Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 6. Muster: Stufenklage: Auskunfts- und Herausgabeklage

Rz. 94 Muster 21.7: Stufenklage: Auskunfts- und Herausgabeklage Muster 21.7: Stufenklage: Auskunfts- und Herausgabeklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft und Herausgabe eines Gr...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 67 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Wertangaben

Rz. 199 Angaben zum Wert sind allenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB zu machen, vor allem über wertbildende Faktoren eines zugewendeten Gegenstands.[195] Ein Anspruch auf Erstellung und Vorlage eines (Sachverständigen-)Wertgutachtens besteht allenfalls unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben.[196] Die Kosten dafür würde der an dem Gutachten interessierte Auskunftsgl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Die Pflichtteilsergänzungsrelevanz unbenannter Zuwendungen

Rz. 99 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.[93] Da die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB bei Zuwendungen unter Ehegatten erst im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu laufen beginnt, fallen unbenannte Zuwendungen, die der Unterhaltsverpflichtete in einer späteren Ehe seinem (zweiten, dritten etc.) Ehegatten gemacht hat, in ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (2) Schlüssigkeit der Klage

Rz. 202 Der Klageantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[201] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[202] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmenden Ausgleichung gemäß den Vorschr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Vertragliche Vereinbarung zur Ausgleichung zwischen künftigen gesetzlichen Erben

Rz. 208 Für Verträge, die unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen werden, verlangt § 311b Abs. 5 BGB die notarielle Beurkundung. Unter diese Vorschrift fallen über den Wortlaut der Norm hinaus auch Anrechnungs- und Ausgleichungsverträge zwischen zukünftigen gesetzlichen Erben.[210]mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (6) Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen den Erbauseinandersetzungsanspruch

Rz. 206 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann solange nicht erfolgen, als nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben solange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, als der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom Erblasser e...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Gesamtschuldnerische Erbenhaftung bei bestehenden Ausgleichungspflichten

Rz. 210 Auf die Rechtsstellung der Miterben wirken sich Ausgleichungsrechte und -pflichten grundsätzlich nicht aus. Das Stimmrecht bei Maßnahmen der Verwaltung gemäß §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB richtet sich bis zur Auseinandersetzung nach den gesetzlichen (oder im Falle des § 2052 BGB den letztwillig verfügten) Erbquoten.[212] Nur die Verteilung des Reinertrages nach § 2038 Abs....mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 261 Der befreite Vorerbe ist hingegen nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Jedoch resultiert aus seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Nachlasses die Pflicht zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar.[298] Rz. 262 Der Vorerbe kann bei der Auskunft auf ein bereits zuvor aufgestelltes und dem Nacherben m...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / IX. Fälligkeit und Verzug

Rz. 206 Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall, § 2317 BGB, und wird fällig mit Verlangen der Leistung, § 271 Abs. 1 BGB. Während der ersten drei Monate nach dem Erbfall kann der Erbe die Erfüllung verweigern, § 2014 Abs. 1 BGB. Verzug tritt mit Mahnung ein, wobei auch außergerichtlich im Sinne einer Stufenklage mit Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 206 Bis zum Erlass eines vollstreckbaren Urteils auf Sicherheitsleistung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Rz. 207 Arrest und einstweilige Verfügung sind auch gegen den befreiten Vorerben möglich. [239] Sie sind überhaupt die einzigen Sicherungsmittel, die dem Nacherben gegenüber dem befreiten V...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (1) Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 201 Nach § 142 ZPO kann das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[200] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erbteilungsklagen ist die Kenn...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 5. Muster: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten

Rz. 93 Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft Na...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Muster: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 242 Dem Vergleich an sich sollte ein Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt werden, und er sollte eine Zusicherung hinsichtlich etwaiger Vorempfänge enthalten. Darüber hinaus sollte eine Regelung hinsichtlich der späteren Ausgleichung nach § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB erfolgen. Bezüglich der Werte der Nachlassgegenstände empfiehlt sich eine verbindliche Anerkennung. Vorsorglich i...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Beweisprobleme

Rz. 254 Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen muss der Nacherbe im Einzelnen darlegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und im Falle eines Bestreitens deren Zugehörig...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses

Rz. 100 Muster 13.19: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses Muster 13.19: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _______________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 24 Seit dem 1.1.2010[26] gelten für alle Pflichtteilsberechtigten einheitliche Regelungen wegen der Pflichtteilsentziehungsgründe. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass eine Pflichtteilsentziehung möglich ist bei einem schweren Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen sowie bei allgemeinem schwerem sozialwidrigem Verhalten. Der Entziehungsgrun...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster

aa) Muster: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Rz. 203 Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen An _________________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 455 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen.[546] Um dem h...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Auskunftsrechte des Vermächtnisnehmers

Rz. 295 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses.[240] Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs kann mit dem Vermächtniserfüllungsanspruch in Form der Stufenklage gem. § 254 ZPO verbunden ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 303 Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / aa) Muster: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen

Rz. 203 Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / cc) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft über die für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten notwendigen Umstände und Zahlen (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB)

Rz. 205 Vgl. Muster Rdn 156: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 75 Gemäß § 852 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch des Schuldners nur dann pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Rz. 76 Jede Art der Einigung zwischen dem oder den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten über das Bestehen des Anspruchs fällt unter den Begriff des Anerkenntnisses. Schriftform ist nicht erforderlich. Eine Anerkennung dem Grun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Selbstständiges Beweisverfahren im Pflichtteilsprozess

Rz. 583 Im Pflichtteilsprozess stehen vor allem Bewertungsfragen im Vordergrund. Deshalb ist im Pflichtteilsrecht die Beweiserhebung in Bezug auf vorzunehmende Bewertung von besonderer Bedeutung. In Betracht kommen:mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Allgemeines zur Vorgehensweise

Rz. 244 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat (dann kann er sogleich Zahlungsklage erheben) oder ob er erst noch Auskunft benötigt (dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben), ist die richtige Vorgehensweise von unterschied...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 132 Der Anspruch kann nur vor dem Prozessgericht, nicht aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durchgesetzt werden.[181] Eine eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses kann nicht verlangt werden.[182] Erzwungen werden kann eine eidesstattliche Versicherung nur im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach §§ 2127, 260 BGB.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / bb) Muster: Klageantrag des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Auskunft über Vorschenkungen i.S.d. § 14 ErbStG

Rz. 204 Muster 13.44: Klageantrag des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Auskunft über Vorschenkungen i.S.d. § 14 ErbStG Muster 13.44: Klageantrag des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Auskunft über Vorschenkungen i.S.d. § 14 ErbStG Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über sämtliche vom Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre angefallenen Vermögens...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Pfändungspfandgläubiger

Rz. 167 Die Pfändung eines Miterbenanteils erfolgt nach § 859 Abs. 2 ZPO. Der Pfändungsgläubiger tritt aufgrund des Pfändungspfandrechts hinsichtlich des gepfändeten Anteils in das Gemeinschaftsverhältnis der Erbengemeinschaft als dinglicher Mitberechtigter ein, ohne dass sich an der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über einzelne Nachlassgegens...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Anwaltshaftung: Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Mit zu den wichtigsten Pflichten im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[1] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen, gerade im Rahmen des Pflichtteilsrechts ist die von der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB abweichende Verjährungsvorschrift des § 2332 BGB zu beachten. Nach der Ents...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XIII. Muster: Testament geschiedener Ehepartner

Rz. 492 Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner I. Vorbemerkung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutsche Staatsangehörige. Aus meiner geschiedenen Ehe mit Herrn _________________________ sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Auskunftspflicht

Rz. 129 Die Auskunftspflicht nach § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB umfasst die Auskunft über den Stand der Verwaltung durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (§ 260 Abs. 1 BGB) sowie auf bevorstehende Geschäfte durch den Testamentsvollstrecker.[249] Im Gegensatz zur unaufgefordert vorzunehmenden Benachrichtigung setzt die Erteilung der Auskunft ein Verlangen des Erben vorau...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfasst, eine unbestimmte Mehr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers

Rz. 473 Erforderlich ist ein Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers.[519] Im Grundsatz wird das bewusste Sich-Widersetzen, ein bewusster Verstoß gegen Anordnungen des Erblassers verlangt, damit die Verwirkungsklausel ihre Rechtswirkung entfaltet.[520] Rz. 474 Eine derartige Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers mit der Verwirkungsfolge liegt u.a. in jede...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.10.2 Inhalt, Umfang und Ort

Rz. 934 Die Teilnehmer der Generalversammlung haben ein weitreichendes Auskunftsrecht. Das Auskunftsrecht ist im Genossenschaftsgesetz nicht eigens erwähnt, wird aber in der Kommentarliteratur von mancher Stimme aus dem Aktienrecht hergeleitet[1] (§ 131 Abs. 1 Satz 1 und 2 AktG) oder aber direkt aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zwischen eG und Mitglied, wobei die ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 5. Ausschluss des Auskunftsanspruchs

In der Praxis ebenfalls immer wieder problematisch ist die Berufung auf den Ausschluss des Auskunftsanspruchs. Hierbei ist zu beachten, dass ein Ausschluss des Anspruchs nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht kommt. Die Hilfsansprüche verlieren ihren Zweck nämlich nur dann, wenn ein Unterhaltsanspruch bereits unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die erschöpfende inhaltliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

In der Praxis wenig Beachtung findet, dass nicht nur Auskunft und Belegvorlage in Bezug auf das Einkommen des am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten geschuldet ist, sondern nach zutreffender Auffassung auch bezüglich aller unterhaltsrechtlich relevanter Ausgaben[80] sowie nach überwiegender und zutreffender Auffassung[81] auch zu sonstigen Umständen, die für die Unterhalt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaftsrechtliche Treuepflichten und § 117 AktG

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein wesentliches Element des Minderheitenschutzes bilden auch im verbundenen UN die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten. Die aus ihrer Verletzung resultierenden Schadensersatzpflichten werden damit im eigenständigen Schutzbereich des § 311 AktG verdrängt. In einem zeitversetzten, aber noch im GJ erfolgenden Nachteilsausgleich kann somit k...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 7. Die Voraussetzungen der §§ 1613 Abs. 1, 1585b Abs. 2 BGB und die Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB

Ein Fallstrick bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen liegt auch in der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB. Wird Auskunft verlangt, obwohl die Voraussetzungen des § 1605 Abs. 2 BGB gar nicht vorliegen, werden die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB nicht ausgelöst.[103] Zunächst setzt nur eine ordnungsgemäße Auskunft in der Vergangenheit überhaupt den Lauf der Frist des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Beweislast

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Beweislast für das Vorliegen einer (nachteiligen) Veranlassung liegt grds. bei demjenigen, der den Nachteilsausgleich durch das beherrschende UN erreichen möchte. In der Praxis wird die Beweisführung vielfach aber erheblich erschwert oder sogar nahezu ausgeschlossen sein, wenn die Einflussnahme – wie i. d. R. – auf informellem Wege ohne n...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / Leitsatz

1. Dem Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines Titels auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung steht ein parallel betriebenes Verfahren auf Vollstreckung eines titulierten Auskunftsanspruchs grundsätzlich nicht entgegen. Das mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verfolgte Ziel, die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Rechnung sicherzustel...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / 1 Der Fall kurz zusammengefasst

Unterlassungs- und Auskunftsansprüche Wegen einer Patentverletzung hat die Gläubigerin gegen die Schuldnerin 2014 einen Titel auf Unterlassung und Rechnungslegung erwirkt. Die Schuldnerin hat darauf – nach Ansicht der Gläubigerin unzureichend – Rechnung gelegt. Die Gläubigerin hat darauf einen Zwangsgeldantrag gestellt. Nachdem das LG zunächst ein Zwangsgeld von 1.000 EUR fes...mehr

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FoVo 06/2023, Rechtsschutzb... / 2 II. Das Wichtigste aus der Entscheidung

Drei Erkenntnisse aus der Entscheidung Der BGH folgt dem LG nur im Ergebnis. Für die Vollstreckung ergeben sich aus der Entscheidung des BGH wichtige Hinweise:mehr