Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerhandbüchern kommen eine signifikante Bedeutung im Rahmen des Compliance- und Risikomanagements in China zu. Denn diese dienen der Durchsetzung von Verhaltenspflichten der Mitarbeiter und der Sanktionierung, wenn gegen diese Verhaltenspflichten verstoßen wird. Dies betrifft insbesondere das Arbeitnehmerhandbuch, das regelmäßig den Code of Conduct in China enthält. Zu empfehlen ist, dass die Kündigungsgründe für Non-Compliance präzise formuliert sind, da ein Rückgriff auf die gesetzlichen Kündigungsründe häufig unzureichend ist. Dies ist auch deshalb ratsam, da das chinesische Arbeitsrecht generell arbeitnehmerfreundlich ist. Zudem könnte sich eine fehlgeschlagene Kündigung wegen Non-Compliance störend auf die betriebsinterne Compliance-Kultur auswirken.

Bei den Arbeitnehmerhandbüchern muss das zwingend erforderliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren seitens der Mitarbeiter eingehalten werden. Anderenfalls könnten sich Mitarbeiter auf die Unwirksamkeit des Arbeitnehmerhandbuchs berufen und Sanktionen des Code of Conduct würden ins Leere laufen.

Es könnte überlegt werden, ob Arbeitsverträge und Arbeitnehmerhandbücher Mitarbeiter für ihre Compliance in China belohnen sollen. Dieser Ansatz wird in der Praxis kontrovers diskutiert, sollte aber zumindest auf der betriebsinternen Checkliste stehen.

Umfragen der ausländischen Handelskammern in China zeigen, dass neben der Korruptionsbekämpfung die mangelnde Mitarbeiterbindung intensiv diskutiert wird. Mitarbeiterbindung und Compliance stehen in einem direkten Zusammenhang. Eine hohe Mitarbeiterfluktuation wird die Durchsetzung von nachhaltigen Compliance- und Risikomanagementstrategien erschweren. Zu Compliance Management Systemen gehören daher auch Instrumente zur Mitarbeiterbindung wie bspw. die Gewährung von Leistungen für die Familie und Eltern des Mitarbeiters soweit dies rechtlich zulässig ist. Auch diese Lösungsmodelle werden in der Praxis kontrovers diskutiert.

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