Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / I. Relevante Normen

Nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat ein Erbe einem Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe (geworden) ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Ein Pflichtteilsberechtigter kann gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 die Aufnahme des Verzeichnisses u.a. durch einen Notar verlangen. In § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB wird von dem nach § 260 BGB vorzulegenden Verzeichnis g...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / V. Inhalt und Umfang der Auskunft

Der BGH hat bereits im Jahr 1966 entschieden, dass Bestandsverzeichnisse i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB einer genauen Zusammenstellung der einzelnen Gegenstände bedürfen, die zu den Sachinbegriffen gehören und die der Kläger benötigt, um seinen Hauptanspruch zu substantiieren.[23] Die Voraussetzung der "genauen Zusammenstellung" verlangt, dass der Nachlass für den Pflichtteilsberech...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 5. Besonderheiten des notariellen Nachlassverzeichnisses

Für den Inhalt und Umfang von notariellen Nachlassverzeichnissen gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 1 BGB trägt der beauftragte Notar die Verantwortung.[72] Das BVerfG hat insofern zutreffen im Jahr 2016 die besonderen Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis zusammengefasst aufgezeigt: Zitat "Das notarielle Nachlassverzeichnis gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB soll eine...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / b) Teilauskünfte

Zur Beantwortung der Frage, ob die formellen Anforderungen an den Inhalt und Umfang eines Nachlassverzeichnisses durch die Erstellung mehrerer Teilverzeichnisse und Teilauskünfte gewahrt werden, sind zwei Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1961 und 1962 zu beachten.[90] Im Jahr 1961 entschied der BGH, dass die Auskunft in mehreren Teilakten über jeweils einen anderen Ausku...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / IV. Nachlass als Inbegriff von Gegenständen

Das Merkmal "Inbegriff von Gegenständen" in § 260 Abs. 1 BGB meint die Zusammenfassung von einer Gesamtheit mehrerer Gegenstände[10] unter einem einheitlichen Rechtsverhältnis,[11] wobei dem Auskunftsberechtigten die Möglichkeit fehlen muss, die einzelnen Gegenstände selbst bezeichnen zu können.[12] In § 2314 Abs. 1 BGB wird der für das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Darstellung des Nachlasses

Das heißt, dass in einem Nachlassverzeichnis jedes geerbte Recht und das dazugehörige Rechtsobjekt des realen und – bei entsprechendem Verlangen – fiktiven Nachlasses sowie alle geerbten Verbindlichkeiten zum Todeszeitpunkt[27] des Erblassers einzeln mitzuteilen sind.[28] Dies erfordert eine übersichtliche und zusammenhängende Struktur der Auskunft.[29] Durchgesetzt hat sich...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Entstehun... / 2 Gründe

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. A. Die Berufung ist zulässig. Die Zulässigkeit der Berufung in Bezug auf das Überschreiten der notwendigen Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist aufgrund der dafür ausreichenden Darlegungen des Beklagten (Berufungsbegründung S. 2-5 = Bl. 231-234 d.A.) gegeben. Das Vorbringen reicht – auch unter Berücksichtigung der Einwendungen der Klägerin...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

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Anwendbarkeit der DSGVO im Bereich der direkten Steuern

Leitsatz Die DSGVO ist anwendbar auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Finanzbehörden, und zwar auch, soweit die Verarbeitung im Bereich der direkten Steuern stattfindet Sachverhalt Die Kläger werden beim Finanzamt A besteuert. Mit der dortigen Bearbeitung unzufrieden zeigten sie dem beklagten Landesamt für Steuern - Landesamt - die Sachbehandlung an, über di...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 27 Die Frage, ob bei einem erklärten Verzicht die Regeln des § 313 BGB anwendbar sind und wenn ja mit welchen Rechtsfolgen, könnte bei einer Unternehmensnachfolge erhebliche Bedeutung gewinnen. Man stelle sich vor, der Erbverzicht wird angesichts einer kleineren Unternehmensbeteiligung erklärt, die die Schwester bereitwillig dem Bruder überlässt. Im Erbfall ist aus diese...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Ordentlicher Pflichtteil

Rz. 145 Gemäß § 2317 Abs. 1 BGB entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall. Ein Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil besteht dann, wenn der übergangene Anspruchsteller zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört, keinen Verzicht erklärt hat und der Anspruch nicht ausgeschlossen (§§ 2333 ff. BGB) oder verjährt (§ 2332 BGB) ist. Rz. 146 Wer die Erbschaft ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Ausnahmen vom Teilurteilsverbot

Rz. 38 Eine Ausnahme vom Teilurteilsverbot gilt, wenn in einem Rechtsstreit gegen mehrere einfache Streitgenossen das Verfahren gegenüber einem von ihnen unterbrochen wurde, soweit die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken. Dies ist beispielsweise bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eine...mehr

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§ 26 Klagearten / II. Bestimmter Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 Eine zulässige Leistungsklage setzt einen hinreichend bestimmten Antrag voraus (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; siehe § 25 Rdn 135 f.). Der Antrag – und damit die geforderte Leistung – muss im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung aus dem begehrten Titel einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (arg. § 308 Abs. 1 ZPO);[8] eine hinreichende Bestimmtheit kann gegebenenf...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Ill. Kausalität

Rz. 12 Im Haftungsrecht wird zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender (schadensbegründender) Kausalität differenziert. Beide Kausalbeziehungen unterscheiden sich dadurch, dass die haftungsbegründende Kausalität Tatbestandsmerkmal ist, während die haftungsausfüllende Kausalität dem Schaden zugeordnet wird (vgl. § 2 Rdn 154 f.). Rz. 13 Die Umwelthaftung setzt als ...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Literaturtipps

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berechnung des Werts

Rz. 37 Grundsätzlich gelten für die Berechnung des Beschwerdewerts die Wertvorschriften der ZPO (§ 2 ZPO).[90] Da es bei der Rechtsmittelbeschwer entscheidend auf Umfang und Ausmaß des Unterliegens des jeweiligen Rechtsmittelklägers ankommt, findet allerdings entgegen § 5 Hs. 2 ZPO die Zusammenrechnung einer sich aus der Entscheidung über Klage und Widerklage ergebenden Besc...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / I. Einleitung

Rz. 2 Das am 1.1.1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG; oben weitgehend abgedruckt) regelt den Ausgleich zivilrechtlicher Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, die durch Umwelteinwirkungen auf dem Boden-, Luft- oder Wasserpfad entstanden sind. Für diese Umweltschäden haftet der Inhaber bestimmter Anlagen (vgl. Anhang I des Gesetzes) nach den Re...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Allgemeines

Rz. 124 Grundsätzlich fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Leistungsklage erreichen könnte.[344] Dieser Vorrang der Leistungsklage gegenüber der positiven Feststellungsklage wird damit begründet, dass für die Fälle, in denen der umstrittene Anspruch besteht, das Rechtsschutzziel der Leistungsklage – Erlangung eines vollstreckungsfähigen T...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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zfs 07/2021, Keine Dynamisi... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die geltend gemachten Auskunfts- und Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und den unter Nr. 3 ergänzend gestellten Antrag auf “Beauskunftung und Berücksichtigung' bezüglich der Hauptversicherung im Ergebnis zutreffend abgelehnt." 1. Der Antrag Nr. 1, mit dem eine Dynamisierung der dem Kl. rechtskräftig zugesprochenen Berufsunfähigkeit...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Stufenklage

Rz. 94 Bei einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO klagt der Kläger zunächst auf Auskunft, verbunden mit einem unbezifferten Zahlungs- oder Leistungsantrag, über den erst nach erteilter Auskunft verhandelt und entschieden werden soll. Rz. 95 Hinsichtlich der Berechnung der Verfahrensgebühr wird die Auffassung vertreten, dass bei einem unbezifferten Leistungsantrag allein auf den We...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Stufenklage

Rz. 70 Wird gemäß § 888 ZPO ein Auskunftsanspruch im Rahmen einer Stufenklage (1. Stufe) vollstreckt, ist nach § 3 ZPO ein Bruchteil des Werts des Anspruchs anzunehmen, dessen Geltendmachung vorbereitet werden soll.[105] Für einen Auskunftsantrag ist regelmäßig lediglich ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen, was dann auch auf die Vollstreckung durchschlägt.[106]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Stufenklage

Rz. 207 Bei der Stufenklage wird für die Berechnung der Terminsgebühr jeweils der Wert desjenigen Anspruchs zugrunde gelegt, der Gegenstand des Termins war.[227] Beschränkt sich der Termin beispielsweise auf den Auskunftsanspruch, ist nur der Wert der Auskunftserteilung maßgeblich. Da aufgrund des weiten Anwendungsbereichs der Terminsgebühr die klare Abgrenzungsmöglichkeit a...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VI. Mutwilligkeit bei getrenntem Vorgehen

Rz. 197 Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können die Ehegatten wählen, ob sie die Sache als Folgesache im Verbund anhängig machen oder nach Abschluss des Verfahrens als isoliertes Verfahren. Mitunter versuchen Gerichte, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Verfahren mit der Begründung abzulehnen, der Sache hätte zuvor kostengünstiger im Verbundve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine gemeinschaftliche Rechtsverteidigung (Abwehr von Unterlassungsansprüchen)

Rz. 68 An der von Anm. Abs. 1 vorausgesetzten Identität fehlt es hingegen, wenn mehrere Mandanten im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse gleichermaßen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Diese Ansprüche erscheinen zwar äußerlich wie ein und dasselbe, entstehen aber gegenüber jedem Störer gesondert, treffen also die Mandanten unabhängig voneinander und sind durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG und mithin Abs. 1 S. 1 anwendbar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Interesse des Gläubigers

Rz. 64 Der Gegenstandswert richtet sich nach Nr. 3 nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat.[85] Es ist umstritten, ob der Wert der Hauptsache oder nur ein Bruchteil davon den Gegenstandswert bildet. Nach einer Auffassung besteht der Gegenstandswert hier in der Regel nur aus einem Bruchteil des Werts der Hauptsache.[86] A...mehr

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FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / I. Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen den Erben (§ 2314 BGB)

§ 2314 BGB gewährt dem pflichtteilsberechtigten Nichterben Auskunftsrechte, die so umfassend ausgestaltet sind, dass er, obwohl er selbst keinen Zugang zum Nachlass hat und an diesem auch nicht beteiligt ist, in die Lage versetzt wird, sein Pflichtteilsrecht effektiv durchzusetzen.[3] Für das Inventar nach §§ 2314, 260 BGB schuldet der Erbe die Mitteilung aller Informationen...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 1. Umfang der Auskunftspflicht

Die Auskunft ist eine höchstpersönliche Wissenserklärung des Erben. Eine Stellvertretung ist regelmäßig nicht möglich.[5] Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung gemäß § 2314 BGB umfasst alle zum Zeitpunkt des Erbfalls zum realen Nachlass’gehörenden Gegenstände von Vermögenswert.[6] Auch vermeintlich wertlose Nachlassgegenstände müssen im Bestandsverzeichnis angegeben werde...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 2. Form der Auskunftserteilung durch den Erben

Der zur Erstellung ein Bestandsverzeichnis verpflichtete Erbe hat ein Verzeichnis vorzulegen, das vollständig und richtig ist. Er ist verpflichtet sämtliche Nachlassgegenstände einzeln zu bezeichnen.[11] Das Verzeichnis muss durch den Erben in einer klaren und übersichtlichen Form erstellt werden.[12] Das Nachlassverzeichnis braucht keine Angaben zum Wert der verzeichneten V...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 1

Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB ist allein vom Erben als Schuldner zu erfüllen, dies gilt unabhängig davon, ob die Auskunft in Form eines privatschriftlichen oder eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt wird. Beauftragt der Erbe (auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten) einen Notar mit der Errichtung des Nachlassverze...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / II. Anwesenheit des Erben beim notariellen Nachlassverzeichnis

Der Auskunftsanspruch des § 2314 BGB soll es dem Pflichtteilsberechtigten ermöglichen, sich die notwendigen Kenntnisse zur Bemessung seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen. Hierbei soll ein notarielles Nachlassverzeichnis eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft als das private Verzeichnis des Erben bieten, wenn gleich es sich um dieselbe...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / III. Folgen der Abwesenheit des Erben

Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB ist allein vom Erben zu erfüllen. Dies gilt unabhängig von der Verpflichtung des Notars des Nachlassbestand vollständig und richtig zu ermitteln. Der Notar kann die ihm obliegenden Verpflichtungen jedoch nur dann erfüllen, wenn der Erbe persönlich umfassend mitwirkt. Diese Mitwirkung bezieht sich n...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 2. Ermessensfehler des Notars

Hat der Notar verkannt, dass ihm bei der der Entscheidung ob und wie häufig er den Erben befragt ein, wenn auch intendiertes Ermessen eingeräumt ist, und hat er hiervon keinen Gebrauch gemacht, liegt bereits kein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Der Notar hat in diesem Fall seine weitreichende Ermittlungspflicht nicht erfüllt.[38] Hat der Notar sein Ermessen erkannt und d...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils und Abweisung der Klage nicht nur auf der Wertermittlungsstufe, sondern auch auf der beim Landgericht noch anhängigen Leistungsstufe. Dieser ist jegliche Grundlage entzogen, weil der Pflichtteilsergänzungsanspruch der Leistungsempfängerin, der ...mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht durch eine isolierte Auskunftsklage als Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses geltend. Am 6.2.2018 verstarb die gemeinsame Mutter der Parteien. Der Beklagte ist testamentarischer Alleinerbe. Mit Anwaltsschreiben vom 13.3.2018 (Anlagenband Klägerin) verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunf...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Bremen, Beschl. v. 31.3.2021 – 4 UF 44/21 Der Gegenstandswert für eine zu erwirkende Handlung richtet sich nach dem Erfüllungsinteresse des Gläubigers. Dabei ist der Wert eines Auskunftsanspruchs aber nur mit einem Bruchteil des behaupteten Leistungsanspruchs anzusetzen, der mit der Auskunft durchgesetzt werden soll (hier: 25 %).mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 2 Gründe

II. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, war nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits "unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen" zu entscheiden. Dies führte dazu, diese Kosten in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben. 1...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Ehegattengesellschaft

Auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg[33] wird, obwohl sie zu einer BGB-Außengesellschaft ergangen ist (Ehegattenanwaltssozietät), hingewiesen, weil sie Gelegenheit gibt, einen wichtigen Unterschied zur Innengesellschaft aufzuzeigen. Die Ehegattensozien waren bereits geschieden und die Sozietät zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gekündigt. Die Gesellschaft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Mögliche Maßnahmen im Rahmen der Amtsermittlung

Rn 7 Sowohl Art als auch Umfang der Maßnahmen zur Ermittlung der für das Insolvenzverfahren bedeutsamen Umstände stehen im Ermessen des Gerichts.[14] Das Gericht kann Auskünfte von Behörden, Gerichtsvollziehern, Standesvertretungen oder Handelskammern einholen, Akteneinsicht nehmen, die Übersendung von Registerauszügen verlangen und sich insgesamt aller Beweismittel der ZPO b...mehr

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zfs 03/2021, Aussetzung des... / Sachverhalt

Der Kl. hatte beim LG Traunstein eine Stufenklage zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erhoben. Nachdem die Bekl. am 29.11.2017 den Auskunftsanspruch anerkannt hatte, zahlte sie 50.000 EUR an den Kl. Nach zeitweiligem Ruhen des Verfahrens erging am 5.4.2018 ein Teilurteil gegen die Bekl. Im Anschluss hieran kam es zu Auseinandersetzungen der Parteien über die Auskunft...mehr

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Auskunftsansprüche der Kommanditisten und Treugeber in der (Publikums-)KG

Zusammenfassung Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteil...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Der Auskunftsanspruch gemäß § 2314 BGB dient dem pflichtteilsberechtigten Nichterben dazu, seinen durch die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes verbürgten Mindestanspruch vorzubereiten. Das notarielle Nachlassverzeichnis muss daher auch in Bezug auf die Leistungen nach § 2057a BGB eine höhere Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft über de...mehr