Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Erblasserschulden

Zum Passivbestand gehören gem. § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten, soweit sie vererbbar und nicht mit einer peremptorischen Einrede (z. B. Einrede der Verjährung oder Verwirkung) behaftet sind.[2] Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung des Erblassers ist die Verbindlichkeit nur insoweit zu passivieren, wie der Erblasser im Innen...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / 3. Digitaler Nachlass

In der erbrechtlichen Diskussion beschäftigt immer häufiger der sog. digitale Nachlass die Gemüter. Vor Augen zu führen ist, dass es sich dabei nicht um einen Rechtsbegriff, sondern eine lediglich beschreibende Sammelbezeichnung handelt.[70] Danach kennzeichnet die "Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnische Systeme, einschließlich des...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / cc) Sonstige unentgeltliche Zuwendungen

Nach dem Wortlaut des § 2325 Abs. 1 BGB verlangt der Pflichtteilsergänzungsanspruch eine Schenkung des Erblassers zugunsten eines Dritten. Bei Zuwendungen unter Ehegatten ist die für eine Schenkung nach § 516 BGB erforderliche subjektive Voraussetzung, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, allerdings oftmals nicht festzustellen. Denn die Zuwendungen ...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / cc) Nicht zu berücksichtigende Passiva

Nicht sämtliche Passiva sind im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nachlassmindernd zu berücksichtigen. Zum einen kommen Passiva des Erblassers, die nicht vererblich oder die einredebehaftet, insbesondere verjährt sind, bei der Pflichtteilsberechnung keine nachlassmindernde Wirkung zu.[15] Vor diesem Hintergrund sind zu Passiva, die der Erbe passivieren möchte, etwa auch dere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 2030; Schuhman...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwertung strafrechtlicher Ermittlungserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 393 Abs. 3 Satz 1 AO stellt klar, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen rechtmäßig gewonnen hat, auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Personen, die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollen steuerlich nicht besser ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 FGO enthält eine Legaldefinition des finanzprozessualen Begriffs "Abgabenangelegenheiten". Abgabenangelegenheiten in diesem Sinne sind alle mit der Verwaltung der Abgaben einschließlich der Abgabenvergütungen oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängende Angelegenhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Nach Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, hat die betroffene P...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist die Offenbarung oder Verwertung einschlägiger Kenntnisse insoweit zulässig, als sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Der bloße Rückschluss aus einer gesetzlichen Regelung, dass sie stillschweigend die Durchbrechung des Steuergeheimnisses gestatte, scheint durch diesen Wortlaut generell versperrt. E...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinweispflicht

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sowohl in den Fällen des Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO als auch des § 93 Abs. 8 AO sieht das Gesetz in § 93 Abs. 9 AO Hinweispflichten zugunsten des Betroffenen vor. Der Betroffene ist vor einem Abrufersuchen auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen (§ 93 Abs. 9 Satz 1 AO). Ein individueller Hinweis ist nicht erforderlich. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO (§ 162 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 29a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO, kann das FA eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, da widerlegbar vermutet wird, dass er über Einkünfte im Ausland verfügt. Tz. 29b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann von dem Stpfl. die Abgabe einer Versicherung an Eides statt üb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AO

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung ist zulässig, wenn ein Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO nicht nachkommt. Die durch das StHBekG eingeführte Vorschrift ist erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 StHBekV). Zu den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken s. Seer in Tipke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32e AO stellt sicher, dass die Bestimmungen DSGVO und der §§ 32a bis 32d AO in Verbindung mit § 2a Abs. 5 AO zur Reichweite von Informations- und Auskunftsansprüchen der betroffenen Personen über geschützte Daten im Sinne de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

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Streitwert: Erstellung einer Abrechnung

Leitsatz Der Streitwert einer Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Abrechnung richtet sich u.a. danach, welche Kosten bei dem Verwalter durch die Erstellung der Abrechnung konkret entstehen werden. Zu berücksichtigen ist auch das Rechenschaftsinteresse. Auf die Kosten für die Ersatzvornahme eines Dritten kann hingegen nicht abgestellt werden. Auch auf das Gesamtvolum...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / II. Auskunftsansprüche (§ 4 VersAusglG)

Auch im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG sieht der BGH einen Auskunftsanspruch des Berechtigten gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG als subsidiär gegenüber dem Anspruch gegen die Hinterbliebenen oder Erben an.[14] Danach muss zunächst der Verpflichtete an die Hinterbliebenen oder Erben des Verst...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der Auskunftsansprüche nach § 2057 BGB

Leitsatz Der Auskunftsanspruch des § 2057 BGB stellt keinen Hilfsanspruch zu dem Auseinandersetzungsanspruch einer Erbengmeinschaft gemäß § 2042 BGB dar, sondern einen Hilfanspruch zu den Ausgleichsansprüchen gemäß §§ 2050 ff. BGB. Für die Ausgleichsansprüche gilt seit dem 01.01.2010 die Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sodass auch der Hilfsanspruch des § 2057 BGB inner...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und Form des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten, insbesondere Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB (Teil 1)

1 Wenn Erblasser Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausschließen, sind bei Eintritt des Erbfalls Konflikte häufig vorprogrammiert. Diese beschränken sich oft nicht auf die persönliche Ebene, sondern werden vermehrt auch gerichtlich ausgefochten. Dabei entzündet sich der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer häufiger bereits bei der F...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / bb) Bewegliche Gegenstände

Zu den Nachlassaktiva gehören des Weiteren bewegliche Gegenstände. Solche sind – ebenso wie sonstige Nachlassaktiva – nicht nur dann aufzuführen, wenn sie im Alleineigentum des Erblassers standen, sondern entgegen einem häufigen Irrglauben auch dann, wenn der Erblasser lediglich Miteigentum oder gar nur Mitbesitz an ihnen hatte. In den beiden letzten Fällen hat der Erbe auch...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Leitsatz

Der Auskunftsanspruch des § 2057 BGB stellt keinen Hilfsanspruch zu dem Auseinandersetzungsanspruch einer Erbengmeinschaft gemäß § 2042 BGB dar, sondern einen Hilfanspruch zu den Ausgleichsansprüchen gemäß §§ 2050 ff. BGB. Für die Ausgleichsansprüche gilt seit dem 01.01.2010 die Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sodass auch der Hilfsanspruch des § 2057 BGB innerhalb von...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Becshluss hat das Landgericht gemäß § 91 a ZPO dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der mit der (Stufen-)Klage vom 14.2.2018 geltend gemachte Auskunftsansoruch, gerichtet auf Zuwendungen, die die am 15.02.1988 verstorbene B ihrem am 27.11.2006 verstorbenen Sohn R ge...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / a) Nachlassaktiva

Zunächst sind die vererblichen Vermögensgegenstände des Erblassers zu benennen, unabhängig davon, ob sie im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB oder – wie häufig die Anteile an Personengesellschaften – durch Sonderrechtsnachfolge vererbt werden.[10] Ebenso muss Auskunft erteilt werden über sämtliche vermögensrechtliche Positionen des Erblassers, die zwar erst mit ...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 3

Auf einen Blick Der Teil 1 des Beitrags hat in die inhaltlichen Anforderungen an eine Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB eingeführt. Unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur wurde aufgezeigt, zu welchen Nachlassaktiva der Erbe im Einzelnen Auskunft schuldet. Ausgangspunkt war dabei die sich aus dem Sinn der Vorschrift ergebende Vorgabe, dass der Pflichtteilsberechtigte...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1. Tatsächlicher Nachlass

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich neben der Pflichtteilsquote nach dem Nachlasswert. Um den Wert des Nachlasses zu ermitteln, ist zunächst dessen Bestand festzustellen. Der sog. Nettonachlass bestimmt sich aus der Differenz zwischen Nachlassaktiva einerseits und Nachlasspassiva andererseits.[5] Daraus folgt, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1

Wenn Erblasser Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausschließen, sind bei Eintritt des Erbfalls Konflikte häufig vorprogrammiert. Diese beschränken sich oft nicht auf die persönliche Ebene, sondern werden vermehrt auch gerichtlich ausgefochten. Dabei entzündet sich der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer häufiger bereits bei der Frag...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / cc) Rechte

Ferner hat der Erbe Auskunft zu sämtlichen Rechten des Erblassers zu erteilen,[45] selbst wenn diese unsicher oder bedingt sind. In letzterem Fall ist auch zu erläutern, weshalb der Erbe von der Unsicherheit und Bedingung ausgeht. Die Auskunft hat sich grundsätzlich auch auf bereits verjährte Forderungen des Erblassers zu beziehen; das wird nur dann als entbehrlich erachtet,...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Auskunftsanspruch bei hohen Einkünften

Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Nach § 1580 S. 2 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterh...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Aus den Gründen

Das Stufenbegehren hat insgesamt keinen Erfolg. (...) Die Anträge sind insgesamt unbegründet und führen zur vollständigen Zurückweisung des Stufenbegehrens. Über die in einem Stufenantrag nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG iVm § 254 ZPO verbundenen Anträge konnte eine einheitliche Entscheidung ergehen, da sich schon bei Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / IV. Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten

Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Für den zur Auskunftserteilung verpflichteten Beteiligten war es nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH allenfalls in Ausnahmefällen möglich, die für sein Rechtsmittel erforderliche Beschwer zu erreichen. Diese Rech...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 1 Gründe:

Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Verbundentscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hätte gemäß §...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner (geb. am ... 1966) auf der ersten Stufe ihres Stufenbegehrens Auskunft im Hinblick auf etwaige, ihr in Anwendung des § 13 HöfeO zustehende Nachabfindungsansprüche. Die Beteiligten sind Abkömmlinge des am ...2006 verstorbenen M1, geb. am ...1927, und der am ...2016 verstorbenen M2, geborene T, geb. am ...1935. Weitere Abkömmlinge s...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

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FoVo 6/2018, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) beim Selbstständigen

Hat der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt, so ist er nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nachbesserung (Ergänzung) verpflichtet (BGH NJW 2004, 2979; BGH NJW-RR 2008, 1163 = FoVo 2009, 14). Der entsprechende Antrag ist an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Der nachfolgende Antrag stellt ein Mus...mehr

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zerb 6/2018, Erbrecht und Banken

Michael Ott-Eulberg/Michael Schebesta/Herbert Bartsch zerb verlag, 3. Auflage 2018, 724 Seiten, gebunden, 89 EUR ISBN 978-3-95661-068-4 Ein Leben ohne Konto und unbaren Geldverkehr ist heute beinahe undenkbar. So kommt es, dass damit auch in beinahe jedem Erbfall Konten des Erblassers vorhanden sind. Die Erben haben sich dann zur Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtsreferendar durfte unterschreiben Der unter dem Briefkopf des vorinstanzlichen Rechtsanwalts der Gläubigerin angefertigte Beschwerdeschriftsatz ging innerhalb der laufenden Beschwerdefrist beim Amtsgericht ein. Dieser Schriftsatz wurde nicht von dem Rechtsanwalt selbst unterzeichnet, sondern mit dem V...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 3 Der Praxistipp

Prozessrecht bei Daten: zwischen Auskunft und Herausgabe In der zunehmend automatisierten und digitalisierten Arbeitswelt kommt auch das Vollstreckungsrecht an seine Grenzen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt, muss der Bevollmächtigte des Gläubigers schon bei der Abfassung des Klageantrages bedenken, wie er den Ans...mehr

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zerb 5/2018, Konkludenter W... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat im Ergebnis keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Beklagte sei den Klägern gegenüber zur Herausgabe der noch vorhandenen Wertpapiere sowie zur Erstattung des Wertes der von ihm veräußerten Wertpapiere aus dem Depot verpflichtet, da er diese ohne Rechtsgrund erlangt habe und sie somit B...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Ausweg Teilbeschluss?

Eine mögliche Lösung wäre es, wenn das Gericht zumindest einen Teilbeschluss über den selbst nach Vortrag des Antragsgegners unstrittigen Teilbetrag erlassen könnte und würde. Gerade hierauf kann ein Antragsteller aber keinesfalls vertrauen. Eine Teilentscheidung darf nämlich nach der Rechtsprechung über eine einzelne Position des Anspruches in der Regel nicht ergehen.[16] D...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr