung vorangegangen war.[616] Der Umstand allein, dass der Vater die Mutter entführt hat, um so das Umgangsrecht zu erzwingen, ist allerdings für einen Ausschluss nicht automatisch ausreichend,[617] da die Entführung keinen unmittelbaren Einflus...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Widerstand des Kindes (PAS)

Rz. 181 Der Widerstand eines älteren Kindes kann den Ausschluss oder die Einschränkung des Umgangs – auch mit einem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind (siehe dazu § 4 Rdn 38 f.)[690] – rechtfertigen (zum Kindeswillen siehe Rdn 102 sowie § 1 Rdn 304),[691] soweit andernfalls der Kontakt gegen den Willen des Kindes zwangsweise durchgesetzt werden müsste.[692] Allerdin...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Begriff

Rz. 243 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rspr. versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[250] Kündigung einer Forderung[251] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[252] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch Kündigung u...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 2. Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund

Rz. 25 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es gemäß § 49 Abs. 1 FamFG eines Anordnungsanspruchs. Sie muss also nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt sein. Außerdem muss ein Anordnungsgrund vorliegen. Dies setzt ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Tätigwerden voraus, das ein Abwarten bis zur Entscheidungsreife in...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Ermittlung des Kindeswillens

Rz. 105 Lehnt das Kind den Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil ab, so ist das Gericht verpflichtet, die Gründe für diese Ablehnung zu ermitteln und sie im Rahmen der Entscheidung angemessen zu werten.[390] Die Interessen des Kindes, des umgangsberechtigten und des betreuenden Elternteils, die Ursachen der Umgangsablehnung sowie die Folgen einer Missachtung des Kindesw...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Anforderungen an den sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 16 In § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB wird das Recht des Kindes statuiert, in den seine Entwicklung betreffenden Fragen altersgemäß beteiligt zu werden. Dies gilt auch hinsichtlich des Umgangsrechts. Von einem Elternteil, der sein Sorgerecht verantwortungsvoll wahrnimmt, wird erwartet, dass er die Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht nur zulässt, sondern di...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / bb) Verhaltensbedingte Härtegründe

Rz. 207 Ein Versorgungsausgleich findet auch nicht statt, soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm zustehende Versorgungsanrechte, die an sich auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind. Das entspricht der Härteregelung des § 1587c Nr. 2 BGB a.F. Erfasst wird jedes Verhalten,...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / 2. Übereinstimmender Elternwille; Kindeswille

Rz. 20 Ein übereinstimmender Elternvorschlag führt regelmäßig zu einer Abänderungsentscheidung.[80] Das gilt selbst dann, wenn der Vorschlag nur aufgrund harter und langwieriger Verhandlungen erreicht werden konnte.[81] Auch der übereinstimmende Wunsch beider Elternteile, das Alleinsorgerecht vom einen Elternteil auf den anderen zu übertragen, stellt einen Abänderungsgrund d...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Autonomes Recht, §§ 108–110 FamFG

Rz. 79 Das Gesetz geht in §§ 108 f. FamFG [214] – früher: § 16a FGG – von der grundsätzlichen Anerkennungsfähigkeit und – dies vorausgesetzt (§ 110 FamFG) – Vollstreckbarerklärungsfähigkeit ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus. Eine ausländische Entscheidung soll im Inland dieselbe Wirkung haben wie im Entscheidungsstaat.[215] Dabei ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Zweck des Umgangsrechts

Rz. 6 Durch das Umgangsrecht soll der nicht betreuende Elternteil die Möglichkeit erhalten, sich fortlaufend durch Begegnungen und gegenseitige Aussprache von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.[13] Auf diesem Weg werden gleichzeitig die verwandtschaftlichen und emotionalen Bindungen aufrechter...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / III. Begründungspflicht

Rz. 40 Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes kann durch bloße Benennung der einschlägigen Vorschrift begründet werden. Sieht indes das Gericht trotz Vorliegens eines der in § 158 Abs. 2 FamFG genannten Regelbeispiele von der Bestellung ab, so muss das Gericht dies nach § 158 Abs. 3 S. 2 FamFG in seiner Endentscheidung begründen.[111] Hier ist eine nähere Auseinandersetzu...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB

Rz. 133 Unwirksam wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 ist ein Ehevertrag, und damit auch ein Vertrag über den Versorgungsausgleich, wenn er zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war.[74] Maßgebend für die Beurteilung ist also eine Gesamtschau aller Umstände im ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

Rz. 9 Unabhängig davon, ob ein Antragsverfahren oder ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren in Rede steht, muss das Gericht jeweils die hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung prüfen, wobei auch insoweit nach § 76 Abs. 1 FamFG der § 114 Abs. 1 ZPO und die hierzu bislang entwickelte Rechtsprechung und Literatur herangezogen werden können. Rz. 10 Di...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Vorbemerkungen

Rz. 53 Bedarf es einer familiengerichtlichen Regelung zum Umgangsrecht, da sich die Eltern hierüber außergerichtlich nicht verständigen konnten, so hat das Gericht in seine Entscheidung sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Kindeswohl und die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger einzubeziehen; wobei oberster Maßstab jeder zu treff...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Unverschuldetes Versagen der Eltern

Rz. 202 Auch bei einem unverschuldeten Versagen [720] der Eltern greift die Schutznorm des § 1666 BGB ein, was durch die Neufassung von § 1666 BGB noch klarer herausgestellt wurde. Typische Beispielsfälle – die Grenzen zur Vernachlässigung können teilweise fließend sein – sind etwa:mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (2) Betreuung durch einen Elternteil

Rz. 269 Bei der näheren Prüfung des Förderungsgrundsatzes sind die jeweiligen Betreuungsmöglichkeiten der Eltern zu betrachten, wobei alle Einzelfallumstände sowie die geschützten Rechtspositionen der Eltern zu werten sind. Insoweit wird angenommen, dass ein psychologischer Erfahrungssatz dafür besteht, dass es dem Kindeswohl förderlicher ist, eine persönliche Betreuung durc...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) § 3 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 166 Zu nennen ist zunächst § 3 Abs. 3 VersAusglG . Nach dieser Norm findet ein Versorgungsausgleich nach einer Kurzzeitehe von bis zu drei Jahren von Amts wegen nicht statt, sondern nur dann, wenn er von mindestens einem der Ehegatten beantragt wird (zu Einzelheiten siehe oben Rdn 13 ff.). Eine Härtefallprüfung findet dann aber nicht statt. Wird der Antrag gestellt, ist d...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / c) Teileinziehung

Rz. 39 Auch die Entscheidung über die Teileinziehung einer Straße ist eine Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 S. 2 VwVfG. Durch sie wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt.[61] So ist beispielsweise eine Teileinziehung öffentlicher Wege für Parkraumbewirtschaftung möglich.[62]mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Entscheidung von Streitigkeiten über den Auskunftsanspruch

Rz. 211 Es gilt die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts zu allen Meinungsverschiedenheiten bezüglich Berechtigung, Häufigkeit oder Umfang des Auskunftsanspruchs (§ 1686 S. 2 BGB). Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit gilt § 152 FamFG. Ist danach eine Ehesache anhängig, so ist das hiermit befasste Familiengericht zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Wird während einer ...mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 1. Straßenverkehrslärm

Rz. 24 Straßenverkehrslärm ist bereits bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.[58] Die das Eigentum unzulässigerweise einschränkenden Verkehrsimmissionen können durch einen Folgenbeseitigungsanspruch abgewehrt werden.[59] Dem Eigentümer eines von einer Straßenplanung betroffenen Grundstücks kann ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch zustehen.[60] Rz. 25 Nach § 45 Abs. ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / aa) Im Zusammenhang mit den Lebensumständen der Eheleute stehende Gründe

Rz. 196 In die Interessenabwägung gehen zunächst die beiderseitigen Verhältnisse der Ehegatten ein. Eine Rolle spielen können daher die Länge der Ehe, die Art der bereits aufgebauten Versorgung und die Möglichkeiten, in der Zukunft die Versorgung zu erweitern oder sich eine andere aufzubauen. Gesetzliche Veränderungen reichen da nur ausnahmsweise.V.a. greift die Härteklausel...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung, § 1671 BGB

Rz. 226 Zentrale Vorschrift für die Regelung der elterlichen Sorge im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung der Eltern ist § 1671 BGB, wobei die Norm unabhängig davon anwendbar ist, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Wesentlicher Anknüpfungspunkt ist allein die vollzogene dauerhafte Trennung.[855] Diese beurteilt sich nach dem Maßstab des § 1567 Abs. 1 BGB. Bei...mehr

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§ 38 Wirksamkeit und Bekann... / I. Grundsatz

Rz. 9 Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz:[17] Verkehrszeichen müssen so aufgestellt und angebracht sein, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann.[18] Ist ein Verkehrsschild n dieser Weise aufgestellt, so entfaltet es seine Wirkung gegenüber jedem, der vo...mehr