Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 9 Auskunftsschuldner ist der Erbe, wobei mehrere Erben als Gesamtschuldner haften. Erteilt ein Miterbe die Auskunft mangelhaft, so haben sich dies die anderen Miterben zurechnen zu lassen.[10] Ist Vor- und Nacherbschaft angeordnet, so ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls nur der Vorerbe Auskunftsschuldner. Erst mit Eintritt des Nacherbfalls wird auch der Nacherbe zur Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 4 Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gem. § 2314 BGB soll diesem die notwendigen Kenntnisse zunächst über den Bestand und dann im Weiteren über den Wert des Nachlasses verschaffen, um ihm die Durchsetzung seiner Rechte zu ermöglichen. Anspruchsvoraussetzung ist insoweit nur das bestehende Pflichtteilsrecht, nicht aber ein konkreter Pflichtteils...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Das Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[49] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[50] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[51] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / I. Einleitung

Rz. 1 Dem Pflichtteilsberechtigten stehen die folgenden Auskunftsansprüche zur Verfügung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Auskunft über den realen Nachlass

Rz. 13 Um dem Pflichtteilsberechtigten die Realisierung seines Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, muss der Erbe Auskunft über sämtliche zum Nachlass gehörenden Aktiva und Passiva erteilen, wobei die gesamten Berechnungsfaktoren gleichfalls offen zu legen sind.[17] Der Erbe muss alle Nachlassgegenstände genau bezeichnen und Informationen beifügen, die die Einordnung auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Erfüllung und Untergang

Rz. 61 Mit der Auskunftserteilung erlischt der Auskunftsanspruch. Hat der Auskunftsschuldner aber keine erfüllungstaugliche Handlung erbracht, weil er in unübersichtlicher und unzusammenhängender Form die Auskunft erteilt hat, besteht der Erfüllungsanspruch weiter.[128] Fehlt es in dem notariellen Nachlassverzeichnis offensichtlich an einer in dem der Auskunftserteilung zugr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Der Klageantrag

Rz. 192 Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / d) Der prozessuale Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 228 Bei der Stufenklage handelt es sich um einen Sonderfall der objektiven Klagehäufung i.S.v. § 260 ZPO.[373] Über jeden der in der Stufenklage geltend gemachten Einzelansprüche wird aufgrund seiner prozessualen Selbstständigkeit gesondert verhandelt und entschieden.[374] In jeder einzelnen Stufe erfolgt daher eine gesonderte Antragstellung und Verhandlung, die durch Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 2. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 64 Stehen sich Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten und des Erben gegenüber, besteht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, da es nicht gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der eine Auskunftsanspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und durchgesetzt wird.[133] Insbesondere entsteht kein wirtschaftlicher Nachteil für den auskunftsverpflichtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / c) Ehebezogene Zuwendungen

Rz. 24 Unbenannte Zuwendungen zwischen Eheleuten sind grundsätzlich wie Schenkungen zu behandeln und damit pflichtteilserheblich.[44] Die Auskunftspflicht umfasst auch ehebezogene Zuwendungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen.[45]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 3. Verjährung

Rz. 65 Der Hauptanspruch selbst unterliegt mit Ausnahme des § 2329 BGB der allgemeinen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. Da nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB der Gläubiger auch von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangen muss, ist für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist erforderlich, dass er von einem Sachverhalt erfährt, der erhebliche Anhaltspunkte für die Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Auskunft über den fiktiven Nachlass

Rz. 19 Neben dem Anspruch auf Auskunft über die im Erbfall tatsächlich im Nachlass vorhandenen Aktiva und Passiva steht dem pflichtteilsberechtigten Nichterben darüber hinaus auch ein Anspruch auf Auskunft bezüglich aller seitens des Erblassers erfolgten anrechnungs- und ausgleichungspflichtigen Zuwendungen i.S.d. §§ 2315, 2316, 2052, 2055 BGB sowie wegen pflichtteilsergänzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Das amtlich aufgenommene Bestandsverzeichnis

Rz. 37 Nach § 20 BNotO sind Notare für die amtliche Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB zuständig; es bestehen daneben aber landesrechtliche Zuständigkeiten, wonach das Amtsgericht und dort der Richter entsprechend zuständig sind.[76] Der Pflichtteilsberechtigte hat zwar einen Anspruch auf Anwesenheit entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, ist sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde. Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in erster Instanz anh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 78 Der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist ein selbstständiger Anspruch, der neben dem Auskunftsanspruch des § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB steht. Während der Auskunftsanspruch nur auf die Weitergabe von Wissen zielt, ist der Wertermittlungsanspruch unabhängig von Wissen und Vorstellung des Verpflichteten über den Wert.[151] Der Wertermittlungsanspruch ist de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das anwaltliche Mandat... / I. Auskunft und Wertermittlung

Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder Anspruch ist. Der Auskunftsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 5. Form der Auskunftserteilung

Rz. 25 Gemäß § 2314 BGB stehen dem Pflichtteilsberechtigten drei voneinander unabhängige Auskunftsansprüche zu. Der Pflichtteilsberechtigte kann insoweit verlangen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 4. Rechtsmissbrauch

Rz. 66 Nur in besonderen Einzelfällen kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs oder der Schikane entgegenstehen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.[137] Eine Auskunft über wertbildende Faktoren muss dann nicht erteilt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte Miteigentümer von Nachlassgegenständen ist.[138] Rz. 67 Werden mit dem Auskunftsanspruch ausschließlich oder überw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Erfüllungseinrede

Rz. 159 Dem Auskunftsverpflichteten steht die Einrede der Erfüllung zu, wenn er gegenüber dem Berechtigten bereits Auskunft erteilt hat.[281] Dies ist dann der Fall, wenn der auskunftsverpflichtete Erbe ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat[282] und er hinsichtlich etwaiger Schenkungen die ihm zumutbaren Nachforschungen angestellt hat. Hierzu ist er verpflichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / d) Kosten

Rz. 47 Die Kosten für die Erstellung eines privaten oder amtlichen Bestandsverzeichnisses sind vom Nachlass zu tragen und als Nachlassverbindlichkeiten vom Aktivnachlass abzugsfähig. Sie belasten den Pflichtteilsberechtigten somit entsprechend seiner Pflichtteilsquote im Verhältnis. Auch die Kosten für die Zuziehung des Auskunftsberechtigten sind insoweit vom Nachlass zu tra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit

Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der ersten Stufe gestellten Auskunftsanspruchs na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Die Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[270] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / B. Auskünfte aus dem Grundbuch und aus den Grundakten, §§ 12, 12a GBO und § 46 GBV

Rz. 68 Nach § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, des Weiteren auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Rz. 69 Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist umfassender als d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 89 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben

Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 79 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist vom Auskunftsanspruch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / c) Die eidesstattliche Versicherung

Rz. 41 Hat der Pflichtteilsberechtigte Grund für die Annahme, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wurde, so hat der Erbe auf Verlangen gem. § 260 Abs. 2 BGB über das Bestandsverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es obliegt insoweit dem Pflichtteilsberechtigten, näher zu erläutern, warum das Verzeichnis unsorgfältig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[542] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / P. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 389 Beantragt der Pflichtteilsberechtigte die Anordnung eines dinglichen Arrests nach §§ 916 ff. ZPO, muss er den Arrestanspruch und Arrestgrund glaubhaft machen (§§ 920 Abs. 2, 294 ZPO). Er muss daher die anspruchsbegründenden Tatsachen und die Höhe des Pflichtteilsanspruchs schlüssig darlegen (Aktiva und Passiva des Nachlasses).[582] Rz. 390 Ein Auskunftsanspruch kann n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / II. Der Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gem. § 242 BGB gegenüber dem Miterben oder dem Beschenkten

Rz. 87 Entsprechend dem Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB steht dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber dem beschenkten Miterben auch ein Anspruch auf Wertermittlung zu. Entsprechend hat der pflichtteilsberechtigte Erbe auch einen Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten i.S.d. § 2329 BGB.[175] Rz. 88 Da der Anspruchsverpflichtete jedoch nicht unzumutbar belastet wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber Miterben oder Beschenkten

Rz. 191 Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber einem beschenkten Miterben nach § 242 BGB auch ein Wertermittlungsanspruch zu (vgl. § 9 Rdn 88). Fraglich ist, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben auch gegenüber dem beschenkten Nichterben, der möglicherweise nach § 2329 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch haftet, nach § 242 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Vorgehensweise beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 99 In den meisten Fällen ist der Pflichtteilsberechtigte in der Praxis auf den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB angewiesen, um seinen Pflichtteilsanspruch beziffern zu können. Da der Testamentsvollstrecker nach § 2215 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, dem Erben ein Nachlassverzeichnis über alle Aktiva und Passiva des von ihm verwalteten Nachlasses vorzul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[339] Nach Auffassung des OLG Hamm[340] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Rechtskraftwirkung des Teilurteils

Rz. 240 Die Rechtskraftwirkung des in der jeweiligen Stufe ergehenden Teilurteils ist grundsätzlich unterschiedlich zu betrachten. Wurde der Beklagte in der ersten Stufe zur Auskunft verurteilt, z.B. weil der Kläger seine Pflichtteilsberechtigung nachweisen konnte, dann kann der Beklagte in der zweiten Stufe, bei der es sich um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / C. Auskunft gegenüber dem Nachlassgericht nach § 13 Abs. 2 FamFG

Rz. 75 Nach § 13 Abs. 2 FamFG (vormals § 34 Abs. 1 FGG) hat jeder das Recht, die Akten über den Nachlassfall einzusehen, soweit er ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Zur vollständigen Nachlassakte gehört insoweit auch das Nachlassverzeichnis. Der Begriff des berechtigten Interesses nach § 13 Abs. 2 FamFG ist weit zu fassen, insbesondere zählt hierzu auch ein Interes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / III. Pflichtteilsverzicht

Rz. 31 Ein materiell-rechtliches Problem ergibt sich, wenn Angehörige eines im Westen lebenden Erblassers vor der Wiedervereinigung einen Pflichtteilsverzicht erklärt hatten, ohne das in der DDR belegene bzw. enteignete Vermögen zu berücksichtigen. Kommt es zur Restitution erheblicher Vermögenswerte, kann man wohl in den meisten Fällen von einem Wegfall der Geschäftsgrundlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Gebühren und Anwaltszwang im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 184 Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 13, 18 RVG i.V.m. Nr. 3305 ff. VV RVG. Für den Streitwert gilt das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung, welches sich demnach i.d.R. nach der Höhe des Wertes der Hauptsache bestimmt. Für die Beitreibung des Zwangsgelds und die Vollziehung der Zwangsh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 2317 BGB handelt es sich beim Pflichtteilsanspruch um einen Geldanspruch, der mit dem Erbfall entsteht. Fällig wird der Pflichtteilsanspruch mit Geltendmachung gegenüber dem Pflichtteilsschuldner, d.h. gegenüber dem Erben oder, wenn die Voraussetzungen des § 2329 BGB vorliegen, gegenüber dem Beschenkten.[1] Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteilsans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Der Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / A. Das Pflichtteilsrecht

Rz. 1 Das gesetzliche Pflichtteilsrecht soll den nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen Mindestwert am Nachlass sichern, den der Erblasser grundsätzlich einseitig nicht beseitigen kann, soweit nicht ausnahmsweise Gründe für eine Pflichtteilsentziehung oder Pflichtteilsunwürdigkeit vorliegen (§§ 2333 ff., 2345 Abs. 2 BGB). Dies geschieht nach dem BGB aber nur durch einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Nachlass als wertbi... / I. Das Ertragswertprivileg bei landwirtschaftlichen Anwesen (§ 2312 BGB)

Rz. 232 Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftliches Anwesen – das Gesetz spricht hier und in § 2049 BGB von einem Landgut –, ist bei der Berechnung des Pflichtteils stets die Anwendbarkeit von § 2312 BGB zu prüfen. Rz. 233 Insoweit handelt es sich um eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[578] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 382 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / h) Geltendmachung durch Auskunftsverlangen

Rz. 53 Im Grundsatz liegt in dem bloßen Verlangen nach Auskunft über den Bestand des Nachlasses (§ 2314 BGB) und die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs nach zutreffender Meinung noch keine Geltendmachung.[70] Derartige Maßnahmen können allein der Vorbereitung der Entscheidung dienen, ob der Anspruch geltend gemacht werden soll oder nicht.[71] Allerdings kommt es auf die Umstän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das anwaltliche Mandat... / b) Voreilige Erhöhung der Zahlungsklage

Rz. 57 Grundsätzlich trifft den Rechtsanwalt, der den Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat, die Verpflichtung, keine unnötigen Prozesskosten für den Mandanten auszulösen. Erhöht der Rechtsanwalt im Rahmen einer Pflichtteilsklage den Zahlungsanspruch des Mandanten, ohne die Erfüllung des Auskunftsanspruchs abzuwarten, muss er ihn vorher über das Risiko der Mehrkosten des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[434]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung, die ein Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / e) Überspringen einer Stufe

Rz. 233 Hat der Kläger dem Anspruch auf Auskunft und dem Leistungsanspruch noch einen Wertermittlungsanspruch zwischengeschaltet und ist der Kläger aber nach Erfüllung des Auskunftsanspruchs in der Lage, den Pflichtteilsanspruch zu beziffern, ohne dass es eines weiteren Wertermittlungsanspruchs bedarf, kann der Kläger grundsätzlich unmittelbar auf den Leistungsantrag übergeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Rechtsbehelf gegen den Beschluss und Einwendungen des Schuldners

Rz. 181 Als Rechtsbehelf gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Die Beschwerde ist auch für den Einwand rechtzeitiger Erfüllung maßgeblich, da in jedem Verfahrensabschnitt die Notwendigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu überprüfen ist.[316] Den Einwand der rechtzeitigen Erfüllung kann der Vollstreckungsschuldner aber auch du...mehr