Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Schnittstellen... / d) Fazit

Wie festgestellt, kann grundsätzlich in einem verweisenden Rechtssatz auf Begriffe eines anderen Rechtsgebietes verwiesen werden. So erwähnt z.B. die Bundesagentur für Arbeit in ihren Formularen den Begriff "Ausfall von Arbeitseinkommen". Dabei geht es i.d.R. nicht um das vollständige Einkommen, sondern nur um das – reduzierte – Einkommen nach dem SGB III. Es bedarf nicht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / I. Einleitung

Bis zu der Aufgabe der Rechtsprechung durch das BAG im Jahr 2010 (BAG, Urt. v. 7.7.2010 – 4 AZR 549/08, NZA 2010, 1068) galt über Jahrzehnte im Arbeitsrecht der Grundsatz "ein Betrieb – ein Tarif" (vgl. BAG, Urt. v. 29.3.1957 – 1 AZR 208/55, AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tairfkonkurrenz). Mit diesem Prinzip der Tarifeinheit stellte die Rechtsprechung sicher, dass bei Kollisionen zweie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Der Franchisev... / b) Kündigungsfrist

Die fristlose Kündigung ist gem. § 314 Abs. 3 BGB innerhalb angemessener Frist zu erklären. Die Angemessenheit dieser Frist wird allerdings nicht im Gesetz definiert. Insofern kann auf die Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht zurückgegriffen werden, da auch gegenüber einem Handelsvertreter die fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrags gem. § 89a HGB innerhalb ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Arbeitsvertrag... / III. Hinweis

Fraglich bleibt, ob die Gesetzesänderung bei den Verbrauchern und Unternehmen Unklarheiten beseitigt und dem Rechtsverkehr Auseinandersetzungen erspart. Als gesichert kann indes gelten, dass die Gefahrgeneigtheit der Vertragsgestaltung erhalten bleibt. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie der "Markt" reagiert und welchen "neuen Rahmen" die Rechtsprechung in Ansehung der zur Prü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelung der Werkverträge in der Kritik

Die geplanten Reformen im Arbeitsrecht sind auf heftigen Widerstand der Arbeitgeber gestoßen. Diese kritisieren insbesondere die Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium zur Reform der Werkverträge, aber auch das Vorhaben des Familienministeriums zur Lohngleichheit bei Frauen. Diese Pläne finden sich bereits im Koalitionsvertrag. Noch vor kurzem hatte Kanzlerin Merkel in einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / VI. Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren

Ab dem 1.1.2017 kann die Befreiung oder Ermäßigung von den Rundfunkgebühren rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden (§ 4 Abs. 4 S. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren (so für die Befreiung beim Leistungsbezug im SGB II, SGB XII oder wenn schwerbehinderten Menschen das Merkzeichen RF zugesprochen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2016, Rechtsprechungs... / c) Fremdgeschäftsführer und Praktikanten zählen beim Schwellenwert

Weil der unionsrechtliche Begriff des "Arbeitnehmers" autonom – unabhängig von nationalen Normen – auszulegen ist, zählen Fremdgeschäftsführer und Praktikanten bei der Berechnung des Schwellenwertes mit (vgl. EuGH, Urt. v. 9.7.2015 – C-229/14 "Balkaya", DB 2015, 1965). Der EuGH bejaht die Abhängigkeit und damit die Arbeitnehmereigenschaft bereits dann, wenn gesellschaftsrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 7. Voraussetzungen für einen Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG

Gemäß § 153 Abs. 4 S. 1 SGG kann das LSG die Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn es sie einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. In einem Verfahren hatte das SG durch Urteil ohne mündliche Verhandlung die Klage abgewiesen. Das LSG wies durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG die Berufung zurück und ließ die Revision zu. Es f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Personalia

Ende Januar ist der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Lutz Strohn nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Nach Stationen am LG Wuppertal und OLG Düsseldorf kam Prof. Dr. Strohn im Jahr 2003 an den BGH, wo er seitdem dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein: Zuständigkeit deutscher Gerichte

(OLG München, Urt. v. 8.1.2015 – 14 U 2110/14) • Für den Rückforderungsanspruch (nach Widerspruch gem. § 5a VVG a.F.) gegen eine Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein sind die deutschen Gerichte international zuständig. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 EGVVG. Die lex fori (hier: das deutsche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Das Tarifeinhe... / VI. Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Tarifeinheitsgesetz Tarifkollisionen nach dem Mehrheitsprinzip auflösen und so die Tarifeinheit im Betrieb herstellen will. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie soll gesichert und ausufernde Arbeitskämpfe insbesondere in essentiellen Bereichen vermieden werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Ziele in der arbeitsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / I. Vorbemerkung

Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" zahlen zu sollen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Buchreport / Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, 2.088 S., ZAP Verlag, 139 EUR

Schlichtweg praktisch! Dieses Kompendium umfasst sämtliche Themengebiete des Verkehrsrechts und schafft es, beim Spagat vom Zivilrecht über das Strafrecht bis zum Verwaltungsrecht umfassend und verständlich zu bleiben. Klar strukturiert wird der Leser an jeden Bereich vom Allgemeinen zum Speziellen herangeführt. Das somit rasch angeeignete Problembewusstsein ermöglicht ein v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / IV. Ausbildungsförderung

Durch das bereits am 23.12.2014 verabschiedete 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine BAföG-Reform beschlossen, die in ihren wesentlichen Teilen erst im August 2016 mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bzw. des kommenden Wintersemesters in Kraft tritt. Auch hier bestand Handlungsbedarf bereits deshalb, weil über sechs Jahre h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Buchreport / Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl. 2016, 1.064 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das nunmehr in der siebten Auflage erscheinende, sich in sechs Kapitel gliedernde Handbuch, stellt die hochkomplexe Materie des Rechts der betrieblichen Alters­versorgung einschließlich seiner sozial- und steuerrechtlichen Implikationen syste­matisch und präzise dar. Neben einer auch für Einsteiger verständlichen Erläuterung der allgemeinen Grundlagen zum Betriebsrentenrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 2. Kündigung – Klageverzicht – Inhaltskontrolle

Ohne Gegenleistung ist ein Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG, Urt. v. 25.9.2014 – 2 AZR 788/13, ArbRB 2015, 168). Das BAG nennt selbst kompensierende Elemente: In Bezug auf den Beendigungszeitpunkt, die Beendigungsart, Zahlung einer Entlassungsentschädigung, Verzicht auf eigene Ersatzansprüche. Doch was ist mit ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / X. Urlaub

Das vieldiskutierte Urteil, das der Gerichtshof der Europäischen Union (damals noch Europäischer Gerichtshof) in Sachen "Schultz-Hoff" verkündete (EuGH 20.1.2009 – C-350/06 und C-520/06, NZA 2009, 135) zwang den Neunten Senat des BAG v. zu einer grundlegenden Reform und Neuausrichtung des Urlaubsrechts, die sich auch auf die Vertragsgestaltungspraxis auswirkt (vgl. Wesemann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 10 Mehr Erledigungen bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Die Anzahl der im vergangenen Jahr 2016 bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft eingegangenen Anträge ist nur leicht gestiegen, dafür konnte die Zahl der den Parteien unterbreiteten Schlichtungsvorschläge deutlich gesteigert werden; sie stieg um 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies meldete die Schlichtungsstelle kürzlich in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Schlichtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / 1. Abwicklungsvertrag – vorzeitiges Ausscheiden, sog. Turboklausel – Schriftform

Eine in der Praxis häufig zu findende Vereinbarung sieht vor, dass ein Abwicklungsvertrag für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsieht, nach seiner Wahl, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, sog. Turboklausel. Eine solche Erklärung bedarf gem. § 623 BGB zwingend der gesetzlichen Schriftform (BAG, Urt. v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14, NZA 2016, 36...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VI. Freiwilligkeitsvorbehalt

Nachdem infolge der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht die Anforderungen an eine transparente Vertragsgestaltung merklich gestiegen sind, erweisen sich insbesondere Freiwilligkeitsvorbehalte, etwa im Zusammenhang mit Sonderzahlungen, oftmals als unwirksam (Reinfelder a.a.O., 10; Richter ArbRAktuell 2014, 193; Schäfer öAT 2013, 243; Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Lakies ArbRAktuel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. 40-EUR-Beitreibungspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB

Weitgehend unbeachtet blieb bisher, dass das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes" (EEG) vom 22.7.2014 (BGBl I, S. 1218) gesetzliche Neuerungen für den Fall des Zahlungsverzugs mit sich gebracht hat. In § 288 BGB wurde u.a. ein neuer Absatz 5 eingeführt, der besagt, dass der Gläubiger einer Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / V. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind für den Arbeitnehmer insbesondere die Folgen für einen künftigen Arbeitslosengeldanspruch von elementarer Bedeutung. Muss sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Aufhebungsvertrag arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, sind zuvor folgende Gesichtspunkte genau zu prüfen: die Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Neuordnung des ... / 8. Sanktionierung auch geringfügiger Verstöße gegen die neu begründeten Verpflichtungen und gesetzlichen Vorgaben

Während bislang Verstöße gegen das Gebot eines nur vorübergehenden Einsatzes von Zeitarbeitnehmern kaum sanktioniert waren, sieht die Neuregelung selbst bei nur geringfügigen Verstößen weitreichende Sanktionen vor. Das gilt sowohl für die Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer als auch für Verstöße gegen das Equal-Pay-Gebot oder gegen die Denominationspflicht. So kann et...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Praxistipps

Ob der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt hat (und deshalb von der Bundesagentur eine Sperrzeit festgestellt worden ist), ist vom angerufenen Sozialgericht zu klären. Sofern ein arbeitsgerichtliches Verfahren stattgefunden hat oder stattfindet, dürfen die Parteien in diesem Verfahren keine Vereinbarungen treffen, die zu Lasten der Versic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / II. Überblick zum Schutzgut "psychische Gesundheit"

Die psychische Gesundheit jedes Menschen ist grundlegend in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) geregelt. Für die arbeitsrechtliche Anwendung mit Bezug auf Fragen der psychischen Überlastung am Arbeitsplatz wird in erster Linie der Bereich der sozialen Sphäre betroffen sein. Diese umfasst den Lebensbereich eines Menschen, in dem dieser mit anderen interagiert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2017, Schutzgut Arbe... / a) Überlastungsanzeige und Priorisierungsanforderung

Mit einer Überlastungsanzeige kann der Arbeitnehmer auf seine Situation aufmerksam machen. Die Überlastungsanzeige ist sowohl Recht als auch Pflicht des überlasteten Arbeitnehmers. Ziel einer solchen Anzeige ist es, den Arbeitgeber über eine ordnungswidrige Arbeitssituation zu informieren, damit dieser pflichtgemäß für Abhilfe sorgen kann. Der Begriff "Überlastungsanzeige" i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Expertenkontroverse zur geplanten Tarifeinheit

Der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 52) sollte noch nicht das letzte Wort zu diesem Thema sein. Dafür plädierte die Mehrheit der Sachverständigen Anfang Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Für das Gesetz sprachen sich der Deutsche Gewerk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Aufhebungsvertr... / II. Muster: Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag zwischen: § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen seit dem (...) bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betrieblichen/betriebsbedingten Grün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Neuregelungen im August

Im August ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Arbeitsrecht; wichtige Änderungen gibt es jedoch auch im Ausländerrecht sowie bei der Ausbildung in den Anwaltskanzleien. Im Einzelnen: Dokumentation beim Mindestlohn Der Arbeitgeber braucht seit dem 1. August keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr anzufertigen, wenn das regelmäßige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Reform der Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschlossen

Der Bundestag hat am 21. Oktober die von der Bundesregierung im Sommer auf den Weg gebrachten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschlossen. Damit sollen die Rechte von Leiharbeitnehmern gestärkt und Missbräuche bei Werkverträgen eingedämmt werden (vgl. hierzu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 17/2016, S. 885). Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / VIII. Ausschlussfristen

Auch die im Arbeitsrecht praktisch ungemein bedeutsamen Ausschlussfristen (synonym: Verfallfristen bzw. -klauseln) unterliegen in Form einzelvertraglicher Regelungen einer AGB-Kontrolle (vgl. BAG v. 25.5.2005 – 5 AZR 572/04, NZA 2005, 1111; Lakies ArbRAktuell 2013, 318). Zu unterscheiden sind ein- und zweistufige Ausschlussfristen. Während die einstufige Ausschlussfrist nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 7. Beispiele

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, beschäftigt zu werden, mit Hilfe einer Leistungsverfügung durchgesetzt werden. Allerdings bedarf es für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes der Glaubhaftmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2011 – 4 SaGa 2600/11, NZA-RR 2011, 551). So muss d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Anwendungsbeispiel

Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort gelangen Sie in einen Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Sie werden begrüßt und gefragt, was man für Sie tun kann. Sie schreiben, oder dank Spracherkennung sagen Sie: „Ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich bin nicht sicher, ob die Kündigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2016, Die Dauer des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadensfall

Hinweis "Sie haben in Ihrem Abrechnungsschreiben lediglich die Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten kalkulierte Wiederbeschaffungsdauer zugrunde gelegt. Dies ist nicht zutreffend. Ergänzend hierzu ist Nutzungsausfall zu leisten für die zur Schadensfeststellung erforderliche Zeit sowie einen sich daran anschließenden Überlegungszeitraum. Der Unfall datierte vom …...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Buchreport / Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber (Hrsg.), Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, 1. Aufl. 2015, 2.008 S., Nomos Verlag, 88 EUR

Das Sozialrecht und die in seinem Mittelpunkt stehenden, oft existenziell bedeutsamen Sozialleistungen haben – gerade auch in der anwaltlichen Praxis – aufgrund der vielfältigen Beziehungen dieser Materie zu anderen Rechtsgebieten (wie zum Arbeits-, Familien- oder Schadensersatzrecht) erhebliche Relevanz. Seine Komplexität und Unübersichtlichkeit sorgt aber häufig für Proble...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Rechtsprechungs... / 1. Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Klage?

Tarifverträge sehen regelmäßig für die schriftliche außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen vor. Für die Wahrung einer solchen Frist kommt es auf den Zugang der Geltendmachung beim Arbeitsvertragspartner an. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 130 Abs. 1 S. 1 BGB, die sich auf Willenserklärungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / I. Vorbemerkung

Zum 1.8.2016 bzw. zum 1.1.2017 – teilweise erst mit noch späterem Inkrafttreten – hat sich eine Vielzahl von Änderungen im Sozialrecht ergeben. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich bewusst auf solche weitere Neuerungen, die für die anwaltliche Praxis – nicht nur im Sozialrecht, sondern teilweise auch im Bereich des Arbeitsrechts – bedeutsam sein dürften.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Schnittstellen... / a) Arbeitnehmer

Bei der Beurteilung eines Sachverhalts muss der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gelegentlich Gesetze eines fremden Rechtssystems anwenden. Dann taucht die Frage auf, wie Begriffe auszulegen sind, wenn deren sprachliche Fassung mit der uns geläufigen übereinstimmt. Selbst ohne solche Wechselwirkungen können bei der inhaltlichen Bestimmung gleichlautender Begriffe Auslegungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Nahles, die Leiharbeit künftig auf ihre Kernfunktion zu beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern, ist Ende Juli vom Bundeskabinett angenommen worden, nachdem zuvor in einem Spitzentreffen von Koalitionspolitikern in einem größeren Rahmen Einigkeit über verschiedene Vorhaben erzielt worden war (vgl. dazu ZAP Anwaltsmaga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Schnittstellen... / a) Gemeinsame Aufgabenbewältigung

Probleme der Auslegung treten insbesondere bei inhaltlichen Beziehungen zwischen Sozialrecht und Privatrecht auf, wenn beide Disziplinen gemeinsame Aufgaben bewältigen, z.B. bei der Lösung gemeinsamer sozialer Konflikte. Darunter fällt u.a. die Sicherung des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung, wenn ein Arbeitnehmer nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Rechtsprechung... / a) Aufgabe der "Kopf- und Seele-Rechtsprechung"

Während Vorstände von Aktiengesellschaften von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind (§ 1 S. 3 SGB VI, § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III) – da sie regelmäßig Bezüge haben, die über der Bemessungsgrenze liegen, sind sie auch nicht gesetzlich krankenversichert – ist die Rechtslage bei Beschäftigten einer GmbH a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 1. Aufgabe der "Kopf- und Seele-Rechtsprechung"

Hinsichtlich der Versicherungspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung ist abzustellen auf § 1 Abs. 1 S. 1 SGB IV, und zwar auf die Beschäftigung in nicht selbstständiger Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tendenzbetrieb / Arbeitsrecht

1 Bestimmung des Tendenzbetriebs Von einem Tendenzunternehmen kann nur gesprochen werden, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das geistig-ideelle Vorstellungen verwirklichen will, und zwar Vorstellungen, wie sie in § 118 BetrVG genannt sind. Hinsichtlich des Tendenzcharakters eines Unternehmens spielt der Umstand keine entscheidende Rolle, ob gleichzeitig mit der Verfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tendenzbetrieb / 1 Bestimmung des Tendenzbetriebs

Von einem Tendenzunternehmen kann nur gesprochen werden, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das geistig-ideelle Vorstellungen verwirklichen will, und zwar Vorstellungen, wie sie in § 118 BetrVG genannt sind. Hinsichtlich des Tendenzcharakters eines Unternehmens spielt der Umstand keine entscheidende Rolle, ob gleichzeitig mit der Verfolgung geistig-ideeller Vorstellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tendenzbetrieb / Zusammenfassung

Begriff Tendenzbetriebe sind Betriebe, die unmittelbar und überwiegend politischen, koalitionspolitischen (also z. B. die Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen betreffenden), konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tendenzbetrieb / 3 Religionsgemeinschaften

Auf Religionsgesellschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen ist das BetrVG überhaupt nicht anzuwenden.[1] Unter den Begriff "Religionsgemeinschaft" im Sinne des § 118 Abs. 2 BetrVG fallen nicht nur die eigentlichen Religionsgemeinschaften, sondern auch deren ausgegliederte selbstständige Teile wie die religiösen Orden und die so genannten Säkularinstitu...mehr