Auf einen Blick

Der Begriff des "gleichzeitigen Versterbens" in letztwilligen Verfügungen führt immer wieder zu Auslegungsstreitigkeiten. Die Rechtsprechung gibt zu dieser Thematik ein eher diffuses Bild ab. Die Entscheidung des OLG Nürnberg (ZErb 2015, 130) verstärkt diesen Eindruck weiter und bestätigt die Annahme, dass der (Auslegungs-)Bogen von den Gerichten gelegentlich überspannt wird, um zu den gewünschten Ergebnissen zu gelangen.

Autor: Von Solange van Rens, LL.M. , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dr. Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg , Rechtsreferendar

ZErb 4/2015, S. 116 - 120

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