Probleme der Auslegung treten insbesondere bei inhaltlichen Beziehungen zwischen Sozialrecht und Privatrecht auf, wenn beide Disziplinen gemeinsame Aufgaben bewältigen, z.B. bei der Lösung gemeinsamer sozialer Konflikte. Darunter fällt u.a. die Sicherung des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung, wenn ein Arbeitnehmer nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die geschuldete Arbeit zu erbringen. Die einschlägigen Normen des Arbeitsrechts (Privatrecht) stellen sicher, dass dem kranken Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung zu gewähren ist. Im Falle der Kündigung kommt eine Abgeltung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Betracht. Dem wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alters aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer steht eine Betriebsrente zu.

Das Sozialrecht sorgt dafür, dass dem erkrankten Arbeitnehmer Krankengeld, dem gekündigten (und dadurch arbeitslos gewordenen) Arbeitnehmer Arbeitslosengeld zukommt. Für Arbeitnehmer, die infolge Invalidität oder Erreichen der Altersgrenze aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, ist die Gewährung einer Rente vorgesehen.

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