Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Klager ist das einzige Kind seines am ... 19... geborenen und am ... 20... verstorbenen Vaters I2. Die im Jahr 19... geborene Mutter des Klagers und Ehefrau des Erblassers, L I2, ist im Jahr 20... vorverstorben. Mit notarieller Urkunde vom 18.7.19... (UR-Nr..../19... des Notars C2 in F3) errichteten die Eltern des zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alten Klagers ein gemeinscha...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Weiterverarbeitung zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG-Neu

Rz. 273 Die Weiterverarbeitung soll zulässig sein, wenn sie zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegen. Die Regelung entspricht inhaltlich weitgehend der bisherigen Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / e) Besonderheiten bei Auskunftsverweigerung durch öffentliche Stellen, § 34 Abs. 3 und 4 BDSG-Neu

Rz. 61 Mit § 34 Abs. 3 und 4 BDSG-Neu werden die bisherigen Regelungen aus § 19 Abs. 6 BDSG und § 19 Abs. 1 S. 3 BDSG in das neue Datenschutzzeitalter transformiert. Ihre Bedeutung für die anwaltliche Beratungspraxis kann eher als gering bewertet werden.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / a) Keine Informationspflicht nach § 33 BDSG-Neu, § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG-Neu

Rz. 53 Das Auskunftsrecht der betroffen Person besteht nicht, wenn sie nach § 33 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. b) oder Abs. 3 BDSG-Neu nicht zu informieren ist.[48]mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 284 Der Wert eines Antrags auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 259 Abs. 2 BGB) wird gem. § 42 Abs. 1 FamGKG mit einem Bruchteil des Auskunftsanspruchs angenommen, der sich wiederum nach einem Bruchteil der Hauptforderung bemisst. I.d.R. nimmt man hier die Hälfte des Auskunftswerts an.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (6) Verfahren in den Fällen des § 4 VersAusglG

Rz. 338 Macht ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben Auskunftsansprüche nach § 4 VersAusglG geltend, dann richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 50 Abs. 2 FamGKG. Maßgebend für die Wertberechnung ist danach ein Regelwert in Höhe eines Betrags von 500,00 EUR.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 4. Einschränkungen nach § 34 BDSG-Neu

Rz. 52 § 34 Abs. 1 BDSG-Neu enthält ergänzend zu den in § 27 Abs. 2 BDSG-Neu, § 28 Abs. 2 BDSG-Neu und § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG-Neu genannten Ausnahmen weitere Einschränkungen des Auskunftsrechts der betroffenen Person. a) Keine Informationspflicht nach § 33 BDSG-Neu, § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG-Neu Rz. 53 Das Auskunftsrecht der betroffen Person besteht nicht, wenn sie nach § 33 Abs...mehr

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§ 9 Praktische Maßnahmen / B. Geordnete Hinterlassung des digitalen Nachlasses

Rz. 4 Auch wenn der digitale Nachlass umfassend auf die Erben übergeht und eine Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten nicht stattfindet (siehe § 2 Rdn 38 ff.), wird die gegenteilige Auffassung doch noch immer vertreten. Dem Mandanten sollte auch deshalb dazu geraten werden, bei seinen Onlineaktivitäten berufliche Inhalte von privaten zu trennen.[1] Zum einen...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Beschränkung bei Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken, § 27 Abs. 2 BDSG-Neu

Rz. 48 Nach § 27 Abs. 2 BDSG-Neu ist das Auskunftsrecht der betroffenen Person insoweit beschränkt, als dieses Recht voraussichtlich die Verwirklichung von Forschungs- oder Statistikzwecken unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist. Dies soll der Fall sein, wenn z.B. "die zuständige...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 3. Geheimhaltungsinteressen, § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG-Neu

Rz. 51 Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht weiterhin nicht, soweit durch die Auskunft Informationen offenbart würden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen (§ 29 Abs. 1 S. 2 BDSG-Neu).[47]mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / c) Daten dienen ausschließlich der Datensicherung und Datenschutzkontrolle, § 34 Abs. 1 Nr. 2b) BDSG-Neu

Rz. 57 § 34 Abs. 1 Nr. 2 BDSG-Neu führt die Vorgaben in § 19 Abs. 2 BDSG und § 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BDSG im Wesentlichen fort. Zur Datenschutzkontrolle zählen daher Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden, aber auch interne Kontrollen durch den betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten. Der Datensicherung dienen Sicherungs- und Log- und sonstige Protokolldateien...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / D. Ergebnis

Rz. 93 Die Erben treten die Rechtsnachfolge in die vom Erblasser mit den Anbietern internetbasierter Dienste geschlossenen Verträge an. Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, insbesondere der Grundsatz der Universalsukzession. Diese Verträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über, insbesondere auch mit allen Haupt- und Nebenpflichten, wie bspw. Ausk...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Folgen der Trennung

Rz. 133 Bereits die Trennung, nicht erst die Scheidung, hat rechtliche Folgen für die Beteiligten. Es können Ansprüche gegen den anderen Ehegatten entstehen, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt, Überlassung der Wohnung oder der Haushaltsgegenstände. Es entstehen Auskunftsansprüche z.B. nach § 1379 BGB oder Ansprüche auf Zahlung von Nutzungsentsch...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / e) Auskunfts- und Stufenverfahren

Rz. 312 Auskunfts- oder Stufenverfahren nach § 4 VersAusglG werden – abweichend von § 220 FamFG – ebenfalls nur auf Antrag durchgeführt. Es handelt sich um selbstständige Verfahren, die bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geführt werden können. Möglich ist auch die Geltendmachung im Verbund als Stufenantrag. Werden Auskunftsansprüche isoliert geltend gemacht, han...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

Rz. 319 Der Gegenstandswert in isolierten Verfahren richtet sich – ebenso wie im Verbund – gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach der Vorschrift des § 50 FamGKG, der zwischenmehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 2. Beschränkung zugunsten von im öffentlichen Interesse liegender Archive, § 28 Abs. 2 BDSG-Neu

Rz. 50 Nach § 28 Abs. 2 BDSG-Neu besteht das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO auch dann nicht, wenn das Archivgut, das im öffentlichen Interesse geschaffen wurde, nicht durch den Namen der Person erschlossen ist oder keine Angaben gemacht werden, die das Auffinden des betreffenden Archivguts mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermöglichen.mehr

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§ 4 Ehe / aa) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die allgemeinen Regeln. Derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, hat diese darzulegen und zu beweisen. Im Bestreitensfall muss eine Trennung deshalb beweisbar sein. Als Beweismittel können der Ummeldeantrag beim Einwohnermeldeamt dienen[108] oder der bei der Post gestellte Nachsendeantrag. Rz. 87 Noch sicherer ist die schr...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / d) Besondere Dokumentationspflichten und Zweckbindung, § 34 Abs. 2 BDSG-Neu

Rz. 58 § 34 Abs. 2 BDSG-Neu begründet eine Dokumentations- und die Begründungspflicht des Verantwortlichen. Dieser hat die Gründe der Auskunftsverweigerung (intern) zu dokumentieren und die Ablehnung der Auskunftserteilung auch (extern) gegenüber der betroffenen Person zu begründen. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gr...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. Vererbbare Rechtsposition

Rz. 5 Bereits in § 2 wurde dargestellt und in Erinnerung gerufen, dass nicht einzelne Gegenstände vererbt werden, sondern rechtliche Positionen (siehe § 2 Rdn 27 ff.).[6] Dabei ist es unerheblich, ob es um eine dingliche oder eine schuldrechtliche Position geht.[7] Wie das Eigentum,[8] so gehen auch sonstige Rechte, schuldrechtliche Positionen [9] und ganze Vertragsverhältnis...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 286 Geht der Antragsteller im Wege des Stufenantrags nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO vor, verlangt er also Auskunft und/oder eidesstattliche Versicherung sowie einen nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Betrag, so gilt § 38 i.V.m. §§ 35, 42 Abs. 1 FamGKG. Der Wert des Auskunftsanspruchs berechnet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 280), der Wer...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zustellung an Drittschuldner und Drittschuldnererklärung

Rz. 198 Gem. § 829 Abs. 3 ZPO ist die Pfändung wirksam mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner. Rz. 199 Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt i.d.R. mit der Aufforderung an den Drittschuldner, sich gem. § 840 ZPO zu erklären. Der Drittschuldner kann sich unmittelbar bei der Zustellung gegenüber dem Gerichtsvollzieher erklä...mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / C. (Vorsorge-)Vollmachten

Rz. 19 Die Vollmacht kann formfrei (Erst-Recht-Schluss aus § 167 Abs. 2 BGB) und auch konkludent erteilt werden. Eine wirksame Innenbevollmächtigung nach § 167 Abs. 1 Alt. 1 BGB wird man nach §§ 133, 157 BGB regelmäßig schon in der Bekanntgabe der Zugangsdaten an bestimmte Personen sehen müssen.[32] Erfasst ist das digitale Vermögen aber auch von einer allgemeinen Generalvol...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / I. Art. 16 DSGVO

Rz. 64 Nach Art. 16 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung gehört dazu auch die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Rz....mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begrundet worden. Sie ist auch in vollem Umfang begrundet. Der Klager hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Herausgabe der streitgegenstandlichen Zuwendungen nach Maßgabe der Klageantrage zu Ziff. I. 1. – 8. aus § 2287 Abs.1 BGB iVm § 818 ff BGB. 1. Der Anwendungsbereich des §...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

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FoVo 12/2017, Verspätete Ab... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Schadensersatzanspruch ist begründet Die Klägerin hat nach § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der Drittschuldnererklärung. Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu...mehr

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zerb 12/2017, Anspruch auf ... / Sachverhalt

Der Kläger macht als Pflichtteilsberechtigter im Wege der Stufenklage Ansprüche gegen die Beklagte als Erbin geltend. Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers, der Kläger ein Sohn. Mit Erbvertrag vom 11.11.2003 (Anlage K 1) und Nachtrag vom 19.3.2012 (Anlage K 3) setzten der Erblasser und die Beklagte sich gegenseitig als Alleinerben nach dem Tod des Erstverstrebenden und...mehr

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zerb 12/2017, Praxisrelevan... / II. Besondere Vermächtnisse

Fall 9 (Nießbrauchsvermächtnis): E hat V einen Nießbrauch an seinem "Mietshaus" vermacht. Das betreffende Grundstück ist grundpfandrechtlich belastet. Rechtslage? Mit dem Erbfall hat V gegen den Erben einen Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs an dem Grundstück erworben. Der Nießbrauch ist ein unvererbliches, unübertragbares dingliches Recht mit dem Inhalt, eine Sache in ...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / III. Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

Rz. 49 § 2314 BGB stellt dem Wortlaut nach keine Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche des pflichtteilsberechtigten Miterben gegenüber weiteren Erben dar.[115] Als Miterbe ist dieser Gesamthänder und insoweit in der Lage, sich alle notwendigen Informationen hier selbst zu beschaffen. Gegebenenfalls besteht dann auch eine Mitwirkungspflicht der übrigen Miterben.[116] Rz. 50 E...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Auskunftsanspruch des nicht enterbten Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Beschenkten (§ 242 BGB)

Rz. 150 Nach § 242 BGB steht dem nicht enterbten Pflichtteilsberechtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunftsanspruch gegenüber dem vom Erblasser beschenkten Dritten zu.[263] Voraussetzung ist, dass der nicht enterbte Pflichtteilsberechtigte in entschuldbarer Weise von dem Bestehen oder Nichtbestehen der Schenkung im Unklaren ist. Er muss ferner auf die Mitwir...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / II. Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben, § 2314 BGB

1. Einleitung Rz. 4 Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gem. § 2314 BGB soll diesem die notwendigen Kenntnisse zunächst über den Bestand und dann im Weiteren über den Wert des Nachlasses verschaffen, um ihm die Durchsetzung seiner Rechte zu ermöglichen. Anspruchsvoraussetzung ist insoweit nur das bestehende Pflichtteilsrecht, nicht aber ein konkreter...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Zurückbehaltungsrecht gegen den Auskunftsanspruch

Rz. 167 In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, ob dem Erben ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst über eventuell erhaltene Vorempfänge auskunftspflichtig ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Erbrechtliche Rechtsprechung findet man zu dieser Frage nicht. Lediglich im Rahmen einer Auskunftspflicht nach § 1379 BGB bejaht die R...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Gegen den materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch

Rz. 211 Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung der erteilten Auskunft besteht nur dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auskunft nicht sorgfältig erstellt wurde. Der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete kann diese z.B. nicht mit der Begründung ablehnen, dass er die von seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt gefertigte Auskunft nicht ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB

1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [238] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubig...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 116 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[155] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Auskunftsanspruch nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 132 Im Rahmen eines jeden Pflichtteilsprozesses ist darauf zu achten, dass sich der Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Vorempfänge des Erblassers modifizieren kann, und zwar sowohl zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, wenn z.B. seinen Geschwistern ausgleichspflichtige Zuwendungen gemacht wurden, aber auch zu seinen Lasten, wenn er selbst Vorempfänge zur Ausgleichun...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / IV. Der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB

Rz. 56 Der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB steht dem Wortlaut nach jedem Erben und damit auch dem pflichtteilsberechtigten Miterben zu. Darüber hinaus ist im Hinblick auf § 2316 Abs. 1 BGB auch der pflichtteilsberechtigte Nichterbe auskunftsberechtigt.[121] Insoweit ist dann auch der nichterbende pflichtteilsberechtigte Abkömmling ebenso wie ein Erbe auskunftsverpflichtet....mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 4. Umfang des Auskunftsanspruchs

a) Auskunft über den realen Nachlass Rz. 13 Um dem Pflichtteilsberechtigten die Realisierung seines Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, muss der Erbe Auskunft über sämtliche zum Nachlass gehörenden Aktiva und Passiva erteilen, wobei die gesamten Berechnungsfaktoren gleichfalls offen zu legen sind.[17] Der Erbe muss alle Nachlassgegenstände genau bezeichnen und Informationen...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs

Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [238] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubiger ist zu beachten, dass jedem der Abtretungsempf...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 165 Nach der Reform des Erb- und Verjährungsrechts unterliegt der Auskunftsanspruch nunmehr ebenfalls der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB.[291] Insoweit soll es zu einem Gleichlauf zwischen Haupt- und Hilfsanspruch kommen.[292] Davor galt für den Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB nicht die dreijährige Verjährungsfrist des § 2332 BGB a.F.; es galt aber der Grun...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / V. Einreden und Einwendungen gegen Auskunftsansprüche

1. Erfüllung und Untergang Rz. 61 Mit der Auskunftserteilung erlischt der Auskunftsanspruch. Hat der Auskunftsschuldner aber keine erfüllungstaugliche Handlung erbracht, weil er in unübersichtlicher und unzusammenhängender Form die Auskunft erteilt hat, besteht der Erfüllungsanspruch weiter.[128] Fehlt es in dem notariellen Nachlassverzeichnis offensichtlich an einer in dem d...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines zu den Auskunftsansprüchen

Rz. 125 Der Pflichtteilsberechtigte kann grundsätzlich eine vom Zahlungsanspruch getrennte Auskunftsklage hinsichtlich der Höhe und des Umfangs des Nachlasses erheben.[230] Dies wird der Pflichtteilsberechtigte dann tun, wenn die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben ist oder wenn der Pflichtteilsschuldner auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet bzw. eine Verj...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 145 Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs ist die Offenlegung der für den Pflichtteilsanspruch notwendigen Berechnungsfaktoren.[248] Der Auskunftsschuldner ist danach verpflichtet, Auskunft über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.[249] Rz. 146 Dabei beschränkt sich die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nic...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 325 Auch die Auskunftsansprüche nach § 2314 BGB unterliegen der Regelverjährung von drei Jahren (§ 195 BGB).mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / D. Auskunftsansprüche gegen Dritte

Rz. 76 Ein gesetzlich geregelter Auskunftsanspruch gegen dritte Nichterben, z.B. gem. § 666 BGB gegenüber Banken, mit denen der Erblasser in Geschäftsverbindung stand, besteht zugunsten des Pflichtteilsberechtigten nicht.[149] Es kann jedoch im Rahmen des notariellen Nachlassverzeichnisses Ermittlungspflicht des Notars sein, bei Bankinstituten (einschließlich Sparkassen), di...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / A. Die Auskunftsansprüche

I. Einleitung Rz. 1 Dem Pflichtteilsberechtigten stehen die folgenden Auskunftsansprüche zur Verfügung:mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IX. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 2. Auskunftsberechtigter

Rz. 6 Gemäß § 2314 BGB ist nur der Pflichtteilsberechtigte, der selbst kein Erbe wurde, Anspruchsinhaber. Demnach ist der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB auf folgenden Personenkreis beschränkt:mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / Literaturtipps

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