Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Die Rechtsnatur der elterlichen Sorge

Rz. 9 Die elterliche Sorge ist ein dem Interesse des Kindes dienendes gesetzliches Schutzverhältnis, das als pflichtgebundenes, absolutes Recht im Sinn des § 823 Abs. 1 BGB,[28] ausgestaltet ist. Sie ist kein Machtanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern,[29] sondern den Eltern um des Kindes willen verbürgt.[30] Das Sorgerecht verpflichtet die Eltern – in Ausgestaltung de...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 2. Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 107 Notarielle Verfügungen von Todes wegen bieten i.d.R. im Hinblick auf Wirksamkeit und Form der Verfügung eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Errichtung. Problematisch sind in der Praxis die ohne fachkundige anwaltliche Beratung abgefassten eigenhändigen Testamente. Rz. 108 Einzig zwingende Formvorschrift für eigenhändige Testamente ist § 2247 Abs. 1 BGB, wonach ein Tes...mehr

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§ 7 Betäubungsmittel und Ar... / b) Medizinische Nachweismethoden

Rz. 72 An medizinischen Nachweismethoden steht die Haarprobe zur Verfügung. Jedoch ist ein Konsumnachweis nur nach einem intensiveren Konsum über die Haare zu führen, insbesondere der "Wochenendkonsum" ist nicht sicher nachweisbar. Daher hat sich diese Methode ebenso wie die Urinuntersuchung, die nur einen Stoffnachweis erbringt, für die Bestimmung des Konsummusters als nich...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Grundlagen

Rz. 421 Die externe Teilung erfolgt durch gerichtliche Entscheidung. Diese begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem von ihm ausgewählten Versorgungsträger oder baut ein dort bestehendes Rechtsverhältnis aus. Rz. 422 Das Gericht setzt in seiner Entscheidung den Betrag fest, den der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen an den Versorgungs...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Übertragung der elterlichen Sorge auf den antragstellenden Elternteil

Rz. 259 Gelangt das Gericht im Rahmen seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht, so muss es auf der zweiten Stufe prüfen, ob die Alleinsorge gerade auf den antragstellenden Elternteil zu übertragen ist. In diese Prüfung kann das Gericht – vorbehaltlich § 1671 Abs. 4 i.V.m. §§ 1666 ff. BGB [974] – nur eintreten...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Zweck der Anhörung

Rz. 414 Die Anhörung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 103 Abs. 1 GG, dem Anspruch auf rechtliches Gehör. Darüber hinaus ist sie essentieller Bestandteil des aus dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) folgenden Gebots der Sachaufklärung und richterlichen Überzeugungsbildung.[1497] Der Anspruch des Kindes darauf, seine Wünsche, Neigungen und Bindungen per...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerechtsausübung durch Vollmacht; Ermächtigung

Rz. 20 Angesichts der Verrechtlichung aller Lebensbereiche besteht ein hohes praktisches Bedürfnis für die Rechtsinstitute der Vollmacht und der Ermächtigung als Mittel zur Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse. Dabei wird eine Vollmacht von einem Sorgerechtsinhaber an eine Person erteilt, die nicht sorgeberechtigt ist, während die Ermächtigung von einem sorgeberechtigten Elt...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / 1. Zuständigkeit

Rz. 2 Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind, § 45 Abs. 3 S. 1 StVO. Wer Straßenverkehrsbehörde ist, bestimmt § 44 StVO unter Verweis auf das jeweilige Landesrecht. Die Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgt auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch die S...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 3. Versorgungsträger, bei denen Anrechte begründet werden sollen

Rz. 78 Beteiligte sind auch die Versorgungsträger, bei denen ein Anrecht zum Zweck des Ausgleichs begründet werden soll (§ 219 Nr. 3 FamFG). Das sind die Versorgungsträger, bei denen Anrechte für die ausgleichsberechtigte Person im Wege der externen Teilung zu begründen sind (§§ 14 ff. VersAusglG, zu den materiell-rechtlichen Einzelheiten siehe oben § 8 Rdn 335 ff.). Dabei v...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Angelegenheiten des täglichen Lebens

Rz. 334 Eine exakte Abgrenzung der Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zu denen des täglichen Lebens ist in verschiedenen Bereichen nicht möglich.[1242] Man kann sich jedoch an der Legaldefinition des § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB orientieren. Alltagsangelegenheiten sind danach Entscheidungen, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Kindesentw...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / e) Vollstreckbarkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 176 Die Zwangsvollstreckung eines Titels auf Auskunftserteilung erfolgt als unvertretbare Handlung nach der Vorschrift des § 888 ZPO. Voraussetzung des § 888 ZPO ist eine Handlungsverpflichtung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann,[339] was dann der Fall ist, wenn ein Dritter die Handlung überhaupt nicht oder nicht so wie der Schuldner selbst vornehmen ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Konkretheitsgebot

Rz. 60 In der zu erlassenden familiengerichtlichen Entscheidung ist das Umgangsrecht entweder einheitlich und konkret zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen.[218] Aufgrund dieses Konkretheitsgebotes [219] (siehe im Einzelnen – auch mit Formulierungsbeispielen – § 6 Rdn 16 ff.) – das auch für den begleiteten Umgang,[220...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Ferienregelungen

Rz. 79 Durch einen Ferienumgang kann in besonderem Maße das Zusammensein von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil normalisiert und vertieft werden,[300] da das Kind seinen Elternteil auch unter den dortigen Bedingungen erleben kann. Ebenso wie Übernachtungen bei diesem können Ferienumgänge auch zur Entspannung der Situation und damit zur Entlastung des Kindes beitragen.[3...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Grundlagen

Rz. 107 Der Gesetzgeber hat bei Schaffung des KJHG die besondere Bedeutung der Inobhutnahme [303] im Sinne einer Krisenintervention in kurzfristigen pädagogischen Ausnahmesituationen hervorgehoben.[304] Durch vorläufige Maßnahmen in Eil- und Notfällen soll die Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen handeln können.[305] Rz. 108 Die in den letzten 10 Jahren zu verze...mehr

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§ 16 Anhang / F. Checkliste zur Aufnahme von Ehevertragskontrollsachen im Rahmen nebengüterrechtlicher Anspruchsprüfung

Rz. 31 Checkliste Mandatsaufnahme[7] (erstes Mandantengespräch)mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / III. Besonderheiten in Bezug auf die Verfahrenskostenhilfe in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 § 149 FamFG bestimmt, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache auf die Versorgungsausgleichssache erstreckt. Die Regelung trägt der engen Verbindung zwischen der Scheidungssache und der Versorgungsausgleichssache im Zwangsverbund Rechnung. Auch nach der Novellierung des Versorgungsausgleichs durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgung...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / e) Andere Anrechte, wenn auf der Gegenseite ausländische, zwischen- oder überstaatliche Anrechte bestehen

Rz. 133 In den Fällen, in denen ein Ehegatte nicht ausgleichsreife Anrechte nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 erworben hat, findet ein Wertausgleich bei der Scheidung auch in Bezug auf die anderen – eigentlich ausgleichsreifen – Anrechte beider Eheleute nicht statt, soweit dies für den anderen Ehegatten unbillig wäre (§ 19 Abs. 3 VersAusglG). Die fehlende Ausgleichsreife eines oder meh...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / II. Schutzmaßnahmen nach § 1666 BGB

Rz. 184 § 1666 Abs. 1 BGB normiert als Generalklausel die Eingriffstatbestände, bei deren Vorliegen Sorgerechtsmaßnahmen zu Lasten des Sorgeberechtigten getroffen werden können. Diese Generalklausel schützt sowohl die persönlichen Belange des Kindes als auch seine Vermögensinteressen.[619] Sie dient als einheitliche Ermächtigungsgrundlage für gerichtliche Eingriffe. Daher mu...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (b) Auswanderung des betreuenden Elternteils

Rz. 279 Insbesondere bei gemischtnationalen Ehen wird im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern von einem Elternteil häufig vorgetragen, dass ein plötzlicher Wegzug des anderen Elternteils in dessen Heimatland drohe. Hier muss beachtet werden, dass eine abstrakte Gefahr als solche nicht ausreicht, um gerichtliche Maßnahmen zu veranlassen.[1062] Erforderlich ist vielmehr, d...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (1) Begriff

Rz. 263 Entscheidend für den Kontinuitätsgrundsatz ist, welcher Elternteil auch für die Zukunft eine möglichst einheitliche, stetige, stabile und gleichmäßige Betreuung und Erziehung gewährleisten kann.[990] Denn Erziehung bedeutet Aufbauen von Lebens- und Verhaltenskonstanten.[991] Dieser Aspekt ist doppelrelevant: Während im Rahmen des Kontinuitätsgrundsatzes hier vor alle...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 7. Gestaltung des Umgangsablaufs

Rz. 93 Es obliegt der Eigenentscheidung des Umgangsberechtigten, wie er den Zeitraum des Umgangskontaktes konkret gestalten möchte.[347] Allerdings hat er jede Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu unterlassen und auf die Kindesbelange Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen des Kindes. Ohne ausdrückliche Abstimmung mi...mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / III. Punktereduzierung für jeden Fall der unterlassenen Maßnahme

Rz. 53 Erreicht oder überschreitet ein FE-Inhaber zum wiederholten Mal 14 oder 18 Punkte nach dem Punktsystem des § 4 StVG a.F., ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahme nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG a.F. ergriffen hat, so wird sein Punktestand erneut gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 StVG a.F. reduziert.[68] Denn jedes Unterlassen des Ergreifens der in § 4 Abs. 3 S. 1 StVG a.F...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Anspruchsinhalt

Rz. 204 Die nähere Ausgestaltung der Auskunftserteilung ist gesetzlich nicht geregelt. Der Sorgerechtsinhaber bestimmt daher in eigener Verantwortung Umfang und Inhalt des – allerdings jedenfalls geschuldeten – Berichts. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes können grundsätzlich alle für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Lebensumstände umfassen, die...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / II. Grundsätze des Widerspruchverfahrens

Rz. 6 Bei gesetzlich normiertem Wegfall des Widerspruchsverfahrens fehlt es an einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass eines – kostenpflichtigen – Widerspruchsbescheids. Die gegen einen solchen Widerspruchsbescheid gerichtete Klage ist begründet. Der Widerspruchsbescheid ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO). Die Rechtswidrigkeit des ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / J. Die Erörterung der Kindeswohlgefährdung nach § 157 FamFG

Rz. 457 Nach § 157 FamFG hat das Familiengericht in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB die Eltern nicht nur nach § 160 Abs. 1 FamFG persönlich anzuhören, sondern soll mit ihnen auch die Kindeswohlgefährdung erörtern.[1655] Bei der Erörterung nach § 157 Abs. 1 FamFG handelt es sich um einen eigenen Verfahrensabschnitt. Mit Blick auf das übergeordnete ...mehr

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zerb 1/2017, Kenntnis des E... / Sachverhalt

Herr A, nachfolgend Erblasser genannt, war deutscher Staatsangehöriger und mit der Beteiligten zu 1) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Die Beteiligten zu 2) bis 4) sind die Kinder aus ihrer Ehe und die einzigen Abkömmlinge des Erblassers. Der Erblasser verstarb am 17.8.2014. Der Beteiligte zu 2) ist nachverstorben. Die Beteiligte zu 1) hat mit notarieller Erklärung vom ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten

Rz. 208 Geht von Dritten eine Gefährdung für das Kindeswohl aus, so können auch unmittelbar gegenüber diesen Schutzmaßnahmen veranlasst werden (§ 1666 Abs. 4 BGB). In Betracht kommen Fälle, in denen der Dritte das Kind zu es gefährdenden Verhaltensweisen veranlasst, etwa zu Drogen- oder erheblichem Alkoholkonsum, Prostitution, kriminellen Handlungen. Auch Sexualkontakte des ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 9. Telefon- und Briefkontakte

Rz. 98 Mit dem Umgang im engeren Sinn stehen die mittelbaren Kontakte in Zusammenhang, die gegebenenfalls als Umgangsergänzung gefordert werden können, zumindest aber vom betreuenden Elternteil regelmäßig geduldet werden sollten.[361] Hierzu gehören im wesentlichen Telefon- oder Briefkontakte. In Streitfällen obliegt es dem Familiengericht, die Kontakte nach Frequenz, Zeitpu...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / A. Einführung, Rechtsquellen, Prüfungsschema, nützliche Internetlinks

Rz. 1 Mit der stetigen Zunahme binationaler Ehen und Beziehungen ist eine ständig wachsende Zahl grenzüberschreitender familienrechtlicher Fälle verbunden. Dies betrifft auch häufig kindschaftsrechtliche Streitigkeiten.[1] Von der – in Sorge- und Umgangssachen einschlägigen – Brüssel IIa-Verordnung [2] sind rund 16 % der Ehepaare in der EU betroffen. Allein in Deutschland leb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Gemeinsame Sorge als Regelfall?

Rz. 33 Der vor Inkrafttreten des KindRG zum 1.7.1998 geltende Wortlaut des § 1671 Abs. 4 BGB a.F. sah zwingend vor, dass im Zuge der dauerhaften Trennung der Eltern einem von ihnen die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind allein zu übertragen war. Durch Entscheidung vom 3.11.1982 stellte das BVerfG klar, dass diese Regelung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG nicht vereinbar ist....mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Voraussetzungen

Rz. 209 Unter den Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB ist ein staatlicher Eingriff in die Vermögenssorge legitimiert.[791] Erforderlich ist dazu, dass durch das Verhalten des Sorgerechtsinhabers das Kindesvermögen gefährdet wird. Eine Gefährdung des Kindesvermögens ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens nach den obwaltenden Umständen wahrscheinlich ist, mindestens a...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (c) Elternfeindbild-Syndrom (PAS)

Rz. 288 Dieser Aspekt unterfällt der Bindungstoleranz (siehe dazu Rdn 298). Bedenken gegen die Erziehungseignung eines Elternteils können sich daraus ergeben, dass dieser im Verhältnis zum anderen Elternteil eine unüberwindbare hasserfüllte Einstellung besitzt[1084] und diese Einstellung offen durch Abfälligkeiten und Entwertungen austrägt.[1085] Über die ohnehin bereits ein...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Einzelfälle

Rz. 21 Soweit in Gerichtsentscheidungen, die vor den Finanzkrisen der ersten Jahre des 21. Jahrhunderts ergangen sind, konkrete Aussagen zur Angemessenheit von Schadenspauschalen getroffen worden sind, sollte stets geprüft werden, inwieweit diese Aussagen heutzutage noch Gültigkeit besitzen. Für viele Branchen haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Ursache h...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / I. Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität

Rz. 12 Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind nur Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Wir im früheren Recht ist der Kanon der ausgleichenden Anrechte streng limitiert auf solche Anrechte, die der Altersabsicherung oder der Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit dien...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / 3. Keine Anrechnung gegenüber Dritten (§ 15a Abs. 2 RVG)

Keine Anrechnung im Rahmen der Kostenfestsetzung Wird die vorgerichtlich entstandene vereinbarte Vergütung in Höhe der gesetzlichen Vergütung (Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV nebst Auslagen) als Schadensersatz eingeklagt und zugesprochen, wird diese Vergütung nicht im Rahmen der Kostenerstattung nach § 15 Abs. 2 RVG angerechnet, da vereinbarte Vergütungen schon tatbestandlic...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / II. Mögliche Versorgungsausgleichssachen

Rz. 26 Zu den Versorgungsausgleichssachen gehören zunächst alle Verfahren über den Wertausgleich von Versorgungsanrechten selbst, v.a. also das Verfahren über den Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 ff. VersAusglG, zum materiellen Recht siehe oben, § 8 Rdn 1 ff.). Hierher gehört auch das Begehren festzustellen, dass wegen der Geringwertigkeit von Versorgungsanrechten (§ 18...mehr

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§ 8 Wirkungsweisen und Nach... / VII. Cannabis

Rz. 7 Wichtigste Stoffe: Marihuana (zerriebene Blätter, Blüten und Stängel der Pflanze), Haschisch (gepresstes Harz der Pflanze), Haschischöl (aus Blütenständen der weiblichen Pflanzen).[14] Der THC-Gehalt der aufgefundenen Cannabispflanzen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht.[15] Konsumform: normalerweise Rauchen (schneller Wirkungseintritt), auch oral über ...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / II. Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung

Rz. 21 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anordnung maßgeblich.[34] Für die Rechtmäßigkeit kommt es zunächst darauf an,[35] ob die Behörde in formell [36] und materiell einwandfreier Weise vom Betroffenen zu Recht die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens verlangt hat und ob im Falle der Nichtvorlage ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (5) Bindungstoleranz

Rz. 298 Erhebliche Bedeutung besitzt bei der Prüfung der Erziehungseignung die Bindungstoleranz eines Elternteils, d.h. seine Fähigkeit, einen spannungsfreien Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil nicht nur – was selbstverständlich sein sollte – zuzulassen,[1116] sondern den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil aktiv zu fördern.[1117] Seit Inkrafttreten der Kin...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Umgangsvereinbarungen der Eltern

Rz. 29 Die Notwendigkeit für eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts besteht erst, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine wirksame Vereinbarung hierüber zu treffen.[84] Verfügt mindestens ein Elternteil über das Sorgerecht, so können die Eltern zur Ausgestaltung des Umgangsrechts eine einvernehmliche Regelung treffen.[85] Auch wenn das Umgangsrecht nicht zur allei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 3. Ablehnung des Kindes

Rz. 121 Durch Art. 13 Abs. 2 HKÜ wird den Kindern die Möglichkeit zur Wahrnehmung der eigenen Interessen gegeben. Dem Kindeswillen kommt aber nicht die Bedeutung zu, die er in einem Sorgerechtsverfahren hat.[355] Bei der Anwendung von Art 13 Abs. 2 HKÜ ist zu prüfen, ob sich das Kind aus freien Stücken, also nicht erkennbar maßgeblich durch den Entführer beeinflusst, und mit...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensverzögerungen (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)

Rz. 229 Über § 6 FamFG findet § 42 Abs. 2 ZPO entsprechende Anwendung. Danach kann ein Richter abgelehnt werden, wenn die Besorgnis besteht, dass er nicht unparteilich ist. Bis zum Beweis des Gegenteils ist allerdings die Unparteilichkeit zu vermuten.[829] Rz. 230 Wesentlicher Bestandteil der richterlichen Pflicht zu unvoreingenommener neutraler Amtsführung ist auch die Verfa...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 35 Im Rahmen der Wohlverhaltensklausel ist der betreuende Elternteil verpflichtet, auf das Kind, vor allem wenn es noch jünger ist, dahingehend einzuwirken, dass der persönliche Umgang nicht als belastend empfunden wird. Hierzu kann etwa gehören, dass die Übergabe des Kindes so ausgestaltet wird, dass das Kind den Eindruck gewinnt, der übergebende Elternteil wünsche selb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Begriff, Inhalt und Grenzen

Rz. 76 Nach der Legaldefinition des § 1631 Abs. 1 BGB umfasst die Personensorge primär die Pflicht und das Recht der Eltern, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Diese tatsächlichen Betreuungsaufgaben korrespondieren mit dem in § 1632 Abs. 2 BGB verankerten Recht der Eltern, über den Umgang des Kindes mit Dritten zu bestimmen...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / c) Abänderung einer Sorgerechtsregelung

Rz. 48 Lässt sich der sorgeberechtigte Elternteil von Ordnungsmitteln nicht in seinem Handeln beeinflussen, so kann das schwerwiegende Zweifel an seiner Erziehungseignung begründen.[185] In diesem Fall liegt es sehr nahe, die bestehende Sorgerechtsentscheidung im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 1696 Abs. 1 BGB zu überprüfen, wobei das Familiengericht von Amts wegen...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / F. Zurückbehaltungsrecht des Abschleppunternehmers

Rz. 22 Hier geht es um die Herausgabe des abgeschleppten Fahrzeugs nur bei Zahlung der angefallenen Kosten. Im Zivilrecht kann die geschuldete Leistung verweigert werden, wenn dem Verpflichteten ein Zurückbehaltungsrecht zusteht (§ 273 BGB). In einigen Bundesländern ist im Polizeigesetz ein Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich vorgesehen. Nach § 24 Abs. 3 S. 3 Musterentwurf ein...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Statthaftigkeit

Rz. 43 Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangenen Entscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar (§ 57 S. 1 FamFG), auch wenn in der betreffenden Entscheidung in der Rechtsmittelbelehrung irrtümlich auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hingewiesen wird.[102] Lediglich in den in § 57 S. 2 FamFG enumerierten Ausnahmefällen ist eine Beschwerdemöglichkeit e...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IV. Schadensersatz

Rz. 159 Bei der Ausübung der elterlichen Sorge haben die Eltern gegenüber dem Kind für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (diligentia quam in suis). § 1664 Abs. 1 BGB stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, aus der Schadensersatzansprüche des Kindes gegen seine Eltern abgeleitet werden können.[554] Wegen seiner familienr...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / IV. Rechtsmittel

Rz. 32 Wird Verfahrenskostenhilfe ganz oder teilweise versagt, so ist dieser Beschluss gemäß § 76 Abs. 2 FamFG mit der sofortigen Beschwerde angreifbar; es gelten insoweit die §§ 567–572 ZPO und § 127 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Auch gegen die Ablehnung einer Beiordnung (siehe auch Rdn 24 ff.) ist die sofortige Beschwerde – ausnahmslos – statthaft.[161] Der Wert der anwaltlic...mehr