Rz. 226

Werden Arbeitnehmer von Unternehmen mit Sitz im Ausland in der BRD eingesetzt, erfolgt die Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung in erster Linie anhand der vertraglichen Gestaltung.

Wird der Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen beendet und ein Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen abgeschlossen, liegt diesem regelmäßig deutsches Recht zugrunde.

Wird der Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen für den Zeitraum des Einsatzes in der BRD ruhend gestellt und für diese Zeit des Auslandseinsatzes ein Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen abgeschlossen, findet auf diesen aktiven Arbeitsvertrag ebenfalls deutsches Recht Anwendung. Darüber hinaus können aber u.U. einzelne Regelungen aus dem ruhenden ausländischen Arbeitsvertrag Anwendung finden. Inwieweit dies der Fall ist, bedarf einer Prüfung im Einzelfall.

 

Rz. 227

In der Mehrzahl der Fälle bleibt jedoch der ausländische Arbeitsvertrag bestehen und die Parteien schließen lediglich eine Zusatzvereinbarung für die Dauer des Auslandseinsatzes ab. Dies wird insb. für zeitlich begrenzte Auslandstätigkeiten gelten. Der Arbeitnehmer soll nach der Beendigung der Auslandstätigkeit in Deutschland zwangsläufig in den Entsendebetrieb zurückkehren. In dieser Zusatzvereinbarung können der ausländische Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auch Regelungen über die anwendbare Rechtsordnung treffen. I.d.R. versuchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Fortgeltung ausländischen Rechts zu erreichen. Zum einen ist diese Rechtsordnung beiden Parteien zumindest in den Grundzügen bekannt, was den großen Vorteil der Rechtsklarheit mit sich bringt. Damit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mögliche Risiken i.R.d. Arbeitsverhältnisses am besten abschätzen. Zum anderen genießt gerade das deutsche Arbeitsrecht im Ausland keinen besonders guten Ruf, da die Arbeitnehmer-Schutzvorschriften den unternehmerischen Freiheitsrechten vorgehen. Inwieweit die Parteien ausländisches Recht vereinbaren können bzw. inwieweit auf Beschäftigungen in der BRD zwingende Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung finden, wird im Folgenden besprochen.

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