Rz. 20

Dies umfasst eine Information über das dem Betroffenen zustehende Beschwerderecht aus Art. 77 DS-GVO.[17] Neben dem Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts und seine Verankerung in der DSGVO unter Angabe des genauen Artikels, hat der Verantwortliche in diesem Fall auch darauf hinzuweisen, dass ein Einwilligungswiderruf nur ex nunc und nicht ex tunc Wirkung entfaltet. Eine Erläuterung, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, fordert Art. 15 Abs. 1 DSGVO nicht.

[17] § 11 Rdn 20 ff.

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