Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" zahlen zu sollen. Der Prozessanwalt befindet sich hier auf einem psychologisch besonders schwierigen Terrain. Angesichts der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in den vergangenen beiden Jahrzehnten sind Vertragsstrafestreitigkeiten aber auch juristisch deutlich anspruchsvoller geworden. Dieser Beitrag soll verdeutlichen, was bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zu beachten ist, welche Verteidigungsmöglichkeiten für den Beklagten bestehen und wie der Kläger böse Überraschungen im Prozess vermeiden kann. Vertragsstrafen kommen auf unterschiedlichen Gebieten des Zivilrechts, wie z.B. im Urheberrecht, Presserecht, Äußerungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Baurecht und im gewerblichen Rechtsschutz, in Betracht. Vorliegende Darstellung orientiert sich überwiegend an der in der Praxis häufigsten Konstellation, nämlich der Vertragsstrafe zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs.

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