Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / I. Auskunft zum Trennungszeitpunkt und Darlegungslast

Für die anwaltliche Praxis ist der mit der Güterrechtsnovelle neu geschaffene Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 Abs. 2 BGB) von großer Bedeutung. Zwar lassen sich viele Details der mit "heißer Nadel gestrickten" Gesetzesfassung zu diesem Auskunftsanspruch kritisieren.[1] Vor allen Dingen die notwendige taggenaue Bestimmung des Stichtages[2] gibt immer wieder An...mehr

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AGS 11/2016, Tod der Partei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der verstorbenen Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Verfahrensbevollmächtigte die sofortige Beschwerde aus vermeintlich eigenem Recht einlegt ("… lege ich hiermit … sofortige Beschwerde ein"; Hervorhebung durch den Senat). Ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnu...mehr

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FF 10/2016, Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen. Zitat "Wir schaffen mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress. Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter wird klar gesetzlich...mehr

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zerb 10/2016, Anforderungen... / Aus den Gründen

Die zulässige – insbesondere nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 1; 793 ZPO auch statthafte – sofortige Beschwerde hat in der Sache im Wesentlichen Erfolg und führt – ausgenommen die angestrebte Verhängung einer ersatzweisen Zwangshaft – zu einer antragsgemäßen Festsetzung gegen die Schuldnerseite. 1. Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stell...mehr

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zerb 10/2016, Anforderungen... / Leitsatz

Fehlt es in dem notariellen Nachlassverzeichnis offensichtlich an einer in dem der Auskunftserteilung zugrundeliegenden Titel ausdrücklich benannten Position, zu der sich der Auskunftsverpflichtete erklären soll, so ist das notarielle Nachlassverzeichnis erkennbar unvollständig. Im Rahmen der durch den Notar vorzunehmenden Plausibilittskontrolle ist der Notar dazu angehalten...mehr

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BGH stärkt Informationsrechte des Kommanditisten

Zusammenfassung Dem nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft stehen nur eingeschränkte Informations- und Kontrollrechte zu. Regelmäßig erhalten die Kommanditisten nur eine Abschrift des Jahresabschlusses und dürfen diesen unter Einsicht der Bücher der Gesellschaft prüfen. Aus wichtigem Grund kann der Kommanditist jedoch weitere Auskünfte verlange...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspruch des Gerichtsvollziehers gegenüber Behörden auch im Insolvenzverfahren

Leitsatz Sowohl nach der Stellung des Insolvenzantrages als auch nach der Insolvenzeröffnung ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag verpflichtet, die Auskünfte nach § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners bei den Auskunftsbehörden einzuholen. AG München, 12.2.2016 – 1503 IN 3339/15 1 I. Die Entscheidung InsO verweist auf ZPO Die Erhebung der Auskünfte nach § 802l ZPO durch den...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / Leitsatz

Sowohl nach der Stellung des Insolvenzantrages als auch nach der Insolvenzeröffnung ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag verpflichtet, die Auskünfte nach § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners bei den Auskunftsbehörden einzuholen. AG München, 12.2.2016 – 1503 IN 3339/15mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 2 Der Praxistipp

Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheiden Grundsätzlich liegt die Bedeutung der vorliegenden Entscheidung im Regelinsolvenzverfahren, wenn ein Dritter den Insolvenzantrag gestellt hat und der Schuldner bei der Feststellung der Insolvenzgründe nicht mitwirkt. Im Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf es dieser Vorgehensweise nicht, weil das Gericht dem Schuldner bei...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 1 I. Die Entscheidung

InsO verweist auf ZPO Die Erhebung der Auskünfte nach § 802l ZPO durch den Gerichtsvollzieher ist im Insolvenzverfahren gemäß § 4 InsO i.V.m. § 802 Abs. 1 ZPO zulässig und zur Sachverhaltsaufklärung auch verhältnismäßig. § 802l ZPO ist auch im Insolvenzverfahren anwendbar. Zwar gilt dies nicht für alle Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung. Die Anwendung von Vorsc...mehr

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zerb 9/2016, Beschwerdefris... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO iVm § 99 Abs. 2 S. 1 ZPO statthaft. Zwar ist regelmäßig gemäß § 99 Abs. 1 ZPO die isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen nicht möglich. § 99 Abs. 2 ZPO macht hiervon jedoch für die Kostenentscheidung von Anerkenntnisurteilen eine Ausnahme. Die Annahme des Landgerichts, die Klägerin hätte gegen das zu ihren Gunsten ergang...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Verfahrensrecht

a) Zur Bestimmung des Werts des Abwehrinteresses i.S.d. § 61 Abs. 1 FamFG aufgrund der Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen aus nichtselbstständiger sowie selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie über das vorhandene Vermögen. b) Zur Berücksichtigung des – ungerechtfertigten – Vollstreckungsaufwands im Fall der Geltendmachung eines Auskunftsans...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Auskunftsanspruch

Ungeachtet der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB besteht ein Auskunftsanspruch für den nachehelichen Unterhalt auch dann, wenn zum Trennungsunterhalt Auskunft erteilt wurde (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.2.2015 – 13 UF 246/14, FamRZ 2015, 1200 m.w.N.). Dies gilt auch dann, wenn der auf Trennungsunterhalt gestützte Auskunftsantrag abgewiesen worden ist (OLG Koblenz FamRZ 20...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Kein Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Schmidt (NJW 2015, 2693), Fröschle (FamRZ 2015, 1858) und Forschner (FuR 2015, 451) befassen sich mit der Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2015, 729), dass dem Scheinvater kein direkter Auskunftsanspruch gegen die Mutter auf Mitteilung des leiblichen Vaters zusteht. Fehlt ihm die Kenntnis über den wirklichen Erzeuger des Kindes, steht er vor der Frage, gegen wen er einen Ausku...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / V. Presserecht (verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden)

Die Arbeit der Presse genießt über Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG verfassungsrechtlichen Schutz. Hiernach werden die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet. Die Frage, ob aus diesem Grundrecht der Presse ein Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden (im Fall: Bundesnachrichtendienst) erwächst, hat das BVerwG durch seinen Besch...mehr

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ZAP 5/2016, Lebensversicherung: Auskunftsanspruch bzgl. Bewertungsreserven

(BGH, Urt. v. 2.12.2015 – IV ZR 28/15) • Macht der VN geltend, ihm stehe bei Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine höhere als die vom VR ausgezahlte Bewertungsreserve gem. § 153 Abs. 3 VVG zu, kann sich für ihn ein Auskunftsanspruch gegen den Versicherer aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben ergeben. Der Umfang des Auskunftsanspruchs, der keine Rechnungs...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Auskunftsanspruch

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch (§ 1379 BGB) hinsichtlich des Anfangsvermögens zum Zeitpunkt der Eheschließung und des Endvermögens zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Zum Vermögen gehören auch Verbindlichkeiten (vgl. § 1374 BGB). Praxishinweise: Beim Auskunftsantrag ist ein bestimmter Antrag zu stellen, in dem die begehr...mehr

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ZAP 13/2015, Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Vorrang der Schweigepflicht

(AG Köln, Urt. v. 4.2.2015 – 134 C 174/14) • Zwar gewährt § 34 BDSG einem Betroffenen grds. einen Auskunftsanspruch hinsichtlich seiner persönlichen gespeicherten Daten, doch besteht eine solche Pflicht zur Benachrichtigung nach Maßgabe des § 33 Abs. 4 Nr. 3 ausnahmsweise dann nicht, wenn die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überw...mehr

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ZAP 24/2015, Presserecht: Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden

(BVerfG, Beschl. v. 27.7.2015 – 1 BvR 1452/13) • Es kann dahinstehen, ob die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Regelung des Presserechts auch Auskunftspflichten gegenüber Bundesbehörden begründen können oder ob solche Regelungen dem Bundesgesetzgeber vorbehalten sind. Jedenfalls beinhalten die landesrechtlichen Anspruchsgrundlagen keinen Anspruch auf Generierung und Ver...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 7. Grenzen öffentlich-rechtlicher Auskunftsansprüche gegen Unterhaltspflichtige

Neben dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch Unterhaltsberechtigter gegenüber ihren Unterhaltspflichtigen aus § 1605 BGB, der gem. § 33 Abs. 1 S. 4 SGB II (und § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII) kraft Gesetzes auf das Jobcenter übergeht und im Streitfall vor dem FamG geltend zu machen ist, sieht § 60 Abs. 2 SGB II einen eigenständigen ö-r Auskunftsanspruch des Jobcenters gegen D...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Maas will Auskunftsanspruch des Scheinvaters normieren

Scheinväter sollen mehr Rechte bekommen. Das Bundeskabinett hat Ende August einen Gesetzentwurf von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas gebilligt, der einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters vorsieht. Das Ministerium kommt mit diesem Vorhaben einem Auftrag des BVerfG nach, das im Jah...mehr

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ZAP 9/2015, Testamentsvollstreckung: Auskunftsanspruch der Erbengemeinschaft

(LG Bonn, Urt. v. 8.12.2014 – 1 O 147/13) • Eine Erbengemeinschaft kann einen Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf Auskunft und Rechnungslegung hinsichtlich des von ihm zu verwaltenden Nachlasses haben. Der Anspruch ist nicht durch Erfüllung erloschen, wenn der Testamentsvollstrecker seiner Pflicht, umfängliche Auskunft und Rechnungslegung über die Nachlassverwaltun...mehr

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ZAP 7/2015, Scheinvater: Auskunftsanspruch gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen

(BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – 1 BvR 472/14) • Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sog. Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Sie überschreitet die verfassungsrechtlichen Grenzen richt...mehr

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ZAP 17/2015, Auskunftsanspruch gegen Krankenhausträger: Erteilung einer Adresse eines Mitpatienten

(BGH, Urt. v. 9.7.2015 – III ZR 329/14) • Will der Patient eines Krankenhauses vom Träger der (hier: in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen) Klinik die Adresse eines Mitpatienten erfahren, damit er gegen diesen einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer während des Krankenhausaufenthalts begangenen vorsätzlichen Körperverletzung geltend machen kann, so ist der Kranke...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Auskunftsanspruch des künstlich gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner

Der BGH (FamRZ 2015, 642 m. Anm. Duden FamRZ 2015, 741 = MDR 2015, 397 = NJW 2015, 1098 m. Anm. Löhnig) bejaht den Anspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des Samenspenders. Er stützt den aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf den Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Kein Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Regressanspruchs des Scheinvaters (§ 1607 Abs. 3 BGB) Auskunft über die Person des mutmaßlichen Vaters des Kindes zu erteilen, überschreitet die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung, weil es hierfür an einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht fehlt (FamRZ 2015, ...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / 3. Auskunftsansprüche des Kunden gegen die Bank

Weder die AGB-Banken noch die AGB-Sparkassen enthalten eine Klausel, die dem Kunden einen Auskunftsanspruch gegen die Bank einräumt. Hingegen werden einseitig die Mitwirkungspflichten des Kunden bestimmt, die Auskunftsansprüche des Kreditinstituts festlegen, so in Nr. 11 AGB-Banken (Mitwirkungspflichten des Kunden) und Nr. 20 AGB-Sparkassen (Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / VIII. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft gem. § 1605 BGB verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rechtsprechung auf § 242 BGB stützt. Praxishinweise: Ein Auskunftsanspruch ist kein Selbstzweck ist, sondern dient der Berec...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / cc) Auskunftsansprüche

Bei Verletzungen eines Urheberrechts mit Mitteln der Telekommunikation ist es für den Rechtsinhaber besonders schwierig, den Verletzer festzustellen. § 101 UrhG gibt ihm deshalb spezielle Auskunftsansprüche, die in Kollision mit Art. 10 GG treten können. Die in § 101 Abs. 2 UrhG genannten Personen können gem. § 101 Abs. 1 UrhG in Anspruch genommen werden, wenn sie Störer sin...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Kein vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Nach § 1386 BGB i.V.m. § 1385 Nr. 4 BGB kann jeder Ehegatte die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns verlangen, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert, ihn über den Bestand seines Vermögens zu unterrichten. Streitig ist die Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB dem Anwen...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Einigung beim Gesetzesvorhaben zur Lohngerechtigkeit

Nach längeren kontroversen Verhandlungen hat sich ein Koalitionsausschuss in Berlin Anfang Oktober auf Eckpunkte zu einem "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" verständigt. Wie aus dem Bundesfamilienministerium verlautete, soll mit dem Vorhaben bekräftigt werden, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht länger zu akzeptiere...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 3. Auswirkungen auf den Zugewinn

Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung – besteht eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben. Allerdings kann vom Zeitpunkt der Trennung an, der Auskunftsanspruch aus § 1379 Abs. 2 BGB gelt...mehr

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ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / Vorstoß zu mehr Lohngerechtigkeit in den Betrieben

Das Bundeskabinett hat Anfang Januar ein von Bundesfrauenministerin Schwesig vorgelegtes Gesetz beschlossen, das das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in den Betrieben verankern soll. Frauen verdienten im Durchschnitt immer noch weniger als Männer, so die Begründung des Vorhabens. So betrage die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern im Durchschnitt 21 %. Selbst w...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Teilauskünfte

Im Hinblick auf das zwischen Eheleuten bestehende Unterhaltsrechtsverhältnis sind sie gem. § 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu geben, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist; so zur Berechnung des Bedarfs, sofern dieser nach den gemeinsamen Leben...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / a) Fehlendes Auskunftsrecht des Gläubigers

Liefert der Schuldner dem Gläubiger nicht von sich aus die zur Beurteilung des Sanierungskonzepts erforderlichen Einzelheiten, gehört es zu den Sorgfaltspflichten des Gläubigers in eigenen Angelegenheiten, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Einen Auskunftsanspruch bezüglich des Inhalts des Sanierungsplans hat er insoweit allerdings nicht. Den Schuldner tri...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 3. Entgeltgleichheit bei Tätigkeit von Frauen und Männern

Am 16.2.2017 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (BT-Drucks 18/11133) in erster Lesung behandet. Mit dem geplanten Gesetz sollen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern, die nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich 21 % betragen, minimiert werden. Dieser sog. Gender Pay Gap sei...mehr

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Gesetzgebungsreport / 2. Entgeltgleichheit bei Tätigkeit von Frauen und Männern

Im Dezember 2015 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Eckpfeiler ihres Gesetzesvorhabens für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern vorgestellt. Mit dem geplanten Gesetz sollen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern, die nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich 22 % betragen,...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / EU einigt sich auf neue Datenschutzregeln

Vier Jahre hat die Diskussion über sie gedauert, nun konnte eine Einigung erzielt werden: Mitte Dezember einigten sich EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament auf eine neue Datenschutzgrundverordnung. Ihr zentrales Ziel ist, Europas Internetnutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Sie löst die 20 Jahre alte Datenschutzrichtlinie ab, die als völlig ve...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 3. Auswirkungen auf das Vermögen der Eheleute/Zugewinn

Die Trennung der Eheleute hat noch keine Auswirkungen auf den Zugewinn. In der Praxis werden jedoch vielfach schon nach der Trennung Regelungen getroffen, die sich auch auf den Zugewinn auswirken können. Dabei ist ggf. der Formzwang zu beachten (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB; zum Formzwang bei unterhaltsrechtlichen Vereinbarungen während der Trennungszeit s. § 1585c BGB). Vom Zeitpu...mehr

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ZAP 1/2017, Grundsicherung: Auskunftspflicht bei Ablehnung von Leistungen

(BSG, Urt. v. 23.6.2016 – B 14 AS 4/15 R) • Werden SGB II-Leistungen gegenüber einem Unterhaltsberechtigten abgelehnt, entfallen damit zugleich die Voraussetzungen für die Auskunftsverpflichtung des unterhaltsverpflichteten Dritten. Auch im Fall eines Anspruchsübergangs wegen des sog. Kindergeldüberhangs ergibt sich nichts anderes, so dass keine Auskunftspflicht gegenüber de...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse der Frühjahrs-Justizministerkonferenz

Auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz Anfang Juni haben sich die Justizminister des Bundes und der Länder wieder mit zahlreichen aktuellen Fragestellungen zum Recht und zur Justiz beschäftigt. Viele dieser Fragen betreffen die derzeitige Flüchtlingssituation, andere Schwerpunkte stellten sich den Ministern im Familienrecht und zur Situation von Strafgefangenen. Im Rahmen ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. 2016, 701 S., Carl Heymanns Verlag, 108 EUR

Das Werk besteht aus 27 Kapiteln und beinhaltet die Grundlagen der Beweislast. Dazu gehören auch die praktisch besonders bedeutsamen Vorschriften des § 287 ZPO und § 252 S. 2 BGB. Weitere Kapitel widmen sich u.a. der Beweisvereitelung, dem Anscheinsbeweis, dem Indizienbeweis, der tatsächlichen Vermutung, dem Beweis von Negativen, dem Beweis für das äußere Bild, der Parteiver...mehr

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ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Einwände gegen Änderungen im Wegenutzungsrecht

Vertreter mehrerer Anwaltskanzleien haben zum Teil erhebliche Einwände gegen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Wegenutzungsrecht erhoben. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitu...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 1. Auskunftspflicht über die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Aus allem folgt, dass der Mieter mit Hilfe eines Mietspiegels i.d.R. selbst ermitteln kann, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für seine Wohnung ist. Existiert allerdings kein Mietspiegel vor Ort, dann wird auch der Vermieter keine Kenntnis über die materiell richtige Miete haben, da ihm i.d.R. kein Sachverständigengutachten vorliegen wird. Zur Erstellung eines solchen...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / b) Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch

Bei der Bestimmung der Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch muss der Gläubiger alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Zahl, die Art, die Schwere und die Folgen der Zuwiderhandlungen sowie den Verschuldensgrad berücksichtigen. Im Gegensatz zu einem festen Vertragsstrafeversprechen darf das Gericht seine eigene Ermessensentscheidung nicht an die Stelle derer des Gläub...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 3. Auskunftspflicht bei Modernisierung

Hat der Vermieter vor der Vermietung seine Wohnung modernisiert und macht geltend, zu einer Überschreitung der nach § 556d BGB zulässigen Miete berechtigt zu sein, hat der Mieter das Recht auf eine entsprechende Auskunft. Mit dem Verweis des Gesetzgebers auf § 559b Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ergibt sich für den Mieter ein Auskunftsanspruch über die Art der Modernisierungsmaßnahme,...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 7. Scheinvaterregress

Mit dem geplanten Gesetz zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (BT-Drucks 18/10343) soll einer Entscheidung des BVerfG vom 24.2.2015 (Az. 1 BvR 472/14, NJW 2015, 1506) Rechnung getragen werden. Nach § 1607 BGB-E soll der sog. Scheinvater künftig einen Auskunftsanspruch gegen die Mutter des...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Urheberrechtsvergütung wird neu geregelt

Freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am "kürzeren Hebel" sitzen, sollen in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, gestärkt werden. Dies ist erklärtes Ziel eines neuen Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der zurzeit im Bundestag beraten wird (BT-Drucks 18/8625). Ihm liegt die Einschätzung...mehr

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ZAP 22/2015, Auskunftsrecht der Presse: Herausgabe noch nicht rechtskräftiger Entscheidungen

(BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 – 1 BvR 857/15) • Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grds. eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen. Diese Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern kann ...mehr