Rz. 254

Findet auf ein Arbeitsverhältnis ausländisches Arbeitsvertragsstatut Anwendung, hat der Arbeitnehmer im Fall der Krankheit keine Ansprüche aus dem EFZG. Die Regelung des § 3 Abs. 1 EFZG beinhaltet keine zwingende Vorschrift i.S.d. Art. 9 VO (EG) 593/08. Bei dieser Norm steht der individuelle Schutz des Arbeitnehmers im Vordergrund.[14] Anwendung finden vielmehr ausschließlich die Entgeltfortzahlungsregelungen des ausländischen Arbeitsrechts.

[14] LAG Frankfurt am Main, NZA-RR 2000, 401; str.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge