Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 23 Die Auskunftsklage / d) Rechenschaftspflicht

Rz. 200 Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe zudem jährlich Rechnungslegung verlangen, § 2218 Abs. 2 BGB. Dies gilt nicht bloß bei Verwaltungsvollstreckungen, sondern für alle Testamentsvollstreckungen, die länger als ein Jahr andauern.[230] Auf Verlangen des Erben schuldet der Testamentsvollstrecker die Vorlage einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Betreuung und Erbfall

Rz. 27 Erben eines betreuten Erblassers haben nach dessen Tod gegen den Betreuer einen Anspruch auf Rechnungslegung (§§ 1908i, 1892 BGB). Diese Verpflichtung kann der Betreuer dadurch erfüllen, indem er Bezug nimmt auf den Vorgaben der §§ 1908i, 1840 BGB genügende Jahresabrechnungen und diese den Erben in Kopie überlässt.[40] Rz. 28 Eine Pflicht zur Schlussrechnung trifft auc...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Formulierungsbeispiel: Klage auf Rechenschaftslegung

Rz. 203 Formulierungsbeispiel: Klage auf Rechenschaftslegung An das Landgericht (…) Klage der (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Rechnungslegung und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folgt für Recht zu erkennen: Die Beklagte wi...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Nachlassverzeichnis bei Amtsantritt

Rz. 190 Eine Kardinalpflicht des Testamentsvollstreckers ist es, unverzüglich nach dem Amtsantritt dem Erben unaufgefordert ein Nachlassverzeichnis zukommen zu lassen, § 2215 Abs. 1 BGB. Nacherben sind erst nach Eintritt des Nacherbfalls auskunftsberechtigt.[212] Zu erfassen sind auf den Tag der Annahme des Amtes sämtliche Aktiva und Passiva (Grundsatz der Vollständigkeit), ...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Regelfall: Stufenklage

Rz. 77 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Isoliert werden diese Verfahren in der Praxis eher selten geführt. Oftmals werden die Klagen als Teil einer Stufenklage erhoben, § 254 ZPO. Gelegentlich kann eine isolierte Informationsklage aber vorzugswürdig sein. Sind wesentliche Informationen zum Nachlass ohnehin bereits beka...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / L. Der Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 147 Da die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zum Zahlungsanspruch, oftmals ein langwieriger Prozess ist, sollte seitens des Anwalts nach Möglichkeit auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt werden. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Zahlungsanspru...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / B. Die Kontrollrechte

Rz. 6 So hat der Nacherbe beispielsweise das Recht, dass der Vorerbe ihm ein Verzeichnis über die vorhandenen Nachlassgegenstände erstellt (§ 2121 BGB), dessen Erfüllung erforderlichenfalls vor dem Prozessgericht zu erzwingen ist. Kontroll- und Feststellungsmöglichkeiten für den Nacherben bietet dabei § 2121 Abs. 2 BGB, wonach dieser verlangen kann, bei der Aufnahme hinzugez...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 102 Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage (Auskunft und Leistungsklage) wird in gebührenrechtlicher Hinsicht als eine Angelegenheit betrachtet. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche (§ 44 GKG), in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen v...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VI. Prozessrechtliche Vorlageansprüche

Rz. 31 Möglichkeiten, etwaige Informationsdefizite zu beseitigen oder zu reduzieren, finden sich nicht nur im materiellen, sondern auch im Prozess- bzw. Verfahrensrecht. 1. Urkundenvorlage a) Allgemeines Rz. 32 Beim Urkundenbeweis richtet sich die Vorlagepflicht danach, wo sich die Urkunde befindet. Hat der Beweisführer selbst keinen Zugriff auf die Urkunde, sollte die Vorlage ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Urkundenvorlage

a) Allgemeines Rz. 32 Beim Urkundenbeweis richtet sich die Vorlagepflicht danach, wo sich die Urkunde befindet. Hat der Beweisführer selbst keinen Zugriff auf die Urkunde, sollte die Vorlage durch Gegner (§§ 421 ff. ZPO), Dritte (§§ 428 ff. ZPO) oder eine Behörde (§ 432 BGB) in Betracht gezogen werden. Rz. 33 Dabei gelten die ZPO-Vorschriften zum Urkundenbeweis im Strengbeweis...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Vorlage durch den Gegner

Rz. 34 Befindet sich eine Urkunde im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der gegnerischen Partei, kann Beweis durch Stellung eines Vorlegungsantrags angeboten werden (§§ 421 ff. BGB). Das weitere Verfahren richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 424 ff. BGB. Rz. 35 Voraussetzung ist das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Dieser is...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Beweislast bei möglichem Vollmachtmissbrauch

Rz. 99 Auskunftsansprüche nach § 666 BGB haben immer wieder Verfügungen von seitens des Erblassers lebzeitig Bevollmächtigten zum Gegenstand. Streit droht vor allem wegen vom Bankkonto abgehobener Beträge, die dem Bevollmächtigten nach dessen Darstellung vom Erblasser geschenkt worden sein sollen. Abweichend von der üblichen Beweislastverteilung muss der beschenkte Bevollmäch...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Testamentsablieferungspflicht

Rz. 44 Wer eine Urkunde im unmittelbaren[52] Besitz hat, die eine Verfügung von Todes wegen sein kann, muss sie beim Nachlassgericht abliefern, wenn er vom Tod des Erblassers erfährt (§ 2259 BGB). Erfasst werden neben Testamenten auch Erbverträge (§ 2300 Abs. 1 BGB). Dabei ist es für die Ablieferungspflicht ohne Belang, ob die Verfügung nach Inhalt oder Form wirksam ist. Die...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / V. Klage gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB

Rz. 23 Die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten geht grundsätzlich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand in Höhe der Ergänzungsforderung.[25] Handelt es sich um ein Geldgeschenk oder liegt ein bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB vor, ist ein Zahlungsantrag zu stellen.[26] Dieser kann auch schon hilfsw...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 87 Der Zuständigkeitsstreitwert ist für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts maßgeblich und richtet sich nach den §§ 3 ff. ZPO. Rz. 88 Der Wert des Auskunftsanspruchs beträgt in der Regel 1/10 bis ¼ des Hauptanspruchs. Bei der Schätzung nach § 3 ZPO ist in erster Linie darauf abzustellen, welche Aufwendungen, Arbeitszeit und allgemeine Kosten die Auskunftserte...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Allgemeines

Rz. 32 Beim Urkundenbeweis richtet sich die Vorlagepflicht danach, wo sich die Urkunde befindet. Hat der Beweisführer selbst keinen Zugriff auf die Urkunde, sollte die Vorlage durch Gegner (§§ 421 ff. ZPO), Dritte (§§ 428 ff. ZPO) oder eine Behörde (§ 432 BGB) in Betracht gezogen werden. Rz. 33 Dabei gelten die ZPO-Vorschriften zum Urkundenbeweis im Strengbeweisverfahren (§ 3...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VII. Auskunftsrechte des Vermächtnisnehmers

Rz. 206 Ausnahmsweise kann auch der Vermächtnisnehmer vom Beschwerten – i.d.R. dem Erben – Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses bzw. Wert des betreffenden Gegenstands verlangen.[234] Der Anspruch ist nicht ausdrücklich normiert, sondern wird auf § 242 bzw. § 260 BGB gestützt. Voraussetzung ist, dass die Auskunft zur Feststellung und Durchsetzung des Vermächtnisanspr...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VI. Ergänzung der erteilten Auskunft

Rz. 117 Ist die Vollständigkeit oder die Richtigkeit einer erteilten Auskunft zweifelhaft, besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Ergänzung. Dem Berechtigten bleibt in aller Regel allein die Möglichkeit, wegen mangelnder Sorgfalt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung betreffend die erteilte Auskunft zu fordern (§ 259 Abs. 2 BGB, § 889 Abs. 1 ZPO).[144] Rz. 118 Hin...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / V. Schenkungen zugunsten des Bevollmächtigten

Rz. 192 Im Zusammenhang mit Auskunftsansprüchen nach § 666 BGB bei bestanden habender Bankvollmacht wird nicht selten vom zu Lebzeiten des Erblassers von diesem Bevollmächtigten behauptet, vom Bankkonto abgehobene Beträge habe der Erblasser dem Bevollmächtigten geschenkt. Für einen solchen Schenkungsvorgang trägt der angeblich Beschenkte die Beweislast. Denn das bloße Vorhan...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 37 Aus den gleichen Gründen wie der Gegner kann ein Dritter zur Urkundenvorlage verpflichtet werden (§§ 428 ff. ZPO). Zwangsweise ist die Herbeischaffung in diesen Fällen lediglich im Prozesswege möglich. Rz. 38 Zusätzlich hat das Gericht auch gegenüber Dritten die Möglichkeit, von Amts wegen die Vorlage beweiserheblicher Urkunden aufzugeben ( § 142 ZPO). Ein materiellrech...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / II. Besonderheiten der Verjährung

Rz. 139 Kenntnis vom Erbfall liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers[207] bzw. von dessen Todeserklärung nach dem VerschG erfährt. Das gilt auch für einen Nacherben.[208] Rz. 140 An der erforderlichen Kenntnis von der beeinträchtigenden Verfügung fehlt es bei begründeten Zweifeln an deren Wirksamkeit.[209] Dagegen soll die fehlerhafte Auslegung eine...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / bb) Zugewinn

Rz. 173 Auch beim Zugewinn hat sich inzwischen die Meinung, dass die Werte von Antrag und Widerantrag zusammenzurechnen sind, durchgesetzt.[257] Auch hier betreffen Leistungsantrag und Leistungswiderantrag nicht denselben Gegenstand i.S.v. § 39 Abs. 1 FamGKG. Liegt nur der Antrag vor, ist der Streitstoff, der zu überprüfen ist, geringer, als wenn Antrag und Widerantrag vorli...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / III. Bewertung gem. § 50 Abs. 2 FamGKG

Rz. 117 Für die Verfahren über einen Auskunftsanspruch oder über die Abtretung von Versorgungsausgleichsansprüchen ist ein Festwert von 500,00 EUR bestimmt.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 9. Zwangsvollstreckung des Auskunftstitels

Rz. 162 Der Wert bestimmt sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Diesem Wert entspricht i.d.R. in den Verfahren gem. §§ 887, 888 ZPO der Wert der Hauptsache. Ist die gem. § 888 ZPO zu vollstreckende Hauptsache der Auskunftsanspruch, soll 1/10 bis ¼ des Wertes des Anspruchs maßgebend sein, dessen Geltendmachung vorbereitet wird.[244]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Der steckengebliebene Stufenantrag

Rz. 148 Wenn die Auskunft ergibt, dass kein Unterhalt bzw. keine Erhöhung oder Ermäßigung des Unterhalts oder kein Zugewinn gefordert werden kann, und wenn auch die eidesstattliche Versicherung an diesem Ergebnis nichts ändert, kommt es nicht zur Leistungsstufe. Der Antrag wird dann geändert, es werden die bisherigen Kosten eingeklagt.[223] Rz. 149 Es ist die Frage, wie diese...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 5. Antrag/Widerantrag

Rz. 72 Lauten beide Anträge auf Zahlung, sind die Werte zusammenzurechnen. Im übrigen ist zu differenzieren: Es kommt darauf an, mit welchem Ziel der Auskunftsantrag gestellt wird: Soll er die Zahlungsforderung an die Gegenseite vorbereiten oder soll er solide Grundlagen für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs der Gegenseite an den auskunftsfordernden Ehegatten schaffen. Je...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Allgemeines

Rz. 146 Der Stufenantrag[221] wird im Unterhalt (§§ 1605 Abs. 1, 1580, 1361 Abs. 1, 4, 1615 Abs. 1 BGB, §§ 12 Abs. 2, 16 Abs. 2 LPartG i.V.m. §§ 259 ff. BGB) gewählt und vor allem im Zugewinn (§§ 1379 m. 259 ff. BGB), kann aber auch bei sonstigen Familiensachen (§ 266 FamFG) vorkommen. § 38 FamGKG stimmt wörtlich mit dem früheren § 44 GKG überein, so dass die Auslegung, die ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / II. Auskunftsansprüche (§ 4 VersAusglG)

Auch im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG sieht der BGH einen Auskunftsanspruch des Berechtigten gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG als subsidiär gegenüber dem Anspruch gegen die Hinterbliebenen oder Erben an.[14] Danach muss zunächst der Verpflichtete an die Hinterbliebenen oder Erben des Verst...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der Auskunftsansprüche nach § 2057 BGB

Leitsatz Der Auskunftsanspruch des § 2057 BGB stellt keinen Hilfsanspruch zu dem Auseinandersetzungsanspruch einer Erbengmeinschaft gemäß § 2042 BGB dar, sondern einen Hilfanspruch zu den Ausgleichsansprüchen gemäß §§ 2050 ff. BGB. Für die Ausgleichsansprüche gilt seit dem 01.01.2010 die Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sodass auch der Hilfsanspruch des § 2057 BGB inner...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und Form des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten, insbesondere Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB (Teil 1)

1 Wenn Erblasser Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausschließen, sind bei Eintritt des Erbfalls Konflikte häufig vorprogrammiert. Diese beschränken sich oft nicht auf die persönliche Ebene, sondern werden vermehrt auch gerichtlich ausgefochten. Dabei entzündet sich der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer häufiger bereits bei der F...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / bb) Bewegliche Gegenstände

Zu den Nachlassaktiva gehören des Weiteren bewegliche Gegenstände. Solche sind – ebenso wie sonstige Nachlassaktiva – nicht nur dann aufzuführen, wenn sie im Alleineigentum des Erblassers standen, sondern entgegen einem häufigen Irrglauben auch dann, wenn der Erblasser lediglich Miteigentum oder gar nur Mitbesitz an ihnen hatte. In den beiden letzten Fällen hat der Erbe auch...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Leitsatz

Der Auskunftsanspruch des § 2057 BGB stellt keinen Hilfsanspruch zu dem Auseinandersetzungsanspruch einer Erbengmeinschaft gemäß § 2042 BGB dar, sondern einen Hilfanspruch zu den Ausgleichsansprüchen gemäß §§ 2050 ff. BGB. Für die Ausgleichsansprüche gilt seit dem 01.01.2010 die Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sodass auch der Hilfsanspruch des § 2057 BGB innerhalb von...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Becshluss hat das Landgericht gemäß § 91 a ZPO dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der mit der (Stufen-)Klage vom 14.2.2018 geltend gemachte Auskunftsansoruch, gerichtet auf Zuwendungen, die die am 15.02.1988 verstorbene B ihrem am 27.11.2006 verstorbenen Sohn R ge...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1

Wenn Erblasser Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausschließen, sind bei Eintritt des Erbfalls Konflikte häufig vorprogrammiert. Diese beschränken sich oft nicht auf die persönliche Ebene, sondern werden vermehrt auch gerichtlich ausgefochten. Dabei entzündet sich der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer häufiger bereits bei der Frag...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / a) Nachlassaktiva

Zunächst sind die vererblichen Vermögensgegenstände des Erblassers zu benennen, unabhängig davon, ob sie im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB oder – wie häufig die Anteile an Personengesellschaften – durch Sonderrechtsnachfolge vererbt werden.[10] Ebenso muss Auskunft erteilt werden über sämtliche vermögensrechtliche Positionen des Erblassers, die zwar erst mit ...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 3

Auf einen Blick Der Teil 1 des Beitrags hat in die inhaltlichen Anforderungen an eine Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB eingeführt. Unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur wurde aufgezeigt, zu welchen Nachlassaktiva der Erbe im Einzelnen Auskunft schuldet. Ausgangspunkt war dabei die sich aus dem Sinn der Vorschrift ergebende Vorgabe, dass der Pflichtteilsberechtigte...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1. Tatsächlicher Nachlass

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich neben der Pflichtteilsquote nach dem Nachlasswert. Um den Wert des Nachlasses zu ermitteln, ist zunächst dessen Bestand festzustellen. Der sog. Nettonachlass bestimmt sich aus der Differenz zwischen Nachlassaktiva einerseits und Nachlasspassiva andererseits.[5] Daraus folgt, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / cc) Rechte

Ferner hat der Erbe Auskunft zu sämtlichen Rechten des Erblassers zu erteilen,[45] selbst wenn diese unsicher oder bedingt sind. In letzterem Fall ist auch zu erläutern, weshalb der Erbe von der Unsicherheit und Bedingung ausgeht. Die Auskunft hat sich grundsätzlich auch auf bereits verjährte Forderungen des Erblassers zu beziehen; das wird nur dann als entbehrlich erachtet,...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Auskunftsanspruch bei hohen Einkünften

Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Nach § 1580 S. 2 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterh...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Aus den Gründen

Das Stufenbegehren hat insgesamt keinen Erfolg. (...) Die Anträge sind insgesamt unbegründet und führen zur vollständigen Zurückweisung des Stufenbegehrens. Über die in einem Stufenantrag nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG iVm § 254 ZPO verbundenen Anträge konnte eine einheitliche Entscheidung ergehen, da sich schon bei Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch ...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr