Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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zfs 04/2020, Der gestellte ... / IV. Unbekannter Vorschaden

Eine Sonderproblematik kann sich ergeben, wenn dem Geschädigten selbst der etwaige Vorschaden nach eigener Auskunft nicht bekannt ist, weil er z.B. das Unfallfahrzeug in zwar gebrauchtem, aber äußerlich vorschadensfreiem Zustand erworben hat. Behauptet der Anspruchsgegner in diesem Fall einen relevanten Vorschaden, kann sich der Geschädigte zwar als primär Darlegungsbelastet...mehr

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ZErb 04/2020, Vermögensverz... / 1 Gründe

I. Der am 20.4.1987 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Von den Kindern aus erster Ehe sind zwei verstorben. Am Verfahren beteiligt sind daher drei Kinder aus erster Ehe (Beteiligte zu 2, 6 und 7) und drei Kinder aus der zweiten Ehe (Beteiligte 3 bis 5). Mit seiner Ehefrau errichtete der Erblasser am 28.6.1962 einen Ehe- und Erbvertr...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / 3. Unbegründete Bedenken der Gerichte

Die vom KG und vom OLG Oldenburg (s.o. unter I.) geltend gemachten Bedenken sind sicherlich ernst zu nehmen, auch vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Belastung der Familiengerichte als Folge der Zuweisung von Bereichen, die früher zum Vormundschaftsgericht gehörten und jetzt vom Familiengericht zu bearbeiten sind.[88] In der Sache sind die Bedenken allerdings nicht begründ...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / 1. Kammergericht

In der Entscheidung des KG[1] war es das Ziel der Antragstellerin, den Antragsgegner (ihren Vater) in Abänderung einer notariellen Urkunde zu Kindesunterhalt von monatlich 2.083,45 EUR ab Januar 2017 sowie zur Zahlung von Unterhaltsrückständen zu verpflichten. Ende September 2016 hatte sie ihn erfolglos zur Auskunftserteilung aufgefordert. Die Antragstellerin machte geltend,...mehr

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AGS 03/2020, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat in dem vor dem LG geführten Verfahren 2 O 424/18 einen Schriftsatz zur Akte gereicht, mit dem er eine Drittwiderklage gegen die hiesige Beklagte erheben wollte. Diese war darauf gerichtet, die Beklagte zu verurteilen, ihm eine vollständige Datenauskunft gem. Art. 15 DS-GVO zu den bei ihr über ihn vorhandenen personenbezogenen Daten zu erteilen. Er hat des Weit...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 2. Der Erbe

Zwar unterliegt der Erbe durch die Testamentsvollstreckung Beschränkungen (vgl. insbesondere §§ 2205, 2211 Abs. 1 BGB). Gänzlich schutzlos ist er aber, wie im Hinblick auf seine Auskunftsansprüche ausgeführt, nicht. Es besteht kein "normatives Vertrauendürfen" (Fikentscher) dahingehend, dass der Erbe sich darauf verlassen dürfte, dass der Testamentsvollstrecker ihm in jedem ...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 1. Der Testamentsvollstrecker

Zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben besteht ein auf dem Willen des Erblassers beruhendes, aber durch das Gesetz ausgestaltetes gesetzliches Schuldverhältnis,[1] das insofern zwingenden Charakter trägt, als der Erblasser ungeachtet seines Anordnungsrechts nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB den Testamentsvollstrecker von den Verpflichtungen nach den §§ 2215, 2216, 2218 ...mehr

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ZErb 03/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler (Hrsg.), Haftungsfallen im Erbrecht Praxishandbuch, 3. Auflage 2019 zerb Verlag. ISBN 978-3-95661-091-2. 49 EUR Neben der umfassenden praktischen Erfahrung der anwaltl...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 5. Die Haftung mehrerer Geschwister

Mehrere Geschwister haften entsprechend ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anteilig nach § 1606 Abs. 3 BGB. Diese Vorschrift gilt weiterhin, verschoben haben sich nur die Maßstäbe. Ist das einzusetzende Einkommen geringer als der pauschale Eigenbedarf, gibt es auch keine Mithaftung. Dabei obliegt es der Verwaltung, die auf die einzelnen Pflichtigen entfallenden Ha...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt. Daher seien auch die mit der Stufenklage vorbereitend geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung aus § 242...mehr

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zfs 02/2020, Umfang des erf... / 2 Aus den Gründen:

"[5] I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG habe zu Recht den vom Kl. geltend gemachten Schadensersatzanspruch verneint. Der Kl. habe zwar einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG nach Grund und Höhe schlüssig dargelegt. Das AG habe aber zutreffend angenommen, dass die Bekl. die Unfallbeteiligu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.8 § 41 Nr. 6 ZPO

Rz. 51 Schließlich besteht ein Ausschluss in Sachen, in denen der Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Die Ausschlussregelung bezieht s...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / V. Ausweitung der Auskunftsansprüche

Ein wesentlicher Reformkomplex war im Jahre 2009 die Erweiterung der Pflichten, im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich Vermögensauskunft zu erteilen. Während nach altem Recht Auskunft nur über das Endvermögen zu geben war, wird diese seit 1.9.2009 auch über das Anfangsvermögen und das Trennungsvermögen geschuldet (§ 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Nr. 1 und Abs. 2 BGB) Zudem...mehr

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ZErb 01/2020, Zur konsensua... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht Ansprüche auf Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte ist die Mutter des Klägers. Am … 1971 verstarb Frau Vorname1 A (im Folgenden: die Erblasserin). In dem am 18.4.1969 errichteten notariellen Testament der Erblasserin hieß es u.a. wie folgt: Zitat "Ich habe zwei Töchter, nämlich Vorname2 B, geb. A und Vorname3 C...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / IX. Fazit

Insgesamt lässt sich zu den hier dargelegten wesentlichen Änderungen der Regelungen zum Zugewinnausgleich ein positives Resümée ziehen. Dass die Erweiterung der Auskunftsansprüche dazu führt, dass sich Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren in die Länge ziehen – und gezielt auch gezogen werden können –, ist eine nicht zu vermeidende Folge des Ausbaus der Informationsrec...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / G. Regress des Rechtsschutzversicherers

Bei Leistung des Rechtsschutzversicherers gehen die Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer über. Hieraus ergeben sich in erheblichem Umfang Rückforderungsansprüche, bei deren Realisierung der Versicherungsnehmer den Versicherer zu unterstützen hat, § 86 Abs. 2 VVG. Regressansprüche des Rechtsschutzversic...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 2. Verjährung

Für die gegen den Vorsorgebevollmächtigten bestehenden Ansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Die Frist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt ha...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Kommt die Reform noch? I. Einleitung Um den Auskunftsanspruch des Scheinvaters ist es ruhig geworden. Nachdem der BGH in mehreren Entscheidungen[1] die Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Kindesmutter gegenüber dem früheren rechtlichen Vater (sog. Scheinvater) zur Auskunft darüber, zu welchem Mann sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung unterhalten ...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / I. Einleitung

Um den Auskunftsanspruch des Scheinvaters ist es ruhig geworden. Nachdem der BGH in mehreren Entscheidungen[1] die Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Kindesmutter gegenüber dem früheren rechtlichen Vater (sog. Scheinvater) zur Auskunft darüber, zu welchem Mann sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung unterhalten hatte, konkretisiert hatte, wurde d...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / III. Anspruch aus Auskunft (§ 1607 Abs. 4 BGB-E)

Nach der geplanten Regelung soll der Auskunftsanspruch in § 1607 Abs. 4 BGB-E[12] unmittelbar im Anschluss an den Forderungsübergang in Abs. 3 verortet werden. Aus der Struktur folgt, dass grundsätzlich eine Verpflichtung der Kindesmutter zur Auskunft besteht (Satz 1), die nur dann nicht gegeben ist, wenn sich deren Erteilung als unzumutbar darstellt (Satz 2). Der Entscheidu...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. Umfang der Auskunftspflicht

Die Mutter des Kindes wird nach der geplanten Regelung verpflichtet, dem Scheinvater auf dessen Verlangen "Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat." Während grundsätzlich darüber Einigkeit besteht,[18] dass die Mutter des Kindes zumindest im Rahmen des Zumutbaren Auskunft darüber zu erteilen hat, welcher Mann aus ihrer Sicht als Vater ...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Scheinvater als Anspruchsberechtigter

Auskunftsberechtigte Person ist allein der Scheinvater, weil in Abs. 4 des Entwurfs wortgleich die Formulierung aus dem materiell-rechtlichen Regressanspruch ("ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt") aufgenommen ist. Dies entspricht dem Regelungsanliegen, das auf eine Reform des Scheinvaterregresses gerichtet, aber auch begrenzt ist. Soweit hierin eine punktuell den Schein...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Regresszeitraum

Damit ist die Frage verbunden, ob der Umfang des Regressanspruchs wie nach geltendem Recht im Rahmen einer Billigkeitsregelung dem jeweiligen Einzelfall und der richterlichen Verantwortung vorbehalten bleiben oder wie im Gesetzentwurf verfolgt ein konkreter Regresszeitraum gesetzlich bestimmt werden soll. Naturgemäß gehen die Auffassungen darüber, welcher Zeitraum für eine r...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / V. Fazit

Nach jedem Anfechtungsverfahren, das zur Auflösung der rechtlichen Elternschaft geführt hat, kann grundsätzlich ein Regressanspruch bestehen. Der betroffene Scheinvater kann diesen Anspruch nicht durchsetzen, wenn er den biologischen/rechtlichen Vater nicht kennt. Bisher bleibt daher für diesen Problembereich ein klares Regelungsdefizit, dass dem früheren rechtlichen Vater e...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Rückwirkung der Vaterschaftsanfechtung

Die Auflösung der früheren rechtlichen Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Geburt hat das Bundesverfassungsgericht als eine "ungeschriebene Rechtsregel" charakterisiert, mit der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung begründet wurde. In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die dahingehen...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / IV. Zeitliche Begrenzung des Regressanspruchs (§ 1613 Abs. 3 BGB-E)

Die Aufgabe, zur effektiven Durchsetzung des Regressanspruchs des Scheinvaters einen auf Auskunft gerichteten Anspruch zu normieren, nimmt der Gesetzentwurf zum Anlass für eine den Umfang des Anspruchs in zeitlicher Perspektive betreffende Neuerung. In § 1613 BGB soll als Abs. 3 eine Regelung eingefügt werden, die den Unterhaltsregress des Scheinvaters auf einen Zeitraum von...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Zumutbarkeit der Auskunftserteilung

Nach der Neuregelung besteht die Auskunftsverpflichtung "nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre." Mit dieser Einschränkung des Auskunftsanspruchs, die im Einzelfall auch nur zeitlich vorübergehend bestehen kann, soll das Persönlichkeitsrecht der Mutter geschützt werden, wie dies das BVerfG für Tatsachen über intimste Vorg...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / II. Regelungszusammenhang

Dem Scheinvater steht gegen den rechtlichen Vater, in bestimmten Ausnahmekonstellationen auch gegen den biologischen Vater, gemäß § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB ein Regressanspruch zu.[5] Nach dieser Vorschrift geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil auf einen Dritten über, wenn dieser dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Damit realisiert die gesetzlic...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. "Gelebtes Familienleben"

Da der Scheinvater die nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangenen Unterhaltsansprüche allein für die Vergangenheit geltend machen kann, soll der Regressanspruch auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt werden, zumal über § 1613 Abs. 3 BGB nach geltender Fassung der Anspruch nur über eine unbillige Härte eine Korrektur erfahren kann.[36] Bei der hier erforderlichen Abwägu...mehr

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FF 12/2019, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist gemäß §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG i.V.m. § 32 Abs. 2 RVG zulässig, insbesondere statthaft sowie fristgemäß beim Amtsgericht eingelegt worden. Ein Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht Rechtsmittel gegen die Wertfestsetzung einlegen. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Der Wert des...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 2. Verjährung von Nebenleistungen (§ 217 BGB)

Rz. 108 Mit dem Hauptanspruch verjährt ein Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist (§ 217 BGB). Ansprüche auf Nebenleistungen verjähren danach spätestens mit dem Hauptanspruch; verjährt ein Anspruch auf eine unselbstständige Nebenleistung früher als der Hauptanspruch, so ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung, Einsicht in die Handakten, prozessuale Vorlagepflicht

Rz. 399 Der Rechtsberater ist verpflichtet, den Mandanten über die von ihm veranlassten Maßnahmen und Tätigkeiten zeitnah zu unterrichten und Abdrucke seine Schriftsätze zu übersenden.[1473] Dasselbe gilt für die vom Anspruchsgegner veranlassten Maßnahmen und Tätigkeiten sowie die von diesem übersandten Schriftsätze oder sonstigen Äußerungen. Die seitens eines Anwalts unterl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3.3 Vorbereitung des Verzeichnisses (Abs. 2)

Rn 91 Zur Entlastung des Schuldners sieht § 305 Abs. 2 Satz 1 bei den Eintragungen im Forderungsverzeichnis die Möglichkeit zur Bezugnahme auf beigefügte Forderungsaufstellungen der Gläubiger vor. Gegenüber seinen Gläubigern hat der Schuldner sogar gemäß § 305 Abs. 2 Satz 2 einen Anspruch auf Erteilung einer Forderungsaufstellung. Die schriftliche Aufstellung muss die gegen ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Versorgungsausgleichsachen

Rz. 353 In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten (§ 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Rz. 354 In Verfahren über einen Aus...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.3 Auskunftsansprüche

Jeder Ehegatte kann Auskunft über das Vermögen des anderen zum Zeitpunkt der Trennung sowie über das Anfangs- und Endvermögen (einschließlich der jeweiligen Hinzurechnungen) verlangen. Diese Auskunft dient ebenfalls dem Schutz vor Vermögensmanipulationen zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags. Denn mit Hilfe des Auskunftsanspruchs kann jeder Ehegatte erkennen...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.5 Rechtsschutz gegenüber illoyalen Vermögensverschiebungen

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte bzw. Lebenspartner hat einen Direktanspruch auf Zahlung des Zugewinnausgleichs, den er mit der Leistungsklage verfolgen kann. Der Anspruch muss zusammen mit dem Anspruch auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft geltend gemacht werden (§ 1385 BGB). Diesen Zahlungsanspruch kann der Ehegatte im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest sichern lasse...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.4 Belegpflicht

Die Belegpflicht erstreckt sich ausdrücklich auch auf das Anfangsvermögen (§ 1379 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 BGB). Nach bisherigem Recht bestand der Auskunftsanspruch nur für das Endvermögen und umfasste vor allem nicht die Vorlage von Belegen zu den erteilten Auskünften. Mit der Einführung eines negativen Anfangsvermögens hat der Ausgleichsberechtigte aber ein berech...mehr

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AGS 11/2019, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Antragssteller wenden sich zu Recht dagegen, dass das LG im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von ihrem Prozessbevollmächtigten geltend gemachte Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV nicht als erstattungsfähig angesehen hat. 1. Gem. Nr. 1008 VV erhöht sich die Verfahrensgebühr für jede weitere P...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.5.1.2 Schwebende Geschäfte

Rz. 633 Neben dem Abfindungsanspruch hat der ausscheidende Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung einen Anspruch auf Teilnahme am Gewinn und Verlust, welcher sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt, § 740 Abs. 1 BGB i. V. m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB. Schwebende Geschäfte sind unmittelbar auf Erwerb gerichtete Rechtsgeschäfte der Ge...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Aus den Gründen

Die Anträge der Antragstellerin sind, soweit über sie bereits im Wege eines Teilbeschlusses entschieden werden konnte, zulässig und überwiegend begründet. 1. Der Feststellungsantrag zu 1) ist zulässig und begründet. a) Der Feststellungsantrag ist zulässig. Die Antragstellerin hat ein hinreichendes Interesse an einer Zwischenfeststellung im Sinne von §§ 113 FamFG, 256 Abs. 2 ZP...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.3 Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten

Rz. 47 § 90 Abs. 2 S. 3 AO stellt einleitend ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten ab. Die erweiterten Mitwirkungspflichten zielen demnach schwerpunktmäßig darauf ab, Erkenntnisse über im Ausland erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen [1] zu gewinnen. Unter den Begriff "Finanzinstitut" fallen nach dem Sinn und Zweck der Regelung sowohl Kreditinstitute i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 43 In § 90 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung[1] v. 29.7.2009, BGBl I 2009, 2302 ein neuer S. 3 eingefügt. Die Regelung wurde erheblich verschärft, indem zu den erweiterten Mitwirkungspflichten noch besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten hinzutreten, wenn objektiv erkennbare Anhaltspunkte bestehen, dass der Stpfl. über Gesch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.5 Versicherung an Eides Statt/Bevollmächtigung der Finanzbehörde

Rz. 50 Sollte sich ein Staat oder Gebiet in der Zukunft wider Erwarten doch als unkooperativ erweisen, so wird die Finanzbehörde ermächtigt, den Stpfl. zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt aufzufordern. § 90 Abs. 2 S. 3 AO ist lex specialis zu § 95 AO. Nach dem Wortlaut geht der Umfang der eidesstattlichen Versicherung über § 95 Abs. 1 S. 1 AO hinaus, weil nicht nur ...mehr