Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung der in den V... / 2. Auskunftsanspruch gegen den anderen Ehegatten nach § 4 Abs. 1 VersAusglG

Rz. 17 § 4 Abs. 1 VersAusglG ordnet an, dass die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben verpflichtet sind, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Anspruch richtet sich in erster Linie gegen den anderen Ehegatten. Der Anspruch gegen die Hinterbliebenen und Erben ist nur für die Fälle gedacht, in denen der Ehegatte nach der Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 1. Auskunftsanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer gem. § 2027 Abs. 1 BGB und sonstigen Besitzern nach § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 219 Der Erbschaftsbesitzer ist ebenso wie ein sonstiger Besitzer, der nach dem Erbfall Sachen aus dem Nachlass in Besitz genommen hat, als Auskunftsschuldner dem Erben verpflichtet, Auskunft zu erteilenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Umgangsrecht / II. Entscheidung von Streitigkeiten über den Auskunftsanspruch

Rz. 211 Es gilt die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts zu allen Meinungsverschiedenheiten bezüglich Berechtigung, Häufigkeit oder Umfang des Auskunftsanspruchs (§ 1686 S. 2 BGB). Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit gilt § 152 FamFG. Ist danach eine Ehesache anhängig, so ist das hiermit befasste Familiengericht zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Wird während einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 2. Auskunftsanspruch des Erben gegen den Hausgenossen gem. § 2028 BGB

Rz. 223 Auskunftsverpflichtet ist jeder, bei dem nach räumlichen und persönlichen Beziehungen, die zwischen ihm und dem Erblasser bestanden haben, eine Kenntnis im Sinne des § 2028 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu vermuten ist.[307] Die Auskunftspflicht soll dem schlecht informierten Erben zu Informationen verhelfen, auf die er angewiesen ist. Dah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / bb) Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Erzeugers

Rz. 9 Bei kollusivem Zusammenwirken der Kindesmutter mit dem tatsächlichen Vater eines als ehelich geltenden Kindes hat der Scheinvater einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter als Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 S. 1 BGB zur Geltendmachung des Unterhaltsregresses – und damit auch zur Anfechtung der Vaterschaft.[23] Die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft hat unm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / a) Umfassender Auskunftsanspruch

Rz. 116 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ausk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Geltendmachung von Verm... / 2. Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 147 Der Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vermächtnisanspruch. Ist ein bestimmter Gegenstand vermacht, dann richtet sich der Auskunftsanspruch lediglich auf den Gegenstand selbst und dessen Verbleib. Über den gesamten Nachlass oder Teile davon muss der Beschwerte allerdings nur dann Auskunft erteilen, wenn sich der Umfang de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / aa) Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung

Rz. 7 Dieser Auskunftsanspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ergibt sich nach der Rechtsprechung des BVerfG aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Denn das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht des Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / 1

Aktuell befindet sich eine Ergänzung der familienrechtlichen Vorschriften im BGB im Gesetzgebungsverfahren. Der von der Rechtsprechung entwickelte Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des biologischen Vaters wird kodifiziert, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine formelle gesetzliche Grundlage für den Anspruch gefordert hat. Der vorliegende Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / VI. Einzelne Auskunftsansprüche

1. Auskunftsanspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer gem. § 2027 Abs. 1 BGB und sonstigen Besitzern nach § 2027 Abs. 2 BGB Rz. 219 Der Erbschaftsbesitzer ist ebenso wie ein sonstiger Besitzer, der nach dem Erbfall Sachen aus dem Nachlass in Besitz genommen hat, als Auskunftsschuldner dem Erben verpflichtet, Auskunft zu erteilenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung der in den V... / I. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 4 In vielen Fällen wird ein Ehegatte schon keinen Überblick darüber haben, welche Versorgungsanrechte ihm selbst zustehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwar die jährliche Renteninformation nach § 109 SGB VI. Diese wird aber in sehr vielen Fällen dem Ehegatten keinen ausreichenden Anhaltspunkt darüber geben, wie sich der Versorgungsausgleich wohl auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Geltendmachung von Pfli... / cc) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 169 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch nicht die Wertangaben de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / I. Einleitung und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Scheinväter leisten oft jahrelang Unterhalt für Kinder, die sie nicht gezeugt haben. Kommt die Wahrheit ans Tageslicht, haben sie einen gesetzlichen Regressanspruch gegen den biologischen Vater, § 1607 Abs. 3 BGB. Den kennt aber oft nur die Mutter – und nennt ihn nicht freiwillig. Bislang half die Rechtsprechung mit einem von ihr entwickelten Auskunftsanspruch,[1] den das Bu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / VI. Zusammenfassung der Ergebnisse

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die gesetzgeberische Aktivität wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2015 ausgelöst.[7] 1. Der zugrunde liegende Sachverhalt entspricht einer typischen Fallkonstellation: Die Mutter und der Scheinvater heirateten aufgrund einer Schwangerschaft. Im Oktober 1991 wurde das Kind in die Ehe geboren. 1995 erfolgte die Scheidung, kurz zuvor hatte de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 2. Gläubiger des Auskunftsanspruchs

Rz. 135 Gläubiger ist jeder Miterbe, der zur Erbengemeinschaft gehört. Aber auch der Testamentsvollstrecker, zu dessen Aufgabe die Auseinandersetzung des Nachlasses gehört, kann Auskunft verlangen, weil er andernfalls eine ordnungsgemäße Auseinandersetzung nicht vornehmen könnte.[129]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Geltendmachung von Pfli... / bb) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 165 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[308] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[309] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift, dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Geltendmachung von Pfli... / e) Verjährung des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 266 Für die Verjährung des Auskunftsanspruchs gelten nach der Erbrechtsreform die allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung des Auskunftsanspruches ist nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich losgelöst von der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs an sich zu betrachten.[482] Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, kann der Pflichtteilsberech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / e) Keine einstweilige Verfügung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 68 Eine einstweilige Verfügung in der Variante der Leistungsverfügung gem. § 940 ZPO, die den Auskunftsschuldner dazu verpflichten würde, die Auskunft zu erteilen, ist grundsätzlich unzulässig, weil damit die Hauptsache vorweggenommen würde.[66] Dies gilt nicht nur, wenn der Auskunftsanspruch als Nebenanspruch besteht, sondern auch in den Fällen, in denen es sich um eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / i) Auskunftsanspruch wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 586 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB). In der Praxis ist auch zu frag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung der in den V... / B. Auskunftsansprüche unabhängig von der Anhängigkeit einer Versorgungsausgleichssache

Rz. 3 Unabhängig von einem Verfahren in Bezug auf den Versorgungsausgleich, sieht die Rechtsordnung zwei Instrumentarien vor, welche die Einschätzung, ob eine Scheidung und/oder ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, erleichtern sollen: den Auskunftsanspruch gegen den Sozialversicherungsträger in Bezug auf die eigenen Anrechte (siehe unten Rdn 17 ff.) und die i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 5. Erfüllung des Auskunftsanspruchs

Rz. 209 Die Auskunft ist gem. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern und damit unverzüglich zu erteilen. Berücksichtigt werden muss dabei jedoch Umfang und Schwierigkeit der begehrten Auskunft. Die Erteilung einer vorläufigen Auskunft oder einer Teilauskunft kommt dann in Betracht, wenn eine vollständige endgültige Auskunft innerhalb einer angemessenen Frist nicht er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 7. Weitere Auskunftsansprüche des Alleinerben im Überblick

Rz. 240 Gemäß § 13 FamFG besteht ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zur Einsicht in die Nachlassakten, in Akten des Betreuungsgerichts sowie Akten des Familiengerichts. Um ein Erbscheinsverfahren betreiben zu können, bestehen Auskunftsrechte nach dem Personenstandsgesetz gegenüber dem Standesamt. Auskunfts- und Einsichtsrechte bestehen auch nach § 9 HGB. Ferner kann gem. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / II. Auskunftsansprüche des Erben gegen den Hausgenossen nach § 2028 BGB

1. Allgemeines Rz. 107 Diejenigen Personen, die sich im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden haben, sind verpflichtet, dem Erben Auskunft zu erteilen. 2. Auskunftsgläubiger Rz. 108 Auskunftsberechtigt ist der Erbe; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 5. Der Inhalt des Auskunftsanspruchs

a) Zielrichtung Rz. 25 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 3. Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 136 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist jeder nach §§ 2050 ff. BGB Ausgleichungsverpflichtete, aber nach neuerer Rechtsprechung nicht auch ein nichterbender pflichtteilsberechtigter Abkömmling.[130]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / II. Überblick über die Auskunftsansprüche

Rz. 200 Auskunftsansprüche des Alleinerben außerhalb des BGB bestehen gegenübermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung in... / I. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO

1. Voraussetzungen Rz. 46 Die meisten Pflichtteilsprozesse werden in Form einer Stufenklage geführt. Auf der ersten Stufe ist Auskunft zu verlangen. Wird der Gegner verurteilt, gibt aber weiterhin keine Auskunft ist der Anspruch zu vollstrecken. Die Zwangsvollstreckung eines Auskunftsanspruchs fällt unter § 888 ZPO, da es sich nach herrschender Rechtsprechung bei Auskunftsansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / III. Auskunftsansprüche des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer nach § 2027 BGB

1. Allgemeines Rz. 115 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt (Vonselbsterwerb, Universalsukzession). Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / I. Auskunftsansprüche aus Auftragsrecht

1. Allgemeines Rz. 105 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung. Der wohl wichtigste gesetzliche Auskunftsanspruch, der auch unmittelbare Geltung im Erbrecht hat, ist in § 666 BGB geregelt: Der Beauftragte ist u.a. verpflichtet, über den Stand des Geschäfts Auskunft zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 7. Erfüllung des Auskunftsanspruchs

a) Form Rz. 37 Die Auskunft bedarf grundsätzlich der Schriftform. Dies ist erforderlich, weil anders eine geordnete Zusammenstellung kaum denkbar ist und außerdem, damit die Auskunft nachgeprüft werden kann. Unzureichend ist das Angebot, vorgelegte Belege mündlich zu erörtern. Grundsätzlich ist die Auskunftserteilung formlos möglich. Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB erforde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 1. Grundsatz: Die Erbengemeinschaft begründet keine gegenseitigen Auskunftsansprüche unter den Miterben

Rz. 13 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthands-Rechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, bspw. wenn ein Miterbe die Verwaltung allein geführt hat, nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 3. Erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 22 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 2. Allgemeine zivilrechtliche Auskunftsansprüche im Erbrecht

Rz. 17 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung.[29] Rz. 18 Der wohl wichtigste gesetzliche Auskunftsanspruch, der auch unmittelbare Geltung im Erbrecht hat, ist in § 666 BGB geregelt: Der Beauftragte ist u.a. verpflichtet, über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 4. Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 137 Nicht über jede Zuwendung ist Auskunft zu geben, sondern nur über solche, die auch der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB unterliegen. Anzugeben sind solche Zuwendungen, die nach ihren generellen Eigenschaften, also auch nur möglicherweise von den Ausgleichungsvorschriften erfasst werden.[131] Dem Auskunftsschuldner kann es nicht überlassen bleiben, die rechtliche Qua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Durchsetzung der erbrec... / B. Auskunftsansprüche des Alleinerben

I. Allgemeines Rz. 199 Da gem. § 253 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich ein bestimmter Klageantrag zu stellen ist, muss der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt werden, seinen Anspruch exakt zu beziffern bzw. bei einer Herausgabeklage die streitgegenständlichen Mobilien und Immobilien genau zu bezeichnen. Daher gewährt das materielle Recht auch dem Alleinerben Auskunftsansprüche,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / V. Zeitliche Anwendbarkeit der neuen Regelungen

Die Regelung des Auskunftsanspruches nach § 1607 BGB tritt gemäß Artikel 6 des Entwurfs[55] sofort nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, d.h. am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der Möglichkeit zur rückwirkenden Geltendmachung wird in Artikel 229 EGBGB ein neuer Paragraph angefügt. Dieser legt fest, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / b) Weiterer Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 38 Leistungsort ist in aller Regel der Ort des Hauptanspruchs. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Schuldners (§ 269 Abs. 1 BGB). Die Auskunft ist unverzüglich im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ("ohne schuldhaftes Zögern") zu erteilen, und zwar unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit der begehrten Auskunft. In Betracht kommt auch die Erteilung einer vorläufig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 66 Die zwangsweise Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach § 889 ZPO. Eine Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht verurteilt worden ist. Dabei gilt jedoch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nach Terminierung durch das Vollstreckungsgericht noch nicht als eigentliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / B. Einzelne Auskunftsansprüche der Miterben

I. Auskunftsansprüche aus Auftragsrecht 1. Allgemeines Rz. 105 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung. Der wohl wichtigste gesetzliche Auskunftsanspruch, der auch unmittelbare Geltung im Erbrecht hat, ist in § 666 BGB geregelt: Der Beauftragte ist u.a. verpflichtet, über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / III. Auskunftsansprüche der Miterben

1. Grundsatz: Die Erbengemeinschaft begründet keine gegenseitigen Auskunftsansprüche unter den Miterben Rz. 13 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthands-Rechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Geltendmachung von Pfli... / aa) Auskunftsberechtigte

Rz. 160 In der Praxis besteht häufig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Der Gesetzgeber hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Auskunftsberechtigter und Auskunftspflichtiger

Rz. 195 Die Auskunftsansprüche nach §§ 1686,1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB bestehen unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren und ob eine gemeinsame elterliche Sorge besteht.[764] Rz. 196 Erstmals durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[765] wird nunmehr in § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB auch dem nur leiblichen Vate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Geltendmachung von Pfli... / e) Vollstreckbarkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 176 Die Zwangsvollstreckung eines Titels auf Auskunftserteilung erfolgt als unvertretbare Handlung nach der Vorschrift des § 888 ZPO. Voraussetzung des § 888 ZPO ist eine Handlungsverpflichtung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann,[339] was dann der Fall ist, wenn ein Dritter die Handlung überhaupt nicht oder nicht so wie der Schuldner selbst vornehmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Geltendmachung von Verm... / 5. Zwangsvollstreckung von Auskunftsansprüchen

Rz. 151 Die Zwangsvollstreckung eines Titels auf Auskunftserteilung erfolgt als unvertretbare Handlung nach der Vorschrift des § 888 ZPO. Voraussetzung des § 888 ZPO ist eine Handlungsverpflichtung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann,[328] was dann der Fall ist, wenn ein Dritter die Handlung überhaupt nicht oder nicht so wie der Schuldner selbst vornehmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / d) Einwendungen gegen die Hauptsacheforderung

Rz. 67 Der Anspruch auf Auskunft ist ein selbstständiger Anspruch, der allerdings seine Berechtigung verliert, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass der Hauptanspruch nicht mehr besteht. Deshalb ist ein Auskunftsanspruch zu verneinen, wenn feststeht, dass die verlangte Auskunft die Hauptsacheforderung unter keinen Umständen beeinflussen kann, rechtsvernichtende Einwendung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 1. Allgemeines

Rz. 105 Neben den besonderen erbrechtlichen Auskunftsansprüchen sind auch die allgemeinen Auskunftsansprüche des Zivilrechts für das Erbrecht von Bedeutung. Der wohl wichtigste gesetzliche Auskunftsanspruch, der auch unmittelbare Geltung im Erbrecht hat, ist in § 666 BGB geregelt: Der Beauftragte ist u.a. verpflichtet, über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / a) Zielrichtung

Rz. 25 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen Auskunftsanspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Miterbe / 3. Auskunftsgläubiger

Rz. 120 Da dem Erben/den Erben der Erbschaftsanspruch zusteht, ist er/sind sie auch Inhaber des Auskunftsanspruchs gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Auskunftsanspruch gehört zum Nachlass; bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen. Ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 9. Die Einführung eines Auskunftsanspruchs zum Trennungszeitpunkt

a) Die Vorschrift des § 1379 BGB muss als gänzlich missglückt angesehen werden.[49] Sie ist ein missratener juristischer "Schnellschuss". Dieser wurde völlig überraschend durch den Rechtsausschuss eingebracht. Eine Unzahl damals schon prognostizierter, mittlerweile zutage getretener Probleme wurde nicht bedacht.mehr