Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / V. Der Auskunftsanspruch

Rz. 65 In § 30 Abs. 8 StVG (alter und neuer Fassung) ist geregelt, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Anspruch auf Auskunft hat über die ihn betreffenden Eintragungen im Fahreignungsregister und den Punktestand. Die Auskunft wird gegen Vorlage eines Identitätsnachweises kostenlos gewährt.[45]mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / II. Auskunftsanspruch – Welche Daten werden von wem, für wen verarbeitet und was kann ich dagegen tun?

Rz. 7 Soweit die betroffene Person gegenüber dem Verantwortlichen ihren Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 2. Hs. DSGVO erhebt, ist der Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Person umfassend Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erteilen. Die Auskunft gliedert sich in einen "allgemeinen Teil" und einen "besonderen Teil". Letzterer umfasst eine Auflistung sämtlic...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 2. Besonderer Teil des Auskunftsanspruches

Rz. 26 Im Rahmen des "besonderen Teils" der Erfüllung des Auskunftsanspruches hat der Verantwortliche der betroffenen Person genaue Angaben über sämtliche personenbezogenen Daten, die über die betroffene Person verarbeitet werden, einschließlich sonstiger personenbezogener Informationen zu machen und diese Informationen in Form einer (kostenlosen) Kopie zu übermitteln (Art. ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Allgemeiner Teil des Auskunftsanspruches

Rz. 8 Zusätzlich zu den konkret auf die betroffene Person bezogenen Informationen und Daten hat der Verantwortliche dem Betroffenen Kataloginformationen zu übermitteln, deren Einzelheiten in den Buchstaben a) bis h) des ersten Absatzes der Norm geregelt sind. a) Verarbeitungszwecke Rz. 9 Die betroffene Person ist zunächst über die Verarbeitungszwecke, die vom Verantwortlichen ...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 2. Nebenpflichten, insbesondere Auskunftsansprüche

Rz. 33 Wie sonst im Erbfall, etwa bei dem Vertrag mit einer Bank,[41] gehen ebenso bei einem Vertrag mit dem Anbieter internetbasierter Dienste auch Nebenrechte auf die Erben über, also etwa Auskunftsansprüche.[42] Die Anbieter können sich – ähnlich wie eine Bank[43] – nicht darauf berufen, dass dem Erblasser die Informationen, wie z.B. das Bestehen der Vertragsbeziehung ode...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / III. Beschränkungen des Auskunftsanspruches

Rz. 47 Mit Ausnahme der Verweigerung der Erfüllung des Auskunftsanspruches auf Grundlage des Art. 12 Abs. 2 DSGVO [43] sieht die DSGVO selbst keine Einschränkungen des Auskunftsanspruches der betroffenen Person vor. Nach Art. 23 Abs. 1 DSGVO können jedoch durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, auch die Auskunftsrecht...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Auskunft

Rz. 145 Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen. Rz....mehr

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AGS 1/2018, Gesonderte Bewe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, insbesondere ist auch der Schwellenwert des § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG (200,00 EUR) im Hinblick auf die erstrebte Absenkung des Verfahrenswertes überschritten. Denn allein bei Anfall einer 2,5-fachen anwaltlichen Verfahrens- und Terminsgebühr ergibt sich eine Differenz von über 200,00 EUR. In der Sache ist die Beschwerde jedoch ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / a) Verarbeitungszwecke

Rz. 9 Die betroffene Person ist zunächst über die Verarbeitungszwecke, die vom Verantwortlichen verfolgt werden, zu informieren. Der Gegenstand der Auskunftspflicht ist stark an die Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 lit. c) DSGVO und Art. 14 Abs. 1 lit. c) DSGVO orientiert, wenn auch nicht deckungsgleich. Die Auskunft nach dem Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 lit. a) DSGVO...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / e) Betroffenenrechte

Rz. 15 Der Verantwortliche hat zudem Auskunft zu den sonstigen Betroffenenrechten (Art. 16 bis 22 DS-GVO) zu erteilen. aa) Recht auf Berichtigung Rz. 16 Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehenden Berichtigungsrechte aus Art. 16 DSGVO (siehe Rdn 64 ff.). Auch hier reicht der bloße Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 280 Wird Auskunft nach § 1379 BGB verlangt, so ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Anzusetzen ist ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichsanspruchs. Die Praxis geht von 1/10 bis 1/3 aus. Die Höhe des Bruchteils richtet sich danach, welche Bedeutung die Auskunft für den Antragsteller hat. Je mehr er auf die Erteilung der Auskunf...mehr

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§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

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AGS 1/2018, Gesonderte Bewe... / Leitsatz

Umgangssachen nach §§ 1684 BGB, 151 Nr. 2 FamFG und Verfahren, die den Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB betreffen, sind im Hinblick auf § 45 Abs. 1 Nr. 2 und 3 FamGKG auch kostenrechtlich selbstständige Verfahren. Wird der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB in einem Umgangsverfahren kumulativ von einem Elternteil durch einen Verfahrensantrag i.S.d. § 23 FamFG geltend gemacht...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / dd) Widerspruchsrecht

Rz. 19 Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehenden Widerspruchsrechte aus Art. 21 DSGVO.[16] Auch hier reicht der bloße Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels. Eine Erläuterung, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, fordert Art. 15 Abs. 1 DSGVO nicht.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / h) Übermittlung in Drittländer

Rz. 25 Soweit der Verantwortliche beabsichtigt, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, ist auch dies anzugeben (Art. 15 Abs. 2 DSGVO). Ebenso ist über das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission zu informieren. Im Falle von Übermittlungen gemäß Art. 46 oder Art. 47 DSGVO oder Ar...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / b) Recht auf kostenlose Datenkopie

Rz. 28 Gemäß Art. 14 Abs. 3 DSGVO hat der Verantwortliche zudem eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen. Fraglich ist, ob sich die Kopie der personenbezogen Daten von der nach Art. 14 Absatz 1 DSGVO geforderten Übersicht über "diese Daten" unterscheidet oder es sich hier lediglich um eine Klarstellungsregelung ha...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / f) Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten

Rz. 21 Im "allgemeinen Teil" der Auskunft sind der betroffenen Person zudem – soweit die Daten nicht direkt bei ihr erhoben wurden – alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen. Rz. 22 Aus dem Schutzzweck des Auskunftsrechtes ist eine Verpflichtung des Verantwortlichen zur Speicherung von Informationen zur Datenherkunft und eine hierauf bezogene Auf...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / d) Dauer der Datenspeicherung oder die Kriterien ihrer Festlegung

Rz. 14 Gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. d) DSGVO hat der "allgemeine Teil" der Auskunft auch Informationen über die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder zumindest die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer zu umfassen. Die Verpflichtung findet sich in gleicher Form auch in Art. 13 Abs. 2 lit a) DSGVO und in Art. 14 Abs. 2 lit. a) DSGVO, so ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / aa) Recht auf Berichtigung

Rz. 16 Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehenden Berichtigungsrechte aus Art. 16 DSGVO (siehe Rdn 64 ff.). Auch hier reicht der bloße Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels. Eine Erläuterung, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, fordert Art. 14 Abs. 2 lit. c) DSGVO nicht.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / cc) Einschränkung der Verarbeitung

Rz. 18 Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehenden Recht auf Einschränkung der Verarbeitung aus Art. 18 DSGVO.[15] Auch hier reicht der bloße Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels. Eine Erläuterung, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, fordert Art. 15 DSGVO nicht.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / ee) Beschwerderecht

Rz. 20 Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehende Beschwerderecht aus Art. 77 DS-GVO.[17] Neben dem Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels, hat der Verantwortliche in diesem Fall auch darauf hinzuweisen, dass ein Einwilligungswiderruf nur ex nunc und nicht ex tunc Wirkung entfaltet. E...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / b) Kategorien personenbezogener Daten die Verarbeitet werden

Rz. 10 Der "allgemeine Teil" der Auskunft enthält keine genauen Informationen zu den über die betroffene Person gespeicherten Daten, sondern beschränkt sich auf Angaben zu den Kategorien personenbezogener Daten, die vom Verantwortlichen verarbeitet werden. Die Auskunftspflicht ist inhaltsgleich mit der Informationspflicht aus Art. 14 Abs. 1 lit d.) DSGVO, so dass für die näh...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / g) Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Rz. 24 Die Auskunftspflicht erstreckt sich schließlich auf Informationen über "das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling". Sie gleicht der in Art. 13 Abs. 2 lit. f) DSGVO normierten Informationspflicht, so dass auf die hierzu getätigten Ausführungen (siehe § 5 Rdn 94 ff.) verwiesen werden kann.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / a) Sämtliche verarbeiteten personenbezogenen Daten

Rz. 27 Gemäß Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 DSGVO erstreckt sich das Auskunftsrecht der betroffenen Person auf sämtliche über sie beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten. Die verantwortliche Person hat einen Anspruch auf eine vollständige Übersicht dieser Daten in einer Form, die es ihr ermöglicht, von den genannten Daten Kenntnis zu erlangen und zu prüfen, ob sie ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / bb) Recht auf Löschung

Rz. 17 Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehenden Löschungsrechte aus Art. 17 DSGVO.[14] Auch hier reicht der bloße Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels. Eine Erläuterung, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, ist nicht erforderlich.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 3. Formale Anforderungen an die Auskunftserteilung

a) Präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich Rz. 42 Auch im Rahmen der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO findet Art. 12 Abs. 1 DSGVO Anwendung, so dass auf die bereits getätigten Ausführungen hinsichtlich der Anforderungen an eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Information auf die bereits getätigten Ausführungen (siehe § 4 Rdn 3...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / I. Nachforschungsanspruch – Werden überhaupt Daten über mich verarbeitet?

Rz. 5 Art. 15 Abs. 1 Hs. 1 DSGVO normiert, dass die betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Formulierung "die betroffene Person" lässt auf den ersten Blick eine Einschränkung vermuten; tatsächlich handelt es sich jedoch bei Art. 15 Abs. 1 Hs. 1 DSGVO um ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / e) Auskunft

Rz. 356 Wird lediglich Auskunft verlangt, ist ein Regelwert von 500,00 EUR anzusetzen (§ 50 Abs. 2 FamGKG). Beispiel 146: Versorgungsausgleich, Auskunft Die Ehefrau macht gegenüber dem Ehemann den ihr nach § 4 VersAusglG zustehenden Auskunftsanspruch geltend, ihr die für den Versorgungsaugleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Gem. § 50 Abs. 2 FamGKG beträgt der Wert dies...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / bb) Grundsätzlich kostenfrei

Rz. 32 Art. 15 Abs. 3 S. 2 DSGVO greift den bereits in Art. 12 Abs. 5 S. 1 DSGVO normierten Grundsatz der grundsätzlichen Kostenfreiheit der Auskunftserteilung für den Betroffenen auf und bestimmt, dass nur "für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt" ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangt werden darf. Rz. 33 Art. 12 Abs. ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / c) Sonstige Einigung

Rz. 64 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV, wenn im Vollstreckungsverfahren eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 65 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / aa) Umfang – Was heißt "Kopie der personenbezogenen Daten"?

Rz. 29 Der Begriff der "Kopie der personenbezogenen Daten" könnte sich allein auf eine listenmäßige Zusammenstellung der Daten beschränken oder aber auch weitergehende Informationen bis hin zu einer "Kopie" sämtlicher Inhalte des Dateisystems,[19] die die betroffene Person im weitesten Sinne tangieren, umfassen. Mit anderen Worten: Reicht es aus, lediglich die personenbezoge...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / cc) Sonderproblem Auskunft über Inhalte der Patientenakte

Rz. 39 Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO soll sich nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers auch auf das Recht beziehen, Auskunft über die eigenen gesundheitsbezogenen Daten zu erhalten. Dies können Daten in Patientenakten sein, die Informationen wie enthalten...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / c) Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Rz. 11 Nach Art. 15 Abs. 1 lit c) DSGVO hat sich der "allgemeine Teil" der Auskunft zudem auf die Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten zu erstrecken. Die Die Auskunftspflicht umfasst damit sämtliche Empfänger, denen zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens der betroffenen Person Daten bereits übermittelt oder sonst offengelegt wurden. Diese sind namen...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / b) Unverzüglich

Rz. 43 Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist der betroffenen Person gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu übermitteln. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn es unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet di...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / a) Präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich

Rz. 42 Auch im Rahmen der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO findet Art. 12 Abs. 1 DSGVO Anwendung, so dass auf die bereits getätigten Ausführungen hinsichtlich der Anforderungen an eine präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Information auf die bereits getätigten Ausführungen (siehe § 4 Rdn 319–336) verwiesen werden kann.mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / c) In Papierform, auf Verlangen auch elektronisch

Rz. 44 Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich in Papierform zu erteilen. Hat die betroffene Person ihr Auskunftsersuchen auf elektronischem Weg an den Verantwortlichen gerichtet, ist auch die Auskunft in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern die betroffene Person keinen anderen Wunsch geäußert hat. Als gängige elektronische Formate ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / B. Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DSGVO

Rz. 3 Das Auskunftsrecht der betroffenen Person ist in Art. 15 DSGVO verankert. Er ergänzt die Informationspflichten des Verantwortlichen aus Art. 13 und 14 DSGVO [1] und trägt damit ebenfalls zur Durchsetzung des Transparenzgrundsatzes bei. Im direkten Vergleich – z.B. zur aktuellen Umsetzung der Auskunftsrechte in § 34 BDSG,[2] der mit insgesamt neun Absätzen selbst für den...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 307 Wird einerseits Zahlung beansprucht und andererseits im Wege des Widerantrags Auskunft verlangt oder umgekehrt, gilt das gleiche wie bei wechselseitigen Zahlungs- oder Auskunftsanträgen. Hier kann ebenfalls nicht derselbe Gegenstand angenommen werden. Rz. 308 Auch greift hier nicht die Regelung des § 38 FamGKG. Wird mit einem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorleg...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Gegenstandswert

Rz. 305 Wird wechselseitig Auskunft (§ 1379 BGB) beantragt, gilt das gleiche wie bei wechselseitigen Zahlungsanträgen (siehe Rdn 299). Der Auskunftsanspruch ist nur ein Hilfsanspruch zum Ausgleichsanspruch und verfolgt das gleiche wirtschaftliche Interesse wie der zugehörige Zahlungsanspruch. Wechselseitige Auskunftsanträge verfolgen daher auch wechselseitige Interessen, so ...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / b) Daten nur noch aufgrund von Aufbewahrungspflichten vorhanden, § 34 Abs. 1 Nr. 2a) BDSG-Neu

Rz. 54 Weiterhin besteht ein Auskunftsrecht nicht, wenn personenbezogene Daten über den Betroffenen nur deshalb gespeichert sind, weil siemehr

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Auskunftsverlangen eines Re... / Sachverhalt

Der Kl. unterhielt im Zeitraum vom 11.1.2012 bis zum 1.4.2013 bei der A. eine Rechtsschutzversicherung, der die ARB 2010 zugrundelagen. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. nach § 28 Abs. 3 ARB 2008 i.V.m. § 2g bb ARB 2008 einen Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten Bereich in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen V...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 291 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 292 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 293 Wird sowohl über den Auskunftsantrag (gegebenenfalls auch...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / d) Gegenüber der richtigen betroffenen Person

Rz. 45 Schließlich hat der Verantwortliche auch die Berechtigung der anfragenden Person sicherzustellen. Dies ergibt sich zum einen aus Art. 15 Abs. 4 DSGVO, nach dem das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO [39] die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen darf, zum anderen aus Art. 12 Abs. 2 DSGVO, nach dem der Verantwortliche die Erfü...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 256 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter dem Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Die einzelnen Kontoarten, die gepfändet werden sollen, müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausdrücklich näher bezeichnet sein. Hingegen müssen Kontonumme...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 68 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt gem. Nr. 3100 VV eine 1,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr kann sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist ausgeschlossen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 VV). Beispiel 14: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für...mehr

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§ 14 Vollstreckung / V. Nicht vertretbare Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen

Rz. 24 Nicht vertretbare Handlungen werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern, oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 888 ZPO). Rz. 25 Duldungs- und Unterlassungsansprüche werden durch die Androhung, Verhängung und Durchsetzung von Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft vollstreckt (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 890 ZPO...mehr

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Literaturverzeichnis

Alexander, Digitaler Nachlass als Rechtsproblem? – Überlegungen aus persönlichkeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und vertragsrechtlicher Sicht, K&R 2016, 301 Barth, Der digitale Nachlass, Tagung der Forschungsstelle für Notarrecht am 19.11.2014, MittBayNot 2015, 208 Beck’scher Online-Großkommentar zum Zivilrecht (zit.: BeckOGK/Bearbeiter ) Beck’scher Online-Kommentar Bürg...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Restschuldbefreiung

Rz. 616 In der Verbraucherinsolvenz muss der Antrag auf Restschuldbefreiung entweder zusammen mit dem Eröffnungsantrag oder spätestens innerhalb der vom Insolvenzgericht gem. § 305 Abs. 3 InsO gesetzten Monatsfrist erfolgen. Anderenfalls gilt der Antrag als zurückgenommen. Rz. 617 Dem eigentlichen Antrag auf Restschuldbefreiung ist dabei sowohl nach der Neu- als auch Altregel...mehr