Rz. 353

Im Familienvermögensrecht geht es vorrangig nicht um die Berechnung des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung oder um Fragen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Kinderbetreuung zu arbeitsvertraglichen Pflichten und Rechten stehen. Vielmehr sind zur Ermittlung des jeweiligen Vermögens der Ehegatten arbeitsrechtliche Bezüge herzustellen und Vermögenspositionen zuzuordnen oder aufzulösen.

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