Rz. 18
Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehenden Recht auf Einschränkung der Verarbeitung aus Art. 18 DSGVO.[15] Auch hier reicht der bloße Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels. Eine Erläuterung, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, fordert Art. 15 DSGVO nicht.
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