Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tendenzbetrieb / 2 Anzuwendendes Recht

Auf Tendenzbetriebe finden die Vorschriften der §§ 106 bis 110 BetrVG (Wirtschaftsausschuss) keine Anwendung. Die §§ 111, 112 und 113 BetrVG sind nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln. Dies bedeutet: § 111 BetrVG mit der Unterrichtung und Beratung über eine Betrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000 S. 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001 S. 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007 S. 257, 321. Merten, Die Ausweitung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2016, Luftverkehrsrec... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Er ist mangels Durchdringung des Streitstoffs (vgl. § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO) unsubstanziiert und somit unzulässig. Die gerügten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, grundsätzliche Bedeutung der Streitsache) wurden nämlich nicht hinreichend darg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2016, Streitwertkatal... / Einführung

Parallel zum Inkrafttreten des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes hatten die Präsidenten des BAG und der Landesarbeitsgerichte einen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Sinn und Zweck dieses Kataloges war es, die bis dahin zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsprechung der einzelnen Landesarbeitsgerichte zum Streitwert und Gegenstandswert ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Forderungsübergang (§ 8... / B. Der Rückgriff gegen den angestellten Fahrer (A.2.8 AKB 2015)

Rz. 2 Hat ein Kraftfahrer durch grobe Fahrlässigkeit, z.B. Trunkenheit, einen Kaskoschaden verursacht, kann der Versicherer gegen ihn in Höhe seiner Aufwendungen Regress nehmen. Die Regresslimitierung in D.2.3 AKB 2015 gilt nicht. Wichtig Dieser Regressanspruch ist grundsätzlich unbegrenzt! Rz. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2016, Beauftragung eines Sachverständigengutachtens durch den Haftpflichtversicherer

Hinweis "Die Sachverständigenkosten durch das von unserer Mandantschaft in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belaufen sich auf … EUR brutto. Ich verweise auf die Rechnung des Kfz Sachverständigenbüro … vom … Die Rechtsauffassung Ihres Hauses verfängt nicht. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist meinem Mandanten nicht anzulasten. Es ist nicht Aufgabe de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2016, Anspruch gegen ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist, ob dem Beschwerdeführer eine Terminsgebühr sowie Auslagen (Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten) zustehen, obwohl er beim Gerichtstermin am 7.2.2014 nicht an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

(Zitierte und vertiefende Literatur) Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand inkl. Lfg. 35, Dezember 2015 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsschutzrecht, 4. Auflage 2012 Däubler, Kommentar zum Tarifvertragsgesetz, 3. Auflage 2012 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016 Festschrift für Dieterich, Richterliches Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / III. Kollektivrechtliche Grundsätze

Rz. 263 Das kollektive internationale Arbeitsrecht wird nicht durch Art. 8 VO (EG) 593/08 erfasst. Gesetzliche Regelungen liegen hierzu nicht vor. Die Ausgestaltung unterliegt somit der Rechtsprechung.[20] 1. Betriebsverfassungsrecht Rz. 264 Im Zusammenhang mit internationalen Sachverhalten stellen sich aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht insb. drei Problemfelder. Zunächs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 5. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Rz. 49 Zunächst ist die Klausel an den Klauselverboten ohne Wertungsmöglichkeiten zu messen, § 309 BGB. Hierbei ist jedoch immer zu prüfen, ob die Besonderheiten des Arbeitsrechts (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) eine Nichtanwendung der Verbote bedingen.[24] Rz. 50 Bei der Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers ist zunächst § 309 Nr. 6 BGB von Interesse. Danach stellen Vertragsstrafe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / d) Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 108 Zur Vorbereitung eines Auslandseinsatzes gehört es auch, zu prüfen, inwiefern Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, sofern ein solcher besteht, gewahrt werden müssen. Es ist anerkannt, dass für das BetrVG ausschließlich das Territorialitätsprinzip gilt.[24] Dies bedeutet, dass das BetrVG dann anzuwenden ist, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, der sich auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil E: Register / Bundeszentralregister, Führungszeugnis, Allgemeines [Rdn 171]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / a) Anwendbarkeit des BetrVG

Rz. 265 Wie bereits oben erwähnt, ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das deutsche BetrVG nach dem Territorialitätsprinzip nur dann anzuwenden, wenn der betroffene im Ausland tätige Arbeitnehmer einem Betrieb mit Sitz in der BRD zuzuordnen ist und, nach Würdigung aller Gesamtumstände, nicht auf Dauer in den ausländischen Betrieb integriert werden soll[21] bzw. nur be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundüberlegungen zum A... / A. Personalauswahl

Rz. 4 Die Vorbereitung eines Auslandseinsatzes fängt mit der Auswahl des Mitarbeiters an, von dem das Unternehmen annimmt, dass er die Auslandstätigkeit am besten erfüllen wird. Gerade bei der Personalbetreuung und -auswahl für das Ausland kommt es nicht nur auf fachliche, sondern auch auf persönliche Fähigkeiten des Mitarbeiters an. Hier ist es auch notwendig, dass die Perso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen [Rdn 1018]

Rdn 1019 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 948. Rdn 1020 1.a) Die Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen ist im § 204 BRAO geregelt. Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft, Warnung und Verweis sind mit Rechtskraft wirksam/vollstreckt. Die Geldbuße wird von der RAK vollstreckt. Rdn 1021 b) Das Tätigkeitsverbot wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / 4. Einschränkungen durch Art. 9 VO (EG) 593/08

Rz. 233 Die in der Praxis wichtigste Einschränkung der freien Rechtswahl findet sich in Art. 9 VO (EG) 593/08. Unabhängig von der nach Art. 3 und Art. 8 VO (EG) 593/08 anwendbaren Rechtsordnung finden die deutschen Rechtsvorschriften, die den Sachverhalt zwingend regeln, Anwendung (sog. Eingriffsnormen). Diese Vorschriften sind auf alle in der BRD beschäftigten Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / aa) Arbeitszeit

Rz. 236 Nach § 2 Nr. 3 AEntG gelten die Regelungen des ArbZG über Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten auch in den Fällen, in denen ein ausländisches Arbeitsvertragsstatut zur Anwendung kommt. Daher darf auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ausländischem Recht unterfällt, in Deutschland werktags grds. max. nur acht Stunden arbeiten (§ 3 Satz 1 ArbZG) auch wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / b) Kündigungsschutzgesetz

Rz. 253 Bei den Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzgesetzes (§§ 1 bis 14 KSchG) handelt es sich nicht um zwingende Normen i.S.d. Art. 9 VO (EG) 593/08 EGBGB. Sie dienen in erster Linie dem Ausgleich zwischen den Bestandsschutzinteressen des Arbeitnehmers und der Vertragsfreiheit des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer obliegt es allein, den Schutz des KSchG durchzusetzen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 1. AGB-Kontrolle

Rz. 39 Arbeitsverträge unterliegen gem. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der AGB-Kontrolle und den im AGB-Recht entwickelten Leitlinien.[1] Allerdings sind für die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB. Gem. § 310 Abs. 4 BGB findet die Inhaltskontrolle auf Tarifverträge, Betriebsvereinbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2016, Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / I. Vertragliche Gestaltung

Rz. 226 Werden Arbeitnehmer von Unternehmen mit Sitz im Ausland in der BRD eingesetzt, erfolgt die Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung in erster Linie anhand der vertraglichen Gestaltung. Wird der Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen beendet und ein Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen abgeschlossen, liegt diesem regelmäßig deutsches Recht zugrunde. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / 2. Einschränkungen durch Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 593/08

Rz. 230 Die erste Einschränkung der freien Rechtswahl findet sich in Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 593/08. Danach darf dem Arbeitnehmer durch die Rechtswahl nicht der Schutz entzogen werden, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Zwingende Bestimmungen in diesem Sinne finden sich verstreut durch das gesamte Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 8. Rechtsfolgen bei unwirksamer Bestimmung

Rz. 60 Sind einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrags geworden, bleibt der Vertrag entgegen der Anordnung des § 139 BGB i.Ü. wirksam, § 306 Abs. 1 BGB.[50] Der Inhalt des Vertrags richtet sich hinsichtlich der unwirksamen Klausel nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306 Abs. 2 BGB. Die Rechtsprechung des BGH leitet hieraus das Verbot der ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / 4. Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 152 Voraussetzung für eine betriebsverfassungsrechtliche Anbindung des im Ausland eingesetzten Mitarbeiters an den deutschen Betrieb ist, dass der Mitarbeiter als noch in den Heimatbetrieb eingegliedert angesehen werden kann. Das BetrVG findet nämlich nur dann Anwendung, wenn sog. Ausstrahlungsfälle vorliegen, d.h. eine Bindung zum Inlandsunternehmen noch gegeben ist. Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / m) Haftung des Arbeitnehmers

Rz. 143 Das Haftungsrisiko des Arbeitnehmers ist während des Auslandseinsatzes ebenfalls erhöht. Verursacht der Arbeitnehmer einen Sachschaden an den Gegenständen seines deutschen Arbeitgebers, haftet er, soweit das deutsche Arbeitsverhältnis weiter besteht, nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Danach haftet der Arbeitnehmer bei einfacher Fahrlässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Auslandseinsatz von Arb... / c) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Rz. 254 Findet auf ein Arbeitsverhältnis ausländisches Arbeitsvertragsstatut Anwendung, hat der Arbeitnehmer im Fall der Krankheit keine Ansprüche aus dem EFZG. Die Regelung des § 3 Abs. 1 EFZG beinhaltet keine zwingende Vorschrift i.S.d. Art. 9 VO (EG) 593/08. Bei dieser Norm steht der individuelle Schutz des Arbeitnehmers im Vordergrund.[14] Anwendung finden vielmehr aussc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / a) Die auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Rechtsordnung

Rz. 91 Die Feststellung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts ist eine der zentralen Fragen bei der Vorbereitung des Auslandseinsatzes. D.h. das Arbeitsverhältnisstatut (teilweise auch Arbeitsvertragsstatut genannt) ist zu bestimmen. Diese Frage entscheidet das internationale Privatrecht des Arbeitsrechts. Diese Regelungen des internationalen Privatrechts stammten ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erstattungs-ABC

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 1 Dienstwohnung im weiten Sinne

Wenn im Bereich des öffentlichen Dienstes von einer Dienstwohnung gesprochen wird, so ist damit vielfach jede Form der Überlassung einer Wohnung an einen Beschäftigten gemeint. Wohnraum kann an einen Beschäftigten in folgenden Formen überlassen werden: Dienstwohnung (im engeren Sinne) Werkmietwohnung (z. T. auch Dienstmietwohnung genannt) "normale"/einfache Werkmietwohnung funkti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 7, Art. 86 Abs. 1 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurden die Wörter "Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten" durch die Wörter "allgemeine Renten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2015, Anspruch des P... / Sachverhalt

Am 6.5.2013 erhob die Kl. durch ihren Prozessbevollmächtigten RA Dr. A vor dem SG Bayreuth Klage betreffend die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids. Gleichzeitig beantragte sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten. Zu dem auf den 7.2.2014 angesetzten Erörterungstermin erschien für die Kl. nicht RA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / III. Schnittstellen Arbeitsrecht/Familienvermögensrecht

1. Grundsatz Rz. 358 Eine echte vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ehegatten erfolgt bei den Themen Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes und bei der Beendigung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnis. 2. Abfindung a) Ausgangslage Rz. 359 Bei einer Abfindung ist entscheidend, ob diese familienrechtlich als Ersatz für ein nach Verlust des Arbeitsverhältnisses er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / K. Schnittstellen zum Arbeitsrecht

I. Grundsatz Rz. 353 Im Familienvermögensrecht geht es vorrangig nicht um die Berechnung des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung oder um Fragen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Kinderbetreuung zu arbeitsvertraglichen Pflichten und Rechten stehen. Vielmehr sind zur Ermittlung des jeweiligen Vermögens der Ehegatten arbeitsrechtliche Bezüge herzustellen und Vermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 3. Ehegattenarbeitsverhältnis

a) Grundsatz Rz. 378 Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten finden auch bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis statt. Bei Trennung oder Scheidung wird im Regelfall ein mit dem anderen Ehegatten bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortgeführt. Es ist auch zu entscheiden, ob bei der Mitarbeit "im Betrieb" des anderen Ehegatten überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 2. Abfindung

a) Ausgangslage Rz. 359 Bei einer Abfindung ist entscheidend, ob diese familienrechtlich als Ersatz für ein nach Verlust des Arbeitsverhältnisses erzieltes geringeres Einkommen herangezogen wird oder als Vermögen im Zugewinn zu berücksichtigen ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen, da im Falle einer Scheidung eine Prognose zu erfolgen hat, ob stichtagsbezogen auf die Rechtshä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 1. Grundsatz

Rz. 358 Eine echte vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Ehegatten erfolgt bei den Themen Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes und bei der Beendigung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnis.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / bb) Abfindung und Unterhaltsansprüche im Anfangsvermögen

Rz. 377 Bei der Ermittlung des Anfangsvermögens wird auch zu beachten sein, ob eine bereits bei Eheschließung vorhandene Abfindung für die Berechnung anderweitiger Unterhaltsansprüche – zum Beispiel für nachehelichen Unterhalt aus erster Ehe oder Kindesunterhaltsansprüche – eingesetzt worden ist und somit herabgesetzt werden müsste.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / a) Grundsatz

Rz. 378 Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten finden auch bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis statt. Bei Trennung oder Scheidung wird im Regelfall ein mit dem anderen Ehegatten bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortgeführt. Es ist auch zu entscheiden, ob bei der Mitarbeit "im Betrieb" des anderen Ehegatten überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt, mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / a) Ausgangslage

Rz. 359 Bei einer Abfindung ist entscheidend, ob diese familienrechtlich als Ersatz für ein nach Verlust des Arbeitsverhältnisses erzieltes geringeres Einkommen herangezogen wird oder als Vermögen im Zugewinn zu berücksichtigen ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen, da im Falle einer Scheidung eine Prognose zu erfolgen hat, ob stichtagsbezogen auf die Rechtshängigkeit des Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / g) Berücksichtigung im Anfangsvermögen

Rz. 374 Vornehmlich wird die Frage der Einbeziehung einer Abfindung nur bei der Ermittlung des Endvermögens angesprochen. Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass ähnliche Bewertungen wie beim Endvermögen auch bei der Ermittlung des Anfangsvermögens auftreten können. aa) Sozialplanabfindung im Anfangsvermögen Rz. 375 So wird in einem Urteil des BGH eine Abfindung in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / e) Scheinabfindungen

Rz. 367 Es kommt nicht selten vor, dass mit einer Kündigungsschutzklage mehrere nacheinander ausgesprochene Kündigungen angriffen werden, die jeweils verschiedene Beendigungszeitpunkte ausweisen. Wenn eine solche Klage mit einer Zahlungsklage auf rückständiges Gehalt über den ersten Beendigungszeitpunkt hinaus verbunden ist, sollte die Abfindung bei einer Einigung auf die Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / c) Abfindungshöhe

Rz. 361 Die jeweilige Begründung der Höhe einer Abfindung ist unterschiedlich. Bei einem Sozialplan sollen die wirtschaftlichen Nachteile, die ausdrücklich auch mögliche Einkommensminderung mit umfassen, ausgeglichen werden. Bei einer Auflösungsabfindung nach §§ 9 und 10 KSchG, die gerechtfertigt ist, wenn die Kündigung zwar als rechtswidrig festgestellt wird, es aber dem Ar...mehr