Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und frühere Rechtslage

Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in § 80 Abs. 1 BetrVG ist dabei als Ergänzung...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Anspruchsberechtigte

Rz. 48 Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses besteht gegenüber[65] Die Verpflichtung besteht nicht gegenüber:mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / 2. Auskunftspflicht

Rz. 66 Die Auskunftspflicht des Testamentsvollstreckers setzt – anders als die Benachrichtigungspflicht – ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus. Beschränkungen des Auskunftsbegehrens ergeben sich aus dem allgemeinen Schikaneverbot, dem Grundsatz von Treu und Glauben, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Zweck, dem Erben den Kenntnisstand zu verschaffen, d...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / c) Testamentsvollstrecker im Pflichtteilsprozess

Rz. 159 Pflichtteilsansprüche können nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nicht gegen den Testamentsvollstrecker, sondern nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. Dieses rechtliche Schicksal teilen auch die vorbereitenden Ansprüche auf Auskunftserteilung und Wertermittlung nach § 2314 BGB...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 2. Verlust der Prozessführungsbefugnis

Rz. 20 Für Passivprozesse regelt § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB ausdrücklich, dass diese nur gegen den Nachlassverwalter gerichtet werden können. Die Nachlassabsonderung soll den Erben nicht nur vor einer Haftung, sondern auch vor einer persönlichen Einbeziehung in den Rechtsstreit schützen.[19] Für Aktivprozesse folgt dieses Ergebnis aus § 1984 Abs. 1 S. 1 BGB, denn die Verwaltung ...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / a) Grobe Pflichtverletzungen

Rz. 16 Eine grobe Pflichtverletzung besteht in jedem schuldhaften Verhalten, das die Belange der Beteiligten erheblich gefährdet.[29] Beispiele:mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / IV. Nachlassvollmacht

Rz. 33 Muster 24.16: Nachlassvollmacht Muster 24.16: Nachlassvollmacht Nachlassvollmacht[28] betreffend den Nachlass _________________________, geb. am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, _________________________ Die Erbin _________________________, nachfolgend auch "Erbin" genannt, erteilt hiermit in ...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft und dies vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend. Er und der Beklagte sind Abkömmlinge der am 20.10.2018 verstorbenen K., geborene S. (im Folgenden: Erblasserin), die von den Parteien sowie deren Bruder, dem...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / a) Die neue Einkommensgrenze

Rz. 8 Aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgt aber ein Anspruchsübergang nur noch bezüglich der Ansprüche, die sich gegen Kinder richten, deren Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 EUR beträgt. Wie bereits ausgeführt, wurden die BGB-Vorschriften nicht geändert. Nach diesen Vorschriften kann eine Unterhaltspflicht auch bei niedrigerem Einkommen oder gar nur bei...mehr

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Literaturverzeichnis / Beiträge

Bauch Eva Maria/Gutdeutsch Werner/Seiler Christian, Die unterhaltsrechtliche ­Abrechnung des Wechselmodells, FamRZ 2012, 258 Born Winfried, Zwischen Luxus und Askese – Neues beim Unterhalt im Fall gehobener Lebensverhältnisse, NJW 2021, 425 Born Winfried, Ausbildungsunterhalt: Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung, FamRZ 2017, 785 Born Winfried, Betreuun...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Abgrenzung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO

Davon zu trennen ist der allgemeine Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO, der andere Inhalte hat und von einem Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO und der Ausnahmevorschrift des Art. 15 Abs. 4 DS-GVO zu unterscheiden ist.[23] Für beide Ansprüche gilt aber, dass die geschuldete Auskunft dem Versicherungsnehmer als datenschutzrechtlich Betroffenen die Gelegenheit geben ...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / VI. Auskunftsanspruch gegenüber dem Sachverständigen

Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, ist zu beachten, dass hier auch der eingeschaltete Sachverständige bzw. die insoweit als eigener Rechtsträger handelnde Firma als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO eingestuft werden kann, soweit der Sachverständige nicht als angestellter Mitarbeiter der Versicherung, sondern als eigens...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / B. Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO im Kasko- und Haftpflichtfall

Zu einem solchen im Einzelfall möglichen Herausgabeanspruch eines Gutachtens aus § 242 BGB hat sich mithin bereits eine umfassende Rechtsprechung etabliert. Daneben ist zu beachten, dass sich ein Anspruch auf Erhalt eines solchen Gutachtens als "Kopie" personenbezogener Daten je nach den Umständen des Einzelfalls auch aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO ergeben kann – und zwar sowohl ...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / V. Keine Auskunft bei überwiegendem Geheimhaltungsinteresse nach § 29 BDSG

Eine noch umfassendere Ausnahme gegenüber dem Auskunftsanspruch findet sich parallel in der Vorschrift des § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG, welche den Anspruch nach Art. 15 DS-GVO einschränken kann.[43] Nach dieser Vorschrift besteht in Verbindung mit Art. 23 DS-GVO ein Auskunftsanspruch des Betroffenen nicht, wenn der Auskunft ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des datenschutz...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 2. Einwand des Rechtsmissbrauchs

Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass ein Anspruch aus Art. 15 DS-GVO nicht dazu geschaffen worden ist, zivilrechtliche Beweislastverteilungen zu verändern oder die Erfolgsaussichten eines vorhergesehenen Zivilprozesses zu verbessern. Erschöpft sich der Auskunftsanspruch beispielsweise darauf, allein die Durchsetzung eines vermögensrechtlichen Anspruchs zu erleichtern,...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / IV. Keine Auskunft durch Vorlage einer Kopie gem. Art. 15 Abs. 4 DS-GVO

Auch das Recht auf Erhalt einer Kopie des Gutachtens besteht allerdings nicht schrankenlos, sondern ist ebenfalls einer Güterabwägung nach Art. 15 Abs. 4 DS-GVO unterworfen.[40] Denn dem Erhalt einer Kopie können die Rechte anderer Personen, d.h. sowohl von dritten Personen als auch dem Verantwortlichen selber, im Rahmen einer Güterabwägung entgegenstehen. Insoweit ist insbe...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / II. Unterscheidung zwischen Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DS-GVO

In der Sache geht es dabei um keinen Herausgabeanspruch, sondern um einen umfassenden Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO. Soweit es um das Anliegen des Betroffenen geht, unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Einsicht in einen Sachverständigengutachten zu erhalten bzw. dieses selber als Dokument zu erhalten hilft alleine ein möglicher Anspruch nach Art. 15 Abs. 3 DS...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / III. Begriff der Kopie i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO

Ob der Begriff der Kopie auch die Vorlage/Einsicht in ein begehrtes Dokument und damit auch ein vollständiges Sachverständigengutachten beinhaltet wird zudem kontrovers erörtert und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Bzgl. der Auslegung des Begriffs der Kopie i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO werden in der Literatur unterschiedlichen Auffassungen vertreten.[31] Einen e...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / I. Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Gutachten

Voraussetzung für den Anwendungsbereich eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO ist aber, dass in dem besagten Dokument auch tatsächlich personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers verarbeitet worden sind. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist dabei weit zu verstehen, und es ist ausreichend, dass eine Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / Einführung

Bei einer Prüfung eines gemeldeten Versicherungsfalls behält es sich der Kasko-Versicherer in den AKB vor, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu begutachten und übernimmt die Kosten eines anderen Sachverständigen nur dann, wenn dessen Beauftragung mit ihm abgesprochen gewesen ist. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen de...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 3 Anmerkung:

In seinem sehr gut begründeten Urteil hat sich der BGH mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Anwaltsvergütungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Versicherungsvertragsrecht und dem Bürgerlichen Recht befasst. Dabei hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch des Mandanten (oder hier der gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Rechtschutzversicherun...mehr

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ZErb 05/2022, Die datenschu... / C. Ergänzender Blick über den Tellerrand

Jüngst hat das AG Hamburg in seinem Urt. v. 15.11.2021 – 11 C 75/21[12] eine – auch für den Nachlasspfleger jedenfalls sinngemäß – sehr beachtenswerte und zutreffende Entscheidung gefällt. Die Leitsätze lauten auszugsweise: Zitat 1. Ein Insolvenzverwalter ist für die Daten des Schuldner(organs) nicht Datenverantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und nicht auskunftspflichtig ...mehr

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ZErb 05/2022, RuhwinkelDie Erbengemeinschaft

2., neu bearbeitete Auflage 2021 408 Seiten, 58 EUR ESV, ISBN 978-3-503-20040-5 Nach nahezu zehn Jahren legt Ruhwinkel die 2. Auflage seines Werks "Die Erbengemeinschaft" vor. Der Autor ist Notar in München, hat aber bereits in seinem Vorwort zur 1. Auflage darauf hingewiesen, dass sein Werk sich nicht nur an Notare, sondern auch an Richter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 9. Allgemeiner Auskunftsanspruch und Auskunftsanspruch hinsichtlich Dritter

Rz. 499 Neben dem allgemeinen (unselbstständigen) Auskunftsanspruch (und dem auf Rechnungslegung) als Hilfsanspruch, etwa zur Durchsetzung einer Unterlassung oder eines Schadensersatzes, der gem. § 242 BGB allgemein anerkannt ist, gibt es noch einen selbstständigen Auskunftsanspruch hinsichtlich Dritter gem. § 101 UrhG . Rz. 500 Bei einer Urheberrechtsverletzung oder Verletzun...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / h) Auskunftsanspruch

Rz. 191 Flankiert wird der gesetzliche Vergütungsanspruch durch – zunächst im Jahre 2016,[251] dann durch die Urheberrechtsreform in 2021 (in Umsetzung von Art. 19 DSM-RL) – den neuen Auskunftsanspruch (§§ 32d und 32e UrhG). Durch die Urheberrechtsreform wurde die Übergangsregelung des § 133 UrhG, die im Jahre 1971 aufgehoben worden war, wieder aktiviert. Es gilt die Grundre...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

Rz. 386 Im Hinblick auf Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare, die politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen, regelt § 49 UrhG das Wiedergaberecht in Zeitungen und im Rundfunk. Dabei werden die Zeitungen anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern, nicht aber Zeitschriften, gleichgestellt. Dieses Abdruck- und Wiedergaberecht entfä...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 4 Medienrecht / 3. Meldepflicht, Gegenvorstellung, Videosharingplattform-Dienste und Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 412 § 3a NetzDG regelt die Meldepflicht. Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames Verfahren für Meldungen vorhalten, wie dies im Einzelnen in § 3a Abs. 2–5 NetzDG beschrieben ist. Nach § 3a Abs. 2 NetzDG sind dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle zum Zweck der Ermöglichung der Verfolgung von Straftaten die dort unter § 3a Abs. 2 Nr. 1–3 NetzDG beschrieb...mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Neues Vergütungsrecht – wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 156 Auf dem Gebiet des Urhebervertragsrechts besteht auch nach Geltung der Art. 18–23 DSM-RL kaum Änderungsbedarf, denn diese orientieren sich am deutschen Urhebervertragsrecht.[202] Soweit das deutsche Recht einen höheren Schutzstandard als die DSM-RL bildet (etwa in § 32 Abs. 3 UrhG betreffend die Unabdingbarkeit der angemessenen Vergütung), kann das deutsche Urheberve...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auskunftsanspruch

Rz. 61 Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangsvermögens und des Endvermögens (§ 1379 BGB).[63] Rz. 62 Gegenstand der Auskunftspflicht ist der Bestand des jeweiligen Endvermögens, bezogen auf diesen Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags sowie das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zum Vermögen gehör...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Auskunftsanspruch

Rz. 7 Ungeachtet der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB besteht ein Auskunftsanspruch zur Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts auch dann, wenn zum Trennungsunterhalt Auskunft erteilt wurde.[4] Dies gilt auch dann, wenn der auf Trennungsunterhalt gestützte Auskunftsantrag abgewiesen worden ist.[5]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 62 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss daher bestehen und fällig sein (zur Fälligkeit siehe Rdn 67...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / C. Allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB

Rz. 95 In besonderen Fällen wird § 242 BGB eine allgemeine Auskunftspflicht hergeleitet. Dies ist nicht ausgeschlossen, denn § 1580 BGB und § 1605 BGB regeln nur einen Teilbereich.[145] Eine solche Auskunftspflicht ergibt sich aus § 242 BGB als Folge einer besonderen Rechtsbeziehung. Voraussetzung ist, dass der Auskunftbegehrende über das Bestehen oder den Umfang seines Recht...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Voraussetzungen des Auskunftsanspruches nach § 1605 BGB

Rz. 6 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Zudem muss der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch fällig sein. Rz. 7 Die gewünschte Auskunft muss für...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XI. Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 69 Bei der Verurteilung zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben werden. Daher muss ein entsprechend präziser Antrag formuliert werden, wenn ein Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. 1. Isoliertes Auskunftsverfah...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / B. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 2 Die grundlegende Vorschrift für den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch ist § 1605 BGB und gilt direkt für den Verwandtenunterhalt.[1] Auf sie wird jedoch verwiesen beim Unterhaltsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) ebenso wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1580 Satz 2 BGB) und beim Unterhaltsanspruch zwischen den unverheirateten...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Rz. 105 Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rspr. jedoch auf § 242 BGB stützt. Denn zwischen den Eltern besteht kein Unterhaltsanspruch, der aber Grundlage des Auskunftsanspruc...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Auskunftsansprüche ab Trennung der Ehegatten

Rz. 171 Erhebliche Bedeutung in der anwaltlichen Praxis haben jedoch die Auskunftsansprüche zum Zugewinn. Rz. 172 Der Auskunftsanspruch aus § 1379 Abs. 2 BGB ,[266] der vom Zeitpunkt der Trennung an geltend gemacht werden kann, bezieht sich auf das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Rz. 173 BGH, Beschl. v. 5.4.2017 – XII ZB 259/16 [267] Zitat Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Sat...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Auskunftsansprüche ab Zustellung des Scheidungsantrages

Rz. 176 Erst durch die Zustellung des Scheidungsantrages wird der Stichtag für die Feststellung des Endvermögens gem. § 1375 BGB gesetzt, so dass zu diesem Zeitpunkt ggf. die Notwendigkeit entsteht, eine entsprechende Auskunft einzufordern (§ 1579 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinn...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / III. Auskunftsansprüche ab Einreichung des Scheidungsantrages

Rz. 175 Nach § 1579 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann von diesem Zeitpunkt an Auskunft über das Vermögen verlangt werden, soweit es für die Berechnung des Anfangsvermögens maßgeblich ist.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Besonderheiten zum Auskunftsanspruch beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 56 Wegen der fehlenden Identität zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt[46] (siehe Rdn 27) sind Ehegatten einander auch dann zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Berechnung des Geschiedenenunterhaltes verpflichtet, wenn bereits eine Auskunft zur Berechnung des Trennungsunterhalts erteilt worden ist, der Trennungsunterhalt bereit...mehr