Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 3 Der Miterbe / k) Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 588 Nicht über jede Zuwendung ist Auskunft zu geben, sondern nur über solche, die auch der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB unterliegen können. Anzugeben sind solche Zuwendungen, die nach ihren generellen Eigenschaften, also auch nur möglicherweise, von den Ausgleichungsvorschriften erfasst werden.[577] Die Wertung, ob eine Zuwendung ausgleichungspflichtig ist oder nich...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / b) Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO

Rz. 111 Bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach § 888 ZPO erhält der Rechtsanwalt eine 0,3 Gebühr nach VV 3309 RVG, und zwar für seine Mitwirkung im gesamten Verfahren. Die Regelung findet sich in § 18 Nr. 15 RVG. Bei dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt es sich um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG, so dass diese Gebühr neben weiteren Gebühren im R...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Materielles Recht

Rz. 92 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadenersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidunge...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Berechtigtes Interesse

Rz. 199 Voraussetzung für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein berechtigtes Interesse des umgangsberechtigten Elternteils.[777] Dieses ist regelmäßig dann zu bejahen, soweit dem betreffenden Elternteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um sich über die Entwicklung des Kindes – auch bei Dritten im Rahmen eines ihm zustehenden vollständigen oder teilwe...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 4. Einschränkung des Auskunftsrechts

Rz. 210 Die Geltendmachung dieses Anspruches muss nicht dem Kindeswohl dienen, sondern darf ihm lediglich nicht widersprechen.[804] Das Kindeswohl ist daher nicht Maßstab des Auskunftsrechts, sondern lediglich seine Grenze.[805] Deshalb ist der Auskunftsanspruch nur in Ausnahmefällen einzuschränken. Folglich darf die Auskunft nur verweigert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / I. Auskunft über die Schenkungen des Vorerben

Rz. 211 Die Durchsetzung eines Herausgabe- oder Bereicherungsanspruchs gegen den Beschenkten stellt den Nacherben jedoch oftmals vor erhebliche Probleme. Insbesondere dann, wenn der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben eintritt, kann sich die Ermittlung der Person des Beschenkten sowie von Art und Umfang der Zuwendung schwierig gestalten. Die Rechtsprechung gewährt deshalb de...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / IV. Die zeitliche Begrenzung des Regressanspruchs nach § 1613 Abs. 3 BGB

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Regress für Unterhaltsleistungen für die Vergangenheit nur noch begrenzt geltend gemacht werden kann. Zu diesem Zweck soll in § 1613 ein neuer Absatz 3 eingefügt werden. Dessen erster Satz lautet: Zitat "Der Berechtigte kann die Erfüllung eines nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 übergegangenen Unterhaltsanspruchs in den Fällen des Absatzes 2 Nummer...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 6. Verjährung

Rz. 211 Erbrechtliche Auskunftsansprüche verjähren entsprechend § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in 30 Jahren nach der Entstehung. Jedoch ist die Durchsetzung eines erbrechtlichen Auskunftsanspruchs hinsichtlich der Verjährung nicht unabhängig von dem Hauptanspruch. Ein Auskunftsbegehren ist gemäß § 242 insbesondere dann zu verneinen, wenn der Hauptanspruch selbst verjährt ist, da in ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / bb) Zurückbehaltungsrecht

Rz. 186 Ist der Pflichtteilsberechtigte selbst auskunftspflichtig über eventuell erhaltene Vorempfänge, so stellt sich die Frage, ob dem Erben bis zur Erfüllung der Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten ein sog. Zurückbehaltungsrecht zusteht. Im Rahmen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten ist diese Frage nicht höchstrichterlich geklärt. Lediglich bei d...mehr

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§ 3 Der Miterbe / cc) Auskunft über einen Vermögensbestand

Rz. 31 Die Pflicht zur Auskunft über den Bestand eines Inbegriffs von Gegenständen ist durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Vorlage von Belegen nicht geschuldet. Nach § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB sind im Zugewinnausgleichsrecht jetzt auch Belege – bspw. Kontoauszüge – bezüglich des Anfangs- und Endvermögens vorzulegen. Im Erbrecht, insbesond...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / II. Auskunfts- und Mitwirkungsansprüche nach § 4 VersAusglG

Rz. 10 § 4 VersAusglG enthält wechselseitige Ansprüche auf Auskunft über Versorgungsanrechte. Sie vereinheitlicht die früher an unterschiedlichen Stellen geregelten Auskunftsansprüche (vgl. §§ 1587e Abs. 1, 1587k Abs. 1 BGB a.F., jeweils i.V.m. § 1580 BGB, §§ 3a Abs. 8, 9 Abs. 4, 10a Abs. 11 VAHRG a.F.). Sie sind unabhängig von einem Verfahren und sollen den Eheleuten gerade...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 123 Die Definition des Erbschaftsbesitzers nach § 2018 BGB und damit des Schuldners des Auskunftsanspruchs ist eindeutig. Dem Erben muss ein Auskunftsanspruch aber auch gegen andere Besitzer von Erbschaftsgegenständen zustehen, damit er den Nachlass in Besitz nehmen kann. Diese Lücke schließt § 2027 Abs. 2 BGB. Danach hat der Erbe den Auskunftsanspruch auch gegen denjeni...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Naturgemäß bereitet es einem Ehegatten große Schwierigkeiten, darzulegen und zu beweisen, welche Versorgungsanrechte sein Partner erworben hat. Ehen erstrecken sich (immer noch) in vielen Fällen über lange Zeiträume. Unterlagen über Beschäftigungszeiten, Beitragsleistungen und Ähnliches werden oft nicht geordnet aufbewahrt. In vielen Fällen wird in der Ehesituation, di...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ff) Hemmung bei Verhandlungen nach § 203 S. 1 BGB

Rz. 60 Verhandlungen sollen nicht unter dem Druck einer drohenden Verjährung stehen.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 5. Prozessuales

a) Schlüssigkeit der Auskunftsklage Rz. 139 Der Klagantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[134] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[135] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmen...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (2) Prozessualer Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 208 Bei der Stufenklage wird aufgrund der prozessualen Selbstständigkeit der jeweiligen Einzelansprüche über jede Stufe gesondert verhandelt und entschieden.[400] Es erfolgt in jeder Stufe eine gesonderte Antragsstellung und Verhandlung, über die durch Teilurteil bzw. Schlussurteil (in der letzten Stufe) entschieden wird.[401] In der mündlichen Verhandlung wird daher zun...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 3. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 201 Der erbvertragsmäßig Bedachte kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch haben, bspw. wenn der Bedachte hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers darlegen kann.[395] Gleiches gilt für die Fälle der ehebezogenen Zuwendung oder die Vermögensübertragung durch Vereinbarung von Gütergemeinschaft.[396] Der Auskunftsanspr...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Unter § 2039 BGB fallende Ansprüche

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (5) Berufung über das Teilurteil

Rz. 216 Für jedes im Rahmen einer Stufenklage ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben. Gemäß § 537 ZPO darf die Berufungsinstanz grundsätzlich nur über den das Teilurteil betreffenden Sachverhalt entscheiden. Ist der Beklagte zur Auskunft verurteilt worden, dann darf in der nächsten Instanz nur über den Auskunftsanspruch entschieden werden, da ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Verwirkung

Rz. 66 Wartet der Anspruchsberechtigte jahrelang mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zu, so kann dies die Verwirkung wegen Verstoßes gegen § 242 BGB zur Folge haben. In einer neueren Entscheidung des OLG Koblenz kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass dem Miterben, der erstmalig Auskunftsansprüche bei einem mehr als neun Jahre zurückliegenden Erbfall geltend macht, ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Erbenmehrheit als Auskunftsgläubiger

Rz. 24 Steht auf der Gläubigerseite des Auskunftsanspruchs eine Erbenmehrheit, so kann jeder einzelne Miterbe – auch gegen den Willen der anderen Miterben – als gesetzlicher Prozessstandschafter nach § 2039 BGB den Auskunftsanspruch zur Leistung an alle Miterben geltend machen.[47]mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Verjährung

aa) Allgemeines Rz. 50 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BGBl 2009 I S. 3142) verjähren im Grundsatz auch erb- und familienrechtliche Ansprüche in drei Jahren, § 195 BGB. Eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt als Ausnahmeregelung für Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB ("Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 6. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten

Rz. 238 Nach § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, des Weiteren auf noch nicht erledigte Eintragungen von Löschungsanträgen. Hinweis Mit Hilfe der grundbuchrechtlichen Auskunftsansprüche k...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 6. Streitwert

Rz. 141 Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nicht nach dem von einer Ausgleichung zu erwartenden Vorteil, sondern nach dem Interesse an der verlangten Auskunft in ihrer Eigenschaft als den Leistungsanspruch sichernde Hilfsleistung.[138]mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 5. Einzelheiten der Auskunftserteilung

Rz. 24 Wie die Auskunft zu erteilen ist, ergibt sich aus der Verweisung des § 4 Abs. 4 VersAusglG auf § 1605 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB . Die Einzelheiten richten sich also nach dem Unterhaltsrecht; allerdings ist auf die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht verwiesen, sodass die Auskunft öfter als alle zwei Jahre verlangt werden kann (in der Praxis aber eher unwahrscheinlich). Die...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 134 Im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB sind u.U. Vorempfänge auszugleichen, die der Erblasser zu Lebzeiten seinen Abkömmlingen gewährt hat, §§ 2050 ff. BGB. Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB jedem Miterben einen Anspruch auf Auskunft über solche ausgleichungspflichtigen Vorempfänge (Aus...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 1. Allgemeines

Rz. 205 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Grundsätzlich ist die Auskunft auf Mitteilung von Tatsachen gerichtet, das Gesetz kennt jedoch weiterhin Ansprüche auf Rechnungslegung, auf Rechenschaftslegung und auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses. Hinzu kommen die spezifischen Einsichtsrechte in Akten und Register. Bei jeder Anspruchs...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 49 Ausgeschlossen ist im Erkenntnisverfahren ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, weil sich dies mit der Natur des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung nicht vereinbaren ließe, selbst dann, wenn der Gegenanspruch ebenfalls ein Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsanspruch sein sollte. Andernfalls würden sich die gegenseitigen Auskunftsansprüche so neutralisieren, d...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Rechnungslegung

Rz. 28 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Beste...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Allgemeines

Rz. 115 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt (Vonselbsterwerb, Universalsukzession). Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehö...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / I. Allgemeines

Rz. 199 Da gem. § 253 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich ein bestimmter Klageantrag zu stellen ist, muss der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt werden, seinen Anspruch exakt zu beziffern bzw. bei einer Herausgabeklage die streitgegenständlichen Mobilien und Immobilien genau zu bezeichnen. Daher gewährt das materielle Recht auch dem Alleinerben Auskunftsansprüche, um ihn in die...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Auskunftsgläubiger

Rz. 108 Auskunftsberechtigt ist der Erbe; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen.[109] Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, § 2205 BGB. Entsprechendes gilt für de...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ee) Beendigung der Hemmung durch Stillstand des Verfahrens

Rz. 59 Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so endet die Hemmung mit der letzten Verfahrenshandlung; sie beginnt dann erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt, § 204 Abs. 2 S. 2, 3 BGB.mehr

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§ 3 Der Miterbe / jj) Neubeginn der Verjährung

Rz. 64 In zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 3 Der Miterbe / dd) Ablaufhemmung

Rz. 58 Nicht nur für die Dauer der in § 204 Abs. 1 BGB genannten jeweiligen Verfahren wird die Verjährung gehemmt, vielmehr endet sie gem. § 204 Abs. 2 S. 1 BGB erst sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 9. Freiwillige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 144 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren(§§ 410 Nr. 1; 413 FamFG) abzugeben; funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1b RPflG.mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Das Umgangsrecht als Pflicht und Recht der Eltern

Rz. 13 Jedem Elternteil steht ein vom Gesetz anerkannter und durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützter Anspruch auf Umgang mit dem Kind zu.[33] Dies gilt auch und gerade für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht befindet. In Ausgestaltung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG wurden in § 1684 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht – in dieser R...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / cc) Verjährung

Rz. 187 Ist der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten verjährt, so steht dem Erben die Einrede der Verjährung zu. Rz. 188 Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft in _____________...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / III. Die Güterrechtsreform zum 1.9.2009

Die dritte Stufe wurde durch die Güterrechtsreform zum 1.9.2009 verabschiedet.[11] Nach nunmehr 50 Jahren Erfahrungen mit dem gesetzlichen Güterstand hatte sich gezeigt, dass unbedingt an einigen juristischen Stellschrauben gedreht werden musste. Nur so konnten Auswüchse nach der bisherigen Rechtslage verhindert werden. Diese Gesetzeslage ist seit nunmehr sieben Jahren in Kr...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / bb) Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 242 BGB gegenüber dem Miterben oder dem Beschenkten

Rz. 195 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht gegenüber dem beschenkten Miterben neben dem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB konsequenterweise auch ein Wertermittlungsanspruch zu. Problematisch und in der Rechtsprechung des BGH bisher unterschiedlich entschieden ist die Frage, ob auch dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber dem Beschenkten i.S.v. § 2329 BGB nach § 242...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Nachlassverzeichnis

Rz. 64 Bei der Verurteilung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird.[76] Der Zulässigkeit der Festsetzung von Zwangsmitteln steht nicht entgegen, dass der Notar aus anderen Gründen das von ihm zu fertigende Nachlassverzeichnis möglicherweise nicht bis zum Zeitpunkt der gerichtlic...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / aa) Einrede der Erfüllung

Rz. 185 Hat der Erbe die Auskunft erteilt, so ist der Auskunftsanspruch durch Erfüllung erloschen. In diesem Fall steht dem Erben die Einrede der Erfüllung zu.[360] Der Erbe kann die Einrede der Erfüllung jedoch nur geltend machen, wenn er ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat.[361] Weiterhin steht dem Erben die Einrede der Erfüllung auch nur dann zu, wenn er d...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 5. Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung gegenüber einer Bank

Rz. 234 Dem Alleinerben stehen als dem Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers dieselben Auskunftsrechte gegen das Kreditinstitut zu, wie diesem zuvor.[325] Die aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührenden Auskunftsansprüche gem. den §§ 675, 666 BGB stehen mit Erbfall dem Erben zu.[326] Rz. 235 Der Auskunftsanspruch erstreckt sich im Einzelnen auf die Mitteilung der Ko...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 46 Die meisten Pflichtteilsprozesse werden in Form einer Stufenklage geführt. Auf der ersten Stufe ist Auskunft zu verlangen. Wird der Gegner verurteilt, gibt aber weiterhin keine Auskunft ist der Anspruch zu vollstrecken. Die Zwangsvollstreckung eines Auskunftsanspruchs fällt unter § 888 ZPO, da es sich nach herrschender Rechtsprechung bei Auskunftsansprüchen um unvertre...mehr

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§ 3 Der Miterbe / II. Informationen über den Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Nicht jedes Recht, das dem Erblasser zustand, ist auch vererblich. Vielmehr gehen nur Vermögensrechte auf die Erben über (vgl. den Wortlaut von § 1922 BGB). Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die notwendigen Informationen sind am verlässlichsten die Auskünfte von dritter Seite...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsinhaberschaft

Rz. 32 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[34] Rz. 33 Hinweis Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpfl...mehr

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§ 3 Der Miterbe / aa) Allgemeines

Rz. 50 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BGBl 2009 I S. 3142) verjähren im Grundsatz auch erb- und familienrechtliche Ansprüche in drei Jahren, § 195 BGB. Eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt als Ausnahmeregelung für Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB ("Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 21...mehr

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§ 3 Der Miterbe / bb) Verjährungshemmung

Rz. 55 Cum grano salis können bei der Verjährungshemmung drei Fallgruppen differenziert werden: M...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Urkundenvorlage durch Dritte nach § 142 ZPO

Rz. 140 Das Gericht kann nach § 142 ZPO – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[137] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erbteilungsklagen ist die Kenn...mehr

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§ 3 Der Miterbe / cc) Hemmungstatbestände nach § 204 BGB

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