Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Die Befürworter betonen die positiven Effekte im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, insbesondere außerhalb der Familie. Immer öfter finden Unternehmer keinen Nachfolger in der eigenen Familie oder es besteht die Sorge, dass das Unternehmen nach der Übertragung veräußert wird.[10] Unternehmensübertragung an Mitarbeiter: Insbesondere bei der Übergabe eines Unternehmens an ...mehr

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Rechtsprechungsübersicht TV... / Diskriminierung im Arbeitsverhältnis

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Rechtsprechungsübersicht TV... / Weitere HR-relevante Entscheidungen

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Elektronische Dienstleistun... / 2.1 Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung"

Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung" im umsatzsteuerlichen Sinne ist folgendermaßen definiert: Es handelt sich um "Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstech...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des “Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Politische Betätigung gemeinnütziger Vereine/Stiftungen

Beabsichtigte "politische Betätigungen" können insb. i.R.d. Förderung der Religion, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder Förderung des demokratischen Staatswesens verwirklicht werden. Insoweit ist die Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung mit etwa...mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtlich Abgrenzung (Überblick)

Die jahrzehntelang praktizierte Beschäftigung von Musikschullehrkräften auf Honorarbasis beruhte auf der Annahme, dass Unterrichtstätigkeiten aufgrund ihrer pädagogischen Eigenverantwortlichkeit typischerweise auch selbstständig ausgeübt werden können. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb stets betont, dass Musikschullehrer – anders als Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen ...mehr

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Musikschullehrer / 2 Honorarvertrag oder Arbeitsvertrag

Die Regelungen des TVöD sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind (siehe 2.2). Die Rechtsprechung hatte sich mit ein...mehr

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Musikschullehrer / 2.2 Rechtsfolgen

Die Feststellung, ob eine Musikschullehrkraft ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer oder als selbstständiger Dienstnehmer ausübt, besitzt sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche Bedeutung. Obwohl beide Rechtsgebiete hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit weitgehend auf dieselben tatsächlichen Umstände abstellen, verfolgen s...mehr

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Musikschullehrer / 3.2.1 Vertragliche Merkmale

Keine Bedeutung hat die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien. Die bloße Überschrift "Honorarvertrag" ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Der wirkliche Geschäftsinhalt wird nicht nur an den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen, sondern vor allem durch die praktische Durchführung des Vertrags bestimmt. Wird der Vertrag abweichend von den ...mehr

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Musikschullehrer / 3.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.1 Zusammentreffen mehrerer Maßnahmen und Nutzungen; Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 49 Bei mehrjährigen oder in mehrere Lose gegliederten Sanierungen folgt die steuerliche Ordnung nicht notwendig dem bauvertraglichen Gesamtprojekt. Ausgangspunkt ist der Erhaltungsaufwand, der dem jeweiligen Veranlagungszeitraum oder Wj. nach den allgemeinen Grundsätzen zuzuordnen und wirtschaftlich abgrenzbar ist. Bei Überschusseinkünften bildet daher grundsätzlich der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.3 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 81 Zu den Unfallversicherungen gehören die gesetzliche und private freiwillige Unfallversicherung. Zur Abgrenzung zu den Werbungskosten und Betriebsausgaben vgl. Rz. 100ff. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt das Risiko abhängig Beschäftigter von den Folgen von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Tod) und von Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen dec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019")[1] eingeführte Vorschrift (§ 3 Nr. 19 EStG) gilt ab dem Vz 2019 bzw. beim LSt-Abzug für nach dem 31.12.2018 zufließende Bezüge.[2] Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden mit Wirkung ab Vz 2020[3] klarstellend Satz 1 geändert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 133 § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begünstigt die eigene Berufsausbildung des Stpfl. Bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 2 Abs. 8 EStG), die die Voraussetzung des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen, gilt dies für jeden Ehegatten/Lebenspartner. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1969 und sollte bewirken, der Unterscheidung zwischen Ausbildungskosten, die früher überhaupt nicht abziehbar waren, und Fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Verteilungswahlrecht und Rechtsfolgen

Rz. 19 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, kann der Stpfl. zwischen dem nach allgemeinen Regeln eröffneten Sofortabzug und einer gleichmäßigen Verteilung auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre wählen. § 11b begründet weder zusätzliches Abzugsvolumen noch einen eigenständigen Abzugstatbestand. Ohne wirksame Wahl bleibt es bei den allgemeinen zeitlichen Zuordnungsregeln. Wird verte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.1 Schutzobjekt: Gebäudegruppe und Gesamtanlage

Rz. 25 Satz 2 erweitert das Verteilungswahlrecht auf Erhaltungsaufwand für Gebäude und Gebäudeteile, die für sich allein kein Baudenkmal sind, jedoch zu einer nach Landesrecht als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage gehören. Die Vorschrift ist damit der eigenständige Fördertatbestand für den Ensembleschutz. Denkmalrechtliches Bezugsgut ist nicht eine individu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Wechsel- und Beendigungsfälle

Rz. 53 Veräußerung, Einbringung eines zuvor nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes, Entnahme aus dem Betriebsvermögen und Beendigung der Nutzung zur Einkunftserzielung lösen über Satz 3 i. V. m. § 11a Abs. 2 zwingend den Abzug des noch nicht berücksichtigten Erhaltungsaufwands aus. Der Restabzug erfolgt im Veränderungsjahr in einer Summe und ohne zeitanteilige Kürzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur journalistischen Tätigkeit

Rn. 112 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Unterscheidung zum Journalisten ist durch die Aufnahme Letzterer in die Katalogberufe (ebenso für den Bildberichterstatter und Übersetzer) und die Streichung des § 34 Abs 4 EStG aF nicht mehr bedeutsam (zu Letzterem FG Köln EFG 1982, 130 rkr, im Übrigen hinsichtlich der Abgrenzung zweifelhaft).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abgrenzung gegenüber gewerblicher Tätigkeit

Schrifttum: App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, IN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Schrifttum: Kunz/Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1993, 326; von Einem, "Abhängige Selbstständigkeit", BB 1994, 60; Kunz/Kunz, Die neue Scheinselbstständigkeit – Missbrauch mit Werk-, Subunternehmer- und Freien-Mitarbeiter-Verträgen und die rechtlichen Folgen, BuW 1995, 188; Kunz/Kunz, Typische Abgrenzungsfälle von (Schein-)Selbstständigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur kaufmännischen Tätigkeit

Rn. 72 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nicht mehr selbstständige Arbeit ist nach der höchstrichterlichen Rspr die Tätigkeit des Angehörigen eines der in § 18 Abs 1 Nr 1–3 EStG genannten Berufe, wenn sie nach der Verkehrsanschauung als gewerbliche angesehen wird, vornehmlich also dann, wenn die Ausübung der Tätigkeit besondere wirtschaftliche Maßnahmen voraussetzt, die für die Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zur Abgrenzung unternehmerischer Tätigkeiten iSd § 18 Abs 1 EStG

Schrifttum: Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung KStG und EStG, Korrespondenzprinzip

Rn. 284 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach ständiger Rspr des I. Senats des BFH (bereits s Urt BFH v 16.03.1967, BStBl III 1967, 626, aber auch BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131 oder BFH v 13.03.2019, I R 18/19, BFH/NV 2019, 1440) wird die vGA aus Sicht der Körperschaft wie folgt definiert: Zitat Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer KapGes eine Vermögensveränderung (v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zum Kunstgewerbe/Kunsthandwerk

Rn. 92 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Als Gebrauchskunst (Kunstgewerbe, Kunsthandwerk) wird die Tätigkeit bezeichnet, deren Erzeugnisse nicht nur einen ästhetischen Wert (Wert in sich), sondern einen praktischen Gebrauchswert haben, zB Designer, Gebrauchsgrafiker, Modezeichner, Werbefotograf. Kunst wird in diesem Zusammenhang angenommen, wenn der Kunstwert den Gebrauchswert erhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8088; K. Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongr 1991, 131; Schaper, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066; Korn, Probleme bei der ertragsteuerlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249; Korn, Neues zur Besteuerung von Freiberuflern, KÖSDI 2003, 13 605; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein partiarisches Darlehen gem § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schick, Die freien Berufe, 1973; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kellersmann, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Diss Osnabrück, 1994, Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaften; Kempermann, Katalogberufler als Gewerbetreibende, FR 1996, 514; Krüger, Zur Abgrenzung der fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Der freiberuflich tätige beratende Betriebswirt, KÖSDI 1989, 7736; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; List, Unternehmensberater in steuerlicher Sicht, FS für Beusch, 1993, 495; List, Neue Berufe aus steuerrechtlicher Sicht, BB 1993, 1488; Kanzler, Der RA als Konk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kunz/Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1993, 326; von Einem, "Abhängige Selbstständigkeit", BB 1994, 60; Kunz/Kunz, Die neue Scheinselbstständigkeit – Missbrauch mit Werk-, Subunternehmer- und Freien-Mitarbeiter-Verträgen und die rechtlichen Folgen, BuW 1995, 188; Kunz/Kunz, Typische Abgrenzungsfälle von (Schein-)Selbstständigkeit im Licht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Begriff

Rn. 32 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl FG Niedersachsen EFG 2021, 191, nachgehend BFH BFH/NV 2023, 1005...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scharl, Zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Abgrenzungsmerkmal zwischen freiem Beruf und Gewerbe, StB 1989, 397; Offerhaus, Freiberufler oder Gewerbetreibender, StBp 1990, 163; App, Zur GewStPfl von Freiberuflerpraxen bei Erreichen einer bestimmten Größenordnung, KStZ 1990, 226; Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Frick/Spatsche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des GG, NJW 1985, 230; Mennacher, Liebhaberei und künstlerische Tätigkeit, NJW 1985, 1608; Rödder, Die Beurteilungseinheit bei der Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht mittels "Totalerfolg", DB 1986, 2241; Weber-Grellet, Wo beginnt die Grenze zur "Liebhaberei"?, DStR 1992, 561f, 602f; Seeger, Die Gewinnerzielungsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Werbung

Rn. 74 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch bei der Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit misst der BFH der allg Verkehrsauffassung besonderes Gewicht bei, etwa wenn Schauspieler zusätzlich in der Werbung arbeiten (zB BFH BStBl II 1992, 413). Ebenso wurde der Werbeberater verschiedentlich als Gewerbetreibender beurteilt, weil seine Arbeit auf einen Kernbere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtssystematische Bedeutung

Rn. 600 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wie § 16 EStG ist auch § 18 Abs 3 EStG keine reine Tarifvorschrift (vgl BFH BStBl II 2004, 754). Ihr wird nach hM im Wesentlichen klarstellende Bedeutung iSd Gedankens der Gewinnbesteuerung beigemessen (s Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 5 (44. Aufl 2025); Wernsmann/Meickmann in K/K/M, § 18 EStG Rz D 1 (05/2023)): Gewinne/Verluste aus den le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Geklärte und strittige ESt-Fragen bei der Abgrenzung zwischen Freiberuf und Gewerbe, KÖSDI 1990, 8066, 8068 f; Korn, Allg Besteuerungsprobleme im freien Beruf, berufsspezifische Besteuerungsprobleme in den freien Berufen, StbKongrRep 1995, 143, 155 f; Schoor, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Gewerblichkeit bei gemischten Tätigkeiten von Freiberuflern, INF 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Urbahns, Die einkommensteuerliche Behandlung der Einnahmen aus Kinderbetreuungsleistungen, INF 1997, 521; Brandt, Die Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Pezzer, Die Besteuerung der freien Berufe gem § 18 EStG – eine der abenteuerlichsten Kletterwände des ESt-R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Gastspieler

Rn. 61 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch Gastspieler können nichtselbstständig tätig sein, und zwar dann, wenn sie auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, bzw wenn das Theater im Wesentlichen über die Arbeitskraft verfügen kann (vgl RFH RStBl 1927, 77; BFH BStBl II 1971, 22; BMF BStBl I 1990, 638); die frühere Abgrenzung danach, ob das Gastspiel mehr als sieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Bezüge

Rn. 227 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Neben Gewinnanteilen und Ausbeuten gehören auch sonstige Bezüge aus Anteilen der in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannten Gesellschaften zu den Einnahmen aus KapVerm. Als sonstige Bezüge gelten alle Beträge, die die Gesellschafter einer noch nicht in Liquidation getretenen KapGes von dieser unbeschadet des Grund- oder Stammkapitals und ohne Verpfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Informations- und Kongressreisen

Rn. 530 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu Fortbildungsreisen und ihrer Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 12 Nr 1 EStG vgl grundlegend BFH BStBl II 1979, 213; Aufwendungen für Informations- und Kongressreisen gehören dann zu den abziehbaren BA, wenn sie auf die spezifischen beruflichen Belange der Teilnehmer ausgerichtet sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesetzliche Regelung 1960

Rn. 239 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die gesetzliche Neuregelung in § 18 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 1960 durch das StÄndG 1960 (BGBl I 1960, 616) hat die Vervielfältigungstheorie im Kern zwar nicht aufgegeben, aber durch eine nachgiebige Abgrenzung (BFH BStBl II 1988, 782) auf ein Maß zurückgeführt, das weitgehend den Wünschen der Vertreter der freien Berufe entsprach. Sie sieht nunm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolff-Diepenbrock, Zur Begriffsbestimmung der Katalogberufe und der ihnen ähnlichen Berufe, DStZ/A 1981, 333; Rothaus, Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit von Ingenieuren oder ähnlichen Berufen, INF 1982, 344; Graf, § 18 EStG und die Tätigkeit des EDV-Beraters, INF 1990, 49; Kempermann, "Ähnliche Berufe" iSd § 18 Abs 1 EStG – zur Problematik der Autod...mehr