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Ansonsten ist bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens die Steuerklassenwahl, Vergütungsbestandteile, insbesondere Firmenwagen, Zulagen, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung sowie Mehrarbeit zu beachten. Hier sind die familienrechtlichen Grundsätze zur Ermittlung des bereinigten Einkommens jedoch regelmäßig einschlägiger und es dürfte nur in Ausnahmefällen auf eine arbeitsrechtliche Sicht zurückzugreifen sein.
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