Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2016
Für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 gelten ab 1.1.2016 die in der Anlage zu dem BMF-Schreiben aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im Schreiben vom 24.4.2012 (IV A 4 - S 1451/07/10011, BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle.
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
943
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6916
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
562
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
454
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
401
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
369
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
334
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
323
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
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Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026