Rz. 187

Ist der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten verjährt, so steht dem Erben die Einrede der Verjährung zu.

 

Rz. 188

Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben

 

Muster 7.3: Auskunftsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben

An das

Landgericht _________________________

Klage

des _________________________, wohnhaft in _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

_________________________, wohnhaft in _________________________

– Beklagter –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

wegen Auskunft,

vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:

Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________zu erteilen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses welches folgende Punkte umfasst:

alle beim Erbfall vorhandenen Sachen und Forderungen (Aktiva),
alle beim Erbfall vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten (Erblasser- und Erbfallschulden),
alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat,
alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen (§§ 2050 ff. BGB), die der Erblasser zu Lebzeiten an seine Abkömmlinge getätigt hat,
den Güterstand, in dem der Erblasser verheiratet gewesen ist.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO, sobald hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Begründung:

_________________________

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