Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) "Opt-Out-Klausel" für die Landesregierungen

Rz. 61 Die Regelung zur Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare ist durch § 133a Abs. 5 S. 1 GBO mit einer sog. "Opt-Out-Klausel" für die Landesregierungen versehen. Die Landesregierungen werden darin ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass abweichend von § 133a Abs. 1 GBO der Inhalt von Grundbuchblättern, die von Grundbuchämtern des jeweiligen Landes gef...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Grundbuch- und Grundakteneinsicht bei Testamentsvollstreckung

Rz. 67 Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, so steht diesem nach § 2205 BGB die Verwaltung des Nachlasses zu. Damit sind den Miterben die Verwaltungsrechte über den Nachlass entzogen, § 2211 BGB. Einem Miterben steht infolgedessen kein Recht auf Information über den Inhalt des Erblasser-Grundbuchs und der Grundakten zu, vielmehr wird dieses Recht vom Testamentsvollstre...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Muster: Antrag auf Grundbuchabschrift

Rz. 56 Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, eingetragener Eigentümer: _________________________ Der zuvor genannte Eigentümer ist am _________________________ in ______...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Keine ergänzende Auskunftsklage

Rz. 297 Aus diesem Ergänzungsanspruch kann der Gläubiger aber keinen Anspruch auf ergänzende Auskunftsklage herleiten. Die Frage kann nur nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden. Danach gilt, dass grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis für die zusätzliche Titulierung einer bereits ausgeurteilten Verpflichtung bestehen kann. Es gibt keinen Anlass, vorliegend davon abzu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Einwand der erteilten Auskunft

Rz. 291 Nicht selten wendet der Vollstreckungsschuldner ein, er habe erfüllt, d.h. die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Es ist streitig, ob dieser Einwand im Verfahren nach § 888 Abs. 2 ZPO zu behandeln ist oder eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO erhoben werden muss. Rz. 292 Nach BGH ist der Einwand der erteilten Auskunft grundsätzlich nach § 767 ZPO geltend zu mache...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bei umfassendem Auskunftstitel Konkretisierung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 294 Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nachlassbestandteile klagen kann. Eine solche Klage wäre vielmehr unz...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskünfte von Behörden

Rz. 6 Vermutet der Gläubiger den Tod des Schuldners, so kann er sich Gewissheit verschaffen durch:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Einsicht in die Grundakten

Rz. 63 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 GBV. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (3) Soweit die Einsic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Grundbuch- und Grundakteneinsichtsrecht des Miterben zur Klärung von Ausgleichungspflichten

Rz. 71 Dazu das OLG Braunschweig:[77] Zitat 1. Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. 2. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erte...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Grundbuch- und Grundakteneinsichtsrecht bei pflichtteilsrelevanten Kaufvorgängen

Rz. 73 Dazu das LG Stuttgart im Beschl. v. 9.2.2005 – 1 T 1/2005 :[79] Zitat "Pflichtteilsberechtigte wie Erben sind berechtigt, insoweit in Grundbuch und Grundakten Einsicht zu nehmen, als sie plausibel darzulegen vermögen, dass ein Vorgang für einen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch von Bedeutung sein kann. …"mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / r) Kosten der Auskunft

Rz. 88 Die Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten ist gebührenfrei. Für einen einfachen Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für einen beglaubigten Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie aus dem Grundb...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / n) Grundbucheinsicht des Nachbarn wegen geplanter Wohnbebauung

Rz. 77 Der Nachbar kann ein berechtigtes Interesse auf Grundbucheinsicht i.S.v. § 12 Abs. 1 S. 1 GBO geltend machen, wenn eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zu seinem lärmintensiven Unternehmen geplant ist und Auseinandersetzungen mit den künftigen Bewohnern als naheliegend erscheinen.[83]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Kosten der Auskunft

Rz. 91 Die Einsicht in das Handelsregister und in die Handelsregisterakten ist gebührenfrei. Für einfache Ausdrucke oder Kopien aus dem Handelsregister wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für beglaubigte Ausdrucke oder Kopien eine Gebühr von 20 EUR (Nr. 17002 KV G...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Erteilung beglaubigter Abschriften

Rz. 40 Dem Antragsteller wird – anders als im deutschen Erbscheinsverfahren – nur eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt; die Urschrift verwahrt dagegen die Ausstellungsbehörde (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Darüber hinaus verlangt Art. 70 Abs. 2 EuErbVO, dass die ausstellende Behörde über alle Empfänger einer beglaubigten Abschrift ein Verzeichnis führt. Aus Gründen des...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / j) Muster: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Nachlassakten

Rz. 119 Muster 9.11: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Nachlassakten Muster 9.11: Beschwerde nach Verweigerung der Erteilung einer Abschrift aus den Nachlassakten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, Az. __________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ff) Änderung und Widerruf des ENZ

Rz. 42 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung, sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen eine beglaubigte Absch...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Familienbuch

Rz. 34 Muster 9.2: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Familienbuch Muster 9.2: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Familienbuch An die Stadtverwaltung – Standesamt – _________________________ Familienbuch des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach den mir vorliegenden Informationen ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskunftserteilung – unvertretbare Handlung

Rz. 287 Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist.[316] Dies gilt auch dann, wenn der ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 123 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB . Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[163] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist n...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Bereicherungsrechtliche Ausgleichung nach der Erbteilung

Rz. 207 Wenn Ausgleichungsansprüche bei der Auseinandersetzung nicht berücksichtigt worden sind, steht dem ausgleichungsberechtigten Miterben nach Abschluss der Erbteilung gegen den oder die ausgleichungspflichtigen Miterben in Höhe des auf ihn entfallenden Ausgleichungsbetrags ein Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.[209]mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (3) Beweislast bei gemischter Schenkung

Rz. 203 Behauptet der Kläger, ein entgeltliches Rechtsgeschäft beinhalte wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung eine ausgleichungspflichtige Zuwendung, so trägt er dafür die Beweislast.[203]mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 4. Verjährung

Rz. 92 Der Hauptanspruch verjährt nach §§ 195, 2287 Abs. 2 BGB innerhalb von drei Jahren seit dem Erbfall. Nach Eintritt der Verjährung des Hauptanspruchs kann grundsätzlich auch keine Auskunft mehr verlangt werden.mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Prozessuales

(1) Urkundenvorlage durch Dritte Rz. 201 Nach § 142 ZPO kann das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[200] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Be...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gegen den Erben

Rz. 225 Der Anspruch auf Wertermittlung ist, anders als der Anspruch auf Auskunft, nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Vorlage von Unterlagen und ggf. eines Gutachtens.[298] Der Anspruch auf Wertermittlung ist streng von dem auf Auskunft zu trennen und sollte auch im Klageantrag nicht vermischt werden. Auch wenn der Erbe nach dem Erbfall einen Nac...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / o) Keine Verjährung der Ausgleichungspflicht

Rz. 232 Die Ausgleichungspflicht unterliegt keiner Verjährung, denn es handelt sich nicht um einen Anspruch, der geltend gemacht wird, sondern um das Finden eines neuen Verteilerschlüssels zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens des einzelnen Erben am Nachlass. Aus diesem Grund ist auch beim Auskunftsanspruch gem. § 2057 BGB eine zeitlich unbegrenzte Totalaufklärung ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (4) Streitwert

Rz. 204 Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nicht nach dem von einer Ausgleichung zu erwartenden Vorteil, sondern nach dem Interesse an der verlangten Auskunft in ihrer Eigenschaft als den Leistungsanspruch sichernde Hilfsleistung.[204]mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Rechtsmittel

Rz. 112 Statthaftes Rechtsmittel gegen die Versagung der Akteneinsicht ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff., 63 FamFG.[106] Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 3...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Kein Einsichtsrecht eines Kindes in Grundbuch und Grundakten der Mutter wegen möglicher Grundstücksveräußerungen

Rz. 68 Gemäß § 12 Abs. 2 GBO kann die Erteilung einer Grundbuchabschrift verlangen, wem die Einsicht des Grundbuchs gestattet ist. Die Einsicht des Grundbuchs ist nach § 12 Abs. 1 GBO jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies nicht voraus, dass schon ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem im Grundbuch e...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

Rz. 72 Dazu das Kammergericht:[78] Zitat 1. Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht steht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten zu, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will; das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist. 2. Zur Darlegung des berechtigten Interesses genüg...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Einsichtsrecht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen

Rz. 12 Nach §§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3 FamFG kann jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ein eröffnetes Testament einsehen und eine beglaubigte Abschrift davon verlangen. Rz. 13 Ein rechtliches Interesse ist enger als ein berechtigtes Interesse. Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Pers...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Urkundenvorlage im Zivilprozess

Rz. 168 Die Prozesspartei hat einen prozessualen Anspruch gegen den Gegner auf Vorlegung einer Urkunde nach §§ 421 ff. ZPO. Voraussetzung für die prozessuale Vorlagepflicht ist allerdings das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Ein solcher materiellrechtlicher Anspruch auf Urkundenvorlage besteht in den Fällen, in denen der Beweisführe...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 311 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[343] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einseh...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Vorläufiger Rechtsschutz für das Feststellungsbegehren

Rz. 304 Ob eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt einer Feststellung ergehen kann, ist streitig, und wenn ja, ob es sich dann um eine Leistungs-, Sicherungs- oder Regelungsverfügung handelt. In erster Linie wird gegen die Zulässigkeit eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich ausgeschlos...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Erledigung der Hauptsache

Rz. 280 Ergibt sich nach Erteilung der Auskunft, dass von Anfang an kein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch bestanden hat, so ist fraglich, wer die Kosten zu tragen hat. Eine Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, wenn bei der Stufenklage die erteilte Auskunft zu dem Ergebnis führt, dass ein Zahlungs- bzw. Herausgabeanspruch nicht besteht. Vielmehr war in diesem Fall der ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Grundbuch

Rz. 48 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Testamentserbe hat sein berechtigtes Interesse i.d.R. mit je einer begl...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines und gesetzliche Regelung

Rz. 57 Mit dem Wegfall des § 2332 Abs. 1 BGB a.F. zum 1.1.2010 gilt grundsätzlich für pflichtteilsrechtliche Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die relativ kurze Verjährungsfrist dient dazu, eine rasche Klärung und eine schnelle, endgültige Abwicklung des Nachlasses herbeizuführen. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilserg...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Verjährung bei Erbfällen vor dem 1.1.2010

Rz. 65 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren (§ 2332 Abs. 1 BGB a.F.). Diese dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Ausgleichsanspruch nach § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilser...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 200 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft ist grundsätzlich unzulässig.[198] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn die Durchsetzung oder wenigstens die Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemacht werden kan...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (5) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 205 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / hh) Nachträgliche Vereinbarung bzw. Anordnung der Ausgleichungspflicht

Rz. 209 Eine Schenkung ist nur dann auszugleichen, wenn dies bei der Gewährung der Schenkung angeordnet wurde, § 2050 Abs. 3 BGB. Nachträglich kann der Erblasser einseitig durch Rechtsgeschäft unter Lebenden diese Anrechnungspflicht nicht mehr bestimmen. Dies geht nur durch Verfügung von Todes wegen, indem er ein Vermächtnis zu Lasten des Beschenkten und zugunsten der anderen...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung zur Erstellung

Rz. 85 Das Nachlassverzeichnis ist unverzüglich nach Amtsannahme vorzulegen (§ 2215 BGB). Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann einen Entlassungsgrund darstellen (siehe Rdn 232).[183] Dabei gewährt § 2215 BGB dem Erben einen klagbaren Anspruch auf die Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses.[184] Von der Verpflichtung zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses kann der Erblass...mehr