Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss.

Die Zukunft liegt jedoch, das zeigt die rasant zunehmende Zahl webbasierter Anwendungen und sog. Clouddienste, in einer stets und automatisch in aktueller Version zur Verfügung stehenden Software. Für Anwälte bedeutet dies: Vergessene oder übersehene Gebührentatbestände und damit verschenkte Umsätze – Gebührenexperten schätzen hier den Verlust in den Kanzleien auf bis zu 30 % – sowie auch die in der Praxis häufigen Beanstandungen von Rechnungen durch Rechtsschutzversicherer könnten so einfach vermieden werden.

Eine derartige innovative Software bietet der Deutsche Anwaltverlag ab Januar 2016 an: AnwaltsGebühren.Online. Das System umfasst aktuell die Gebührenabrechnung im Familienrecht. Miet-, Verkehrs- und Arbeitsrecht sowie Sozialrecht folgen im Laufe des Jahres. An der Erstellung der Software, die sich vorwiegend an kleinere und mittlere Kanzleien richtet, haben führende Fachautoren aus den einschlägigen Rechtsgebieten mitgewirkt, so dass sichergestellt ist, dass der Anwender – ähnlich wie bei einer Steuererklärungssoftware – kompetent durch die Abrechnung geführt wird, während ihm am Bildschirmrand ausführliche gebührenrechtliche Erläuterungen geboten werden.

Der Verlag stellt weitere Informationen und auch die Möglichkeit AnwaltsGebühren.Online gratis und unverbindlich zu testen, auf der Internetseite https://anwaltsgebuehren.online zur Verfügung.

[Quelle: Anwaltverlag]

ZAP 1/2016, S. 2 – 8

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