Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4

Auf einen Blick Sicherlich kommen die Erben an der Kantonserbschaftsteuer (Beispiel Fribourg) nicht vorbei. Wichtig ist, dass sie einen Auskunftsanspruch haben auf Herausgabe der Vermögensteuerveranlagung, in der der Wert des Grundstückes steht. Zu überlegen ist ein Verkauf der Immobilie. Zwar tragen die Erben die Grundstücksgewinnsteuer. Doch ist zu bedenken, das wenn jemand...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei beendetem Mandat

Das OLG Brandenburg hat sich mit Urteil vom 11.4.2018 (Az. 11 U 123/16) mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine grundsätzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Rechtsanwalts auch dann noch besteht, wenn der Herausgabeanspruch des Auftraggebers gem. § 677 BGB i. V. m. § 50 Abs. 2 BRAO bereits erfüllt ist. Insbesondere ging es dabei auch um die Frage, inwieweit eine...mehr

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zfs 08/2019, Auskunft über ... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist begründet." Der Kl. als Nachlasspfleger kann Auskunft über die Identität des/der Bezugsberechtigten, den/die der Kl. im Rahmen seines bei der Bekl. bestehenden Lebensversicherungsvertrages bestimmt hat, verlangen, nachdem entsprechende Unterlagen des Erblassers bei einer von diesem herbeigeführten Explosion seines Wohnhauses vernichtet worden sind. Dem Kl....mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / I. Vorliegen einer Schenkung-/Erbschaftsteuerhinterziehung

Die Hinterziehung von Schenkung-/Erbschaftsteuer kann in vielfältiger Weise vorkommen. "Klassiker" sind "Schwarzgeld" im Ausland[1], "Verstecken" von Kapital in (ausländischen) Stiftungen[2] u. ä., "Nichterklären" ausländischer Vermögenswerte/-gegenstände bei der Erbschaftsteuererklärung[3], oder schlicht die Nichtangabe von Vorschenkungen (BGH 1 StR 405/14). 1. Voraussetzung...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.2 Anspruchsübergang auf Agentur für Arbeit (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 beschreibt das weitere Verfahren gegenüber den Eltern, indem der als Vorausleistung gezahlte Betrag im Umfang angezeigt und übergeleitet wird, d. h., die Agentur für Arbeit wird Gläubiger des Unterhaltsanspruches. Es handelt sich um einen gesetzlichen Übergang des Unterhaltsanspruchs. Der Gläubigerwechsel tritt zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Berufsausbildungs...mehr

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AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlussrevisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist eine Tonträgerherstellerin und Inhaberin von Verwertungsrechten an Tonaufnahmen, insbesondere des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19 UrhG in der im Jahr 2010 (Streitjahr) geltenden Fassung. Sie beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei, gegen rechtswidrige Verbreitu...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / VIII. Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Testamentsvollstrecker

Die Schwierigkeit in der Praxis liegt oftmals darin, dass für den Testamentsvollstrecker die Zuwendung von Vorempfängen nicht erkennbar ist. Er ist daher ganz besonders auf die Auskünfte der einzelnen Abkömmlinge und Miterben angewiesen. Ihm steht daher nach hM der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den Abkömmlingen zu.[25] Zu beachten ist dabei, dass es im Rahmen de...mehr

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AGS 06/2019, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Verbundverfahren die Folgesache Güterrecht im Wege des Stufenantrags anhängig gemacht und beantragt, den Antragsgegner zur Auskunft über sein Vermögen zu verpflichten sowie zur Zahlung eines hiernach noch bezifferten Zugewinnausgleichs. Nach Erteilung der Auskünfte hat die Antragstellerin ihren Leistungsanspruch beziffert, dabei allerdings ausdrü...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Fes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des LG ist zulässig und hat in der Sache einen teilweisen Erfolg. Auf den Antrag der Beklagten war der Streitwert für den Auskunftsantrag (1. Stufe, Klageantrag zu 1.) gem. § 33 Abs. 1 RVG wie aus dem Tenor ersichtlich als Grundlage zur Berechnung der anwaltlichen Terminsgebühr auf 3.163,04 EUR festzusetzen. Soweit es um die a...mehr

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zfs 06/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] II. 1. Der Kl. hat aus dem zwischen ihm und der Bekl. geschlossenen Anwaltsvertrag einen Anspruch auf Rückgewähr desjenigen Teils des geleisteten Vorschusses, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Die Rückzahlung derartiger Vorschüsse richtet sich nicht nach § 812 BGB. Für sie sind vielmehr §§ 675, 667 BGB mindestens entsprechend anzuwenden (BGH RVGrep...mehr

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AGS 06/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (§ 59 Abs. 1 FamGKG). Ebenso ist der erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR (§ 59 Abs. 1 S. 2 FamGKG) erreicht. Das AG hat den Verfahrenswert erstmals mit Beschl. v. 31.10.2018 auf 41.163,00 EUR festgesetzt. Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners begehrt mit seiner Beschwerde eine Erhöhung des Verfahrenswertes auf 143.957,00 EUR. Da...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur im Hinblick auf die erst im Berufungsverfahren erhobene Einrede hinsichtlich des Zug-um-Zug-Vorbehalts Erfolg. Im Übrigen war die Berufung zurückzuweisen. 1. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen die Beklagte gemäß § 2219 BGB vorliegen. a) Unzweifelhaft hat die Beklagt...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 2 Anmerkung

Neuer Wein in alten Schläuchen? Von wegen! Es lohnt, die kompakt begründete Entscheidung sorgfältig zu lesen. Sie vermittelt aufschlussreiche Erkenntnisse zur Frage der Beschwer bei einem Auskunftsanspruch. 1. Zunächst bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin des Verfahrens ihren Entschluss, den Zugewinn als Verbundsache einzuführen, wohl abgewogen und überlegt hat. Gerade ...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 3 Kontrollbefugnisse einzelner Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 27 Der Aufsichtsrat kann mittels Beschlusses die Ausübung einzelner Kontrollmaßnahmen auf aus seiner Mitte gebildete Ausschüsse oder einzelne seiner Mitglieder übertragen (vgl. bereits oben zu 1 sowie §§ 36, 37 RN 88 ff.). Darüber hinaus ermächtigt das GenG seit der Genossenschaftsnovelle 2006 in Anlehnung an § 90 Abs. 3 S. 2 AktG auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats, ›...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 4 Auskunftsrechte

Rz. 5 Der Vorstand ist verpflichtet, dem Prüfer alle Aufklärungen und Nachweise zu liefern, die dieser für seine Prüfung benötigt. Dies hat er ihm regelmäßig durch eine sog. Vollständigkeitserklärung zu bestätigen. Der Vorstand kann weitere Angestellte, sachkundige Mitarbeiter und auch Dritte (z. B. Einholung von Saldenbestätigungen von Banken, Rechtsanwälten) zur Auskunfts...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 3.3.4 Das Auskunftsrecht

Rz. 71 Zwar enthält das GenG – im Unterschied zum AktG (vgl. § 131 AktG) – keine entsprechende Regelung, doch ist ein Auskunftsanspruch der Mitglieder gegenüber der Genossenschaft in der Generalversammlung – als unabdingbarer Bestandteil der Mitgliedschaft – durchweg anerkannt (Bauer § 43 RN 79 ff.; Beuthien § 43 RN 15; Lang/Weidmüller/Holthaus/Lehnhoff 43 RN 31 ff.; Müller...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.2.1 Das Überwachungsobjekt

Rz. 5 Hinsichtlich des Umfangs der Überwachungsfunktion gilt es deutlich zwischen dem Gegenstand der Überwachung, dem Überwachungsobjekt, und den Adressaten eines im Rahmen der Überwachungstätigkeit liegenden Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsverlangens, dem Überwachungssubjekt, zu unterscheiden. Rz. 6 Was zunächst das Überwachungsobjekt betrifft, so erfasst die Kontrollfu...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 7.1 Beschlussmängel

Rz. 9 Die Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung kann auf die Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Gegenstand der Anfechtung ist hierbei das Beschlussergebnis, wie es seitens des Versammlungsleiters verbindlich festgestellt wurde (vgl. § 43). Handelt es sich um Mängel bei der Beschlussvorbereitung oder Beschlussfassung (sog. Verfahrensmängel)...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 2.2.2 Das Überwachungssubjekt

Rz. 12 Was das Subjekt eines eventuellen Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsverlangens betrifft, so ist ausschließlich der Vorstand Ansprechpartner des Aufsichtsrats. Das Kontrollorgan und seine Mitglieder sind somit nicht berechtigt, sich im Rahmen des Auskunftsersuchens unmittelbar an die Mitarbeiter der Genossenschaft und die sonstigen Dienst- und Hilfskräfte zu wenden; ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / 2. Auskunftsanspruch

a) Auskunftsverpflichtung nach § 1580 BGB [Rn 10:] Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsan...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / b) Erforderlichkeit der Auskunft

Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann. [Rn 11:] Eine Auskunftsverpflichtung besteht dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch oder die Unterhalt...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / c) Auskunftspflicht und "unbegrenzte Leistungsfähigkeit"

Ein Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen ist immer schon dann gegeben, wenn unabhängig von der tatsächlichen Vermutung der Einkommensverwendung eine Darlegung des Bedarfs nach der Quotenmethode in Betracht kommt. Aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei "unbegrenzt leistungsfähig", entfällt der Auskunftsanspruch noch nicht.mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 793, 888, 891, 567 ZPO zulässig. Sie ist nicht begründet. Die Schuldnerin hat ihre im Teil-Anerkenntnisurteil vom 3.5.2017 titulierte Verpflichtung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 erfüllt. 1. Das Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 verpflichtet die Schuldnerin, allgemein Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach C... L... ...mehr

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FF 04/2019, Konkrete Bedarf... / a) Auskunftsverpflichtung nach § 1580 BGB

[Rn 10:] Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an (vgl. Senatsurt. v. 22.6.1994 – ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.3 Sozialversicherungsträger

Rn 71 Der vorläufige Insolvenzverwalter hat grundsätzlich einen Auskunftsanspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG (oder ggf. die jeweiligen Landes-IFG [158] oder Art. 15 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X [159], auch wenn das Sozialgeheimnis aus §§ 35 SGB I, 67 ff. SGB X uneingeschränkt im Insolvenzverfahren wirksam ist. Zu prüfen ist jeweils, ob die begehrten Informationen dem Verwa...mehr

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FoVo 04/2019, Zulässigkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

LG widerspricht der GV Die nach § 766 Abs. 2 ZPO zulässige Erinnerung ist auch in der Sache begründet. Die GV weigert sich zu Unrecht, Drittauskünfte einzuholen. Die Gläubigerin kann einen isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften stellen, ohne zuvor selbst einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt zu haben. Die Notwendigkeit der Stellung eines Antrags a...mehr

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AGS 04/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat teilweise Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Grundlage des Begehrens des Klägers sei § 667 BGB. Für ihre vorgerichtliche und gerichtliche Tätigkeit könne die Beklagte eine Geschäftsgebühr, eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, die Pauschale für Post und Telekommunikation, jeweils zzgl. Umsatzsteuer, verlangen. Der Gegenstandswert der im geri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners (§ 22 Abs. 3)

Rn 106 In Anlehnung an § 40 VerglO[281] werden dem Schuldner in § 22 Abs. 3 umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zur Unterstützung des vorläufigen Insolvenzverwalters auferlegt, die über die Verweisung in § 22 Abs. 3 Satz 3 auch die in § 101 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 2 genannten Mitglieder der Vertretungs- und Aufsichtsorgane, vertretungsberechtigte persönlich ha...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Bruder, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – er ist Alleinerbe der am 13. Dezember 2015 verstorbenen Mutter der Parteien, H... B... (im Folgenden: Erblasserin) – unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie Geschäftsführung ohne Auftrag auf Erstattung de...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / III. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wie sind nun solche Daten im Erbfall zu behandeln? Wer kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Zunächst einmal hat derjenige, der die Passwörter besitzt, Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Dann stellt sich als Nächstes die Frage, ob der Erbe diese Zugangsdaten auch benutzen darf. Da der Erbe als Gesamtrechtsnachfol...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, die Klage sei mit dem zuletzt gestellten Antrag zulässig und weitestgehend begründet. Die Klägerin sei gemäß §§ 2307 Abs. 1 Satz 1, 2303 Abs. 1, 1589, 1924 Abs. 3 BGB pflichtteils- und damit auskunftsberechtigt. Sie sei auch nach privatschriftlicher Ausku...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 1

Der erste Teil bespricht die in der Schweiz üblicherweise geltend zu machenden Auskunftsansprüche der in Deutschland wohnhaften Erben und Pflichtteilsberechtigten. Die im Rahmen der Auskunftsbegehren gewonnenen Informationen lassen bestimmte Rückschlüsse auf das Auslandsvermögen aber auch auf etwaig nicht deklariertes Einkommen aus der Schweiz zu. Im zweiten Teil wird daher ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-schweizerische Erbfall

Auskunftsansprüche und steuerstrafrechtliche Fallstricke (Teil 2) 1 Der erste Teil bespricht die in der Schweiz üblicherweise geltend zu machenden Auskunftsansprüche der in Deutschland wohnhaften Erben und Pflichtteilsberechtigten. Die im Rahmen der Auskunftsbegehren gewonnenen Informationen lassen bestimmte Rückschlüsse auf das Auslandsvermögen aber auch auf etwaig nicht d...mehr

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FF 02/2019, Ehe für alle – Das dritte Geschlecht – Neue Medien im Kinderzimmer – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Münster (29.11.–1.12.2018) Etwa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Münster gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "Auskunftsansprüche im Internationalen Rechtsvergleich"...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung

Rz. 275 Zum Zeitpunkt der Trennung besteht ebenfalls ein Auskunftsanspruch über das Vermögen. Diesen nicht geltend zu machen bedeutet Haftungsgefahr. Rz. 276 Voraussetzung für den Anspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB ist das Getrenntleben der Ehegatten, vgl. hierzu auch § 1567 BGB. Es ist, um dem Anspruch zu genügen, ein Bestandsverzeichnis über alle real zum Trennungszeitpunkt vo...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / e) Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 279 Zu allen Auskunftsansprüchen gibt es die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Wer als Anwalt nicht auf dieser Pflicht verharrt, setzt sich einer erhöhten Haftgefahr aus. Nach den Gesetzesmaterialien besteht die Pflicht zur Vorlage von Belegen nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind.[211] Rz. 280 Der Anspruch auf Vorlage von Belegen muss – wie auch im U...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Auskunftsverfahren

Rz. 270 Wesentliche Neuerungen, die mit Haftungsrisiken für Rechtsanwälte verbunden sind, sind die Erweiterungen der Auskunftsansprüche für die Berechnung des Zugewinnausgleichs sowie die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Rz. 271 Der Anwalt, der zur Beratung von Scheidungsfolgenvereinbarungen (vgl. auch Rdn 287 ff.), die sich unter anderem auf Zugewinnausgleich (vgl. auch Rdn ...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / b) Auskunftsansprüche gegen den Begünstigten

Nach schweizerischem Recht ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Pflichtteilsberechnungsmasse im Falle der Pflichtteilsverletzung (Art. 476, 527, 529 ZGB[59]) hinzuzurechnen. Den Erben wird ein erbrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Begünstigten der Versicherung (analog) Art. 607 Abs. 3 und 610 Abs. 2 ZGB gewährt.[60] Die Hinzurechnung des Rückkaufswerts ...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 6. Auskunftsansprüche gegenüber öffentlichen Registern

Weitere Informationsquellen für den Erben oder Pflichtteilsberechtigten können das Grundbuch und das Handelsregister sein. a) Grundbuch Es kann durchaus vorkommen, dass sich in der Schweiz belegene Immobilien im Nachlass eines deutschen Erblassers befinden, auch wenn der Erwerb von Immobilieneigentum durch Ausländer in der Schweiz grundsätzlich beschränkt ist, Art. 1 BewG.[63]...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / I. Geltendmachung von Auskunftsansprüchen in deutsch-schweizerischen Erbfällen

Zunächst soll erläutert werden, ob und mit welchen Auskunftsansprüchen sich der Erbe oder der Pflichtteilsberechtigte ein Bild über in der Schweiz belegene Vermögenswerte machen kann, wenn sich die Rechtsnachfolge nach deutschem Recht richtet. Darüber hinaus wird beleuchtet, wie diese Personengruppe an Informationen gelangt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Erblas...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 1. Auskunftsansprüche des Erben gegenüber Banken

Das Schweizer Bankkonto spielt bei der Vermögensanlage vieler Deutscher traditionell eine wichtige Rolle. Für die Ermittlung und Abwicklung des Nachlasses stellt sich die Frage, ob und wie die erforderlichen Informationen bei den Banken eingeholt werden können. a) Bekannte Bankverbindungen Haben die Erben genaue Kenntnis über die Bankverbindungen des Erblassers bzw. stoßen sie...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 3. Auskunftsansprüche aus Steuerecht

Hat ein Dritter Vermögenswerte des Erblassers verwahrt, verwaltet oder hat der Erblasser dem Dritten gegenüber geldwerte Recht oder Ansprüche, so hat der Dritte die Pflicht, dem Erben gegenüber alle damit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen.[45] Diese Verpflichtung normiert Art. 158 DBG, wenn der Erblasser in der Schweiz aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehö...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 5. Auskunftsansprüche gegenüber Versicherungen

Lebensversicherungsleistungen fallen in der Schweiz, genau wie in Deutschland, nicht in den Nachlass. Ausnahmen gelten nur dann, wenn kein Bezugsberechtigter benannt ist. Das Vertragsstatut des Art. 117 IPRG beruft schweizerisches Recht zur Anwendung. Nach Art. 78 VVG[54] begründet die Begünstigung eines Dritten, ein eigenes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung, sodass ...mehr

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AGS 01/2019, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

In einem Stufenverfahren richtet sich der Verfahrenswert grds. nach § 38 FamGKG. Danach sind die Werte der einzelnen Stufen zunächst gesondert zu bemessen. Sie sind sodann aber nicht zu addieren; vielmehr gilt nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höhere. Das war hier erstinstanzlich der Leistungsantrag, dessen Bewertung allerdings nicht bekannt ist. Im Beschwerde...mehr

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AGS 01/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 42 Abs. 1, 3 FamGKG. Richtig ist, dass sich der Wert für einen auskunftsfordernden Beteiligten nach einem Bruchteil des erwarteten Leistungsanspruchs bestimmt (vgl. nur Zöller/Feskorn, ZPO [32. Aufl., 2018], Anh. FamFG Stichwort "Auskunft (§ 1379 BGB)". Insoweit hat die Antragsgegnerin u.a. darauf verwiesen, der Antr...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 4. Der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsgläubiger?

Nach deutschem Recht ist der Pflichtteilsberechtigte, mit Ausnahme der §§ 2305, 2306 BGB am Nachlass nicht beteiligt. Ihm wird nur ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben gewährt. In der Schweiz hingegen stellt das Pflichtteilsrecht grundsätzlich ein echtes materielles Erbrecht, ein sog. Noterbrecht, dar.[47] Der auf den Pflichtteil gesetzte Erbe ist anders als nach d...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / a) Ansprüche gegen die Versicherung

In Deutschland entsteht in der oben genannten Konstellation häufig ein Wettlauf zwischen den Erben und dem Bezugsberechtigten darüber, wer die zu seinem Vorteil rechtlich notwendigen Erklärungen gegenüber der Versicherung schneller übermittelt. Nach schweizerischem Recht ist dies nicht möglich. Es besteht zudem keine Verpflichtung des Versicherers, die Erben des Versicherungs...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / (3) Auswirkungen auf das Auskunftsrecht

Auf kantonaler Ebene haben sich das Zürcher Obergericht (nachfolgend: OGer) und das Basler Appellationsgericht (nachfolgend: AppGer) mit einem Teilaspekt der Erbenausschlussklausel, nämlich jenem, der die Auskunftspflicht der Bank gegenüber den Erben in weitestem Umfang reduziert, befasst. Das Zürcher OGer erklärte eine solche Klausel aufgrund der konkreten Umstände als miss...mehr