Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stellte sie heraus, dass die gleichzeitige Bezeichnung als Spezialist und Fachanwalt für ein und denselben Bereich unzulässig sei. Aufgrund der Weite der Tätigkeitsfelder, für die Fachanwaltschaften eingerichtet seien, sei ein Spezialistentum auf dem gesamten Gebiet einer Fachanwaltschaft i.d.R. nicht möglich und daher nach § 7 Abs. 2 BORA irreführend. Dagegen sah die Kammer die Bezeichnung "Spezialist für Erbschaftsteuer" als zulässig an, weil der Kläger hinreichend dargelegt habe, dass er insoweit über zusätzliche theoretische Kenntnisse verfüge und auf diesem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sei.

Der Kläger stellte die ihm zur Last gelegte Irreführung in Abrede. Er verwies u.a. darauf, dass er in seinen etwa 33 Berufsjahren fast ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig gewesen sei und dass er im Verfahren zur Erlangung der ihm 2005 verliehenen Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" eine Fallliste mit mehr als 600 einschlägigen Fällen aus den drei Jahren vor Antragstellung vorgelegt habe. In den (streitgegenständlichen) Jahren 2010 bis 2012 habe er als Anwalt jeweils zwischen 53 und 60 neue erbrechtliche Mandate übernommen, dazu seien jährlich zwischen 233 und 359 neue notarielle Angelegenheiten mit erbrechtlichem Schwerpunkt gekommen. Außerdem sei er Mitglied mehrerer erbrechtlicher Vereinigungen, habe an zahlreichen erbrechtlichen Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen teilgenommen sowie eine Vielzahl einschlägiger populärwissenschaftlichen Aufsätzen vorzuweisen und mehr als einhundert Vorträge vor Laienpublikum gehalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge