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Bei einer Abfindung ist entscheidend, ob diese familienrechtlich als Ersatz für ein nach Verlust des Arbeitsverhältnisses erzieltes geringeres Einkommen herangezogen wird oder als Vermögen im Zugewinn zu berücksichtigen ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen, da im Falle einer Scheidung eine Prognose zu erfolgen hat, ob stichtagsbezogen auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages die vorhandene Abfindung auf den zukünftigen Unterhalt zu verwenden ist oder als Vermögensbestandteil das Endvermögen erhöht und bei einem erzielten höheren Zugewinn auszugleichen wäre.

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