Arbeitnehmer, die im Betrieb eine Führungsaufgabe wahrnehmen (d. h. Vorgesetzte) sind aufgrund ihrer Stellung für den Arbeitsschutz innerhalb ihres Bereichs verantwortlich. Der Vorgesetzte muss auftretende Gefährdungen erkennen und auf diese mit geeigneten Maßnahmen reagieren. Er ist dafür verantwortlich, dass Mängel umgehend beseitigt werden. Ist er dazu aufgrund von innerbetrieblichen Regelungen nicht befugt, muss er einen sicherheitswidrigen Zustand unverzüglich seinem Vorgesetzten bzw. dem zur Beseitigung Befugten melden.

 
Achtung

Pflichten des Vorgesetzten

Zu den Pflichten eines Vorgesetzten gehört:

  • die vom Unternehmer vorgegebenen organisatorischen Abläufe durchzuführen,
  • die Wirksamkeit und die Einhaltung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes regelmäßig zu überprüfen,
  • die ihm nachgeordneten Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu ermahnen,
  • bei "Gefahr im Verzug" (d. h. bei einer Gefährdung, die keinen weiteren Aufschub duldet) die Arbeiten sofort einzustellen und dem nächst höheren Vorgesetzten Meldung zu machen.
 
Praxis-Tipp

Maßnahmen und Kontrollen dokumentieren

Die veranlassten bzw. durchgeführten Maßnahmen und die vorgenommenen Kontrollen sollten auf jeden Fall dokumentiert werden. Damit kann im Falle eines Arbeitsunfalls nachgewiesen werden, dass die diesbezüglichen Pflichten erfüllt wurden.

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