Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Anspruch auf Herausgabe eines Gutachtens gegen den Versicherer

Hinweis "Es besteht ein Anspruch auf Überlassung des Gutachtens. Anspruchsgrundlage ist § 810 1. Alt. BGB (LG Dortmund NJW-RR 2008, 1483; LG Oldenburg, Urt. v. 9.12.2011, 13 O 1604/11, zitiert nach juris;" Gehrlein, BeckOK BGB, 43. Ed. 15.6.2017, BGB § 810 Rn 2). Zudem ergibt sich das Recht zur Einsichtnahme als Nebenanspruch aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. § 242 BGB. Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 2. Kenntnis der eigenen Abstammung und des eigenen Nachwuchses

Der zweite essentielle Gesichtspunkt in dem vorzustellenden System der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung ist die Forderung nach einer umfassenden Absicherung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung und des eigenen Nachwuchses.[15] Die Ansätze zu der (auch hier im Folgenden geplanten) Aufwertung der Verantwortungsübernahme als Zuordnungskriterium fordern wegen der beso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Auskunftsklage

Rz. 53 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gemäß den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stufenklage insgesam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 75 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Klag... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben Fragen des Prozessrechts, das hier nicht vertieft werden soll, um die am Ende dargestellte Frage, gegen wen der Anspruch auf Einsichtnahme besteht, und ob es für die Einsichtnahme eines Dritten eines nachvollziehbaren und berechtigten Interesses bedarf. Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen: Verpflichteter Nach § 18 Abs. 4 WEG ist die Gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Zu verschiede... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und der Kläger sind zwei von insgesamt vier Kindern des am 7.5.2018 verstorbenen Erblassers, Herrn I, zuletzt wohnhaft in x P. Der Erblasser war verwitwet und alleiniger Eigentümer der Immobilie unter der Anschrift "U" in P. Durch letztwillige Verfügung vom 20.8.2005 setzte er seine weitere Tochter, die Beklagte, zur Alleinerbin ein. Außergerichtlich forderte d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Normenkette § 2a, § 32a, § 32b, § 32c, § 32i, § 85, § 88a AO, § 33 Abs. 1 Nr. 4, § 86 Abs. 3 FGO, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 6, Art. 13, Art. 14, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 23 EUV 679/2016 (= DSGVO), § 19, § 58 BDSG, § 1 Nr. 2, §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Auskunftsansprüche im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch: Der Pflichtteilsberechtigte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen

Leitsatz 1. Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.7.2018 – I-7 U 9/17, ZEV 2019, 90). 2. Wird der Beklagte nicht nur zur Auskunftserteilung, sondern auch zur Belegvorlage verurteilt, kommt es für die Beme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist im Ergebnis erfolgreich. 1. Die Berufung ist zulässig, insbesondere wird der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erreicht. Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich bei der Verurteilung des Beklagten zur Auskunft dessen Beschwer grundsätzlich nur nach dem mit der Auskunftserteilung verbundenen Aufwand bemisst, wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / Leitsatz

1. Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.7.2018 – I-7 U 9/17, ZEV 2019, 90). 2. Wird der Beklagte nicht nur zur Auskunftserteilung, sondern auch zur Belegvorlage verurteilt, kommt es für die Bemessung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche. Der Kläger ist der Sohn der am 12.1.2019 verstorbenen Erblasserin, der Beklagte ihr Ehemann. Die Erblasserin wurde vom Beklagten allein beerbt. Mit seiner Klage begehrt der Kläger Auskunft und Belegvorlage vom Beklagten, um seine Pflichtteilsansprüche beziffern zu können. Der Beklagte verteidigt sich mit der Behauptung, ein A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Umgangsrecht de... / Aus den Gründen

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedr. in FamRZ 2021, 1375 m. Anm. Keuter S. 1380, und Sanders S. 1381). Anmerkung I. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BGH vom 16.6.2021 stellt die zweite höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar.[1] Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsicht und/oder Auskunft?

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer kann in Einzelfällen ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Wohnungseigentümer die gewünschten Informationen nicht im Wege des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG erlangen kann. Normenkette § 18 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K bittet den Verwalter, ihm Name und Anschrift und ggf. die Firma des Unternehmens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 2. Trennungsunterhalt und Güterrecht, Verfahrenskostenhilfe

Die isolierte Geltendmachung eines der güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten dienenden Auskunftsanspruchs im Verfahren auf Zahlung von Trennungsunterhalt im Wege der Anspruchshäufung (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 260 ZPO) stellt keine mutwillige Rechtsverfolgung i.S.d. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO dar. Das Amtsgericht hat de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 2. Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Gegners

Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt geltend, Der Antragsgegner beantragt Einsicht in die VKH-Unterlagen der Antragstellerin, weil er gegen sie einen Auseinandersetzungsanspruch aus einem Gesellschaftsvertrag in einem anderen Verfahren geltend macht. Das Amtsgericht hat dem Einsichtsantrag stattgegeben. Das OLG hat auf die sofortig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 2. Kernfragen zum notariellen Nachlassverzeichnis dürfen an sich als geklärt angesehen werden. Für die (gerichtliche) Praxis sieht die Sache freilich ganz anders aus

a) Im Regelfall fehlt es dem Pflichtteilsberechtigten an Kenntnissen über den Nachlass. Ohne Kenntnis des Bestands bzw. des Werts des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte aber nicht in der Lage zu entscheiden, ob er einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will und gegebenenfalls in welcher Höhe. § 2314 Abs. 1 BGB trägt diesem Umstand Rechnung und räumt dem Pflichttei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 1 Gründe

Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung. Wenn, wie hier, Auskunftsverpflichtungen (auch etwa in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 7. Das notarielle Nachlassverzeichnis ist Gegenstand von Reformüberlegungen

a) Der Deutsche Anwaltverein[44] hat den Vorschlag unterbreitet, in § 2314 Abs. 1 BGB als neuen Satz 3 einzufügen, dass auf Anforderung Belege vorzulegen sind (wie bereits seit 2009 in § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB für den Zugewinnausgleich vorgesehen). Der Vorschlag ist begrüßenswert, wobei freilich nicht unerwähnt bleiben darf, dass ein solcher Anspruch bislang nicht ausnahmslos ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Auskunftsverweigerungsrecht wegen fehlender Informationspflicht (§ 32c Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 6 Ein Auskunftsrecht der betroffenen Person besteht nicht, soweit die steuerpflichtige Person nach § 32b Abs. 1 oder Abs. 2 AO nicht zu informieren ist, mithin soweit die Beschränkungen der Informationspflicht im Fall der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten nach § 32b Abs. 1 oder Abs. 2 AO greifen. Durch diesen Verweis gelten die in § 32b Abs. 1 oder Abs. 2 AO v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Verhältnis zum Akteneinsichtsrecht

Rz. 17 Ein Auskunftsrecht nach dieser Vorschrift ist grundsätzlich von einem Akteneinsichtsrecht abzugrenzen. Nach § 32d Abs. 1 AO steht es der Finanzverwaltung frei, in welcher Form sie dem Auskunftsrecht nachkommt. Sollte die verantwortliche Finanzbehörde es für zweckmäßig halten, kann die Auskunft auch im Wege der Akteneinsicht erteilt werden. Sie ist hierzu jedoch nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Regelung des § 32e AO Rz. 1 Anspruchsgrundlage eines Auskunftsersuchens können neben Art. 15 DSGVO grundsätzlich auch die Informationszugangsgesetze / Informationsfreiheitsgesetze / Transparenzgesetze des Bundes und der Länder (im Folgenden: Informationsfreiheitsgesetze – IFG) sein. § 32e AO regelt die Konkurrenz der datenschutzrechtlichen Informations- und Auskunftsrechte na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 50 Wie das in § 88c AO geregelte Verfahren genau genutzt wird und ob die betroffenen Personen davon überhaupt etwas mitbekommen, wird abzuwarten sein.[1] Allerdings sind die Finanzbehörden in ihrer Informationsgestaltung nicht völlig frei. Vielmehr muss der betroffenen Person eine hinreichende Kenntnischance über Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein höherer als der vom Landgericht zugesprochene Anspruch jedenfalls zurzeit nicht zu. Die Klägerin hat zwar grundsätzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Erbes. Der Beklagte hat bislang auch nicht bewiesen, dass der – insoweit unstreitige – Pflichtteil von zunächst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Das "Regress-Dreieck"

Rz. 186 Durch die Rückgriffsregel des § 33 SGB II entsteht ein "sozialhilferechtliches" Dreiecksverhältnis, innerhalb dessen durch Forderungsübergang (Legalzession)[314] dem Nachranggrundsatz nachträglich Geltung verschafft wird. Zur Vorbereitung dieses Anspruches gibt es nach § 60 SGB I einen öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch. Rz. 187 In ein Prüfungsschema gefasst, ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Rechtsfolge

Rz. 472 Durch die Überleitung wird bewirkt, dass ein Anspruch, den der Leistungsbezieher gegen einen Dritten hat, der nicht Sozialleistungsträger ist, auf den Sozialhilfeträger übergeht und der Gläubiger ausgewechselt wird. Der Anspruch ändert sich seinem Wesen nach aber nicht.[795] Es ist in der Gerichtsbarkeit geltend zu machen, der er grundsätzlich zugewiesen ist. Rz. 473...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche der Klägerin – in Höhe von unstreitig 1/6 – nach ihrem Vater, dem Erblasser, gegen den beklagten Alleinerben. Der Erblasser und seine Ehefrau hatten drei Kinder, C … , J … und die Klägerin. Im Jahr 2000 schlossen die Eheleute mit den drei Kindern einen notariellen Vertrag ("Übergabevertrag mit Auflassung und Pflichtteilsverzicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 3 Anmerkung

Im Hinblick auf die Zurückbehaltungsrechte im Pflichtteilsmandat greift das OLG Oldenburg i.E. die überzeugende Argumentation des OLG München in seinem Urt. v. 21.3.2013 auf (ZEV 2013, 454). Des Weiteren enthält es einen Gestaltungshinweis für Schenkungsverträge. 1. Nur Vorempfänge durch den Erblasser reduzieren die Pflichtteilsansprüche eines Abkömmlings. Im Pflichtteilsrech...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegungsanspruch: V... / 5 Hinweis

Im neuen Recht wäre es nicht anders! Auch dort schuldet der ausgeschiedene Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 666 BGB mit Beendigung seines Amtes "Rechenschaft". Legt er nach einer Verurteilung Rechnung, kann man im Rahmen der Zwangsvollstreckung dann darüber streiten, ob der titulierte Auskunftsanspruch erfüllt worden ist. Hier stellt sich das Problem,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsausschuss / 3 Aufgaben

Die laufenden Geschäfte, deren Führung zunächst die ausschließliche Aufgabe des Betriebsausschusses ist, sind nicht im Gesetz definiert. Es handelt sich um die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, z. B. Beschaffung von Unterlagen oder Informationen, Ausführung von Beschlüssen des Betriebsrats, aber auch Vorverhandlungen. Allgemein lässt sich sagen, dass laufende Geschäfte d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / II. Ratio des Auskunftsanspruchs

Durch den Auskunftsanspruch gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB soll dem Pflichtteilsberechtigten die Berechnung und Bezifferung seines Leistungsanspruchs (§§ 2303, 2325 BGB) ermöglicht werden.[3] Dafür hat der Erbe den Pflichtteilsberechtigten mittels schriftlich verkörperter Erklärung umfassend sein Wissen über den Bestand des Nachlasses weiterzugeben.[4] Hierdurch soll de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / III. Historische Betrachtung des Auskunftsanspruchs

Bereits in den Motiven zu § 2314 BGB heißt es, dass Pflichtteilsansprüche kaum durchsetzbar wären, wenn der Erbe keine Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses auferlegt würde.[6] Aus den Protokollen der zweiten Kommission ergibt sich, dass gegen diese Bestimmung kein Widerspruch geäußert wurde.[7] Außerdem wird deutlich aufgezeigt, dass das Auskunftsrecht aus § 2314...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB - Zu den formellen Anforderungen an Inhalt und Umfang des vorzulegenden Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht

1 Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass Nachlassverzeichnisse i.S.d. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB schlampige Sammelsurien von lückenhaften und wahllosen Informationen über den Nachlass sind.[2] Derartige Nachlassverzeichnisse sind weder zur Übersichtserlangung über den Nachlass noch zur Wertermittlung des Nachlasses und folglich auch nicht zur Bezifferung des Pflichtte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 9

Auf einen Blick Die Auskunftserteilung mittels Nachlassverzeichnis gem. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB ist keine entgegenkommende Gefälligkeit des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten. Bereits aus den historischen Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass der Auskunftsanspruch gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 1, 3, 260 Abs. 1 BGB ein unentziehbarer Anspruch des Pflichtteilsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 4. Belegvorlage

Die Vorlage von Belegen ist grds. nur Teil des Wertermittlungsanspruchs gem. § 2314 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 BGB. Ausnahmsweise sind aber Belege für solche Nachlasspositionen vorzulegen, ohne die eine Bewertung des Nachlasses und mithin eine Bezifferung des pflichtteilsrechtlichen Leistungsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten nicht möglich wäre.[67] Derartige Belege sind Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 3. "Ergänzung" der Auskunft

Ist die Auskunft formell unvollständig, wird davon gesprochen, dass sie zu ergänzen ist.[127] Dogmatisch bedeutet das aber im Zweifel nicht etwa nur die verschriftlichte Vorlage der bisher fehlenden Auskunftsbestandteile, sondern die Vorlage eines formell vollständigen Nachlassverzeichnisses i.S.d. obigen Ausführungen, denn der Auskunftsanspruch ist entweder i.S.d. obigen fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 3. Abschließende Stellungnahme des Erben zu allen Punkten des Auskunftsverlangens

Der Erbe hat eine ihm höchstpersönlich zuschreibbare[56] abschließende Auskunft über den Nachlass zu erteilen.[57] Im Nachlassverzeichnis muss folglich zu jedem einzelnen Punkt der verlangten Auskunft ausdrücklich Stellung bezogen werden und sei es nur durch eine einfache Verneinung.[58] Wird in der Auskunft zu einzelnen Punkten geschwiegen, ist die Auskunft formell unvollstän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / VI. Praktische Relevanz – Frage der Erfüllungswirkung

Für die Praxis sind die obigen Anforderungen alles andere als trivial, da erst bei ihrer Einhaltung eine Erfüllung des Auskunftsanspruchs und mithin dessen Erlöschen gegeben ist.[102] Der in Rechtsprechung und Literatur zu lesende Satz, dass Nachlassverzeichnisse grundsätzlich nicht zu berichtigen oder zu ergänzen seien und stattdessen die Abgabe einer eidesstattlichen Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1. Erfüllungsvoraussetzung

Die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs gem. § 260 Abs. 1 BGB ist laut BGH nicht gegeben, wenn sie nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist.[105] Dies bestimmt sich nach den gegebenen objektiven Umständen und unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung.[106] Irrelevant ist hingegen, ob der Gläubiger die erteilte Auskunft für nicht ernst gemeint, u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 2. Nachrangigkeit des § 260 Abs. 2 BGB

Bei formeller Lückenhaftigkeit ist die geschuldete Auskunft i.S.d. §§ 2314 Abs. 1 S. 1, 3, 260 Abs. 1 BGB nicht erteilt und somit die erforderliche Sorgfalt i.S.d. § 260 Abs. 2 BGB evident nicht und nicht bloß ein dahingehender Verdacht gegeben,[120] sodass der Anspruch auf Auskunftserteilung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vorgeht.[121] Ein Verweis des Pflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 7. Exkurs: Beliebtes Umgehungsverhalten

In der Praxis erlebt man immer wieder, dass die mangelnde Vollständigkeit mit mündlichen Äußerungen oder mittels weiterer Schriftsätze versucht wird zu korrigieren. a) Mündliche Äußerungen Im Jahr 2007 hat der BGH ganz richtig entschieden, dass die Auskunft gem. § 260 Abs. 1 BGB eine "schriftlich verkörperte Erklärung" des Auskunftsschuldners zu sein hat.[85] Diese bis dahin u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 2. Darstellung der persönlichen Verhältnisse

Neben dem Nachlass hat der Erbe den Pflichtteilsberechtigten aber auch soweit über die persönlichen Verhältnisse des Erblassers zu informieren, als diese zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs relevant sind. Demnach bedarf es der Mitteilung über die Güterstände zu Lebzeiten und im Erbfall des Erblassers (insbesondere über erfolgte Güterstandsschaukeln),[53] die Einschlägig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 1

Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass Nachlassverzeichnisse i.S.d. §§ 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB schlampige Sammelsurien von lückenhaften und wahllosen Informationen über den Nachlass sind.[2] Derartige Nachlassverzeichnisse sind weder zur Übersichtserlangung über den Nachlass noch zur Wertermittlung des Nachlasses und folglich auch nicht zur Bezifferung des Pflichtteils...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / a) Mündliche Äußerungen

Im Jahr 2007 hat der BGH ganz richtig entschieden, dass die Auskunft gem. § 260 Abs. 1 BGB eine "schriftlich verkörperte Erklärung" des Auskunftsschuldners zu sein hat.[85] Diese bis dahin umstrittene Frage, ist somit durch den BGH geklärt worden.[86] Eine mündliche Mitteilung – auch als Erläuterung eines vorgelegten Verzeichnisses – genügt diesem Erfordernis nicht, weil nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Erfüllung des... / VII. Darlegungs- und Beweislast

Auch in Bezug auf die Darlegungs- und Beweislast muss sich vor Augen geführt werden, dass es sich bei der Auskunft i.S.d. § 2314 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB um ein sehr formelles Prozedere handelt. Der Auskunftsgläubiger hat nur darzulegen und zu beweisen, dass er pflichtteilsberechtigt und kein Erbe ist. Er hat aber nicht nachzuweisen, dass ein Leistungsanspruch aus §§ 2303, 2325...mehr