Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 1 Einführung / b) Offensichtliches Scheinarbeitsverhältnis

Rz. 379 Bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis wird geprüft, ob rechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Allein die bloße Bezeichnung oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages wird nicht ausreichen, um auch in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zu gelangen. Rz. 380 Die entscheidende Voraussetzung ist zunächst, dass...mehr

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§ 1 Einführung / d) Beendigung

Rz. 382 Mit der Trennung oder Scheidung wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Das Scheitern der Ehe kann auch nicht als Zweckbefristung nach §§ 14 und 15 TzBfG vereinbart werden. Es bedarf vielmehr einer schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen (§ 622 BGB) oder vertraglichen Kündigungsfrist. Wenn der Ehegatte als Arbeitgeber kündigt und in de...mehr

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§ 1 Einführung / aa) Sozialplanabfindung im Anfangsvermögen

Rz. 375 So wird in einem Urteil des BGH eine Abfindung in das Anfangsvermögens eingestellt, obwohl der Sozialplan erst nach der Eheschließung abgeschlossen worden war.[277] Zuvor bestand jedoch ein "qualifizierter" Interessenausgleich. Dies ist insofern eine Ausnahmeentscheidung, da in einem Interessenausgleich (Einigung über die geplante Betriebsänderung) keine durchsetzbar...mehr

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§ 1 Einführung / b) Rechtliche Grundlage

Rz. 360 Ein Anspruch auf eine Abfindung wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht nur, wenn ein Sozialplan nach § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG abgeschlossen worden ist, wenn nach §§ 9 und 10 KSchG das Arbeitsgericht einem Auflösungsantrag folgt oder durch Abschluss einer individuellen Vereinbarung (Abfindungsvergleich). Eine Besonderheit stellt die Kündigung nach § 1...mehr

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§ 1 Einführung / c) Maßstab Fremdvergleich

Rz. 381 Die rechtliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses hängt auch davon ab, ob die vereinbarten und durchgeführten Arbeitsbedingungen von Arbeitsleistung und Gegenleistung (Gehalt) einem Fremdvergleich standhalten. Es sollten somit ein angemessenes Gehalt sowie übliche Dienstwagenregelungen oder sonstige Gehaltsbestandteile vereinbart werden. Das Gehalt ist z...mehr

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§ 1 Einführung / f) Familienrechtliche Einordnung

Rz. 371 Aus familienrechtlicher Sicht ist nunmehr weitgehend entschieden, dass eine Abfindung zunächst bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs zur Aufstockung des Nettogehaltes gegenüber der zukünftig erwarteten oder bereits eingetretenen geringeren Gehaltshöhe bei einer neuen Beschäftigung oder bei Bezug von Arbeitslosengeld bis zur "Höchstgrenze" des Bedarfs auf Grund des ...mehr

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§ 1 Einführung / II. Schnittstellen außerhalb des Familienvermögensrechtes

Rz. 354 Dennoch sollen zum besseren Verständnis der Bandbreite des Einwirkens arbeitsrechtlicher Entscheidungen auf familienrechtliche Sachverhalte einige Punkte herausgegriffen werden. 1. Beschäftigungsverbot/Arbeitsunfähigkeit Rz. 355 Bei einer Schwangerschaft während eines Arbeitsverhältnisses ist vielfach eine Abgrenzung zwischen einem Beschäftigungsverbot und krankheitsbe...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Fazit

Rz. 384 Zusammenfassend ist festzustellen, dass insbesondere die unterschiedliche Begriffsbestimmung der Abfindung aus arbeitsrechtlicher und familienrechtlicher Sicht tatsächlich unerheblich ist, da die Definition des BGH von der gesetzlichen Definition einer Abfindung insbesondere im Sinne des BetrVG gedeckt ist. Die Aufteilung der Abfindung in Lohnersatz und sonstige Ents...mehr

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§ 1 Einführung / d) Pauschaler Ausgleich/Steuerliche Aspekte

Rz. 362 Bei einer Sozialplan-, einer Auflösungsabfindung oder einer Abfindung durch Vergleich wird arbeitsrechtlich nicht zwischen Gehaltsersatzfunktion zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes oder eines zukünftigen geringeren Einkommens und dem Ausgleich sonstiger sozialer Nachteile unterschieden. Hierbei wird auf die Definition des BAG verwiesen, wonach eine Abfindung einen...mehr

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§ 1 Einführung / I. Grundsatz

Rz. 353 Im Familienvermögensrecht geht es vorrangig nicht um die Berechnung des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung oder um Fragen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Kinderbetreuung zu arbeitsvertraglichen Pflichten und Rechten stehen. Vielmehr sind zur Ermittlung des jeweiligen Vermögens der Ehegatten arbeitsrechtliche Bezüge herzustellen und Vermögensposition...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Gehaltsermittlung

Rz. 357 Ansonsten ist bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens die Steuerklassenwahl, Vergütungsbestandteile, insbesondere Firmenwagen, Zulagen, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung sowie Mehrarbeit zu beachten. Hier sind die familienrechtlichen Grundsätze zur Ermittlung des bereinigten Einkommens jedoch regelmäßig einschlägiger und es dürfte nur in Ausnahmefällen auf eine ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / II. Ausgleich über das Gesellschaftsrecht/Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 427 Beim Scheitern einer Ehe stellt sich somit auch die Frage, ob ein Vermögensausgleich über das Gesellschaftsrecht nach §§ 730 ff. BGB wegen des Vorliegens einer Ehegatteninnengesellschaft durchzuführen ist. Die Annahme einer konkludent geschlossenen Ehegatteninnengesellschaft setzt voraus, dass Zitat Ehegatten im Rahmen einer wirtschaftlichen Zielsetzung einen gemeinsam...mehr

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Vorwort

"Die Ehe ist der wechselseitige Gebrauch, den ein Mensch von eines anderen Geschlechtsorganen und Vermögen macht." Immanuel Kant (1724 – 1804) In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" aus dem Deutschen Anwaltverlag erscheint mit dem "Familienvermögensrecht" nun ein weiterer Band, mit welchem dem Familienrechtler eine konkrete Arbeitshilfe für die Lösung des Kant‘schen wech...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Auskunftsverpflichtung des Arbeitgebers

Rz. 356 Weithin bei Arbeitgebern unbekannt ist die Möglichkeit des Gerichts, in einem Unterhaltsverfahren auf Antrag nach § 236 FamFG über die Höhe der Einkünfte des Arbeitnehmers Auskünfte und Belege anzufordern. Dies gilt auch gegenüber Versicherungsunternehmen und Finanzämtern. Nach § 390 ZPO kann diese Verpflichtung gegen dem Arbeitgeber oder dem sonstigen auskunftsverpf...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Beschäftigungsverbot/Arbeitsunfähigkeit

Rz. 355 Bei einer Schwangerschaft während eines Arbeitsverhältnisses ist vielfach eine Abgrenzung zwischen einem Beschäftigungsverbot und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vorzunehmen.[267] Bei einem Beschäftigungsverbot besteht der Anspruch auf ungeschmälerte Gehaltszahlung – bei Arbeitsunfähigkeit "nur" der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen mi...mehr

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AGS 10/2015, Herausgabe ein... / 1 Aus den Gründen

Der Streitwert von Herausgabeansprüchen bemisst sich regelmäßig nach dem gem. § 3 ZPO zu schätzenden Verkehrswert der herauszugebenden Sache (LAG Sachsen v. 15. 3.2007 – 4 (1) Ta 188/06; Ostrowicz/Künzel/Scholz, Streitwertbemessung, 5. Aufl. 2011, Rn 374, 383; Meier/Becker, Streitwerte im Arbeitsrecht, 3. Aufl., Rn 160; Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht, 4. Au...mehr

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zfs 10/2015, Rechtsweg zu d... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… a) Der Ersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers nach § 110 Abs. 1a SGB VII entsteht, wenn Unternehmer Schwarzarbeit nach § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl I S. 1842) erbringen und dadurch bewirken, dass Beiträge nach dem 6. Kapitel des SGB VII nicht, nic...mehr

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zfs 9/2015, Rückabwicklung Kaufvertrag – Berechnung gezogener Nutzungen des Käufers (Wertersatz)

Hinweis "Mit Schreiben vom … wurde der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Zudem wurde der Beklagte aufgefordert, folgende Beträge an den Kläger zu erstatten:" Beweis: Schreiben vom … in Kopie (Anl. K) Es ergibt sich somit ein zu erstattender Betrag in Höhe von … EUR. Unter ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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zfs 8/2015, Verpflichtung des Geschädigten, im Totalschadensfall ein Restwertangebot der Versicherung abzuwarten

Hinweis "In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass unser Mandant das Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten kalkulierten Restwert veräußert hat. Eine Ablichtung des entsprechenden Kaufvertrags ist beigefügt." Unser Mandant ist nicht verpflichtet gewesen, Ihnen vor Veräußerung des Unfallfahrzeugs nach dem gutachterlich ermittelten Restwert die Gelegenheit zum Nachw...mehr

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zfs 7/2015, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG hat praktische Bedeutung über das Arbeitsrecht hinaus. Wie sich der Gegenstandswert im Verfahren auf Festsetzung eines Zwangsgeldes oder Ordnungsgeldes bemisst, ist nach wie vor umstritten (vgl. neulich OLG Hamm RVGreport 2014, 404 (Hansens): Der Gegenstandswert für die Androhung von Ordnungsmitteln bestimmt sich nach dem Wert einer Hauptsacheklage a...mehr

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zfs 7/2015, Ansprüche beim ... / 2 Aus den Gründen:

"I. Zu Recht hat das LG einen Anspruch des Kl. wegen Gefährdungshaftung aus §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG aufgrund des Ausschlussgrundes des § 8 Nr. 2 StVG verneint." 1. Nach § 8 Nr. 2 StVG gelten die Vorschriften des § 7 StVG nicht, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kfz tätig war. Erfasst sind Personen, die durch die unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zum B...mehr

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FF 7+8/2015, Prof. Dr. Barbara Dauer-Lieb 60 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb nachträglich noch ganz herzlich zum 60. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dauner-Lieb war seinerzeit neben Prof. Diederichsen und Fritz Finke und dem zu früh verstorbenen Dr. Büttner die erste Besetzung des Beirates der Zeitschrift. Neben dem renommierten Prof. Diederichsen hatte man ganz...mehr

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zfs 7/2015, Smart-Repair – der neue Königsweg der Reparatur?

Auch wenn der Begriff "Smart-Repair" den Eindruck erweckt – neu ist diese Reparaturalternative nicht. Vielen ist diese nur unter einem anderen Begriff, nämlich dem sogenannten "Beulendoktor" bekannt. Sucht man nach einem Synonym für "smart" landet man bei Begriffen wie "schlau", aber auch bei Begriffen wie "geschäftstüchtig", "raffiniert" und "abgezockt". Smart-Repair mit di...mehr

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zfs 7/2015, Benutzungspflicht einer "Schlafampel" für den Fußgängerverkehr

Hinweis Vor Ort ist – wie dies durch die anliegenden Lichtbilder sowie durch die vorliegende Ermittlungsakte dokumentiert wird – eine sogenannte Bedarfsampel vorhanden. Unstreitig dürfte hierbei sein, dass die Bedarfsampel – so diese nicht durch ein Drücken des Anforderungsschalters für Grünlicht aktiviert wird – ausgeschaltet ist, es sich also um eine "Schlafampel" handelt....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 15 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der ArbG die Steuer selbst errechnen muss. Eine ausnahmsweise in Papierform eingereichte LSt-Anmeldung ist vom ArbG oder einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben (> Unterschrift). Bei elektronischer Übermittlung ist hingegen keine elektronische Signat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 26 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Da aber dessen LSt-Schuld in Höhe der vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH 165, 404 = BStBl 1992 II, 107). Entsprechendes gilt bei Pausch...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / V. Kollektives Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 2 lit. b ARB 2008/2010)

Rz. 51 Für kollektives Arbeits- oder Dienstrecht besteht kein Versicherungsschutz; hierzu gehören in erster Linie Streitigkeiten aus dem Tarifvertrags- oder Betriebsverfassungsrecht.mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Rückgriff gegen den angestellten Fahrer

Rz. 349 Hat ein Kraftfahrer durch grobe Fahrlässigkeit, z.B. Trunkenheit, einen Kaskoschaden verursacht, kann der Versicherer gegen ihn in Höhe seiner Aufwendungen Regress nehmen. Die Regresslimitierung in E.6.3 und E.6.4 AKB 2008 gilt nicht. Wichtig Dieser Regressanspruch ist grundsätzlich unbegrenzt! Rz. 350 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Schutz vor Haftungsrisiken ... / 3.2 Umfang von Compliance Audits

Die Compliance Audit wird im Vorfeld mit dem Management abgestimmt. Dies betrifft insbesondere den Umfang der Risikoprüfung. Compliance Audits erstecken sich in China üblicherweise auf diese Themen: Status von Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen Geschäftsrisiken beim Einkauf Geschäftsrisiken beim Vertrieb Geschäftsrisiken beim Marketing Produkthaftungsrisiken Umgang mit Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Schutz vor Haftungsrisiken ... / 4.7 Arbeitsverträge und Arbeitnehmerhandbücher

Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerhandbüchern kommen eine signifikante Bedeutung im Rahmen des Compliance- und Risikomanagements in China zu. Denn diese dienen der Durchsetzung von Verhaltenspflichten der Mitarbeiter und der Sanktionierung, wenn gegen diese Verhaltenspflichten verstoßen wird. Dies betrifft insbesondere das Arbeitnehmerhandbuch, das regelmäßig den Code of Cond...mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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zerb 4/2015, Der Begriff de... / 6

Auf einen Blick Der Begriff des "gleichzeitigen Versterbens" in letztwilligen Verfügungen führt immer wieder zu Auslegungsstreitigkeiten. Die Rechtsprechung gibt zu dieser Thematik ein eher diffuses Bild ab. Die Entscheidung des OLG Nürnberg (ZErb 2015, 130) verstärkt diesen Eindruck weiter und bestätigt die Annahme, dass der (Auslegungs-)Bogen von den Gerichten gelegentlich...mehr

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zerb 3/2015, Nachfolgerecht – Erbrechtliche Spezialgesetze

Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.) Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR ISBN: 978-3-8487-0369-2 Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 190 Ende de... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 67 Bergwitz, Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung, NZA 2009 S. 518. Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Knoll, Beginn und Ende der Versicherungspflicht bei entgeltlich Beschäftigten, SGb 1998 S. 518. Knospe, Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 190 Ende de... / 2.2 Ende des Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt (Abs. 2)

Rz. 9 Die Vorschrift betrifft lediglich die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten. Abs. 2 regelte zunächst das Ende der Mitgliedschaft mit dem Ende des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Durch Art. 5 Nr. 4 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde ab 1.1.1999 an Beschäftigungsverhältnis "gegen Arbeitsentgelt" angefügt. Es sollte sich dabei nach der Gesetzesb...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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Zerb 2/2015, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts

Dr. Thomas Wachter (Hrsg.) ZAP-Arbeitsbücher, ZAP Verlag, 3. Auflage 2015, 3.892 S., 218 EUR ISBN 978-3-89655-736-0 Wer den Herausgeber kennt, wird sich über den Umfang, die Betrachtungstiefe sowie den Fußnotenapparat des 3.858-seitigen Werkes kaum wundern. Dr. Thomas Wachter und seine 45 Co-Autoren haben die selbstgestellte Aufgabe einer praxisorientierten Darstellung aller Be...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Bauer/Gohdes/Lucius/Rhiel, Festlegung des Rechnungszinses bei der internationalen Bewertung von Pensionsverpflichtungen, Der Aktuar 2007, S 86–89; Beine/Roß, Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersteilzeitvereinbarungen – Überblick zur Überarbeitung von IDW RS HFA 3 und Vergleich mit DRSC AH 1 (IFRS), WPg 2013, S. 894–904; Berger, Ausweis von Veränderungen des Planvermögens ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.2 Trendannahmen

Tz. 139 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Nach IAS 19.76 ist grundsätzlich zu beachten, dass die versicherungsmathematischen Annahmen die bestmögliche Einschätzung eines Unternehmens zu Bewertungsparametern widerspiegeln, die die tatsächlichen Kosten für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen. Maßgebend für die Ermittlung der defined benefit obligation sind da...mehr

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AGS 1/2015, Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von Rechtsanwalt und FaArbR Arbeitsrecht Rolf Schäfer und Diplomjurist Malte Schäfer. 4. Aufl. 2015. Deutscher Anwaltverlag. 265 S. 44,00 EUR.

Das Werk erscheint nunmehr in 4. Aufl.. Diese Neuauflage war aufgrund der durch das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz eingetretenen Änderungen sowie des zwischenzeitlich veröffentlichten Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit geboten. Das Werk ist damit wieder auf neuestem und aktuellem Stand. Behandelt werden die Streit- und Gegenstandswerte in arbeitsgerichtli...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 2. Arbeitsrecht

a) Muster: Aktivsache erledigt Rz. 25 Muster: Aktivsache erledigt Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird mitgeteilt, dass die Sache nicht weiterverfolgt wird aufgrund der nicht eindeutigen Rechts- und nicht sicheren Beweislage. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der...mehr

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§ 5 Selbstständige / aa) Arbeitsrecht

Rz. 222 Im Arbeitsrecht muss nur irgendeine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliegen; im Schadenersatzrecht muss es sich demgegenüber um eine unfallkausale Erkrankung handeln. Rz. 223 Der Nachweis wird arbeitsrechtlich i.d.R. durch unverzügliche (§ 5 I 2, 3 EFZG: wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert, spätestens am darauf folgenden Arbeitstag, sofer...mehr

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§ 5 Selbstständige / (a) Arbeitsrecht – Zivilrecht

(aa) Arbeitsrecht Rz. 276 § 4a EFZG – Kürzung von Sondervergütungen [215] 1Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. 2Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbe...mehr

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§ 5 Selbstständige / (aa) Arbeitsrecht

Rz. 276 § 4a EFZG – Kürzung von Sondervergütungen [215] 1Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. 2Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das ...mehr

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§ 5 Selbstständige / c) Arbeitsrecht und Schadenersatzrecht im Konflikt

Rz. 219 Hinweis Ergänzend hierzu Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 131 ff.) und Kapitel 13 (siehe § 13 Rn 56) Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313. Rz. 220 Ein Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat seinem Arbeitgeber gegenüber darzulegen und zu beweisen, dass e...mehr

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§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / III. Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht – § 3 Abs. 2b ARB 2010

Rz. 77 Nach § 3 Abs. 2b ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht. Dieser Ausschlusstatbestand wurde erstmalig mit den ARB 94 in die Rechtsschutzversicherung eingeführt. Rz. 78 Die ARB 75 sahen diesen Ausschlusstatbestand nicht vor. Die herrschende Lehre ist aber davon ausgegangen, dass die Wahrn...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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