Rz. 31
Checkliste Mandatsaufnahme[7] (erstes Mandantengespräch)
Personalien (ergänzend) | Beweismittel | ||||
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Geburtsdatum M: (…) Geburtsdatum F: (…) |
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Standestatsachen | |||||
Familienstand: (…) Bei Eheleuten: Datum, Ort, Standesamt, Reg.-Nr. der Eheschließung Ggf. Datum der Trennung (…) Bei Scheidung: Datum, Gericht, Az. des Scheidungsverfahrens |
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Güterstand | |||||
Zugewinngemeinschaft modifizierte Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft Wahlgüterstand |
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Zugewinnausgleichsberechnung | |||||
Liegen alle Informationen zur Berechnung vor? Ist der errechnete Zugewinnausgleich in Anbetracht des ehelichen Leistungstransfers des Mandanten billig und sachgerecht oder verbleibt dem anderen Ehegatten auch nach Durchführung des Zugewinnausgleichs ein unangemessener Teil dieser Wertschöpfung zu Lasten des Mandanten? |
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Ehevertrag? | |||||
Datum, Notar, Zugewinnausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen? Ggf. Inhalts- und Ausübungskontrolle durchführen. |
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Inhalts- und Ausübungskontrolle des Ehevertrages | |||||
Bei Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft: Ist der Ehevertrag gerichtsfest? Inhalts- und Ausübungskontrolle durchführen: Verhandlungssituation: Übergewicht eines Ehegatten mit der Folge faktischer Fremdbestimmung[8]? Sachgerechter Interessenausgleich[9] oder kausale einseitige Dominanz mit der Folge einseitiger ehevertraglicher Lastenverteilung[10]? |
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Nachvollziehbarer Grund hierfür[11]? Ist der Vertrag Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft[12]? Kompensation von Nachteilen gegeben[13]? Angestrebtes Ehemodell[14] Verwirklichtes Ehemodell[15] Nachträgliche Erkrankung der Mandantschaft[16]? Mit dem Vertrag subjektiv verfolgter Zweck[17] Indizien für strukturelle Unterlegenheit der Mandantschaft, z.B. Schwangerschaft[18] Ausländer,[19] evtl. ausweisungsbedroht[20] Unerwartete Konfrontation mit dem Ehevertrag[21] Sonstiges Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts tangiert[22]? Zugewinnausgleich ausgeschlossen? steht nicht im Kernbereich[23] kann aber Gesamtwürdigung angreifbar sein[24] ist Ehegatte selbstständig und stellt sein Endvermögen seine Altersversorgung dar? Gesamtwürdigung der individuellen Umstände bei Vertragsabschluss[25] Globalverzicht[26]? Salvatorische Klausel[27]? |
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Berechnungsstichtag | |||||
Seit wann leben die Ehegatten auf Dauer getrennt? Datum: (…) Gibt es Anhaltspunkte für einen abweichenden Stichtag? |
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Ehegatteninnengesellschaft | |||||
Objektiver Tatbestand: Um welche Wertschöpfung handelt es sich? Sachzuwendung? Mitarbeit? Erfolgte sie im Unternehmen oder sonstigen Tätigkeitsbereich des anderen Ehegatten? Sonstiges? Im Hinblick auf welchen gemeinsam verfolgten Zweck erfolgte die Wertschöpfung? Planvolle und zielstrebige Zusammenarbeit gegeben? Gleichberechtigt oder mit Direktionsrecht des anderen Ehegatten? Vorstellung, die Wertschöpfung gehöre beiden, auch wenn sie formalrechtlich nur dem anderen Ehegatten zugeordnet ist? |
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Subjektiver Tatbestand: Welche Indizien sprechen für einen rechtsgeschäftlichen Erklärungs- bzw. Bindungswillen? Rechtsfolgen: Welche Einzelfallumstände sprechen dafür, das stichtagsbezogene bilanzielle Gesellschaftsvermögen ausnahmsweise nicht hälftig zu teilen? |
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Vertragliche Sonderregelungen? | |||||
Bestehen zwischen den Ehegatten vertragliche Sonderregelungen? Ehegattenarbeitsverhältnis Leihvertrag Sonstiges |
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Ehebezogene Zuwendung | |||||
Welche Sache oder welches Vermögen wurde dem anderen Ehegatten durch den Mandanten wann und wie zugewendet? Liegt ein bestimmter Verwendungszweck vor? Falls ja: Ehegatteninnengesellschaft prüfen (siehe oben). Falls nein: weiter wie folgt: Ist die Zuwendung gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen erheblich? Welche Vorstellung lag seitens des Mandanten zugrunde? Echte Freigiebigkeit und Großzügigkeit? Dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand hat? durch die Zuwendung verwirklicht, ausgestaltet, erhalten, gesichert und der Mandant innerhalb derselben am transferierten Vermögenswert und seinen Früchten weiterhin partizipieren werde? |
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Familienrechtlicher Kooperationsvertrag | |||||
Um welche Mitarbeit handelt es sich? Erfolgte die Mitarbeit im Unternehmen oder sonstigen Tätigkeitsbereich des anderen Ehegatten? Falls ja: Ehegatteninnengesellschaft prüfen (siehe oben). Falls nein: weiter wie folgt: Erfolgte die Mitarbeit am Familienheim? Falls ja: weiter wie folgt: Ist die Mitarbeit und der durch sie geschaffene Wert gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen erheblich? Wurden zusätzliche Sachen oder Vermögen zugewendet? Welche Vorstellung lag seitens des Mandanten zugrunde? Echte Freigiebigkeit und Großzügigkeit? Dass die eheliche Lebensgemeinschaft
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