Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 3 Der Miterbe / e) Säumnisverfahren

Rz. 46 Die prozessualen Vorschriften über die Säumnis einer Prozesspartei und deren Rechtsfolgen dienen in erster Linie der Beschleunigung des Rechtsstreits: Die säumige Partei soll durch das Fernbleiben von der zwingend vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung keinen prozessualen Vorteil erlangen können. Ist der Beklagte säumig, so ergeht gegen ihn, wenn die übrigen Vorausse...mehr

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§ 3 Der Miterbe / gg) Hemmung bei Stundung

Rz. 61 Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB . Die Vorschrift des § 205 BGB sieht eine Hemmung der Verjährung nur vor, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen Stundung nach § 2331a BGB analog angewandt werden kann. Jedenfalls könnt...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Schlüssigkeit der Auskunftsklage

Rz. 139 Der Klagantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[134] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[135] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmenden Ausgleichung gemäß den Vorschri...mehr

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§ 3 Der Miterbe / hh) Ablaufhemmung bei nicht voll geschäftsfähigen Personen

Rz. 62 Der praktisch wichtigste Fall ist der Anspruch minderjähriger Kinder gegen einen Elternteil. Hier endet nach § 210 Abs. 1 BGB die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit des minderjährigen Pflichtteilsberechtigten bzw. nach Behebung des Vertretungsmangels.[62] Die Ablaufhemmung gilt auch für die Fälle, dass der Schuldner nicht vo...mehr

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§ 3 Der Miterbe / kk) Verlängerung von Verjährungsfristen

Rz. 65 Gesetzliche Verjährungsfristen können durch vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage allgemeiner Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) verlängert oder verkürzt werden, § 202 BGB. Möglich ist aber auch die Vereinbarung der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährung. § 202 Abs. 1 BGB beschränkt die Vertragsfreiheit lediglich insofern, als keine Verjährungserleichterung...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ii) Verjährungsbeginn bei der 30-jährigen originär erbrechtlichen Frist

Rz. 63 Weil die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht die Regelverjährung darstellt, gilt nicht der subjektive Fristbeginn des § 199 BGB, sondern der objektive Fristbeginn des § 200 BGB. Der Fristlauf beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, § 200 BGB, gleichgültig, ob der Gläubiger Kenntnis davon hat oder nicht (objektive Frist). Seit Inkrafttreten de...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 8. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 143 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Unbestimmter Auskunftstitel in der Zwangsvollstreckung

Rz. 87 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden:[77] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gemäß § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solchen Fall hat das Prozessgerich...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 7. Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen die Erbteilungsklage

Rz. 142 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann so lange nicht erfolgen, so lange nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben solange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, solange der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom E...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Substantiierung des § 242 BGB oder Sittenwidrigkeit

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 21 Ebenso wie im allgemeinen Zivilprozess (§ 118 ZPO) eröffnet auch § 77 Abs. 1 FamFG dem Gericht die Möglichkeit, die anderen Verfahrensbeteiligten zum Begehren des um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Antragstellers anzuhören, und zwar nach § 77 Abs. 1 S. 2 FamG n.F. auch zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragsteller. In diesem Zusammenhang...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / aa) Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben

Rz. 190 In der Praxis erfolgt die Wertermittlung in der Regel durch das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Der Anspruch auf Bewertung durch ein Sachverständigengutachten besteht neben dem Recht auf Vorlage der für die Wertberechnung erheblichen Unterlagen.[368] Kann der Wert nur durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden (bspw. bei bebauten Grundstüc...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / a) Eheleute

Rz. 44 Die Auskunftspflicht der Eheleute knüpft an den materiellen Auskunftsanspruch aus § 4 Vers­AusglG an. Verfahrensrechtlich handelt es sich insofern um eine besondere Ausprägung der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (§ 27 Abs. 1 FamFG), die wiederum in § 220 Abs. 3 FamFG (vgl. § 11 Rdn 69 ff.) nochmals konkretisiert wird.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Inhalt der Auskunft

a) Umfassender Auskunftsanspruch Rz. 116 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet,mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Zuständigkeit des Familiengerichts

Rz. 77 Soweit es sich um unterhaltsrechtliche oder güterrechtliche Auskunftsansprüche handelt, ist gem. §§ 231, 261 FamFG das Familiengericht zuständig.mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 124 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Inhalt der Auskunft

a) Erbschaftliche Geschäfte Rz. 110 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat. Darunter fällt jedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass.[111] Hat der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt, so kann auch eine Auskunftspflicht nach § 666 BGB und eine Herausgabepflicht nach §§ 681, 667 BG...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Die verschiedenen Inhalte der Auskunft

aa) Rechnungslegung Rz. 28 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sond...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 6. Prozessualer Ablauf

a) Stufenanträge Rz. 128 In der mündlichen Verhandlung wird bei der Stufenklage der Klagantrag auf Auskunftserteilung gestellt. Ergeht darauf bezüglich des Auskunftsantrags ein Teil-Urteil – auch in der Form des Versäumnisurteils –, so kann der Rechtsstreit erst nach erfolgter Erteilung der Auskunft fortgesetzt werden. Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, so ist diese ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 130 Nach – freiwilliger oder vollstreckter – Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgt der letzte Antrag auf Verurteilung zur Zahlung bzw. Herausgabe.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 5. Prozessuales

a) Örtliche Zuständigkeit Rz. 124 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet. b) Hemmung der Verjährung (bisher: Verjährungsunterbrechung) Rz. 125 Die Auskunftsklage allein führt nicht zur Hemmung der Verjährung des Herausgabeanspruchs.[122] Dazu wäre eine Stufen...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Zwangsvollstreckung

Rz. 126 Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Auskunftsschuldner

a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB Rz. 121 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Kein Anspruch auf Belege

Rz. 34 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen.mehr

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§ 3 Der Miterbe / 2. Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 106 Ausgeschlossen ist im Erkenntnisverfahren ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, weil sich dies mit der Natur des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung nicht vereinbaren ließe, selbst dann, wenn der Gegenanspruch ebenfalls ein Auskunfts- bzw. Rechnungslegungsanspruch sein sollte. Andernfalls würden sich die gegenseitigen Auskunftsansprüche so neutralisieren, ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / Literaturtipps

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§ 3 Der Miterbe / 15. Berufungsverfahren

Rz. 90 Die Berufungssumme bei einem klagestattgebenden Urteil bezüglich der Auskunftsstufe nach § 511 ZPO wird wie folgt bestimmt: Für den Wert der Beschwer ist nicht das Interesse des Klägers maßgeblich, es kommt vielmehr auf das Interesse des Berufungsklägers, also des Beklagten der ersten Instanz, an, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (Abwehrinteresse). Es kommt daher...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 1. Beleganspruch gem. § 1379 Abs. 2 S. 1 BGB

a) Im Gegensatz zum Unterhaltsrecht (§ 1605 BGB) war unverständlicherweise im Recht des Zugewinnausgleichs ein Beleganspruch nicht vorgesehen. Damit konnte der Auskunftspflichtige praktisch jeden Betrag behaupten, ohne dass dessen Richtigkeit überprüft werden konnte. Abgesehen von der natürlich bestehenden strafrechtlichen Sanktion bestand allenfalls die Möglichkeit, über di...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / aa) Problemstellung

Rz. 117 Bis zum Erlass eines vollstreckbaren Urteils auf Sicherheitsleistung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Rz. 118 Arrest und einstweilige Verfügung sind auch gegen den befreiten Vorerben möglich. [112] Sie sind überhaupt die einzigen Sicherungsmittel, die dem Nacherben gegenüber dem befreiten Vorerb...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / b) Befreite Vorerbschaft

Rz. 156 Der befreite Vorerbe ist hingegen nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Jedoch resultiert aus seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Nachlasses die Pflicht zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar.[151] Rz. 157 Der Vorerbe kann bei der Auskunft auf ein bereits zuvor aufgestelltes und dem Nacherben m...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / a) Allgemeines

Rz. 189 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Verpflichtung, den Wert des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände zu ermitteln, meist also schätzen zu lassen. Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nich...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / c) Hinterbliebene und Erben

Rz. 46 Gegen Hinterbliebene kann sich der Auskunftsanspruch nur dann richten, wenn nach dem Tod eines Ehegatten nach der Scheidung (evtl. auch nach dem Tod beider Ehegatten) das Versorgungsausgleichsverfahren noch fortgesetzt wird und Regelungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden müssen (Fälle des § 26 VersAusglG). Rz. 47 Gegen Erben richtet sich das Verfahren, we...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / c) Beweislast

Rz. 197 Ebenso wie beim Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen eines Wertermittlungsanspruchs seine Pflichtteilsberechtigung nachzuweisen (vgl. oben Rdn 175). Darüber hinaus muss der Pflichtteilsberechtigte, wie auch beim Zahlungsanspruch, nach allgemeinen Grundsätzen die Zugehörigkeit des Gegenstandes, dessen Wert zu ermitteln ist, zum Nachlass darlegen...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 10 Kosten in Erbsachen / c) Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 102 Problematisch ist die Bewertung der Leistungsstufe, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sog. steckengebliebene Stufenklage). Richtigerweise[114] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Dies gilt allerdings nicht für den späteren Leistungsantrag, sofern dieser gestellt wird...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / g) Kostenentscheidung

Rz. 184 Im Rahmen der Auskunftsklage erfolgt die Kostenentscheidung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 91 ff. ZPO. Wird jemand zur Erteilung der Auskunft verurteilt, dann hat er die Kosten der Auskunftsklage unabhängig davon zu tragen, ob die Auskunft dazu geführt hat, dass ein Pflichtteilsanspruch besteht oder nicht. Erfolgt ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO, h...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Besonderheit: Bereicherungsanspruch nach § 2287 BGB

Rz. 283 Nicht hierher gehört der Bereicherungsanspruch der mehreren Erbvertragserben aus § 2287 BGB gegen den vom Erblasser Beschenkten und damit auch nicht der daraus entwickelte Auskunftsanspruch. Dieser Anspruch fällt nicht in den Nachlass, sondern steht jedem Vertragserben anteilig entsprechend seiner Erbquote zu. Rz. 284 Mehrere Miterben sind Teilgläubiger: Die Bejahung e...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Illoyale Vermögensverfügungen – Auskunftszeitpunkt

Rz. 60 § 1379 BGB umfasst in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Hierdurch wird der Verschleierung illoyaler Vermögensverfügungen vorgebeugt, insbesondere i.V.m. der Beweislastregel in § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB. Da jedoch ein planvoll vorgehender Ehegatte den Trennungszeitpunkt nach die Illoyalen Verfügungen legen bzw. solche Verfügungen vor der Trenn...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 3. Vorgehensweise bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 146 Im Rahmen der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs können in der Praxis allerdings erhebliche Schwierigkeiten auftreten, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch prozessual durchsetzen muss. Den Auskunftsanspruch wird der Erbe i.d.R. noch erfüllen können, da der Testamentsvollstrecker nach § 2215 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, ein ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / (4) Zur Rechtskraftwirkung des Teilurteils

Rz. 215 Ist der Beklagte in der ersten Stufe zur Erteilung der Auskunft verurteilt worden, stellt sich die Frage, inwieweit der Beklagte in den nächsten Stufen hiergegen weitere Einwendungen vortragen kann. Befindet sich das Verfahren in der zweiten Stufe zur Entscheidung über die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, dann geht es in dieser Stufe nur um die Frage, ob der...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung

Rz. 31 Muster 13.29: Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung Muster 13.29: Abweisungsantrag zum Antrag auf Auskunftserteilung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 3 Der Miterbe / l) Abschichtung und Ausgleichungsrecht

Rz. 406 Sowohl die Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers (§ 2050 BGB), als auch die Ausgleichung lebzeitiger Leistungen eines Abkömmlings für den Erblasser (§ 2057a BGB) führen zu einer Veränderung des Verteilerschlüssels und müssen deshalb bei der Abschichtung berücksichtigt werden. Auch der Auskunftsanspruch in Bezug auf ausgleichungspflichtige Zuwendungen nac...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Vorgehen im Wege der Stufenklage

Rz. 157 Richtet sich der Pflichtteilsanspruch eines Abkömmlings gegen einen anderen Abkömmling, der Erbe geworden ist, kann die Anspruchsgeltendmachung auch im Wege der Stufenklage erfolgen. Insoweit ist zu beachten, dass im Rahmen der Ausgleichung nach §§ 2050, 2316 BGB die Vorempfänge aller Abkömmlinge zu berücksichtigen sind. Sind die sonstigen Voraussetzungen, die für di...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Allgemeines

Rz. 107 Diejenigen Personen, die sich im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden haben, sind verpflichtet, dem Erben Auskunft zu erteilen.mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Auskunft über Surrogate und Nutzungen

Rz. 117 Mit der Auskunftspflicht bezüglich des Verbleibs von Erbschaftsgegenständen einschließlich der Surrogate (§ 2019 BGB) und der gezogenen Nutzungen (§ 2020 BGB) kommt die Auskunftspflicht einer Rechenschaftspflicht sehr nahe.mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 1. Grundlagen

Rz. 37 Die Regelung dient der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens. Sie geht auf die § 53b Abs. 2 Satz 2 FGG a.F. und § 11 Abs. 2 Satz 1 VAHRG a.F. zurück, deren Gehalt sie strafft und vereinheitlicht. Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde sie noch einmal umgestaltet, gestrafft (v.a. durch die Bezugnahme auf die Regelung der Beteiligten i...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Zuständigkeit für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 127 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren (§§ 410 Nr. 1, 413 FamFG) abzugeben; funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1b RPflG.mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / IV. Verfahrensrechtliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Rz. 129 § 220 FamFG ergänzt die materielle Auskunftspflicht der Ehegatten, Erben und Hinterbliebenen sowie ggf. der Versorgungsträger um eine besondere, durch die Gerichte durchzusetzende verfahrensrechtliche Auskunftspflicht. Rz. 130 Die Regelung dient der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens. Sie geht auf die § 53b Abs. 2 Satz 2 FGG a.F. und § 11 Abs. 2 Satz 1 VAHRG ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 3. Auskunftsschuldner

Rz. 109 Jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist auskunftspflichtig. Dabei braucht der Hausgenosse nicht in den Nachlass eingegriffen zu haben. Eine für jede Situation anwendbare Definition der "häuslichen Gemeinschaft" ist nicht möglich. Die konkrete räumliche und persönliche Beziehung ist im Einzelfall zu würdigen....mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Mündliche Verhandlung über den letzten Stufenantrag

Rz. 131 Auch über diesen Antrag ist gemäß § 128 Abs. 1 ZPO mündlich zu verhandeln. Es ergeht danach ein Schlussurteil, das auch über die Kosten des gesamten Rechtsstreits gemäß §§ 91, 92 ZPO und über die vorläufige Vollstreckbarkeit der letzten Stufe zu entscheiden hat.mehr