Bei Aufwendungen, die als Repräsentationskosten zählen, kommt es für den Betriebsausgabenabzug nicht nur auf die Veranlassung, sondern auch auf die Höhe an. Das Finanzamt wird bei unüblich hohen Beträgen prüfen, ob die Aufwendungen angemessen sind oder nicht. Außerdem sind bestimmte Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, um den Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sicherzustellen.mehr
Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich tätig ist. An einer eigenverantwortlichen Tätigkeit fehlt es jedoch, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig Hauptuntersuchungen durchführen und dabei nur stichprobenartig überwacht werden.mehr
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Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist mangels Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit nicht mit dem Beruf des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ähnlich.mehr
Das BMF äußert sich zu Abgrenzungsfragen der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus. mehr
Das FG Baden-Württemberg musste entscheiden, ob der Verlust aus einer Grundstücksveräußerung bei den gewerblichen Einkünften oder sonstigen Einkünften zu berücksichtigen ist, wenn das langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstück nach einer Betriebsaufgabe veräußert wurde.mehr
Eine Personengesellschaft, die nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern durch Zukauf von Fremdübersetzungen auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig.mehr
Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst) eingeordnet. Der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für diese Einordnung werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt.mehr
Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitsverträgen bestätigt. Eine Person, die ihre Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt, ist kein selbstständiger Unternehmer.mehr
Der Begriff der Vorräte ist weder handels- noch steuerrechtlich definiert. Die Klassifizierung als Vorräte wirkt sich aber auf ihre Bilanzierung und Bewertung aus. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Abgrenzungsfelder kennen.mehr
Vorräte sind Teil des Umlaufvermögens. Sie umfassen im Wesentlichen Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch innerhalb des betrieblichen Produktionsprozesses oder zur Veräußerung bestimmt sind. Ihre Bilanzierung basiert auf der Abgrenzung gegenüber anderen Vermögensgegenständen.mehr