Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / IV. Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten

Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Für den zur Auskunftserteilung verpflichteten Beteiligten war es nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH allenfalls in Ausnahmefällen möglich, die für sein Rechtsmittel erforderliche Beschwer zu erreichen. Diese Rech...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 1 Gründe:

Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Verbundentscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hätte gemäß §...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner (geb. am ... 1966) auf der ersten Stufe ihres Stufenbegehrens Auskunft im Hinblick auf etwaige, ihr in Anwendung des § 13 HöfeO zustehende Nachabfindungsansprüche. Die Beteiligten sind Abkömmlinge des am ...2006 verstorbenen M1, geb. am ...1927, und der am ...2016 verstorbenen M2, geborene T, geb. am ...1935. Weitere Abkömmlinge s...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.4 Vereinbarung einer Entschädigung (Karenzentschädigung)

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.[1] Achtung Drohende Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots Wird die Vereinbarung des Wettbewerbsverbots nicht mit der Vereinbarung einer Karenzentschädigung i. H. v. mindestens 50 % der zuletzt bezog...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen seine allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandanten abzuwerben. Hinweis Wettbewerbsverbot end...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 3.4 Rechtsfolgen eines Wettbewerbsverbots

Ist ein Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart worden, hat der/die ausgeschiedene Mitarbeiter/in für die Dauer der Geltung des Wettbewerbsverbots Anspruch auf eine monatlich zu zahlende Karenzentschädigung. Das gilt übrigens auch dann, wenn "lediglich" Mandantenschutz vereinbart wurde. Kommt der/die ehemalige Arbeitgeber/in mit der Zahlung der Karenzentschädigung in Verzug, en...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

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FoVo 6/2018, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) beim Selbstständigen

Hat der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt, so ist er nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nachbesserung (Ergänzung) verpflichtet (BGH NJW 2004, 2979; BGH NJW-RR 2008, 1163 = FoVo 2009, 14). Der entsprechende Antrag ist an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Der nachfolgende Antrag stellt ein Mus...mehr

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zerb 6/2018, Erbrecht und Banken

Michael Ott-Eulberg/Michael Schebesta/Herbert Bartsch zerb verlag, 3. Auflage 2018, 724 Seiten, gebunden, 89 EUR ISBN 978-3-95661-068-4 Ein Leben ohne Konto und unbaren Geldverkehr ist heute beinahe undenkbar. So kommt es, dass damit auch in beinahe jedem Erbfall Konten des Erblassers vorhanden sind. Die Erben haben sich dann zur Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4.1 Kein Recht auf Auskunft (Abs. 1)

Rz. 31 Die Beschränkung des Auskunftsrechts nach Abs. 1 dient laut Gesetzesbegründung dem Schutz der sozialen Sicherheit, indem es die in § 35 SGB I genannten Stellen vor unverhältnismäßiger Inanspruchnahme schützt (Art. 23 Abs. 1 Buchst. e i. V. m. Abs. 2 Buchst. c und g DSGVO); sofern die Speicherung ausschließlich der Datensicherung oder Datenschutzkontrolle dient, ist zu...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtsreferendar durfte unterschreiben Der unter dem Briefkopf des vorinstanzlichen Rechtsanwalts der Gläubigerin angefertigte Beschwerdeschriftsatz ging innerhalb der laufenden Beschwerdefrist beim Amtsgericht ein. Dieser Schriftsatz wurde nicht von dem Rechtsanwalt selbst unterzeichnet, sondern mit dem V...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 3 Der Praxistipp

Prozessrecht bei Daten: zwischen Auskunft und Herausgabe In der zunehmend automatisierten und digitalisierten Arbeitswelt kommt auch das Vollstreckungsrecht an seine Grenzen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt, muss der Bevollmächtigte des Gläubigers schon bei der Abfassung des Klageantrages bedenken, wie er den Ans...mehr

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zerb 5/2018, Konkludenter W... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat im Ergebnis keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Beklagte sei den Klägern gegenüber zur Herausgabe der noch vorhandenen Wertpapiere sowie zur Erstattung des Wertes der von ihm veräußerten Wertpapiere aus dem Depot verpflichtet, da er diese ohne Rechtsgrund erlangt habe und sie somit B...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Ausweg Teilbeschluss?

Eine mögliche Lösung wäre es, wenn das Gericht zumindest einen Teilbeschluss über den selbst nach Vortrag des Antragsgegners unstrittigen Teilbetrag erlassen könnte und würde. Gerade hierauf kann ein Antragsteller aber keinesfalls vertrauen. Eine Teilentscheidung darf nämlich nach der Rechtsprechung über eine einzelne Position des Anspruches in der Regel nicht ergehen.[16] D...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Auskunftsanspruch

Rz. 162 Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB unterfällt grundsätzlich selbstständig und unabhängig vom Hauptanspruch der allgemeinen Verjährungsfrist. Rz. 163 Ein solcher Auskunftsanspruch ist nicht schon deshalb verjährt ist, weil der Hauptanspruch verjährt ist, mag er nach der Verjährung des Hauptanspruchs auch regelmäßig, allerdings nicht zwingend, am fehlenden Informations...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 117 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 124. Rz. 118 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Haftung

Rz. 764 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 219 ff. Rz. 765 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[662] Anwaltliche Kenntnisse[663] haben sich auch auf das (ge...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.4 Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Ehegatten haben gegenseitige Auskunftsansprüche nach § 4 Abs. 1 VersAusglG zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Ersatzweise besteht nach § 4 Abs. 2 VersAusglG ein Auskunftsanspruch gegen die Versorgungsträger. Rz. 17 Im Gegensatz zu Nr. 2 Buchst. a besteht nach Buchst. b für beide Beteiligte, also sowohl für die ausgleichsberechtigte als auch für die letztlich a...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.2 Verfahren über den Versorgungsausgleich (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 9 Die Vorschriften über den zwischen geschiedenen Eheleuten durchzuführenden Versorgungsausgleich waren bis zum 31.8.2009 bestimmt durch die §§ 1587 ff. BGB bzw. die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG). Seit dem 1.9.2009 finden sich diese Vorschriften gebündelt im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Die diesbezüglichen ...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.1 Gerichtliches oder Vollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Eine Datenübermittlung kommt nur gegenüber dem Gericht in Betracht, im Vollstreckungsverfahren auch gegenüber dem beauftragten Gerichtsvollzieher. Hierunter fallen ausschließlich Verfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften. Für die gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillig...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die Ehefrau begehrt im Scheidungsverbund von ihrem Ehemann Unterhalt und verlangt dazu in der ersten Stufe Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ehemann gibt sein Einkommen mit monatlich 6.000 EUR bis 7.000 EUR netto an und erklärt, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Entscheidungsgründe Ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält...mehr

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FF 3/18 / Güterrecht

BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 175/17 Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 17.10.2012 – XII ZR 101/10, FamRZ 2013, 103). b) Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsan...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann (im Anschluss an Senatsurt. v. 22.6.1994 – XII ZR 100/93, FamRZ 1994, 1169 und v. 7.7.1982 – IVb ZR 738/80, FamRZ 1982, 996). 2. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sin...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind getrennt lebende Ehegatten. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren streiten sie in der Folgesache zum nachehelichen Unterhalt über eine Auskunftsverpflichtung des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann). [2] Die Beteiligten heirateten 1998. Seit 2012 leben sie getrennt. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Die 1956 geborene Antragsgegne...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / Leitsatz

1. § 1379 BGB regelt die Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren umfassend; daneben ist für einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.8.2012 – XII ZR 80/11, BGHZ 194, 245 = FamRZ 2012, 1785). 2. Begehrt ein Ehegatte im Fall einer verfrühten Stellung des Scheidungsantrags durch den anderen Ehegatten Auskunft zu einem gesetzlic...mehr

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FoVo 3/2018, Teilweise Nich... / 3 Der Praxistipp

Antrag nach § 850c ZPO ist ertragreich Aufgrund der hohen Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO und der weiteren Erhöhung des Pfändungsgrundfreibetrages bei weiteren unterhaltsberechtigten Personen muss der Gläubiger immer prüfen, ob der Schuldner überhaupt Unterhalt gewährt oder ob die unterhaltsberechtigte Person über eigenes Einkommen verfügt. In beiden Fällen kann der Gläu...mehr

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Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche der GmbH aus Treuepflichtverletzung

Zusammenfassung Das OLG München hat eine Reihe von Fragen zu Rechten und Pflichten von GmbH-Gesellschaftern entschieden. Es stellte u.a. klar, dass gegen die Treuepflicht verstoßenden GmbH-Gesellschaftern das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten gegen Herausgabeansprüche der Gesellschaft untersagt ist. Für die hieran anknüpfende, auf Herausgabe gerichtete Klage der Gese...mehr

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Sommer, SGB XI § 108 Auskün... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gibt dem Einzelnen einen Anspruch gegen die Pflegekasse auf Auskunft zu den bezogenen Leistungen. Danach muss die Pflegekasse den Versicherten über die in Anspruch genommen Leistungen und deren Kosten informieren. Dabei wurde der Zeitraum vom letzten Geschäftsjahr auf mindestens 18 Monate vor Antragstellung in der aktuellen Fassung von Satz 1 erweitert. ...mehr

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zerb 2/2018, Hemmung der Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Es liegt kein Berufungsgrund im Sinne des § 513 ZPO vor, denn weder beruht die Entscheidung des Landgerichts auf einer Rechtsverletzung nach § 546 ZPO noch rechtfertigen nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung. 1. Der Klägerin steht der begehrte Zahlungsanspruch gegen den Beklagten auf keiner ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Unzulässigkeit einer Sonderprüfung nur bei Rechtsmissbrauch

Zusammenfassung Eine Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung der Durchführung einer solchen rechtsmissbräuchlich ist und eine Treuepflichtverletzung des beantragenden Gesellschafters darstellt. Das gilt auch in der GmbH. Hintergrund Im August 2015 fand eine gemeinsame Gesellschafterversammlung einer GmbH & Co. KG und deren Komplementär-GmbH statt. Beide Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 S. 3 AO

Rz. 46 § 162 Abs. 2 S. 3 wurde durch Gesetz v. 29.7.2009[1] in die Vorschrift eingeführt. Danach wird widerlegbar vermutet, dass der Stpfl. Einkünfte aus den in § 90 Abs. 2 S. 3 AO genannten Staaten bezogen hat, die im Inland steuerpflichtig sind, oder dass diese Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind, wenn er seine in § 90 Abs. 2 S. 3 AO geregelten Mitwirkungspfli...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 94 ist eine abschließende Sonderregelung für den Übergang zivilrechtlicher Unterhaltsansprüche und auf diese bezogene Auskunftsansprüche enthalten. Die Vorschrift dient ebenso wie § 93 der Wiederherstellung des Nachrangs und ist gleichzeitig Folge des Faktizitätsprinzips. Denn an sich hätte der Leistungsberechtigte wegen des Nachrangs der Sozialhilfe bei bestehend...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6 Rangfolge und Auskunftsanspruch

6.1 Reihenfolge der Zahlungspflichtigen Ist ein Kind bereits verheiratet oder hat es eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, haftet für seinen Unterhalt vorrangig der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner. Dies gilt auch für den nachehelichen bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhaltsanspruch. Demgegenüber haben für den Unterhalt eines unverheirateten bzw. nicht in e...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.2 Auskunfts- und Beleganspruch

Die ihrem Kind unterhaltspflichtigen Eltern sind verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zur Feststellung des Bestehens eines Unterhaltsanspruchs Auskunft zu erteilen.[115] Auskunftspflichtig ist nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, nicht der betreuende Elternteil. Keine Auskunft schuldet ferner der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Elterntei...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.3 Verwirkung

Der Anspruch auf rückständigen Unterhalt kann verwirkt werden. Dies ist der Fall, wenn seine Geltendmachung eine unzulässige Rechtsausübung darstellen würde. Zeitlich ist hier mindest ein Zeitraum von einem Jahr erforderlich, in dem er nicht geltend gemacht wurde.[124] Zusätzlich muss sich der Unterhaltsschuldner darauf eingerichtet haben, dass das Kind sein Recht nicht mehr...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 6.1 Reihenfolge der Zahlungspflichtigen

Ist ein Kind bereits verheiratet oder hat es eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, haftet für seinen Unterhalt vorrangig der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner. Dies gilt auch für den nachehelichen bzw. nachpartnerschaftlichen Unterhaltsanspruch. Demgegenüber haben für den Unterhalt eines unverheirateten bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend...mehr

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Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 1.1 Unterhaltssachen und familiengerichtliche Zuständigkeit

Die zur Zuständigkeit der großen Familiengerichte gehörenden Unterhaltssachen (§ 231 Abs. 1 FamFG) betreffen die durch die verschieden- und gleichgeschlechtliche Ehe begründete Unterhaltspflicht, die der durch die (weiterhin bestehende) eingetragene Lebenspartnerschaft begründeten Unterhaltspflicht gleichgestellt ist (§ 269 Abs. 1 Nr. 9 FamFG), und die durch Verwandtschaft b...mehr

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AGS 1/2018, Gesonderte Bewertung für Umgangsregelung und Auskunftsanspruch im selben Verfahren

BGB §§ 1684, 1685; FamFG §§ 23, 151 Nr. 1; FamGKG § 33 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Umgangssachen nach §§ 1684 BGB, 151 Nr. 2 FamFG und Verfahren, die den Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB betreffen, sind im Hinblick auf § 45 Abs. 1 Nr. 2 und 3 FamGKG auch kostenrechtlich selbstständige Verfahren. Wird der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB in einem Umgangsverfahren kumulativ von einem...mehr