Rz. 378

Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten finden auch bei einem Ehegattenarbeitsverhältnis statt. Bei Trennung oder Scheidung wird im Regelfall ein mit dem anderen Ehegatten bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortgeführt. Es ist auch zu entscheiden, ob bei der Mitarbeit "im Betrieb" des anderen Ehegatten überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt, mit der Folge, dass möglicherweise außerhalb des gesetzlichen Güterrechts ein Ausgleich gefunden werden muss.

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